In diesem ersten Band des Editionsprojekts, das auf insgesamt 19 Bände angelegt ist, werden alle neun Ministerratsprotokolle des Kabinetts Schäffer publiziert, vier weitere Beratungsprotokolle und, dem singulären Charakter dieser von der Besatzungsmacht eingesetzten Regierung Rechnung tragend, 89 Vermerke über Besprechungen Schäffers mit Offizieren der amerikanischen Militärregierung. Eine detaillierte Einleitung informiert über Zustandekommen und Zusammensetzung des Kabinetts und die Schwerpunkte der Regierungstätigkeit; Personen-, Orts- und Sachregister erschließen die Edition.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung – für jeden wichtig!
An sich ist es ganz einfach: Wer von seiner Arbeit lebt, braucht eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn die gesetzliche Versorgung reicht im Fall der Fälle bei Weitem nicht aus. Obwohl das Risiko, berufsunfähig zu werden, relativ hoch ist, sind erstaunlich viele Menschen nicht oder nicht ausreichend gegen den Verlust ihrer Arbeitskraft versichert.
Dieses Buch zeigt Ihnen unter anderem,
- wie Sie Ihre Versorgungslücke richtig einschätzen,
- was ein guter Versicherungsschutz kosten darf,
- worauf Sie beim Vergleich von Versicherungsbedingungen achten sollten,
- wie Sie mit den Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag umgehen,
- auf welche Vertragsklauseln Sie sich nicht einlassen sollten,
- wie Sie Ihre Rente durchsetzen,
- welche Alternativen es zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt.
Mit vielen Vergleichstabellen zu den wichtigsten Anbietern.
Aktualisiert: 2022-04-28
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Seit Mai 2007 sind Versicherungsvermittler und seit Januar 2008 Versicherer gesetzlich verpflichtet, die Beratung des Versicherungsnehmers zu dokumentieren. Die Vorschriften zur Dokumentation
(§§ 6 I 2, II, 61 I 2, 62 I Alt. 2, II VVG) werfen zahlreiche rechtliche Fragestellungen auf, die zu Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung führen. Die Arbeit stellt die erste umfassende Untersuchung der Dokumentationspflichten des Versicherers und des Versicherungsvermittlers dar.
Schwerpunkte der Arbeit sind der Anwendungsbereich der Dokumentationspflichten, die Anforderungen an die Dokumentation und ihre Übermittlung sowie der Dokumentationsverzicht. Daneben befasst sich die Autorin u. a. mit der Pflicht zur Aufbewahrung der Dokumentation und den rechtlichen Folgen einer Verletzung der Dokumentationspflichten.
Die Arbeit richtet sich sowohl an Rechtswissenschaftler als auch an Praktiker aus der Versicherungsbranche sowie Rechtsanwälte und Richter, die sich mit den Dokumentationspflichten befassen. Sie ist zur umfassenden rechtlichen Information über die Dokumentationspflichten des Versicherers und Versicherungsvermittlers geeignet und bietet Lösungsvorschläge bei der Bewältigung rechtlicher Fragestellungen.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Die neue Zuständigkeit des Versicherungsombudsmanns für Beschwerden gegen Versicherungsvermittler hat den Beschwerden über die Beratung bei Vertragsschluss und deren Dokumentation eine neue Dimension verliehen. Da die Angaben des Versicherungsnehmers und des Vermittlers zum Verkauf des Beratungsgesprächs oft widersprüchlich sind, kommt der Dokumentation große Bedeutung zu. Bei unzureichender Dokumentation verschiebt sich die Beweislast dafür, dass der beratungsbedürftige Aspekt gleichwohl besprochen worden ist, zu Lasten des Vermittlers bis hin zur völligen Umkehr. Herr Prof. Dr. Günter Hirsch, Ombudsmann für Versicherungen, gibt in seinem Beitrag einen Einblick in seine Tätigkeiten als Ombudsmann und berichtet über Erfahrungen und Erkenntnisse mit den Beratungs- und
Dokumentationspflichten aus der Schlichtungspraxis.
Im zweiten Beitrag blickt Herr Dr. Franz Schoser, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrates, auf drei Jahre Erfahrungen und Tätigkeit in diesem Gremium zurück. Er zieht Bilanz zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung auf Bundesebene und berichtet insbesondere über die Arbeit des Normenkontrollrates bei der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Seit Mai 2007 sind Versicherungsvermittler und seit Januar 2008 Versicherer gesetzlich verpflichtet, die Beratung des Versicherungsnehmers zu dokumentieren. Die Vorschriften zur Dokumentation
(§§ 6 I 2, II, 61 I 2, 62 I Alt. 2, II VVG) werfen zahlreiche rechtliche Fragestellungen auf, die zu Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung führen. Die Arbeit stellt die erste umfassende Untersuchung der Dokumentationspflichten des Versicherers und des Versicherungsvermittlers dar.
