Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2011

Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2011 von Dombrowski,  Saskia
Das Monitoring ist ein System wiederholter repräsentativer Messungen und Bewertungen von Gehalten an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Schwermetallen, Mykotoxinen und anderen Kontaminanten in und auf Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln.Ziel des Monitorings ist es, repräsentative Daten über das Vorkommen von gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in den auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln sowie über deren Freisetzung aus Bedarfsgegenständen zu erhalten und eventuelle Gefährdungspotenziale durch diese Stoffe frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus soll das Monitoring längerfristig dazu dienen, zeitliche Trends aufzuzeigen und eine ausreichende Datengrundlage zu schaffen, um die Verbraucherexposition durch diese Stoffe abschätzen und gesundheitlich bewerten zu können. Das Monitoring stellt somit ein wichtiges Instrument zur Verbesserung des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar.Die Daten aus dem Monitoring werden gemäß § 51 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur Verfügung gestellt. Sie fließen kontinuierlich in die gesundheitliche Risikobewertung ein und werden auch genutzt, um bei Lebensmitteln die zulässigen Höchstgehalte für gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen sowie bei kosmetischen Mitteln Orientierungswerte für technisch unvermeidbare Gehalte unerwünschter Stoffe ableiten zu können.
Aktualisiert: 2023-06-25
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Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2011

Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2011 von Dombrowski,  Saskia
Das Monitoring ist ein System wiederholter repräsentativer Messungen und Bewertungen von Gehalten an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Schwermetallen, Mykotoxinen und anderen Kontaminanten in und auf Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln.Ziel des Monitorings ist es, repräsentative Daten über das Vorkommen von gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in den auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln sowie über deren Freisetzung aus Bedarfsgegenständen zu erhalten und eventuelle Gefährdungspotenziale durch diese Stoffe frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus soll das Monitoring längerfristig dazu dienen, zeitliche Trends aufzuzeigen und eine ausreichende Datengrundlage zu schaffen, um die Verbraucherexposition durch diese Stoffe abschätzen und gesundheitlich bewerten zu können. Das Monitoring stellt somit ein wichtiges Instrument zur Verbesserung des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar.Die Daten aus dem Monitoring werden gemäß § 51 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur Verfügung gestellt. Sie fließen kontinuierlich in die gesundheitliche Risikobewertung ein und werden auch genutzt, um bei Lebensmitteln die zulässigen Höchstgehalte für gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen sowie bei kosmetischen Mitteln Orientierungswerte für technisch unvermeidbare Gehalte unerwünschter Stoffe ableiten zu können.
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Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2011 von Dombrowski,  Saskia
Das Monitoring ist ein System wiederholter repräsentativer Messungen und Bewertungen von Gehalten an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Schwermetallen, Mykotoxinen und anderen Kontaminanten in und auf Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln.Ziel des Monitorings ist es, repräsentative Daten über das Vorkommen von gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in den auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln sowie über deren Freisetzung aus Bedarfsgegenständen zu erhalten und eventuelle Gefährdungspotenziale durch diese Stoffe frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus soll das Monitoring längerfristig dazu dienen, zeitliche Trends aufzuzeigen und eine ausreichende Datengrundlage zu schaffen, um die Verbraucherexposition durch diese Stoffe abschätzen und gesundheitlich bewerten zu können. Das Monitoring stellt somit ein wichtiges Instrument zur Verbesserung des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar.Die Daten aus dem Monitoring werden gemäß § 51 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur Verfügung gestellt. Sie fließen kontinuierlich in die gesundheitliche Risikobewertung ein und werden auch genutzt, um bei Lebensmitteln die zulässigen Höchstgehalte für gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen sowie bei kosmetischen Mitteln Orientierungswerte für technisch unvermeidbare Gehalte unerwünschter Stoffe ableiten zu können.
Aktualisiert: 2023-06-25
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Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2011

Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2011 von Dombrowski,  Saskia
Das Monitoring ist ein System wiederholter repräsentativer Messungen und Bewertungen von Gehalten an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Schwermetallen, Mykotoxinen und anderen Kontaminanten in und auf Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln.Ziel des Monitorings ist es, repräsentative Daten über das Vorkommen von gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in den auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln sowie über deren Freisetzung aus Bedarfsgegenständen zu erhalten und eventuelle Gefährdungspotenziale durch diese Stoffe frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus soll das Monitoring längerfristig dazu dienen, zeitliche Trends aufzuzeigen und eine ausreichende Datengrundlage zu schaffen, um die Verbraucherexposition durch diese Stoffe abschätzen und gesundheitlich bewerten zu können. Das Monitoring stellt somit ein wichtiges Instrument zur Verbesserung des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar.Die Daten aus dem Monitoring werden gemäß § 51 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur Verfügung gestellt. Sie fließen kontinuierlich in die gesundheitliche Risikobewertung ein und werden auch genutzt, um bei Lebensmitteln die zulässigen Höchstgehalte für gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen sowie bei kosmetischen Mitteln Orientierungswerte für technisch unvermeidbare Gehalte unerwünschter Stoffe ableiten zu können.
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Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2011 von Dombrowski,  Saskia
Das Monitoring ist ein System wiederholter repräsentativer Messungen und Bewertungen von Gehalten an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Schwermetallen, Mykotoxinen und anderen Kontaminanten in und auf Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln.Ziel des Monitorings ist es, repräsentative Daten über das Vorkommen von gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in den auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln sowie über deren Freisetzung aus Bedarfsgegenständen zu erhalten und eventuelle Gefährdungspotenziale durch diese Stoffe frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus soll das Monitoring längerfristig dazu dienen, zeitliche Trends aufzuzeigen und eine ausreichende Datengrundlage zu schaffen, um die Verbraucherexposition durch diese Stoffe abschätzen und gesundheitlich bewerten zu können. Das Monitoring stellt somit ein wichtiges Instrument zur Verbesserung des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar.Die Daten aus dem Monitoring werden gemäß § 51 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur Verfügung gestellt. Sie fließen kontinuierlich in die gesundheitliche Risikobewertung ein und werden auch genutzt, um bei Lebensmitteln die zulässigen Höchstgehalte für gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen sowie bei kosmetischen Mitteln Orientierungswerte für technisch unvermeidbare Gehalte unerwünschter Stoffe ableiten zu können.
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Das Monitoring ist ein System wiederholter repräsentativer Messungen und Bewertungen von Gehalten an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Schwermetallen, Mykotoxinen und anderen Kontaminanten in und auf Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln.Ziel des Monitorings ist es, repräsentative Daten über das Vorkommen von gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in den auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln sowie über deren Freisetzung aus Bedarfsgegenständen zu erhalten und eventuelle Gefährdungspotenziale durch diese Stoffe frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus soll das Monitoring längerfristig dazu dienen, zeitliche Trends aufzuzeigen und eine ausreichende Datengrundlage zu schaffen, um die Verbraucherexposition durch diese Stoffe abschätzen und gesundheitlich bewerten zu können. Das Monitoring stellt somit ein wichtiges Instrument zur Verbesserung des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar.Die Daten aus dem Monitoring werden gemäß § 51 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur Verfügung gestellt. Sie fließen kontinuierlich in die gesundheitliche Risikobewertung ein und werden auch genutzt, um bei Lebensmitteln die zulässigen Höchstgehalte für gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen sowie bei kosmetischen Mitteln Orientierungswerte für technisch unvermeidbare Gehalte unerwünschter Stoffe ableiten zu können.
Aktualisiert: 2023-06-25
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Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2011

Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2011 von Dombrowski,  Saskia
Der Bundesweite Überwachungsplan (BÜp) ist ein für ein Jahr festgelegter Plan über die zwischen den Bundesländern abgestimmte Durchführung von amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften. Er kann Programme enthalten zu Produkt- und Betriebskontrollen oder eine Kombination aus beidem. Im Gegensatz zum Monitoring nach § 50 - 52 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist der BÜp ein risikoorientiertes Überwachungsprogramm. Das heißt, dass die Auswahl der zu untersuchenden Proben und der zu kontrollierenden Betriebe gezielt auf Basis einer Risikoanalyse erfolgt. Im Rahmen des BÜp können Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände untersucht werden. Die Untersuchungen von Erzeugnissen können dabei beispielsweise die folgenden Aspekte abdecken: chemische Parameter, mikrobiologische Parameter, die Anwendung bestimmter Herstellungsverfahren oder die Überprüfung von Kennzeichnungselementen. Betriebskontrollen werden vorrangig durchgeführt zur Prüfung der Einhaltung hygienerechtlicher Vorgaben, der Rückverfolgbarkeit, der Zusammensetzung und der Kennzeichnung der Produkte.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Lebensmittelrecht 161. Ergänzungslieferung

