Müssen Sie eine juristische Hausarbeit oder eine Jura-Klausur schreiben? Dieses Buch hilft Studierenden sich effektiv vorzubereiten. Derya Aksoy und Achim Zimmermann erklären Ihnen den Gutachtenstil und die Fallbearbeitung und zeigen Ihnen, wie Sie systematisch argumentieren, geschickt formulieren und die richtigen Schwerpunkte setzen. Außerdem erfahren Sie, welche Fehler zu Punktabzügen führen, welche Formalien Sie bei Hausarbeiten beachten müssen und wie Sie bei Klausuren punkten können.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Müssen Sie eine juristische Hausarbeit oder eine Jura-Klausur schreiben? Dieses Buch hilft Studierenden sich effektiv vorzubereiten. Derya Aksoy und Achim Zimmermann erklären Ihnen den Gutachtenstil und die Fallbearbeitung und zeigen Ihnen, wie Sie systematisch argumentieren, geschickt formulieren und die richtigen Schwerpunkte setzen. Außerdem erfahren Sie, welche Fehler zu Punktabzügen führen, welche Formalien Sie bei Hausarbeiten beachten müssen und wie Sie bei Klausuren punkten können.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Müssen Sie eine juristische Hausarbeit oder eine Jura-Klausur schreiben? Dieses Buch hilft Studierenden sich effektiv vorzubereiten. Derya Aksoy und Achim Zimmermann erklären Ihnen den Gutachtenstil und die Fallbearbeitung und zeigen Ihnen, wie Sie systematisch argumentieren, geschickt formulieren und die richtigen Schwerpunkte setzen. Außerdem erfahren Sie, welche Fehler zu Punktabzügen führen, welche Formalien Sie bei Hausarbeiten beachten müssen und wie Sie bei Klausuren punkten können.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Autorin macht Einwendungen gegen die Auslegungen der deutschen, amerikanischen und schwedischen Beweismaßnormen, weil sie gleichzeitig von einem unelastischen und subjektiv-intuitiven Beweismaß ausgehen. Tatsächlich ist das Beweismaß sowohl in Straf- als auch Zivilfällen elastisch. Außer dem subjektiv-kognitiven Beweismaß sollte deshalb auch ein normativ-rationales Beweismaß angewandt werden, weil auf diese Weise sowohl die Rationalität als auch die eventuelle Irrationalität der Elastizität erklärt werden kann. Ein normativ-rationales Beweismaß würde zudem eine effektivere Kontrolle der Elastizität des Beweismaßes ermöglichen. Das normativ-rationale Beweismaß bezieht damit gleichzeitig Stellung hinsichtlich des Risikos fehlerhafter Urteile, und zwar mit Hilfe von vier in der Beweislastdiskussion gewöhnlichen Argumenten. Eine beschlußtheoretische Methode, die die Konsequenzen auf eine gerechte Weise zwischen den Parteien im Lichte der Argumente verteilt, wird vorgeschlagen. Minna Gräns diskutiert darüber hinaus den Wahrheitsbegriff, die Theorie der Beweiswürdigung, Irrtümer bei der Beweiswürdigung und die Bedeutung des Risikos hinsichtlich der Prozeßzwecke.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Autor thematisiert über das spezielle Recht der Beweismittelpräsentation hinaus den Begründungszusammenhang tragender Institute des Beweisverfahrensrechts. Ziel der Arbeit ist es, verantwortungsverteilende Beweisaufnahmeregeln zu bedenken, die zu einer "Wiedergewinnung verfahrenszielbezogener Loyalität der Prozeßbeteiligten" beitragen könnten.
