Aktualisiert: 2023-06-20
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Aktualisiert: 2023-06-20
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Die Haftung finanzierender Banken für fehlgeschlagene Immobilienkapitalanlagen – besser bekannt unter dem Stichwort »Schrottimmobilien« – hat seit Beginn der 2000er-Jahre eine beispiellose Klagewelle von Anlegern ausgelöst. In seiner der Georg-August-Universität Göttingen vorgelegten Dissertationsschrift ordnet und bewertet Endrik Kramski die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur. Die Arbeit dient gleichermaßen als Nachschlagewerk und Anstoßgeber für neue Lösungsansätze.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Haftung finanzierender Banken für fehlgeschlagene Immobilienkapitalanlagen – besser bekannt unter dem Stichwort »Schrottimmobilien« – hat seit Beginn der 2000er-Jahre eine beispiellose Klagewelle von Anlegern ausgelöst. In seiner der Georg-August-Universität Göttingen vorgelegten Dissertationsschrift ordnet und bewertet Endrik Kramski die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur. Die Arbeit dient gleichermaßen als Nachschlagewerk und Anstoßgeber für neue Lösungsansätze.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Entwicklung immer komplexerer Finanzmarktprodukte bringt den informationsbasierten Anlegerschutz an seine Grenzen. Ausgehend von den ökonomischen Erklärungsansätzen für das Phänomen der Finanzinnovation lotet die Arbeit die Grenzen des Informationsmodells anhand einer Analyse der Rechtsprechung des BGH zum Vertrieb strukturierter Swaps aus. Es wird gezeigt, dass das von der Rechtsprechung ausgeformte Anlegerschutzmodell mit dem Phänomen der Finanzinnovation überfordert ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Problematik der "Schrottimmobilien" beschäftigt in den letzten Jahren zunehmend Rechtsprechung und Wissenschaft. Es handelt sich hierbei um Immobilieninvestitionen, die professionelle Vermittler unter falschen Versprechungen und gleichzeitigem Abschluss eines Kreditvertrages an wirtschaftlich unbedarfte Verbraucher verkaufen. Scheitert - wie meist - das Projekt später, so stellt sich die Frage, ob, wie und von wem der Verbraucher verlangen kann, die durch arglistige Täuschung entstandenen Schäden ersetzt zu bekommen und ob der ausgereichte Kredit an die Bank zurückgezahlt werden muss.
Christian Schmid analysiert die aus den Täuschungen resultierenden Rechte des Verbrauchers gegenüber den Vermittlern, den Initiatoren der Projekte und den beteiligten Banken. Die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur wird gründlich untersucht und eingehender Kritik unterzogen. Der Autor befürwortet im Ergebnis eine umfassendere Verantwortlichkeit der Banken.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Thema »Schrottimmobilien« stößt weiterhin auf große öffentliche Resonanz. Die rechtliche Aufarbeitung der Problematik dauert an. Die Untersuchung setzt sich eingehend mit der Frage auseinander, in welchen Konstellationen eine Haftung der kreditgebenden Bank für das wirtschaftliche Scheitern der Immobilienkapitalanlagen gerechtfertigt ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Eine Eigenauskunft wird von der Bank über ihren Kunden erstellt und diesem ausgehändigt. Der Kunde nutzt sie bei Verhandlungen mit Dritten zum Nachweis seiner Kreditwürdigkeit. Der Verfasser untersucht, ob der Dritte von der Bank Ersatz seines Vermögensschadens verlangen kann, wenn die Eigenauskunft fehlerhaft war und der Vertrag an der Insolvenz des Bankkunden gescheitert ist. Dabei behandelt er Geschichte und aktuelle Bedeutung des § 675 Abs. 2 BGB und diskutiert bei der vertraglichen Haftung u. a. den Auskunftsvertrag. Bei § 826 BGB bildet die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung einen Schwerpunkt, bei § 823 BGB v. a. das Recht am Unternehmen und die Verkehrspflichten. Erörterungen zu c.i.c., Sachwalter- und Prospekthaftung folgen. Daneben prüft der Autor sog. Einheitslösungen, z. B. die Vertrauenshaftung, und bespricht die parallele Problematik der Haftung für unrichtige Zeugnishaftung. Schließlich wird die gewohnheitsrechtliche Auskunftshaftung, unter besonderer Berücksichtigung des bestehenden Richterrechts, untersucht.
