Die steuerrechtlichen Grundlagen der Rücklage für Ersatzbeschaffung.

Die steuerrechtlichen Grundlagen der Rücklage für Ersatzbeschaffung. von Marchal,  Hendrik
Der Reichsfinanzhof hat in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts den einkommensteuerrechtlichen Begünstigungstatbestand der Rücklage für Ersatzbeschaffung entwickelt. Danach ist ein Steuerpflichtiger in Fällen, in denen ein Wirtschaftsgut durch höhere Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen ausscheidet, berechtigt, die stillen Reserven des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts auf ein Ersatzwirtschaftsgut zu übertragen. Heute gehen Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs zu Gewohnheitsrecht geworden ist. Im ersten Teil der Untersuchung stellt Hendrik Marchal die Rücklage für Ersatzbeschaffung und die mit ihr vergleichbaren Begünstigungstatbestände dar und zeigt die zugrunde liegenden Prinzipien auf. Im zweiten Teil weist er nach, dass weder die gewohnheitsrechtliche Begründung der Rücklage für Ersatzbeschaffung noch andere Begründungsansätze überzeugen. Daher fordert er eine gesetzliche Regelung. Im dritten Teil geht es um die gesetzgeberischen Möglichkeiten, die bei einer Normierung bestehen. In diesem Zusammenhang geht der Autor auch auf die aktuellen Reformentwürfe zum Einkommensteuergesetz ein.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nachgelagerte Besteuerung von Einkommen.

Nachgelagerte Besteuerung von Einkommen. von Dorenkamp,  Christian
Internationaler Standortwettbewerb und demographische Entwicklung zwingen den deutschen Steuergesetzgeber zunehmend, investiertes Einkommen zu entlasten (z. B. Körperschaftsteuer von nur noch 25%, Riester-Rente). Im Sinne einer dennoch konsistenten steuerlichen Lastenausteilung bietet sich die nachgelagerte Besteuerung an, um das Leitbild der traditionellen Einkommensteuer zu ersetzen (Abzugsfähigkeit investierten Einkommens, Belastung der Ersparnisauflösung, d. h. des Konsums). Insbesondere erscheint eine nachgelagerte Einkommensbesteuerung unter Steuergerechtigkeitsaspekten (Gleichbehandlung von Sparern und Sofortkonsumenten infolge impliziter Steuerbefreiung der marktüblichen Kapitalverzinsung) überlegen. Zudem stehen ihr weder verfassungsrechtliche noch internationale oder administrative Gesichtspunkte entgegen. Schliesslich sind ihre Belastungswirkungen, wenn auch in unsystematischer Weise, bereits im gegenwärtigen Abgabenrecht weit verbreitet (z. B. Umsatzsteuer, Altersvorsorge, Realisationsprinzip, private Veräußerungseinkünfte, Eigenheim). Die partiell nachgelagerte Besteuerung ist geeignet, die steuerliche Lastenausteilung systemkonsequent und dennoch haushaltsverträglich am nachgelagerten Korrespondenzprinzip auszurichten (Übergangsproblematik). Insbesondere gilt es, den niedrigen Thesaurierungssatz von zur Zeit 25% allen Einkommensbeziehern zugänglich zu machen, z. B. im Wege einer Körperschaftsteuer-Option für sämtliche Steuerpflichtige. Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Nürnberger Steuergespräche e. V. 2003.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die steuerrechtlichen Grundlagen der Rücklage für Ersatzbeschaffung.

Die steuerrechtlichen Grundlagen der Rücklage für Ersatzbeschaffung. von Marchal,  Hendrik
Der Reichsfinanzhof hat in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts den einkommensteuerrechtlichen Begünstigungstatbestand der Rücklage für Ersatzbeschaffung entwickelt. Danach ist ein Steuerpflichtiger in Fällen, in denen ein Wirtschaftsgut durch höhere Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen ausscheidet, berechtigt, die stillen Reserven des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts auf ein Ersatzwirtschaftsgut zu übertragen. Heute gehen Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs zu Gewohnheitsrecht geworden ist. Im ersten Teil der Untersuchung stellt Hendrik Marchal die Rücklage für Ersatzbeschaffung und die mit ihr vergleichbaren Begünstigungstatbestände dar und zeigt die zugrunde liegenden Prinzipien auf. Im zweiten Teil weist er nach, dass weder die gewohnheitsrechtliche Begründung der Rücklage für Ersatzbeschaffung noch andere Begründungsansätze überzeugen. Daher fordert er eine gesetzliche Regelung. Im dritten Teil geht es um die gesetzgeberischen Möglichkeiten, die bei einer Normierung bestehen. In diesem Zusammenhang geht der Autor auch auf die aktuellen Reformentwürfe zum Einkommensteuergesetz ein.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Nachgelagerte Besteuerung von Einkommen.