Der erste Teil der Arbeit ist der Analyse der Wirkungsweise der Beweisantragsablehnungsgründe und ihrer tatsächlichen Bedeutung, ausgehend von den Grundbegriffen des Beweisens und unter Einbeziehung der von der Rechtsprechung aufgestellten Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Beweisantrag, gewidmet. Im zweiten Teil analysiert Anders das Verhältnis von Beweisantragsrecht und Amtsaufklärungspflicht und kommt zu dem Ergebnis einer kategorialen Einheit beider Institute in ihrem grundsätzlichen Bezug auf das gerichtliche Instruktionsermessen. Im dritten Teil der Arbeit stellt der Verfasser zunächst eine Strukturanalyse der Beweisaufnahme vor, welche eine "Schieflage" zu Lasten der Einflußnahmemöglichkeiten der Verteidigung insbesondere aufgrund der gegenwärtigen Ausgestaltung des Ermittlungsverfahrens veranschaulicht. Der Kernteil der Arbeit versucht, das Prozeßziel der wahren und gerechten Entscheidung in einer freiheitsgesetzlichen Strafrechtsbegründung zu verankern und gelangt über einen materiellrechtlichen "dialogischen" Begriff der Strafe zu der Forderung einer autonomen, aber auch selbst zu verantwortenden Teilhabe der Verteidigung am strafprozessualen Erkenntnisprozeß. In konkreter Umsetzung eines solchen "integrierenden Modells" des Beweisaufnahmerechts werden im vierten Teil der Arbeit die Restitution eines reformierten Beweismittelpräsentationsrechts in § 245 StPO, die Stärkung der Interventionsbefugnisse der Verteidigung im Ermittlungsverfahren sowie eine vorsichtige Rückbindung des geltenden Beweisantragsrechts durch Präklusion vorgeschlagen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung wird im Strafprozeß als ein Grundsatz angesehen, dessen Beachtung für die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung unbedingt erforderlich ist. Der Gesetzgeber hat jedoch mehrfach Änderungen des in der Strafprozeßordnung geregelten Beweisantragsrechts vorgenommen, die nach verbreiteter Auffassung zu einer Einschränkung dieses Verbots führen sollen und damit zu einer Erweiterung der Möglichkeiten des Gerichts, auf eine beantragte Beweiserhebung im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung zu verzichten.
Die Analyse des Verbots zeigt jedoch, daß eine solche Erweiterung in wesentlich geringerem Umfang möglich ist, als gemeinhin angenommen, weil es sich bei dem Verbot um einen eigenständigen, nur geringfügig einschränkbaren Grundsatz innerhalb der Beweisrechtsprinzipien handelt. Basierend auf einer präzisen Bestimmung der Funktion des Beweis-antizipationsverbots und des bislang noch uneinheitlich gehandhabten Begriffs der Beweisantizipation, der wiederum unmittelbare Bedeutung für die inhaltliche Differenziertheit des Verbots hat, wird die Zulässigkeit sämtlicher möglicher Varianten einer Beweisantizipation untersucht. Dadurch gelingt es der Autorin, die bisher nur ansatzweise geklärten Fragen nach inhaltlicher Struktur und Grenzen des Verbots sowie seiner Reichweite innerhalb von Amtsaufklärungspflicht und Beweisantragsrecht abschließend zu bestimmen. Eine daran anknüpfende Analyse der Ablehnungsgründe des Beweisantragsrechts und ihrer Handhabung ermöglicht den Vergleich, ob diese den Anforderungen des Beweisantizipationsverbots gerecht werden, dahinter zurückbleiben oder sogar eine über das Verbot hinausgehende Beweiserhebungspflicht statuieren. Für den Bereich der Amtsaufklärungspflicht wird deutlich, daß auch hier das Verbot grundsätzlich umfassend gilt, jedoch unter engen, im einzelnen konkretisierten Voraussetzungen (nur) die negative Antizipation des Beweisergebnisses in einem gegenüber dem Beweisantragsrecht erweiterten Umfang zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Autor zeigt in der vorliegenden Arbeit vielfältige Möglichkeiten deutscher Gerichte auf, von der Anordnung einer Beweisaufnahme im Ausland, die nur unter Inanspruchnahme der zeitintensiven und kostenträchtigen internationalen Rechtshilfe erfolgen darf, abzusehen und stattdessen auf eine Herbeischaffung der Beweismittel vor das Prozeßgericht hinzuwirken.
