Vom Inkrafttreten des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Jahr 1958 bis zur Siebten Novelle des Gesetzes im Jahr 2005 existierten verschiedene Ausnahmetatbestände vom allgemeinen Kartellverbot, die im Laufe der Jahre zum Teil stark erweitert und ergänzt wurden. Mit der Siebten Novelle des Gesetzes wurden diese Ausnahmen weitgehend gestrichen und das Prinzip der Legalausnahme verankert, nach dem eine Kooperation automatisch dann vom Kartellverbot freigestellt ist, wenn sie bestimmten Anforderungen genügt. Vor dem Hintergrund dieser geänderten Rechtslage beschäftigt sich Sebastian Schrader mit den juristischen und ökonomischen Begründungen für Ausnahmen vom Kartellverbot sowie deren Relevanz vor der Siebten Novelle und untersucht die Wirkung solcher Vereinbarungen modelltheoretisch.Dieses Buch richtet sich an Wissenschaftler und Studierende der Volkswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Wettbewerbstheorie, Wettbewerbspolitik oder Industrieökonomik sowie mit diesen Themen befasste Praktiker.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Vom Inkrafttreten des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Jahr 1958 bis zur Siebten Novelle des Gesetzes im Jahr 2005 existierten verschiedene Ausnahmetatbestände vom allgemeinen Kartellverbot, die im Laufe der Jahre zum Teil stark erweitert und ergänzt wurden. Mit der Siebten Novelle des Gesetzes wurden diese Ausnahmen weitgehend gestrichen und das Prinzip der Legalausnahme verankert, nach dem eine Kooperation automatisch dann vom Kartellverbot freigestellt ist, wenn sie bestimmten Anforderungen genügt. Vor dem Hintergrund dieser geänderten Rechtslage beschäftigt sich Sebastian Schrader mit den juristischen und ökonomischen Begründungen für Ausnahmen vom Kartellverbot sowie deren Relevanz vor der Siebten Novelle und untersucht die Wirkung solcher Vereinbarungen modelltheoretisch.Dieses Buch richtet sich an Wissenschaftler und Studierende der Volkswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Wettbewerbstheorie, Wettbewerbspolitik oder Industrieökonomik sowie mit diesen Themen befasste Praktiker.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Vom Inkrafttreten des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Jahr 1958 bis zur Siebten Novelle des Gesetzes im Jahr 2005 existierten verschiedene Ausnahmetatbestände vom allgemeinen Kartellverbot, die im Laufe der Jahre zum Teil stark erweitert und ergänzt wurden. Mit der Siebten Novelle des Gesetzes wurden diese Ausnahmen weitgehend gestrichen und das Prinzip der Legalausnahme verankert, nach dem eine Kooperation automatisch dann vom Kartellverbot freigestellt ist, wenn sie bestimmten Anforderungen genügt. Vor dem Hintergrund dieser geänderten Rechtslage beschäftigt sich Sebastian Schrader mit den juristischen und ökonomischen Begründungen für Ausnahmen vom Kartellverbot sowie deren Relevanz vor der Siebten Novelle und untersucht die Wirkung solcher Vereinbarungen modelltheoretisch.Dieses Buch richtet sich an Wissenschaftler und Studierende der Volkswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Wettbewerbstheorie, Wettbewerbspolitik oder Industrieökonomik sowie mit diesen Themen befasste Praktiker.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Die Wasserrahmenrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10. 2000 verfolgt ehrgeizige Umweltziele: Das Ziel eines guten Gewässerzustands musste grundsätzlich bis zum 22.12. 2015 in allen Mitgliedstaaten erreicht werden. Daneben ist eine Verschlechterung des Gewässerzustands zu verhindern. Die Einhaltung dieses Verschlechterungsverbots ist ökologisch von großer Bedeutung und verursacht für zivilisatorische Entwicklungsmaßnahmen große Probleme. Umgekehrt zur hohen praktischen Bedeutung des Verschlechterungsverbots und seiner Ausnahmen ist deren Ausgestaltung in den gesetzlichen Vorgaben, in der rechtlichen Dogmatik und der Verwaltungspraxis bisher nur unzureichend erfolgt.
Die vorliegende Arbeit untersucht daher die dogmatischen Konturen des Verschlechterungsverbots sowie seiner zulässigen Ausnahmen sowohl in der Wasserrahmenrichtlinie als auch in ihrer Umsetzung im deutschen Recht und bezieht insbesondere Auffassungen der Rechtsprechung mit ein. Ergänzend wird am Beispiel von Österreich und dem Vereinigten Königreich untersucht, welche Lösungen für die offenen Fragen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gefunden wurden.