In seiner Schlußbetrachtung verwendet Christian L. Masch u. a. Argumente der ökonomischen Analyse des Rechts und beschreibt die nachteiligen Auswirkungen der Auskunftshaftung auf den Nutzen von Auskünften. Als Gesamtergebnis hält er fest, dae Auskunftshaftung abzulehnen ist. Weder kenne das BGB eine solche Haftung, noch sei sie erforderlich.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit der vorliegenden Arbeit versucht der Verfasser zur sachgerechten Lösung des Interessenkonflikts zwischen Anlegerschutz und Bankenhaftung bei Aktienemissionen über die Börse beizutragen. Er erörtert zunächst die wichtigsten Informationsmittel für eine Anlageentscheidung aus haftungsrechtlicher Sicht und erarbeitet im Hinblick auf den gesetzlich vorgeschriebenen Prospekt aus den zersplitterten Regelungen in den verschiedenen Börsensegmenten ein normatives Informationssystem. Aus diesem System werden anschließend Grundprinzipien hergeleitet, die der sachgerechten Lösung einzelner Auslegungsfragen dienen.
Dimitrios Liappis geht besonders auf Informationsdienstleistungen ein, die gesetzlich ungeregelt sind. Die Initial Public Offering-Studie und die Unternehmenspräsentation können eine risikobewußte Anlageentscheidung erheblich gefährden. Deshalb wird für sie mit Hilfe teleologischer Analogieüberlegungen ein ausdifferenziertes Haftungsprogramm entwickelt. Die Bankenhaftung erweist sich insgesamt als das wichtigste Instrument zur Sicherung hoher Informationsqualität im Emissionsmarkt im Interesse der Anleger. Dies darf jedoch auf keinen Fall zu einem »Banken-bashing« verleiten. Sorgfältige Interessenabwägungen sind daher unerläßlich geboten.
Das vierte Finanzmarktförderungsgesetz konnte nach seiner Verabschiedung noch in der endgültigen Fassung der Arbeit berücksichtigt werden. Damit entspricht diese grundsätzlich der Rechtslage, wie sie nach dem 4. FFG besteht. Außerdem konnte berücksichtigt werden, daß mittlerweile die BAFin als Allfinanzaufsicht die Aufgaben des BAWe übernommen hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Banken kommt in der wirtschaftlichen Krise von Unternehmen eine zentrale Stellung zu. Mihai Vuia untersucht in der vorliegenden Arbeit die Haftungsrisiken, denen sich Banken sowohl gegenüber dem Krisenunternehmen selbst als auch gegenüber Dritten im Rahmen einer Sanierungsfinanzierung einerseits und bei einer abgebrochenen bzw. verweigerten Sanierungsfinanzierung andererseits ausgesetzt sehen. Im Mittelpunkt steht die Ermittlung eines sachgerechten, nämlich effizienten Haftungssystems unter Berücksichtigung der Ökonomischen Analyse des Rechts sowie dessen Umsetzung in der geltenden Rechtsordnung, wobei die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Konzepte dargestellt und analysiert werden.
Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, daß eine Sanierung möglichst frühzeitig stattfinden sollte, wobei das Haftungsrecht die fehlenden gesetzlichen Sicherungs- und Kontrollmechanismen zu ersetzen hat. Im Grundsatz trägt die Bank weder das Risiko des Scheiterns eines Sanierungsversuchs, noch ist sie dem Unternehmen bzw. Dritten gegenüber zu einer Sanierungsfinanzierung verpflichtet. Haftungsrisiken entstehen für Banken nur dann, wenn sie ihre Rolle als Kreditgeber überschreiten und eine sachgerechte Risikozuweisung etwa durch opportunistisches Verhalten verhindert wird. Aufgabe des Haftungsrechts ist es, unter Wahrung der Privatautonomie eine abweichende Risikozuweisung zu ermöglichen. Der Effizienzgedanke entfaltet hierbei eine rechtsfortbildende Funktion ("Effizienz als Rechtsprinzip").