Nach einer einleitenden Darstellung der internationalen Rechtshilfe im ersten Teil der Arbeit zeigt der Autor im zweiten Teil auf, daß vor dem Hintergrund der bedeutenden prozessualen Grundsätze der Beweisunmittelbarkeit und Parteiöffentlichkeit vorrangig Beweisbeschaffungsmaßnahmen zu ergreifen sind, zumal es sich dabei auch um die kostengünstigere und zeitsparendere Variante der grenzüberschreitenden Beweiserhebung handelt. Der dritte Teil geht der Frage der völkerrechtlichen Zulässigkeit der Beweisbeschaffung aus dem Ausland nach. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, daß völkerrechtliche Schranken weit weniger Bedeutung haben, als in der bisherigen Diskussion angenommen. Insbesondere ist die deutsche Diskussion zu sehr einem Denken in einem überholten Souveränitätsverständnis verpflichtet. Im vierten Teil fächert der Autor die Zulässigkeit extraterritorialer Beweisbeschaffung nach deutschem Prozeßrecht für alle nach der ZPO zugelassenen Beweismittel auf. Die Darstellung lehnt sich dabei stets an zahlreiche Beispielsfälle an und zeigt, daß das deutsche Prozeßrecht mannigfaltige Möglichkeiten bietet, Beweise aus dem Ausland zu beschaffen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In dem der Entscheidung des BGH vom 24.2.1994 (BGHSt 40, 66 ff.) zugrundeliegenden Sachverhalt hatten Kriminalbeamte das Tatopfer eine polizeiliche Vernehmung durch eine geöffnete Tür ohne Wissen des Beschuldigten heimlich belauschen lassen. Das Tatopfer erklärte, sie sei sich zu 100 % sicher, daß es sich bei der Stimme des Beschuldigten um die Stimme des Täters handele. Das Landgericht stützte seine Verurteilung maßgeblich auf diese Aussage. Der BGH hob das Urteil schon wegen fehlerhafter Beweiswürdigung auf und ließ unentschieden, ob die Durchführung des heimlichen Stimmvergleichs rechtmäßig war.
Anläßlich dieser Entscheidung untersucht die Monographie die Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit heimlicher von den Strafverfolgungsbehörden und von Privaten durchgeführter Stimmvergleiche. Nachdem festgestellt wird, daß das nemo-tenetur-Prinzip, also der Grundsatz, daß der Beschuldigte nicht gezwungen werden darf, zu seiner eigenen Überführung beizutragen, heimliche Stimmvergleiche nicht verbietet, wird überprüft, ob heimliche Stimmvergleiche in verschiedenen Fallvarianten gegen Grundrechte oder Normen der StPO, insbesondere der §§ 136, 136 a StPO verstoßen. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, daß heimliche Stimmvergleiche bei von den staatlichen Ermittlern veranlaßten Gesprächen eine unzulässige Täuschung i. S. des § 136 a StPO darstellen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nach fast einhelliger Meinung findet der im Zivil- und im Verwaltungsprozeß gebräuchliche Anscheinsbeweis im Strafprozeß keine Anwendung. Für eine strafrechtliche Verurteilung wird ein "voller Beweis" verlangt. Hinterfragt man diese wenig diskutierte und scheinbar selbstverständliche Annahme einmal genauer, stößt man schnell auf Ungereimtheiten. Denn auch im Strafprozeß werden in der Praxis Beweisfragen in einer dem Anscheinsbeweis verblüffend ähnlichen Weise gehandhabt, wie es etwa der "Lederspray-Fall" bei der Behandlung der generellen Kausalität gezeigt hat.