Nachgelagerte Besteuerung von Einkommen. von Dorenkamp,  Christian
Internationaler Standortwettbewerb und demographische Entwicklung zwingen den deutschen Steuergesetzgeber zunehmend, investiertes Einkommen zu entlasten (z. B. Körperschaftsteuer von nur noch 25%, Riester-Rente). Im Sinne einer dennoch konsistenten steuerlichen Lastenausteilung bietet sich die nachgelagerte Besteuerung an, um das Leitbild der traditionellen Einkommensteuer zu ersetzen (Abzugsfähigkeit investierten Einkommens, Belastung der Ersparnisauflösung, d. h. des Konsums). Insbesondere erscheint eine nachgelagerte Einkommensbesteuerung unter Steuergerechtigkeitsaspekten (Gleichbehandlung von Sparern und Sofortkonsumenten infolge impliziter Steuerbefreiung der marktüblichen Kapitalverzinsung) überlegen. Zudem stehen ihr weder verfassungsrechtliche noch internationale oder administrative Gesichtspunkte entgegen. Schliesslich sind ihre Belastungswirkungen, wenn auch in unsystematischer Weise, bereits im gegenwärtigen Abgabenrecht weit verbreitet (z. B. Umsatzsteuer, Altersvorsorge, Realisationsprinzip, private Veräußerungseinkünfte, Eigenheim). Die partiell nachgelagerte Besteuerung ist geeignet, die steuerliche Lastenausteilung systemkonsequent und dennoch haushaltsverträglich am nachgelagerten Korrespondenzprinzip auszurichten (Übergangsproblematik). Insbesondere gilt es, den niedrigen Thesaurierungssatz von zur Zeit 25% allen Einkommensbeziehern zugänglich zu machen, z. B. im Wege einer Körperschaftsteuer-Option für sämtliche Steuerpflichtige. Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Nürnberger Steuergespräche e. V. 2003.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Nachgelagerte Besteuerung von Einkommen.

Nachgelagerte Besteuerung von Einkommen. von Dorenkamp,  Christian
Internationaler Standortwettbewerb und demographische Entwicklung zwingen den deutschen Steuergesetzgeber zunehmend, investiertes Einkommen zu entlasten (z. B. Körperschaftsteuer von nur noch 25%, Riester-Rente). Im Sinne einer dennoch konsistenten steuerlichen Lastenausteilung bietet sich die nachgelagerte Besteuerung an, um das Leitbild der traditionellen Einkommensteuer zu ersetzen (Abzugsfähigkeit investierten Einkommens, Belastung der Ersparnisauflösung, d. h. des Konsums). Insbesondere erscheint eine nachgelagerte Einkommensbesteuerung unter Steuergerechtigkeitsaspekten (Gleichbehandlung von Sparern und Sofortkonsumenten infolge impliziter Steuerbefreiung der marktüblichen Kapitalverzinsung) überlegen. Zudem stehen ihr weder verfassungsrechtliche noch internationale oder administrative Gesichtspunkte entgegen. Schliesslich sind ihre Belastungswirkungen, wenn auch in unsystematischer Weise, bereits im gegenwärtigen Abgabenrecht weit verbreitet (z. B. Umsatzsteuer, Altersvorsorge, Realisationsprinzip, private Veräußerungseinkünfte, Eigenheim). Die partiell nachgelagerte Besteuerung ist geeignet, die steuerliche Lastenausteilung systemkonsequent und dennoch haushaltsverträglich am nachgelagerten Korrespondenzprinzip auszurichten (Übergangsproblematik). Insbesondere gilt es, den niedrigen Thesaurierungssatz von zur Zeit 25% allen Einkommensbeziehern zugänglich zu machen, z. B. im Wege einer Körperschaftsteuer-Option für sämtliche Steuerpflichtige. Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Nürnberger Steuergespräche e. V. 2003.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die steuerrechtlichen Grundlagen der Rücklage für Ersatzbeschaffung.

Die steuerrechtlichen Grundlagen der Rücklage für Ersatzbeschaffung. von Marchal,  Hendrik
Der Reichsfinanzhof hat in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts den einkommensteuerrechtlichen Begünstigungstatbestand der Rücklage für Ersatzbeschaffung entwickelt. Danach ist ein Steuerpflichtiger in Fällen, in denen ein Wirtschaftsgut durch höhere Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen ausscheidet, berechtigt, die stillen Reserven des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts auf ein Ersatzwirtschaftsgut zu übertragen. Heute gehen Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs zu Gewohnheitsrecht geworden ist. Im ersten Teil der Untersuchung stellt Hendrik Marchal die Rücklage für Ersatzbeschaffung und die mit ihr vergleichbaren Begünstigungstatbestände dar und zeigt die zugrunde liegenden Prinzipien auf. Im zweiten Teil weist er nach, dass weder die gewohnheitsrechtliche Begründung der Rücklage für Ersatzbeschaffung noch andere Begründungsansätze überzeugen. Daher fordert er eine gesetzliche Regelung. Im dritten Teil geht es um die gesetzgeberischen Möglichkeiten, die bei einer Normierung bestehen. In diesem Zusammenhang geht der Autor auch auf die aktuellen Reformentwürfe zum Einkommensteuergesetz ein.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Realteilung bei Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter in Gesamthandsvermögen

