Der Gesetzgeber und die ärztlichen Selbstverwaltungsorgane haben in jüngster Zeit die Anforderungen an die ärztlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen verschärft. Eine Vielzahl medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften hat Leitlinien vorgelegt und so einen Beitrag zur Qualitätssicherung geleistet. Manche Mediziner fühlen sich dadurch in ihrer ärztlichen Berufsausübung beschränkt und beklagen eine Überreglementierung, die nicht der Sicherung der ärztlichen Qualität, sondern vornehmlich der Kontrolle medizinischer Leistungen diene. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich dieses medizinrechtlichen Spannungsfeldes angenommen und Empfehlungen erarbeitet, die sich vorrangig an die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und an den Gesetzgeber richten.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Gesetzgeber und die ärztlichen Selbstverwaltungsorgane haben in jüngster Zeit die Anforderungen an die ärztlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen verschärft. Eine Vielzahl medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften hat Leitlinien vorgelegt und so einen Beitrag zur Qualitätssicherung geleistet. Manche Mediziner fühlen sich dadurch in ihrer ärztlichen Berufsausübung beschränkt und beklagen eine Überreglementierung, die nicht der Sicherung der ärztlichen Qualität, sondern vornehmlich der Kontrolle medizinischer Leistungen diene. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich dieses medizinrechtlichen Spannungsfeldes angenommen und Empfehlungen erarbeitet, die sich vorrangig an die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und an den Gesetzgeber richten.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Gesetzgeber und die ärztlichen Selbstverwaltungsorgane haben in jüngster Zeit die Anforderungen an die ärztlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen verschärft. Eine Vielzahl medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften hat Leitlinien vorgelegt und so einen Beitrag zur Qualitätssicherung geleistet. Manche Mediziner fühlen sich dadurch in ihrer ärztlichen Berufsausübung beschränkt und beklagen eine Überreglementierung, die nicht der Sicherung der ärztlichen Qualität, sondern vornehmlich der Kontrolle medizinischer Leistungen diene. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich dieses medizinrechtlichen Spannungsfeldes angenommen und Empfehlungen erarbeitet, die sich vorrangig an die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und an den Gesetzgeber richten.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Gesetzgeber und die ärztlichen Selbstverwaltungsorgane haben in jüngster Zeit die Anforderungen an die ärztlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen verschärft. Eine Vielzahl medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften hat Leitlinien vorgelegt und so einen Beitrag zur Qualitätssicherung geleistet. Manche Mediziner fühlen sich dadurch in ihrer ärztlichen Berufsausübung beschränkt und beklagen eine Überreglementierung, die nicht der Sicherung der ärztlichen Qualität, sondern vornehmlich der Kontrolle medizinischer Leistungen diene. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich dieses medizinrechtlichen Spannungsfeldes angenommen und Empfehlungen erarbeitet, die sich vorrangig an die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und an den Gesetzgeber richten.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die jährlich veröffentlichten Auszüge aus dem Bundesarztregister der Kassenärztlichen Bundesvereinigung belegen eine Verschiebung innerhalb der Zusammensetzung der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer:
Während der Anteil angestellter Ärzte im ambulanten Sektor deutlich zunimmt (im Speziellen seit 2004 durch anstellende Medizinische Versorgungszentren) und im Jahr 2020 bereits mehr als jeder vierte Arzt dieser Gruppe zugehörte, nimmt die Anzahl der Niedergelassenen ab.
In diesem Kontext zielt diese Abhandlung darauf ab, die Situation und individuell vorliegende Prämissen zu analysieren, in der ein Arzt explizit eine ambulante Berufsausübungsart wählt – angesichts der steigenden Anstellungszahlen lag der Fokus auf der Wahl der ambulanten Anstellung, die Niederlassung dient dabei als Kontrastierung.
Vor diesem Hintergrund wurde ein Mixed-Methods-Ansatz gewählt: Hierzu erfolgte im ersten Schritt eine explorative qualitative Erhebung für die Ableitung einer Theorie über das ambulante ärztliche Berufsausübungsverhalten. Anhand der Abgrenzung unterschiedlicher Arzttypen für die Anstellung und die Niederlassung gingen relevante situativen Einflussfaktoren auf die Wahl der Berufsausübungsart hervor, die anschließend durch eine quantitative standardisierte Befragung im zweiten Schritt geprüft wurden.