In der Arbeit werden - ausgehend vom Zivilrecht - Struktur und dogmatische Erklärungsversuche des Anscheinsbeweises dargestellt. Aufgezeigt werden mögliche Anwendungsbereiche des Anscheinsbeweises im Strafprozeß, insbesondere die Feststellung der Kausalität und der Fahruntüchtigkeit, einem sog. Dispositionsprädikat. Breiten Raum finden die Querverbindungen zur Wissenschaftstheorie. Die gegen einen Anscheinsbeweis im Strafprozeß angeführten Argumente werden untersucht, ebenso wie der dem Anscheinsbeweis strukturell nahestehende, im Strafprozeß aber anerkannte Indizienbeweis. Der erste Teil der Arbeit endet mit der Einsicht, daß sich hinter der Thematik die normativ zu lösende Frage nach einer adäquaten Tatsachenfeststellung verbirgt. Denn Grundlage eines Urteils kann immer nur eine mehr oder weniger gut bestätigte Hypothese sein, die aus bestimmten Gründen für erhärtet betrachtet wird.
Der zweite Teil behandelt die mögliche Ausgestaltung sowie die Grenzen des Anscheinsbeweises im Strafprozeß. Denn die Grundfrage eines jeden Prozesses ist, wann der Richter aufhören darf zu ermitteln und wann eine Verurteilung trotz eines immer bestehenden Fehlverurteilungsrisikos zu legitimieren ist. Mit der Arbeit wird nicht etwa einer Verringerung der Beweisanforderungen das Wort geredet, sondern durch die Aufstellung von Maßstäben für den Umgang mit Zweifeln bei der Beweiswürdigung ein Beitrag zur Rechtssicherheit geleistet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Müssen Sie eine juristische Hausarbeit oder eine Jura-Klausur schreiben? Dieses Buch hilft Studierenden sich effektiv vorzubereiten. Derya Aksoy und Achim Zimmermann erklären Ihnen den Gutachtenstil und die Fallbearbeitung und zeigen Ihnen, wie Sie systematisch argumentieren, geschickt formulieren und die richtigen Schwerpunkte setzen. Außerdem erfahren Sie, welche Fehler zu Punktabzügen führen, welche Formalien Sie bei Hausarbeiten beachten müssen und wie Sie bei Klausuren punkten können.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Müssen Sie eine juristische Hausarbeit oder eine Jura-Klausur schreiben? Dieses Buch hilft Studierenden sich effektiv vorzubereiten. Derya Aksoy und Achim Zimmermann erklären Ihnen den Gutachtenstil und die Fallbearbeitung und zeigen Ihnen, wie Sie systematisch argumentieren, geschickt formulieren und die richtigen Schwerpunkte setzen. Außerdem erfahren Sie, welche Fehler zu Punktabzügen führen, welche Formalien Sie bei Hausarbeiten beachten müssen und wie Sie bei Klausuren punkten können.
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Müssen Sie eine juristische Hausarbeit oder eine Jura-Klausur schreiben? Dieses Buch hilft Studierenden sich effektiv vorzubereiten. Derya Aksoy und Achim Zimmermann erklären Ihnen den Gutachtenstil und die Fallbearbeitung und zeigen Ihnen, wie Sie systematisch argumentieren, geschickt formulieren und die richtigen Schwerpunkte setzen. Außerdem erfahren Sie, welche Fehler zu Punktabzügen führen, welche Formalien Sie bei Hausarbeiten beachten müssen und wie Sie bei Klausuren punkten können.
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Der Autor thematisiert über das spezielle Recht der Beweismittelpräsentation hinaus den Begründungszusammenhang tragender Institute des Beweisverfahrensrechts. Ziel der Arbeit ist es, verantwortungsverteilende Beweisaufnahmeregeln zu bedenken, die zu einer "Wiedergewinnung verfahrenszielbezogener Loyalität der Prozeßbeteiligten" beitragen könnten.