Aktualisiert: 2023-06-15
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Eine Eigenauskunft wird von der Bank über ihren Kunden erstellt und diesem ausgehändigt. Der Kunde nutzt sie bei Verhandlungen mit Dritten zum Nachweis seiner Kreditwürdigkeit. Der Verfasser untersucht, ob der Dritte von der Bank Ersatz seines Vermögensschadens verlangen kann, wenn die Eigenauskunft fehlerhaft war und der Vertrag an der Insolvenz des Bankkunden gescheitert ist. Dabei behandelt er Geschichte und aktuelle Bedeutung des § 675 Abs. 2 BGB und diskutiert bei der vertraglichen Haftung u. a. den Auskunftsvertrag. Bei § 826 BGB bildet die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung einen Schwerpunkt, bei § 823 BGB v. a. das Recht am Unternehmen und die Verkehrspflichten. Erörterungen zu c.i.c., Sachwalter- und Prospekthaftung folgen. Daneben prüft der Autor sog. Einheitslösungen, z. B. die Vertrauenshaftung, und bespricht die parallele Problematik der Haftung für unrichtige Zeugnishaftung. Schließlich wird die gewohnheitsrechtliche Auskunftshaftung, unter besonderer Berücksichtigung des bestehenden Richterrechts, untersucht.
In seiner Schlußbetrachtung verwendet Christian L. Masch u. a. Argumente der ökonomischen Analyse des Rechts und beschreibt die nachteiligen Auswirkungen der Auskunftshaftung auf den Nutzen von Auskünften. Als Gesamtergebnis hält er fest, dae Auskunftshaftung abzulehnen ist. Weder kenne das BGB eine solche Haftung, noch sei sie erforderlich.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Problematik der "Schrottimmobilien" beschäftigt in den letzten Jahren zunehmend Rechtsprechung und Wissenschaft. Es handelt sich hierbei um Immobilieninvestitionen, die professionelle Vermittler unter falschen Versprechungen und gleichzeitigem Abschluss eines Kreditvertrages an wirtschaftlich unbedarfte Verbraucher verkaufen. Scheitert - wie meist - das Projekt später, so stellt sich die Frage, ob, wie und von wem der Verbraucher verlangen kann, die durch arglistige Täuschung entstandenen Schäden ersetzt zu bekommen und ob der ausgereichte Kredit an die Bank zurückgezahlt werden muss.
Christian Schmid analysiert die aus den Täuschungen resultierenden Rechte des Verbrauchers gegenüber den Vermittlern, den Initiatoren der Projekte und den beteiligten Banken. Die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur wird gründlich untersucht und eingehender Kritik unterzogen. Der Autor befürwortet im Ergebnis eine umfassendere Verantwortlichkeit der Banken.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Banken kommt in der wirtschaftlichen Krise von Unternehmen eine zentrale Stellung zu. Mihai Vuia untersucht in der vorliegenden Arbeit die Haftungsrisiken, denen sich Banken sowohl gegenüber dem Krisenunternehmen selbst als auch gegenüber Dritten im Rahmen einer Sanierungsfinanzierung einerseits und bei einer abgebrochenen bzw. verweigerten Sanierungsfinanzierung andererseits ausgesetzt sehen. Im Mittelpunkt steht die Ermittlung eines sachgerechten, nämlich effizienten Haftungssystems unter Berücksichtigung der Ökonomischen Analyse des Rechts sowie dessen Umsetzung in der geltenden Rechtsordnung, wobei die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Konzepte dargestellt und analysiert werden.
Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, daß eine Sanierung möglichst frühzeitig stattfinden sollte, wobei das Haftungsrecht die fehlenden gesetzlichen Sicherungs- und Kontrollmechanismen zu ersetzen hat. Im Grundsatz trägt die Bank weder das Risiko des Scheiterns eines Sanierungsversuchs, noch ist sie dem Unternehmen bzw. Dritten gegenüber zu einer Sanierungsfinanzierung verpflichtet. Haftungsrisiken entstehen für Banken nur dann, wenn sie ihre Rolle als Kreditgeber überschreiten und eine sachgerechte Risikozuweisung etwa durch opportunistisches Verhalten verhindert wird. Aufgabe des Haftungsrechts ist es, unter Wahrung der Privatautonomie eine abweichende Risikozuweisung zu ermöglichen. Der Effizienzgedanke entfaltet hierbei eine rechtsfortbildende Funktion ("Effizienz als Rechtsprinzip").
Aktualisiert: 2023-05-20
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Banken kommt in der wirtschaftlichen Krise von Unternehmen eine zentrale Stellung zu. Mihai Vuia untersucht in der vorliegenden Arbeit die Haftungsrisiken, denen sich Banken sowohl gegenüber dem Krisenunternehmen selbst als auch gegenüber Dritten im Rahmen einer Sanierungsfinanzierung einerseits und bei einer abgebrochenen bzw. verweigerten Sanierungsfinanzierung andererseits ausgesetzt sehen. Im Mittelpunkt steht die Ermittlung eines sachgerechten, nämlich effizienten Haftungssystems unter Berücksichtigung der Ökonomischen Analyse des Rechts sowie dessen Umsetzung in der geltenden Rechtsordnung, wobei die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Konzepte dargestellt und analysiert werden.
Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, daß eine Sanierung möglichst frühzeitig stattfinden sollte, wobei das Haftungsrecht die fehlenden gesetzlichen Sicherungs- und Kontrollmechanismen zu ersetzen hat. Im Grundsatz trägt die Bank weder das Risiko des Scheiterns eines Sanierungsversuchs, noch ist sie dem Unternehmen bzw. Dritten gegenüber zu einer Sanierungsfinanzierung verpflichtet. Haftungsrisiken entstehen für Banken nur dann, wenn sie ihre Rolle als Kreditgeber überschreiten und eine sachgerechte Risikozuweisung etwa durch opportunistisches Verhalten verhindert wird. Aufgabe des Haftungsrechts ist es, unter Wahrung der Privatautonomie eine abweichende Risikozuweisung zu ermöglichen. Der Effizienzgedanke entfaltet hierbei eine rechtsfortbildende Funktion ("Effizienz als Rechtsprinzip").
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Haftung finanzierender Banken für fehlgeschlagene Immobilienkapitalanlagen – besser bekannt unter dem Stichwort »Schrottimmobilien« – hat seit Beginn der 2000er-Jahre eine beispiellose Klagewelle von Anlegern ausgelöst. In seiner der Georg-August-Universität Göttingen vorgelegten Dissertationsschrift ordnet und bewertet Endrik Kramski die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur. Die Arbeit dient gleichermaßen als Nachschlagewerk und Anstoßgeber für neue Lösungsansätze.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Eine Eigenauskunft wird von der Bank über ihren Kunden erstellt und diesem ausgehändigt. Der Kunde nutzt sie bei Verhandlungen mit Dritten zum Nachweis seiner Kreditwürdigkeit. Der Verfasser untersucht, ob der Dritte von der Bank Ersatz seines Vermögensschadens verlangen kann, wenn die Eigenauskunft fehlerhaft war und der Vertrag an der Insolvenz des Bankkunden gescheitert ist. Dabei behandelt er Geschichte und aktuelle Bedeutung des § 675 Abs. 2 BGB und diskutiert bei der vertraglichen Haftung u. a. den Auskunftsvertrag. Bei § 826 BGB bildet die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung einen Schwerpunkt, bei § 823 BGB v. a. das Recht am Unternehmen und die Verkehrspflichten. Erörterungen zu c.i.c., Sachwalter- und Prospekthaftung folgen. Daneben prüft der Autor sog. Einheitslösungen, z. B. die Vertrauenshaftung, und bespricht die parallele Problematik der Haftung für unrichtige Zeugnishaftung. Schließlich wird die gewohnheitsrechtliche Auskunftshaftung, unter besonderer Berücksichtigung des bestehenden Richterrechts, untersucht.