Die ambulante Anstellung kann aus handlungstheoretischer Sicht insgesamt als vorübergehendes erwerbsbiografisches Phänomen zum Zwecke des Risikomanagements definiert werden. Demgegenüber ist die Niederlassung als Chancenverwirklichung zu beschreiben. Hieraus ergeben sich einerseits Möglichkeiten für die Klassifizierung von Zielgruppen für die einzelnen ärztlichen Berufsausübungsarten. Andererseits ergeben sich praktische Implikationen für eine gezielte Einflussnahme durch praktizierende Ärzte, anstellende Einrichtungen und Intermediäre im ambulanten Sektor.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Die jährlich veröffentlichten Auszüge aus dem Bundesarztregister der Kassenärztlichen Bundesvereinigung belegen eine Verschiebung innerhalb der Zusammensetzung der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer:
Während der Anteil angestellter Ärzte im ambulanten Sektor deutlich zunimmt (im Speziellen seit 2004 durch anstellende Medizinische Versorgungszentren) und im Jahr 2020 bereits mehr als jeder vierte Arzt dieser Gruppe zugehörte, nimmt die Anzahl der Niedergelassenen ab.
In diesem Kontext zielt diese Abhandlung darauf ab, die Situation und individuell vorliegende Prämissen zu analysieren, in der ein Arzt explizit eine ambulante Berufsausübungsart wählt – angesichts der steigenden Anstellungszahlen lag der Fokus auf der Wahl der ambulanten Anstellung, die Niederlassung dient dabei als Kontrastierung.
Vor diesem Hintergrund wurde ein Mixed-Methods-Ansatz gewählt: Hierzu erfolgte im ersten Schritt eine explorative qualitative Erhebung für die Ableitung einer Theorie über das ambulante ärztliche Berufsausübungsverhalten. Anhand der Abgrenzung unterschiedlicher Arzttypen für die Anstellung und die Niederlassung gingen relevante situativen Einflussfaktoren auf die Wahl der Berufsausübungsart hervor, die anschließend durch eine quantitative standardisierte Befragung im zweiten Schritt geprüft wurden.
Die ambulante Anstellung kann aus handlungstheoretischer Sicht insgesamt als vorübergehendes erwerbsbiografisches Phänomen zum Zwecke des Risikomanagements definiert werden. Demgegenüber ist die Niederlassung als Chancenverwirklichung zu beschreiben. Hieraus ergeben sich einerseits Möglichkeiten für die Klassifizierung von Zielgruppen für die einzelnen ärztlichen Berufsausübungsarten. Andererseits ergeben sich praktische Implikationen für eine gezielte Einflussnahme durch praktizierende Ärzte, anstellende Einrichtungen und Intermediäre im ambulanten Sektor.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Die jährlich veröffentlichten Auszüge aus dem Bundesarztregister der Kassenärztlichen Bundesvereinigung belegen eine Verschiebung innerhalb der Zusammensetzung der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer:
Während der Anteil angestellter Ärzte im ambulanten Sektor deutlich zunimmt (im Speziellen seit 2004 durch anstellende Medizinische Versorgungszentren) und im Jahr 2020 bereits mehr als jeder vierte Arzt dieser Gruppe zugehörte, nimmt die Anzahl der Niedergelassenen ab.
In diesem Kontext zielt diese Abhandlung darauf ab, die Situation und individuell vorliegende Prämissen zu analysieren, in der ein Arzt explizit eine ambulante Berufsausübungsart wählt – angesichts der steigenden Anstellungszahlen lag der Fokus auf der Wahl der ambulanten Anstellung, die Niederlassung dient dabei als Kontrastierung.
Vor diesem Hintergrund wurde ein Mixed-Methods-Ansatz gewählt: Hierzu erfolgte im ersten Schritt eine explorative qualitative Erhebung für die Ableitung einer Theorie über das ambulante ärztliche Berufsausübungsverhalten. Anhand der Abgrenzung unterschiedlicher Arzttypen für die Anstellung und die Niederlassung gingen relevante situativen Einflussfaktoren auf die Wahl der Berufsausübungsart hervor, die anschließend durch eine quantitative standardisierte Befragung im zweiten Schritt geprüft wurden.
