Die Autorin thematisiert im wesentlichen das Zusammenspiel der Schutzinstitute des Patent- und Sortenschutzrechts in Bezug auf gentechnisch veränderte Pflanzen. Hintergrund dieser Problematik ist die unterschiedliche Vorgehensweise der Sortenzüchter, die in einem langwierigen Verfahren eine neue Pflanzensorte entwickeln, und der Gentechnik, bei der Gene in bestehende Pflanzensorten integriert werden, um Pflanzen mit bestimmten Eigenschaften zu versehen. Es fragt sich also, ob auch für diese gentechnische Arbeit ein Patent erteilt werden soll oder ob der Patentschutz durch das speziellere Sortenschutzrecht verdrängt wird. Christina Walser stellt zunächst den Gegenstand der Schutzinstitute und ihre Schutzvoraussetzungen dar und untersucht sodann den Umfang des Schutzes und die Neuerungen durch die Biotechnologierichtlinie. Einbesonderes Augenmerk legt sie dabei auf die Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes, insbesondere analysiert sie im Detail die Entscheidung »Transgene Pflanzen/NOVARTIS II« der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes.
Die gesamte Untersuchung erfolgt dabei nicht nur nach deutschem und europäischem Recht, sondern auch rechtsvergleichend mit dem US-amerikanischen Recht. Auch hier wird auf das Verhältnis der Schutzinstitute der »Plant Variety Protection«, der »Plant Patents« und »Utility Patents« eingegangen, die weit unproblematischer nebeneinander angewendet werden als im europäischen Recht, was aktuell auch durch die amerikanische Rechtsprechung festgestellt wurde.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Am hochaktuellen, politisch sehr umstrittenen Beispiel des Klonens von Menschen untersucht Anne Wolf die staatliche Steuerung der Biotechnologie. Zwischen direkter/indirekter Steuerung differenzierend, stellt sie die hierfür geltenden nationalen, europäischen und internationalen Regelungen dar und zeigt die dem Forschungsfortschritt geschuldeten Defizite auf. Nach einem Überblick über das System mehrpoliger Verfassungsrechtsverhältnisse wird auf dieser Basis der Steuerungsrahmen für den Regelungsgegenstand des Klonens von Menschen ermittelt. Im Unterschied zur gegenwärtigen Rechtslage in Deutschland unterscheidet die Autorin zwischen reproduktivem und therapeutischem Klonen. In der mehrpoligen Verhältnismäßigkeitsprüfung bringt sie die tangierten Interessen in ein Rangverhältnis. Anne Wolf erstellt einen Regelungsrahmen für das Klonen von Menschen, dessen Eckpunkte das effektive Verbot des reproduktiven Klonens sowie die Erlaubnis des therapeutischen Klonens markieren. Hierauf basierend, skizziert sie einen Entwurf für den Regelungsbereich des Klonens von Menschen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Am hochaktuellen, politisch sehr umstrittenen Beispiel des Klonens von Menschen untersucht Anne Wolf die staatliche Steuerung der Biotechnologie. Zwischen direkter/indirekter Steuerung differenzierend, stellt sie die hierfür geltenden nationalen, europäischen und internationalen Regelungen dar und zeigt die dem Forschungsfortschritt geschuldeten Defizite auf. Nach einem Überblick über das System mehrpoliger Verfassungsrechtsverhältnisse wird auf dieser Basis der Steuerungsrahmen für den Regelungsgegenstand des Klonens von Menschen ermittelt. Im Unterschied zur gegenwärtigen Rechtslage in Deutschland unterscheidet die Autorin zwischen reproduktivem und therapeutischem Klonen. In der mehrpoligen Verhältnismäßigkeitsprüfung bringt sie die tangierten Interessen in ein Rangverhältnis. Anne Wolf erstellt einen Regelungsrahmen für das Klonen von Menschen, dessen Eckpunkte das effektive Verbot des reproduktiven Klonens sowie die Erlaubnis des therapeutischen Klonens markieren. Hierauf basierend, skizziert sie einen Entwurf für den Regelungsbereich des Klonens von Menschen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Autorin thematisiert im wesentlichen das Zusammenspiel der Schutzinstitute des Patent- und Sortenschutzrechts in Bezug auf gentechnisch veränderte Pflanzen. Hintergrund dieser Problematik ist die unterschiedliche Vorgehensweise der Sortenzüchter, die in einem langwierigen Verfahren eine neue Pflanzensorte entwickeln, und der Gentechnik, bei der Gene in bestehende Pflanzensorten integriert werden, um Pflanzen mit bestimmten Eigenschaften zu versehen. Es fragt sich also, ob auch für diese gentechnische Arbeit ein Patent erteilt werden soll oder ob der Patentschutz durch das speziellere Sortenschutzrecht verdrängt wird. Christina Walser stellt zunächst den Gegenstand der Schutzinstitute und ihre Schutzvoraussetzungen dar und untersucht sodann den Umfang des Schutzes und die Neuerungen durch die Biotechnologierichtlinie. Einbesonderes Augenmerk legt sie dabei auf die Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes, insbesondere analysiert sie im Detail die Entscheidung »Transgene Pflanzen/NOVARTIS II« der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes.