Lebensmittelrecht 161. Ergänzungslieferung
Zum Onlinezugang Der Onlinezugang enthält darüber hinaus rund 100 weitere Vorschriften, wie z.B.:die IndustrieleitfädenStellungnahmen des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) Zur Ergänzungslieferung Die 161. Ergänzungslieferung bringt die Textsammlung auf den Stand 1. Mai 2023. Sie enthält u.a. die Neufassung der LMLFruchtsaft sowie die Änderungender VO (EG) 1333/2008 LMZusatzstoffeVO,der VO (EG) 1334/2008 Aromen-VerfahrensVO,der VO (EG) 1881/2006 Kontaminanten-HöchstgehalteVO,der VO (EU) 37/2010 Tierische Lebensmittel Rückstandshöchstmengen-VO. Zielgruppe Für Unternehmen der Lebensmittelindustrie, Aufsichts- und Überwachungsbehörden, Rechtsanwaltschaft, Gerichte, Labors, Erzeugerunternehmen, Verbände, Ministerien.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Lebensmittelrecht 161. Ergänzungslieferung

Lebensmittelrecht 161. Ergänzungslieferung
Zum Onlinezugang Der Onlinezugang enthält darüber hinaus rund 100 weitere Vorschriften, wie z.B.:die IndustrieleitfädenStellungnahmen des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) Zur Ergänzungslieferung Die 161. Ergänzungslieferung bringt die Textsammlung auf den Stand 1. Mai 2023. Sie enthält u.a. die Neufassung der LMLFruchtsaft sowie die Änderungender VO (EG) 1333/2008 LMZusatzstoffeVO,der VO (EG) 1334/2008 Aromen-VerfahrensVO,der VO (EG) 1881/2006 Kontaminanten-HöchstgehalteVO,der VO (EU) 37/2010 Tierische Lebensmittel Rückstandshöchstmengen-VO. Zielgruppe Für Unternehmen der Lebensmittelindustrie, Aufsichts- und Überwachungsbehörden, Rechtsanwaltschaft, Gerichte, Labors, Erzeugerunternehmen, Verbände, Ministerien.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Lebensmittelrecht 161. Ergänzungslieferung

Lebensmittelrecht 161. Ergänzungslieferung
Zum Onlinezugang Der Onlinezugang enthält darüber hinaus rund 100 weitere Vorschriften, wie z.B.:die IndustrieleitfädenStellungnahmen des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) Zur Ergänzungslieferung Die 161. Ergänzungslieferung bringt die Textsammlung auf den Stand 1. Mai 2023. Sie enthält u.a. die Neufassung der LMLFruchtsaft sowie die Änderungender VO (EG) 1333/2008 LMZusatzstoffeVO,der VO (EG) 1334/2008 Aromen-VerfahrensVO,der VO (EG) 1881/2006 Kontaminanten-HöchstgehalteVO,der VO (EU) 37/2010 Tierische Lebensmittel Rückstandshöchstmengen-VO. Zielgruppe Für Unternehmen der Lebensmittelindustrie, Aufsichts- und Überwachungsbehörden, Rechtsanwaltschaft, Gerichte, Labors, Erzeugerunternehmen, Verbände, Ministerien.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Lebensmittelrecht 160. Ergänzungslieferung

Lebensmittelrecht 160. Ergänzungslieferung
Zur Ergänzungslieferung Die 160. Ergänzungslieferung bringt die Textsammlung auf den Stand 1. Februar 2023. Sie enthält u.a. die Neufassung der LMLFeinkost sowie die Änderungen der VO (EG) 853/2004 HygVO LM tierischen Ursprungs, der VO (EG) 333/2007 LMKontaminanten KontrollVO, der VO (EG) 1925/2006 AnreicherungsVO, des LSpG, der VO (EG) 1223/2009 EU-KosmetikmittelVO, des ElektroG. Zielgruppe Für Unternehmen der Lebensmittelindustrie, Aufsichts- und Überwachungsbehörden, Rechtsanwaltschaft, Gerichte, Labors, Erzeuger, Verbände, Ministerien.
Aktualisiert: 2023-04-25
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