Die Realteilung bei Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter in Gesamthandsvermögen von Elbert,  Xandra
Die Realteilungsvorschrift des § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG verlangt eine «Übertragung in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer». Ob unter diese Regelung auch die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter in Gesamthandsvermögen anderer Mitunternehmerschaften fällt, ist Gegenstand der Arbeit.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die steuerrechtlichen Grundlagen der Rücklage für Ersatzbeschaffung.

Die steuerrechtlichen Grundlagen der Rücklage für Ersatzbeschaffung. von Marchal,  Hendrik
Der Reichsfinanzhof hat in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts den einkommensteuerrechtlichen Begünstigungstatbestand der Rücklage für Ersatzbeschaffung entwickelt. Danach ist ein Steuerpflichtiger in Fällen, in denen ein Wirtschaftsgut durch höhere Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen ausscheidet, berechtigt, die stillen Reserven des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts auf ein Ersatzwirtschaftsgut zu übertragen. Heute gehen Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs zu Gewohnheitsrecht geworden ist. Im ersten Teil der Untersuchung stellt Hendrik Marchal die Rücklage für Ersatzbeschaffung und die mit ihr vergleichbaren Begünstigungstatbestände dar und zeigt die zugrunde liegenden Prinzipien auf. Im zweiten Teil weist er nach, dass weder die gewohnheitsrechtliche Begründung der Rücklage für Ersatzbeschaffung noch andere Begründungsansätze überzeugen. Daher fordert er eine gesetzliche Regelung. Im dritten Teil geht es um die gesetzgeberischen Möglichkeiten, die bei einer Normierung bestehen. In diesem Zusammenhang geht der Autor auch auf die aktuellen Reformentwürfe zum Einkommensteuergesetz ein.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Realteilung bei Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter in Gesamthandsvermögen

Die Realteilung bei Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter in Gesamthandsvermögen von Elbert,  Xandra
Die Realteilungsvorschrift des § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG verlangt eine «Übertragung in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer». Ob unter diese Regelung auch die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter in Gesamthandsvermögen anderer Mitunternehmerschaften fällt, ist Gegenstand der Arbeit.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Nachgelagerte Besteuerung von Einkommen.

Nachgelagerte Besteuerung von Einkommen. von Dorenkamp,  Christian
Internationaler Standortwettbewerb und demographische Entwicklung zwingen den deutschen Steuergesetzgeber zunehmend, investiertes Einkommen zu entlasten (z. B. Körperschaftsteuer von nur noch 25%, Riester-Rente). Im Sinne einer dennoch konsistenten steuerlichen Lastenausteilung bietet sich die nachgelagerte Besteuerung an, um das Leitbild der traditionellen Einkommensteuer zu ersetzen (Abzugsfähigkeit investierten Einkommens, Belastung der Ersparnisauflösung, d. h. des Konsums). Insbesondere erscheint eine nachgelagerte Einkommensbesteuerung unter Steuergerechtigkeitsaspekten (Gleichbehandlung von Sparern und Sofortkonsumenten infolge impliziter Steuerbefreiung der marktüblichen Kapitalverzinsung) überlegen. Zudem stehen ihr weder verfassungsrechtliche noch internationale oder administrative Gesichtspunkte entgegen. Schliesslich sind ihre Belastungswirkungen, wenn auch in unsystematischer Weise, bereits im gegenwärtigen Abgabenrecht weit verbreitet (z. B. Umsatzsteuer, Altersvorsorge, Realisationsprinzip, private Veräußerungseinkünfte, Eigenheim). Die partiell nachgelagerte Besteuerung ist geeignet, die steuerliche Lastenausteilung systemkonsequent und dennoch haushaltsverträglich am nachgelagerten Korrespondenzprinzip auszurichten (Übergangsproblematik). Insbesondere gilt es, den niedrigen Thesaurierungssatz von zur Zeit 25% allen Einkommensbeziehern zugänglich zu machen, z. B. im Wege einer Körperschaftsteuer-Option für sämtliche Steuerpflichtige. Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Nürnberger Steuergespräche e. V. 2003.
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