In seiner Schlußbetrachtung verwendet Christian L. Masch u. a. Argumente der ökonomischen Analyse des Rechts und beschreibt die nachteiligen Auswirkungen der Auskunftshaftung auf den Nutzen von Auskünften. Als Gesamtergebnis hält er fest, dae Auskunftshaftung abzulehnen ist. Weder kenne das BGB eine solche Haftung, noch sei sie erforderlich.
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Mit der vorliegenden Arbeit versucht der Verfasser zur sachgerechten Lösung des Interessenkonflikts zwischen Anlegerschutz und Bankenhaftung bei Aktienemissionen über die Börse beizutragen. Er erörtert zunächst die wichtigsten Informationsmittel für eine Anlageentscheidung aus haftungsrechtlicher Sicht und erarbeitet im Hinblick auf den gesetzlich vorgeschriebenen Prospekt aus den zersplitterten Regelungen in den verschiedenen Börsensegmenten ein normatives Informationssystem. Aus diesem System werden anschließend Grundprinzipien hergeleitet, die der sachgerechten Lösung einzelner Auslegungsfragen dienen.
Dimitrios Liappis geht besonders auf Informationsdienstleistungen ein, die gesetzlich ungeregelt sind. Die Initial Public Offering-Studie und die Unternehmenspräsentation können eine risikobewußte Anlageentscheidung erheblich gefährden. Deshalb wird für sie mit Hilfe teleologischer Analogieüberlegungen ein ausdifferenziertes Haftungsprogramm entwickelt. Die Bankenhaftung erweist sich insgesamt als das wichtigste Instrument zur Sicherung hoher Informationsqualität im Emissionsmarkt im Interesse der Anleger. Dies darf jedoch auf keinen Fall zu einem »Banken-bashing« verleiten. Sorgfältige Interessenabwägungen sind daher unerläßlich geboten.
Das vierte Finanzmarktförderungsgesetz konnte nach seiner Verabschiedung noch in der endgültigen Fassung der Arbeit berücksichtigt werden. Damit entspricht diese grundsätzlich der Rechtslage, wie sie nach dem 4. FFG besteht. Außerdem konnte berücksichtigt werden, daß mittlerweile die BAFin als Allfinanzaufsicht die Aufgaben des BAWe übernommen hat.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Entwicklung immer komplexerer Finanzmarktprodukte bringt den informationsbasierten Anlegerschutz an seine Grenzen. Ausgehend von den ökonomischen Erklärungsansätzen für das Phänomen der Finanzinnovation lotet die Arbeit die Grenzen des Informationsmodells anhand einer Analyse der Rechtsprechung des BGH zum Vertrieb strukturierter Swaps aus. Es wird gezeigt, dass das von der Rechtsprechung ausgeformte Anlegerschutzmodell mit dem Phänomen der Finanzinnovation überfordert ist.
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Die Problematik der "Schrottimmobilien" beschäftigt in den letzten Jahren zunehmend Rechtsprechung und Wissenschaft. Es handelt sich hierbei um Immobilieninvestitionen, die professionelle Vermittler unter falschen Versprechungen und gleichzeitigem Abschluss eines Kreditvertrages an wirtschaftlich unbedarfte Verbraucher verkaufen. Scheitert - wie meist - das Projekt später, so stellt sich die Frage, ob, wie und von wem der Verbraucher verlangen kann, die durch arglistige Täuschung entstandenen Schäden ersetzt zu bekommen und ob der ausgereichte Kredit an die Bank zurückgezahlt werden muss.
Christian Schmid analysiert die aus den Täuschungen resultierenden Rechte des Verbrauchers gegenüber den Vermittlern, den Initiatoren der Projekte und den beteiligten Banken. Die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur wird gründlich untersucht und eingehender Kritik unterzogen. Der Autor befürwortet im Ergebnis eine umfassendere Verantwortlichkeit der Banken.
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