Aktualisiert: 2020-06-05
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Vom Inkrafttreten des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Jahr 1958 bis zur Siebten Novelle des Gesetzes im Jahr 2005 existierten verschiedene Ausnahmetatbestände vom allgemeinen Kartellverbot, die im Laufe der Jahre zum Teil stark erweitert und ergänzt wurden. Mit der Siebten Novelle des Gesetzes wurden diese Ausnahmen weitgehend gestrichen und das Prinzip der Legalausnahme verankert, nach dem eine Kooperation automatisch dann vom Kartellverbot freigestellt ist, wenn sie bestimmten Anforderungen genügt. Vor dem Hintergrund dieser geänderten Rechtslage beschäftigt sich Sebastian Schrader mit den juristischen und ökonomischen Begründungen für Ausnahmen vom Kartellverbot sowie deren Relevanz vor der Siebten Novelle und untersucht die Wirkung solcher Vereinbarungen modelltheoretisch.Dieses Buch richtet sich an Wissenschaftler und Studierende der Volkswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Wettbewerbstheorie, Wettbewerbspolitik oder Industrieökonomik sowie mit diesen Themen befasste Praktiker.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Wasserrahmenrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10. 2000 verfolgt ehrgeizige Umweltziele: Das Ziel eines guten Gewässerzustands musste grundsätzlich bis zum 22.12. 2015 in allen Mitgliedstaaten erreicht werden. Daneben ist eine Verschlechterung des Gewässerzustands zu verhindern. Die Einhaltung dieses Verschlechterungsverbots ist ökologisch von großer Bedeutung und verursacht für zivilisatorische Entwicklungsmaßnahmen große Probleme. Umgekehrt zur hohen praktischen Bedeutung des Verschlechterungsverbots und seiner Ausnahmen ist deren Ausgestaltung in den gesetzlichen Vorgaben, in der rechtlichen Dogmatik und der Verwaltungspraxis bisher nur unzureichend erfolgt.
Die vorliegende Arbeit untersucht daher die dogmatischen Konturen des Verschlechterungsverbots sowie seiner zulässigen Ausnahmen sowohl in der Wasserrahmenrichtlinie als auch in ihrer Umsetzung im deutschen Recht und bezieht insbesondere Auffassungen der Rechtsprechung mit ein. Ergänzend wird am Beispiel von Österreich und dem Vereinigten Königreich untersucht, welche Lösungen für die offenen Fragen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gefunden wurden.
Aktualisiert: 2020-06-05
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Haushaltsbuch mit Hardcover (A4) für Finanzen. Das Buch umfasst 148 Seiten, Grammatur 100g hochwertiges, weißes Papier.
Aktualisiert: 2021-12-30
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Der Markeninhaber hat das Recht, Dritten die Benutzung seiner Marke ohne seine Zustimmung zu untersagen. Dieses Recht erschöpft sich aber für Waren, die von ihm oder mit seiner Zustimmung in den Verkehr gebracht worden sind, es sei denn, der Markeninhaber widersetzt sich der Benutzung seiner Marke aus «berechtigten Gründen» i.S.v. 24 Abs. 2 MarkenG, Art. 7 Abs. 2 MarkenRL und Art. 13 Abs. 2 GMVO. Die Arbeit untersucht, in welchen Fällen eine solche Ausnahme vom markenrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz vorliegt. Sie geht dabei von den typischen Fallgestaltungen der Praxis aus (z.B. Umpacken von Arzneimitteln, Umfärben von Jeans) und führt zu einer Systematisierung und Katalogisierung der «berechtigten Gründe».
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft kann sich unter kapitalmarktrechtlichen Gesichtspunkten als nachteilig erweisen. Der Gesetzgeber des KonTraG hat aus diesem Grund den gemäß §71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Erwerb eigener Aktien dahingehend eingeschränkt, dass nach Satz 2 der Handel in eigenen Aktien als Zweck ausgeschlossen ist. Erst die Marktmissbrauchsrichtlinie und die hierzu ergangenen Durchführungsakte haben spezielle Vorgaben für die Verhinderung von Marktmanipulation und Insiderhandel normiert. Einen Untersuchungsschwerpunkt bildet die Qualifikation des kapitalmarktrechtlichen Regelungsgefüges, das den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien im Hinblick auf die kapitalmarktrechtlichen Implikationen dieses Vorgangs umfassend ordnet. Im Lichte der kapitalmarktrechtlichen Vorschriften hat das Handelsverbot des § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 AktG eine neue Ausrichtung erfahren. Zugleich wird das Verhältnis von Aktien- und Kapitalmarktrecht diskutiert.
Aktualisiert: 2019-12-19
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