Die gesamte Untersuchung erfolgt dabei nicht nur nach deutschem und europäischem Recht, sondern auch rechtsvergleichend mit dem US-amerikanischen Recht. Auch hier wird auf das Verhältnis der Schutzinstitute der »Plant Variety Protection«, der »Plant Patents« und »Utility Patents« eingegangen, die weit unproblematischer nebeneinander angewendet werden als im europäischen Recht, was aktuell auch durch die amerikanische Rechtsprechung festgestellt wurde.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Am hochaktuellen, politisch sehr umstrittenen Beispiel des Klonens von Menschen untersucht Anne Wolf die staatliche Steuerung der Biotechnologie. Zwischen direkter/indirekter Steuerung differenzierend, stellt sie die hierfür geltenden nationalen, europäischen und internationalen Regelungen dar und zeigt die dem Forschungsfortschritt geschuldeten Defizite auf. Nach einem Überblick über das System mehrpoliger Verfassungsrechtsverhältnisse wird auf dieser Basis der Steuerungsrahmen für den Regelungsgegenstand des Klonens von Menschen ermittelt. Im Unterschied zur gegenwärtigen Rechtslage in Deutschland unterscheidet die Autorin zwischen reproduktivem und therapeutischem Klonen. In der mehrpoligen Verhältnismäßigkeitsprüfung bringt sie die tangierten Interessen in ein Rangverhältnis. Anne Wolf erstellt einen Regelungsrahmen für das Klonen von Menschen, dessen Eckpunkte das effektive Verbot des reproduktiven Klonens sowie die Erlaubnis des therapeutischen Klonens markieren. Hierauf basierend, skizziert sie einen Entwurf für den Regelungsbereich des Klonens von Menschen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Autorin thematisiert im wesentlichen das Zusammenspiel der Schutzinstitute des Patent- und Sortenschutzrechts in Bezug auf gentechnisch veränderte Pflanzen. Hintergrund dieser Problematik ist die unterschiedliche Vorgehensweise der Sortenzüchter, die in einem langwierigen Verfahren eine neue Pflanzensorte entwickeln, und der Gentechnik, bei der Gene in bestehende Pflanzensorten integriert werden, um Pflanzen mit bestimmten Eigenschaften zu versehen. Es fragt sich also, ob auch für diese gentechnische Arbeit ein Patent erteilt werden soll oder ob der Patentschutz durch das speziellere Sortenschutzrecht verdrängt wird. Christina Walser stellt zunächst den Gegenstand der Schutzinstitute und ihre Schutzvoraussetzungen dar und untersucht sodann den Umfang des Schutzes und die Neuerungen durch die Biotechnologierichtlinie. Einbesonderes Augenmerk legt sie dabei auf die Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes, insbesondere analysiert sie im Detail die Entscheidung »Transgene Pflanzen/NOVARTIS II« der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes.
Die gesamte Untersuchung erfolgt dabei nicht nur nach deutschem und europäischem Recht, sondern auch rechtsvergleichend mit dem US-amerikanischen Recht. Auch hier wird auf das Verhältnis der Schutzinstitute der »Plant Variety Protection«, der »Plant Patents« und »Utility Patents« eingegangen, die weit unproblematischer nebeneinander angewendet werden als im europäischen Recht, was aktuell auch durch die amerikanische Rechtsprechung festgestellt wurde.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Am hochaktuellen, politisch sehr umstrittenen Beispiel des Klonens von Menschen untersucht Anne Wolf die staatliche Steuerung der Biotechnologie. Zwischen direkter/indirekter Steuerung differenzierend, stellt sie die hierfür geltenden nationalen, europäischen und internationalen Regelungen dar und zeigt die dem Forschungsfortschritt geschuldeten Defizite auf. Nach einem Überblick über das System mehrpoliger Verfassungsrechtsverhältnisse wird auf dieser Basis der Steuerungsrahmen für den Regelungsgegenstand des Klonens von Menschen ermittelt. Im Unterschied zur gegenwärtigen Rechtslage in Deutschland unterscheidet die Autorin zwischen reproduktivem und therapeutischem Klonen. In der mehrpoligen Verhältnismäßigkeitsprüfung bringt sie die tangierten Interessen in ein Rangverhältnis. Anne Wolf erstellt einen Regelungsrahmen für das Klonen von Menschen, dessen Eckpunkte das effektive Verbot des reproduktiven Klonens sowie die Erlaubnis des therapeutischen Klonens markieren. Hierauf basierend, skizziert sie einen Entwurf für den Regelungsbereich des Klonens von Menschen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Autorin thematisiert im wesentlichen das Zusammenspiel der Schutzinstitute des Patent- und Sortenschutzrechts in Bezug auf gentechnisch veränderte Pflanzen. Hintergrund dieser Problematik ist die unterschiedliche Vorgehensweise der Sortenzüchter, die in einem langwierigen Verfahren eine neue Pflanzensorte entwickeln, und der Gentechnik, bei der Gene in bestehende Pflanzensorten integriert werden, um Pflanzen mit bestimmten Eigenschaften zu versehen. Es fragt sich also, ob auch für diese gentechnische Arbeit ein Patent erteilt werden soll oder ob der Patentschutz durch das speziellere Sortenschutzrecht verdrängt wird. Christina Walser stellt zunächst den Gegenstand der Schutzinstitute und ihre Schutzvoraussetzungen dar und untersucht sodann den Umfang des Schutzes und die Neuerungen durch die Biotechnologierichtlinie. Einbesonderes Augenmerk legt sie dabei auf die Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes, insbesondere analysiert sie im Detail die Entscheidung »Transgene Pflanzen/NOVARTIS II« der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes.
Die gesamte Untersuchung erfolgt dabei nicht nur nach deutschem und europäischem Recht, sondern auch rechtsvergleichend mit dem US-amerikanischen Recht. Auch hier wird auf das Verhältnis der Schutzinstitute der »Plant Variety Protection«, der »Plant Patents« und »Utility Patents« eingegangen, die weit unproblematischer nebeneinander angewendet werden als im europäischen Recht, was aktuell auch durch die amerikanische Rechtsprechung festgestellt wurde.
Aktualisiert: 2023-04-15
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