Schwerpunkte der Arbeit sind der Anwendungsbereich der Dokumentationspflichten, die Anforderungen an die Dokumentation und ihre Übermittlung sowie der Dokumentationsverzicht. Daneben befasst sich die Autorin u. a. mit der Pflicht zur Aufbewahrung der Dokumentation und den rechtlichen Folgen einer Verletzung der Dokumentationspflichten.
Die Arbeit richtet sich sowohl an Rechtswissenschaftler als auch an Praktiker aus der Versicherungsbranche sowie Rechtsanwälte und Richter, die sich mit den Dokumentationspflichten befassen. Sie ist zur umfassenden rechtlichen Information über die Dokumentationspflichten des Versicherers und Versicherungsvermittlers geeignet und bietet Lösungsvorschläge bei der Bewältigung rechtlicher Fragestellungen.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Die neue Zuständigkeit des Versicherungsombudsmanns für Beschwerden gegen Versicherungsvermittler hat den Beschwerden über die Beratung bei Vertragsschluss und deren Dokumentation eine neue Dimension verliehen. Da die Angaben des Versicherungsnehmers und des Vermittlers zum Verkauf des Beratungsgesprächs oft widersprüchlich sind, kommt der Dokumentation große Bedeutung zu. Bei unzureichender Dokumentation verschiebt sich die Beweislast dafür, dass der beratungsbedürftige Aspekt gleichwohl besprochen worden ist, zu Lasten des Vermittlers bis hin zur völligen Umkehr. Herr Prof. Dr. Günter Hirsch, Ombudsmann für Versicherungen, gibt in seinem Beitrag einen Einblick in seine Tätigkeiten als Ombudsmann und berichtet über Erfahrungen und Erkenntnisse mit den Beratungs- und
Dokumentationspflichten aus der Schlichtungspraxis.
Im zweiten Beitrag blickt Herr Dr. Franz Schoser, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrates, auf drei Jahre Erfahrungen und Tätigkeit in diesem Gremium zurück. Er zieht Bilanz zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung auf Bundesebene und berichtet insbesondere über die Arbeit des Normenkontrollrates bei der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Die vorliegende Studie untersucht den Gesamtkomplex des telefonischen Vertriebs von Finanzinstrumenten aus rechtlicher Sicht. Dabei handelt es sich um eine Dienstleistung, die je nach Vertragspartner, Ausführungsart und Finanzinstrument unterschiedliche Normenkomplexe im Zivil- und Aufsichtsrecht tangiert. Das Buch gliedert sich thematisch in einzelne Rechtsbereiche, innerhalb derer verbraucherschutzrechtliche, aufsichtsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte beleuchtet werden. Es war beispielsweise lange umstritten, ob Situationen im Privatkundengeschäft denkbar sind, in denen einem telefonisch agierenden Kunden ein Widerrufsrecht unter fernabsatzrechtlichen Gesichtspunkten (§§ 312b ff. BGB) zustehen kann. Diese äußerst praxisrelevante Fragestellung wird eingehend untersucht. Das nationale Aufsichtsrecht verlangt den Banken darüber hinaus beim Telefonvertrieb einen zusätzlichen Dokumentations- und Informationsaufwand ab, der ebenfalls erläutert wird. Hinzu kommt ein spezielles Rücktrittsrecht (§ 34 Abs. 2a S. 4 WpHG), das dem Kunden bei nicht richtigem oder unvollständigem Protokoll einzuräumen ist. Werbende Telefonanrufe können wettbewerbsrechtlich unzulässig sein, wenn der Kunde nicht zuvor ausdrücklich in diese eingewilligt hat (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). In diesem Zusammenhang wird u.?a. eine praxisrelevante Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofs vorgestellt, die dazu geführt hat, dass formularmäßige Einwilligungen nicht mehr per se als AGB-rechtlich unzulässig anzusehen sind. Abschließend werden die herausgearbeiteten Risikofaktoren auf ihre praktischen Konsequenzen hin untersucht. Es wird deutlich, dass der administrative Aufwand stetig zugenommen hat und gleichzeitig sowohl von legislativer als auch von judikativer Seite zusätzliche Haftungsrisiken drohen. Trotzdem ist der telefonische Vertrieb von Finanzinstrumenten für die Banken aufgrund seiner wirtschaftlichen und praktischen Bedeutung sowie seines Servicecharakters auch in Zukunft unverzichtbar.
Aktualisiert: 2019-12-20
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In diesem ersten Band des Editionsprojekts, das auf insgesamt 19 Bände angelegt ist, werden alle neun Ministerratsprotokolle des Kabinetts Schäffer publiziert, vier weitere Beratungsprotokolle und, dem singulären Charakter dieser von der Besatzungsmacht eingesetzten Regierung Rechnung tragend, 89 Vermerke über Besprechungen Schäffers mit Offizieren der amerikanischen Militärregierung. Eine detaillierte Einleitung informiert über Zustandekommen und Zusammensetzung des Kabinetts und die Schwerpunkte der Regierungstätigkeit; Personen-, Orts- und Sachregister erschließen die Edition.
Aktualisiert: 2023-03-27
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