Der Beitrag skizziert historische Entwicklungslinien der Individualpädagogik mit ihren Arbeitsschwerpunkten: weg von der noch heftig umstrittenen Heimerziehung Mitte der 80er-Jahre des 20. Jahrhunderts in West-Deutschland, hin zu einer neuen, sich ständig optimierenden, individualpädagogischen Praxis stationärer und ambulanter „Projekte“, die in der „wiederentdeckten“ Erlebnispädagogik der 1920er-Jahre wurzelte. Diese Praxis eilte der zugehörigen sozialpädagogischen Theorie teilweise voraus. Als Sozialpädagoge betrat man zur Zeit des damaligen Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG) noch eine rechtliche „Grauzone“, wenn man als freier Träger erlebnispädagogische Maßnahmen, besonders im Ausland, vor 1990/1991 durchführte, da das JWG solche Maßnahmen nicht vorsah. Erst mit der rechtlichen Verankerung des individuellen Leistungsanspruchs für ein(en) schwer belastetes/n Kind/Jugendlichen nach dem neuen SGB VIII (ab 01.01.1991) wurden solche „Pionierleistungen“ alternativer Pädagogik faktisch legalisiert (besonders über die §§ 27, 34, 35, 36). Die neuen, sich weiter entwickelnden Alternativen individualpädagogischer Praxis - jetzt im gesamtdeutschen Kontext - mussten sich im Laufe der nächsten Jahre und Jahrzehnte zum Teil heftiger, teilweise polemischer Fachkritik stellen, ebenso internen Diskussionen mit der Erlebnispädagogik, einschneidenden gesetzlichen Änderungen und Reformen entlang den Möglichkeiten und Grenzen des SGBVIII. Hinzu kamen neue Dienstleistungsanforderungen, neue pädagogischen Herausforderungen. Dem entsprechend musste sie sich ständig flexibel, effektiv weiterentwickeln und ausdifferenzieren – bis heute. –
Aktualisiert: 2023-06-23
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Der Beitrag skizziert historische Entwicklungslinien der Individualpädagogik mit ihren Arbeitsschwerpunkten: weg von der noch heftig umstrittenen Heimerziehung Mitte der 80er-Jahre des 20. Jahrhunderts in West-Deutschland, hin zu einer neuen, sich ständig optimierenden, individualpädagogischen Praxis stationärer und ambulanter „Projekte“, die in der „wiederentdeckten“ Erlebnispädagogik der 1920er-Jahre wurzelte. Diese Praxis eilte der zugehörigen sozialpädagogischen Theorie teilweise voraus. Als Sozialpädagoge betrat man zur Zeit des damaligen Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG) noch eine rechtliche „Grauzone“, wenn man als freier Träger erlebnispädagogische Maßnahmen, besonders im Ausland, vor 1990/1991 durchführte, da das JWG solche Maßnahmen nicht vorsah. Erst mit der rechtlichen Verankerung des individuellen Leistungsanspruchs für ein(en) schwer belastetes/n Kind/Jugendlichen nach dem neuen SGB VIII (ab 01.01.1991) wurden solche „Pionierleistungen“ alternativer Pädagogik faktisch legalisiert (besonders über die §§ 27, 34, 35, 36). Die neuen, sich weiter entwickelnden Alternativen individualpädagogischer Praxis - jetzt im gesamtdeutschen Kontext - mussten sich im Laufe der nächsten Jahre und Jahrzehnte zum Teil heftiger, teilweise polemischer Fachkritik stellen, ebenso internen Diskussionen mit der Erlebnispädagogik, einschneidenden gesetzlichen Änderungen und Reformen entlang den Möglichkeiten und Grenzen des SGBVIII. Hinzu kamen neue Dienstleistungsanforderungen, neue pädagogischen Herausforderungen. Dem entsprechend musste sie sich ständig flexibel, effektiv weiterentwickeln und ausdifferenzieren – bis heute. –
Aktualisiert: 2023-05-15
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Wie gewohnt, spannen die im Rahmen des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit im SS 2021 abgeschlossenen Forschungsprojekte, deren Abschlussberichte dieser Band enthält, erneut einen weiten thematischen Bogen.
Eine Studierendengruppe unter der Leitung von Siegfried Molan-Grinner führte eine Evaluierung der Wirksamkeit von Einrichtungen der CARDO gGmbh durch, die in Ober- und Niederösterreich eine Reihe von Standorten für die Nachbetreuung von Klient:innen des forensischen Maßnahmenvollzugs betreibt. Mit der Situation von Migrant:innen im System Maßnahmenvollzug beschäftigte sich ein Forschungsteam unter Leitung von Kathrin Bereiter und Stefan Kitzberger. Eine sozialökonomische Wirkungsevaluation des Projekts „Interdisziplinäre Sozialarbeit im öffentlichen Raum“ (ISAR) in der Stadt Linz unternahmen weitere Studierende unter der Federführung von Christina Pree.
Ergänzt werden diese sozialarbeiterischen Themen durch den Bericht über eine von Helene Kletzl und Bettina Wächter geleitete Untersuchung: Sie ging der Frage nach, welche digitalen Kompetenzen in der Sozialarbeit erforderlich und tatsächlich vorhanden sind.
Aktualisiert: 2022-05-05
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Der Beitrag skizziert historische Entwicklungslinien der Individualpädagogik mit ihren Arbeitsschwerpunkten: weg von der noch heftig umstrittenen Heimerziehung Mitte der 80er-Jahre des 20. Jahrhunderts in West-Deutschland, hin zu einer neuen, sich ständig optimierenden, individualpädagogischen Praxis stationärer und ambulanter „Projekte“, die in der „wiederentdeckten“ Erlebnispädagogik der 1920er-Jahre wurzelte. Diese Praxis eilte der zugehörigen sozialpädagogischen Theorie teilweise voraus. Als Sozialpädagoge betrat man zur Zeit des damaligen Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG) noch eine rechtliche „Grauzone“, wenn man als freier Träger erlebnispädagogische Maßnahmen, besonders im Ausland, vor 1990/1991 durchführte, da das JWG solche Maßnahmen nicht vorsah. Erst mit der rechtlichen Verankerung des individuellen Leistungsanspruchs für ein(en) schwer belastetes/n Kind/Jugendlichen nach dem neuen SGB VIII (ab 01.01.1991) wurden solche „Pionierleistungen“ alternativer Pädagogik faktisch legalisiert (besonders über die §§ 27, 34, 35, 36). Die neuen, sich weiter entwickelnden Alternativen individualpädagogischer Praxis - jetzt im gesamtdeutschen Kontext - mussten sich im Laufe der nächsten Jahre und Jahrzehnte zum Teil heftiger, teilweise polemischer Fachkritik stellen, ebenso internen Diskussionen mit der Erlebnispädagogik, einschneidenden gesetzlichen Änderungen und Reformen entlang den Möglichkeiten und Grenzen des SGBVIII. Hinzu kamen neue Dienstleistungsanforderungen, neue pädagogischen Herausforderungen. Dem entsprechend musste sie sich ständig flexibel, effektiv weiterentwickeln und ausdifferenzieren – bis heute. –
Aktualisiert: 2023-04-15
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