Die genaue Kenntnis der Informationspflichten sollte für jeden Versicherungsvermittler - sei er Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter - zum Grundhandwerkszeug gehören, um den Verbraucher in qualifizierter Art und Weise über die zu vermittelnden Produkte aufklären bzw. beraten zu können. Nur dadurch lässt sich das Haftungsrisiko im immer komplexer werdenden Geschäft der Versicherungsvermittlung auf ein Minimum reduzieren.
Das Buch bietet eine präzise Darstellung der Pflichten von Versicherungsvermittlern bei der Aufklärung bzw. Beratung von Versicherungskunden. Zentrales Augenmerk liegt hierbei auf den Änderungen, die durch die Umsetzung der europäischen Vermittlerrichtlinie RL 2002/92/EG in das deutsche Recht eingetreten sind.
Während für die Versicherungsmakler lediglich eine positivrechtliche Normierung ihrer Pflichteninhalte in den §§ 60 ff. VVG zu beachten ist, hat sich für die Versicherungsvertreter das Haftungsgefüge grundlegend auf Basis der vorerwähnten Vorschriften geändert. Parallelen und Unterschiede zur Haftung des Anlageberaters/Anlagevermittlers im Bankenrecht werden ebenfalls in der Arbeit aufgezeigt.
Mit der Aufstellung eines anschaulichen Pflichtenstandards, den Vertreter und Makler bei der Durchführung der Vermittlung von Versicherungen zu beachten haben, versucht der Autor zur Reduzierung des Haftungsrisikos im Versicherungsrecht beizutragen.
Ein Buch von praktischem Wert für Versicherungsvermittler und Fachjuristen, das eine Lücke in der versicherungsrechtlichen Literatur schließt.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Die genaue Kenntnis der Informationspflichten sollte für jeden Versicherungsvermittler - sei er Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter - zum Grundhandwerkszeug gehören, um den Verbraucher in qualifizierter Art und Weise über die zu vermittelnden Produkte aufklären bzw. beraten zu können. Nur dadurch lässt sich das Haftungsrisiko im immer komplexer werdenden Geschäft der Versicherungsvermittlung auf ein Minimum reduzieren.
Das Buch bietet eine präzise Darstellung der Pflichten von Versicherungsvermittlern bei der Aufklärung bzw. Beratung von Versicherungskunden. Zentrales Augenmerk liegt hierbei auf den Änderungen, die durch die Umsetzung der europäischen Vermittlerrichtlinie RL 2002/92/EG in das deutsche Recht eingetreten sind.
Während für die Versicherungsmakler lediglich eine positivrechtliche Normierung ihrer Pflichteninhalte in den §§ 60 ff. VVG zu beachten ist, hat sich für die Versicherungsvertreter das Haftungsgefüge grundlegend auf Basis der vorerwähnten Vorschriften geändert. Parallelen und Unterschiede zur Haftung des Anlageberaters/Anlagevermittlers im Bankenrecht werden ebenfalls in der Arbeit aufgezeigt.
Mit der Aufstellung eines anschaulichen Pflichtenstandards, den Vertreter und Makler bei der Durchführung der Vermittlung von Versicherungen zu beachten haben, versucht der Autor zur Reduzierung des Haftungsrisikos im Versicherungsrecht beizutragen.
Ein Buch von praktischem Wert für Versicherungsvermittler und Fachjuristen, das eine Lücke in der versicherungsrechtlichen Literatur schließt.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Nach der sog. Finanzmarktkrise aus dem Herbst 2008 wird der Ruf nach effektiven Schutz-mechanismen für Anleger, insbesondere Schutz durch Beratung, Aufklärung und Schadensersatz, ler. Viele Hoffnungen nährt die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, auch Finanzmarktrichtlinie oder in Anlehnung an ihren englischen Namen MiFID genannt. Durch die MiFID wird ein großer Bereich des Kapitalmarktrechts, darunter auch Anlegerschutzbestimmungen, reformiert und auf europäischer Ebene harmonisiert. Herzstück der Anlegerschutzbestimmungen im deutschen Wertpapierhandelsgesetz sind die sog. Wohlverhaltensregeln, die die Beziehung zwischen dem Wertpapierdienstleister und seinem Kunden regeln. Eine zentrale Pflicht stellt die Informationspflicht im Vorfeld der Erbringung einer Wertpapierdienstleistung dar, die sich nach der Reform in § 31 Abs. 3 WPHG befindet. Eine Vorstufe dieser Informationspflicht ist die Pflicht zur Einholung von Informationen vom Kunden gemäß § 31 Abs. 4-7, Abs. 9 WpHG, sog. Explorationspflicht, die auf dem Prinzip des "Know-your-customer" beruht. Durch das die MiFID umsetzende Finanzmarktrichtlinien-Umsetzungsgesetz, das sog. FRUG, sind die Informations- und Explorationspflichten stark ausgeb und präzisiert worden. Es liegt der Schluss nahe, dass aufgrund des hohen Detailgrades der neuen Regelungen viele der nach der alten Rechtslage umstrittenen Probleme gelöst worden sind und die Anleger umfassender als bisher geschützt werden. Die Schwerpunkte der Studei liegen daher auch aus aktuellem Anlas beim Schutzniveau der Anleger und der Untersuchung nach Lösungen von nach der alten Rechtslage umstrittenen Fragen. Die Autorin widmet sich nach einem historischen Abriss dem Anwendungsbereich von Informations- und Explorationspflichten. Ausführlich behandelt werden die neu eingeführte Klassifizierung der Kunden und die Wertpapier(neben)dienstleistungen Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung. Im Rahmen der Untersuchung der Explorationspflicht werden das neue dreistufige System der Einholung der Kundenangaben und die Pflichten zur Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung ausführlich dargestellt. Bei der Informationspflicht werden Schwerpunkte auf die Reichweite der Informationspflicht und das Schutzniveau der Anleger gelegt. Da die besondere Informationspflicht für Finanztermingeschäfte entfallen ist, wird auch ein Schwerpunkt auf die bei diesen Geschäften zu übermittelnden In-formationen gesetzt. Sowohl bei der Explorations- und als auch bei der Informationspflicht spielen die Fragen, ob noch Geschäfte ohne Einhaltung dieser Pflichten, sog. Execution-Only-Geschäfte, existieren können und ob es sich um bewegliche Systeme handelt, eine große Rolle. Im deutschen Recht existierten schon vor der Vorgängerrichtlinie der MiFID, der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie, zivilrechtliche Explorations- und Informationspflichten. Das berühmte Bond-Urteil des Bundesgerichtshofes bildet den Höhepunkt dieser Rechtsprechungstradition. Daher setzt sich die Autorin auch mit dem Verhältnis von Aufsichtsrecht und Zivilrecht auseinander. Abschließend werden die Rechtsfolgen der Verstöße gegen die aufsichtsrechtlichen Pflichten aufgezeigt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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