Der erste Teil der Arbeit ist der Analyse der Wirkungsweise der Beweisantragsablehnungsgründe und ihrer tatsächlichen Bedeutung, ausgehend von den Grundbegriffen des Beweisens und unter Einbeziehung der von der Rechtsprechung aufgestellten Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Beweisantrag, gewidmet. Im zweiten Teil analysiert Anders das Verhältnis von Beweisantragsrecht und Amtsaufklärungspflicht und kommt zu dem Ergebnis einer kategorialen Einheit beider Institute in ihrem grundsätzlichen Bezug auf das gerichtliche Instruktionsermessen. Im dritten Teil der Arbeit stellt der Verfasser zunächst eine Strukturanalyse der Beweisaufnahme vor, welche eine "Schieflage" zu Lasten der Einflußnahmemöglichkeiten der Verteidigung insbesondere aufgrund der gegenwärtigen Ausgestaltung des Ermittlungsverfahrens veranschaulicht. Der Kernteil der Arbeit versucht, das Prozeßziel der wahren und gerechten Entscheidung in einer freiheitsgesetzlichen Strafrechtsbegründung zu verankern und gelangt über einen materiellrechtlichen "dialogischen" Begriff der Strafe zu der Forderung einer autonomen, aber auch selbst zu verantwortenden Teilhabe der Verteidigung am strafprozessualen Erkenntnisprozeß. In konkreter Umsetzung eines solchen "integrierenden Modells" des Beweisaufnahmerechts werden im vierten Teil der Arbeit die Restitution eines reformierten Beweismittelpräsentationsrechts in § 245 StPO, die Stärkung der Interventionsbefugnisse der Verteidigung im Ermittlungsverfahren sowie eine vorsichtige Rückbindung des geltenden Beweisantragsrechts durch Präklusion vorgeschlagen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung wird im Strafprozeß als ein Grundsatz angesehen, dessen Beachtung für die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung unbedingt erforderlich ist. Der Gesetzgeber hat jedoch mehrfach Änderungen des in der Strafprozeßordnung geregelten Beweisantragsrechts vorgenommen, die nach verbreiteter Auffassung zu einer Einschränkung dieses Verbots führen sollen und damit zu einer Erweiterung der Möglichkeiten des Gerichts, auf eine beantragte Beweiserhebung im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung zu verzichten.
Die Analyse des Verbots zeigt jedoch, daß eine solche Erweiterung in wesentlich geringerem Umfang möglich ist, als gemeinhin angenommen, weil es sich bei dem Verbot um einen eigenständigen, nur geringfügig einschränkbaren Grundsatz innerhalb der Beweisrechtsprinzipien handelt. Basierend auf einer präzisen Bestimmung der Funktion des Beweis-antizipationsverbots und des bislang noch uneinheitlich gehandhabten Begriffs der Beweisantizipation, der wiederum unmittelbare Bedeutung für die inhaltliche Differenziertheit des Verbots hat, wird die Zulässigkeit sämtlicher möglicher Varianten einer Beweisantizipation untersucht. Dadurch gelingt es der Autorin, die bisher nur ansatzweise geklärten Fragen nach inhaltlicher Struktur und Grenzen des Verbots sowie seiner Reichweite innerhalb von Amtsaufklärungspflicht und Beweisantragsrecht abschließend zu bestimmen. Eine daran anknüpfende Analyse der Ablehnungsgründe des Beweisantragsrechts und ihrer Handhabung ermöglicht den Vergleich, ob diese den Anforderungen des Beweisantizipationsverbots gerecht werden, dahinter zurückbleiben oder sogar eine über das Verbot hinausgehende Beweiserhebungspflicht statuieren. Für den Bereich der Amtsaufklärungspflicht wird deutlich, daß auch hier das Verbot grundsätzlich umfassend gilt, jedoch unter engen, im einzelnen konkretisierten Voraussetzungen (nur) die negative Antizipation des Beweisergebnisses in einem gegenüber dem Beweisantragsrecht erweiterten Umfang zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Müssen Sie eine juristische Hausarbeit oder eine Jura-Klausur schreiben? Dieses Buch hilft Studierenden sich effektiv vorzubereiten. Derya Aksoy und Achim Zimmermann erklären Ihnen den Gutachtenstil und die Fallbearbeitung und zeigen Ihnen, wie Sie systematisch argumentieren, geschickt formulieren und die richtigen Schwerpunkte setzen. Außerdem erfahren Sie, welche Fehler zu Punktabzügen führen, welche Formalien Sie bei Hausarbeiten beachten müssen und wie Sie bei Klausuren punkten können.
Aktualisiert: 2023-05-26
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