Die ambulante Anstellung kann aus handlungstheoretischer Sicht insgesamt als vorübergehendes erwerbsbiografisches Phänomen zum Zwecke des Risikomanagements definiert werden. Demgegenüber ist die Niederlassung als Chancenverwirklichung zu beschreiben. Hieraus ergeben sich einerseits Möglichkeiten für die Klassifizierung von Zielgruppen für die einzelnen ärztlichen Berufsausübungsarten. Andererseits ergeben sich praktische Implikationen für eine gezielte Einflussnahme durch praktizierende Ärzte, anstellende Einrichtungen und Intermediäre im ambulanten Sektor.
Aktualisiert: 2023-04-27
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Der Gesetzgeber und die ärztlichen Selbstverwaltungsorgane haben in jüngster Zeit die Anforderungen an die ärztlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen verschärft. Eine Vielzahl medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften hat Leitlinien vorgelegt und so einen Beitrag zur Qualitätssicherung geleistet. Manche Mediziner fühlen sich dadurch in ihrer ärztlichen Berufsausübung beschränkt und beklagen eine Überreglementierung, die nicht der Sicherung der ärztlichen Qualität, sondern vornehmlich der Kontrolle medizinischer Leistungen diene. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich dieses medizinrechtlichen Spannungsfeldes angenommen und Empfehlungen erarbeitet, die sich vorrangig an die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und an den Gesetzgeber richten.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Ihr Wegweiser in die Niederlassung
Einmal Krankenhaus, immer Krankenhaus? Prüfen Sie Alternativen! Ihre Chancen für die Niederlassung stehen gut: Das Versorgungsstrukturgesetz ermöglicht neue Formen der Kooperation, Job-Sharing erleichtert den Spagat zwischen Familie und Beruf. Mehr Freiheit und Flexibilität in der ärztlichen Berufsausübung versprechen gute Zukunftsaussichten für die Tätigkeit in freier Praxis.
Schaffen Sie eine solide Basis für Ihren Einstieg in die ambulante Versorgung mit dem Wegweiser zur Niederlassung. Er gibt Ihnen Antworten auf Ihre Fragen:
- Welche Praxisform eignet sich für mich?
- Wie finde ich die richtige Praxis?
- Ist mein Vorhaben wirtschaftlich tragfähig?
- Wie finanziere ich die Niederlassung?
- Wer hilft mir bei der Organisation?
- Wo liegen die Fallstricke bei Verträgen und Steuern?
Neu in der 3. Auflage:
- Weiterentwicklung der Bedarfsplanung
- Neuerungen im Vertragsarztrecht durch das Versorgungsstrukturgesetz
- Honorarverteilung durch die KVen
- Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung
- modifizierte Zulassungsregelungen für MVZ
- Checklisten für Existenzgründung und Bankgespräch
Aktualisiert: 2022-09-30
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Der Gesetzgeber und die ärztlichen Selbstverwaltungsorgane haben in jüngster Zeit die Anforderungen an die ärztlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen verschärft. Eine Vielzahl medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften hat Leitlinien vorgelegt und so einen Beitrag zur Qualitätssicherung geleistet. Manche Mediziner fühlen sich dadurch in ihrer ärztlichen Berufsausübung beschränkt und beklagen eine Überreglementierung, die nicht der Sicherung der ärztlichen Qualität, sondern vornehmlich der Kontrolle medizinischer Leistungen diene. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich dieses medizinrechtlichen Spannungsfeldes angenommen und Empfehlungen erarbeitet, die sich vorrangig an die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und an den Gesetzgeber richten.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Das Standardwerk des Ärztlichen Berufsrechts
* Berufsausübung
* Sterbehilfe
* Ärztliche Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten
* Haftung des Arztes für Behandlungsfehler
* Pflicht zur ärztlichen Fortbildung
* Pflicht zur Qualitätssicherung
* Anhang
* Aktualisierung des Stichwortverzeichnisses
* CD-ROM
* Aktualisierung (Muster-)Weiterbildungsordnung
Das Standardwerk des Ärztlichen Berufsrechts
Das von Rechtsanwalt Prof. Dr. Narr begründete Loseblattwerk behandelt sämtliche Aspekte der ärztlichen Berufsausbildung, -weiterbildung und -ausübung und bietet eine wichtige Orientierungshilfe in Rechtsfragen. Durch die allgemeinverständliche Darstellung spricht das Werk Ärzte und Juristen gleichermaßen an.
Das Autorenteam bringt langjährige Erfahrung in der Auslegung des ärztlichen Berufsrechts in das Werk ein.
Das Werk wird nicht mehr aktualisiert.
Aktualisiert: 2020-11-26
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