Seit der Inspire Art-Entscheidung des EuGH ist anerkannt, dass auch Gesellschaften von der Niederlassungsfreiheit in Europa Gebrauch machen können. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen versuchen zunehmend, diese Entwicklung zu ihrem Vorteil zu nutzen. Die Anforderungen, die ein fremdes Rechtssystem an die Gesellschaft und insbesondere deren Geschäftsführer stellt, werden mangels ausreichender Kenntnis und Beratung oft unterschätzt. Teilweise wird die Gründung einer Gesellschaft als englische private limited company als ein geeigneter Weg angesehen, um unbeliebte Anforderungen des deutschen Rechtssystems zu umgehen, auch dann, wenn die wesentliche Geschäftstätigkeit weiterhin in Deutschland abgewickelt werden soll. Das Ausweichen nach Großbritannien erscheint insbesondere deshalb verlockend, weil eine englische private limited company ohne die Bereitstellung von Mindestkapital gegründet werden kann. Nach einem kurz gehaltenen Überblick über die hier maßgeblichen Entscheidungen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit und einem einführenden Vergleich des nationalen Gesellschaftsrechts in Deutschland und England mit Blick auf die unterschiedlichen Konzeptionen, Ziele und Schutzstandards folgt eine Darstellung der aktuellen Entwicklungen des Gesellschaftsrechts in Großbritannien und Deutschland. Den Schwerpunkt der Studie bildet eine rechtsvergleichende Betrachtung der Pflichten, die einem GmbH-Geschäftsführer oder einem director einer private limited company im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft obliegen. Besonders berücksichtigt sind dabei solche Pflichten, die nicht Gegenstand einer besonderen gesetzlichen oder außergesetzlichen Vorgabe sind. Durch die Zuordnung zu drei Pflichtenkreisen gelingt ein unmittelbarer Vergleich im Rahmen einer direkten Gegenüberstellung. Als Pflichtenkreis 1 werden Pflichten im Zusammenhang mit der Geschäftsführungsaufgabe bearbeitet. Pflichtenkreis 2 geht auf Pflichten nach Maßgabe von gesetzlichen und nicht-gesetzlichen Vorgaben ein. Der bedeutsamste und umfangreichste Pflichtenkreis 3 erfasst sodann rechtsvergleichend die Treue- und Loyalitätspflichten eines directors oder Geschäftsführers. Die Bearbeitung wird vervollständigt durch die Betrachtung der Haftungsfolge und der Möglichkeiten von Haftungsbeschränkungen sowie des Abschlusses von D&O- Versicherungen. Die abschließende Stellungnahme greift die aus der Untersuchung gewonnen Erkenntnisse auch zur Bewertung eines möglichen Wettbewerbs der Rechtsordnungen auf. Soweit die aktuellen Reformvorhaben und die zu erwartenden Änderungen in Bezug genommen wurden, sind der Companies Act 2006 und der Regierungsentwurf vom 23.05.2007 betreffend das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) berücksichtigt. Darüber hinaus sind insbesondere bei der Darstellung des englischen Rechts eine Vielzahl von Entscheidungen der englischen Gerichtsbarkeit eingearbeitet und - soweit wesentlich - zitiert worden, um einen Überblick über bestehendes englisches Common Law und Equity Law zu bieten.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Seit der Inspire Art-Entscheidung des EuGH ist anerkannt, dass auch Gesellschaften von der Niederlassungsfreiheit in Europa Gebrauch machen können. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen versuchen zunehmend, diese Entwicklung zu ihrem Vorteil zu nutzen. Die Anforderungen, die ein fremdes Rechtssystem an die Gesellschaft und insbesondere deren Geschäftsführer stellt, werden mangels ausreichender Kenntnis und Beratung oft unterschätzt. Teilweise wird die Gründung einer Gesellschaft als englische private limited company als ein geeigneter Weg angesehen, um unbeliebte Anforderungen des deutschen Rechtssystems zu umgehen, auch dann, wenn die wesentliche Geschäftstätigkeit weiterhin in Deutschland abgewickelt werden soll. Das Ausweichen nach Großbritannien erscheint insbesondere deshalb verlockend, weil eine englische private limited company ohne die Bereitstellung von Mindestkapital gegründet werden kann.
Nach einem kurz gehaltenen Überblick über die hier maßgeblichen Entscheidungen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit und einem einführenden Vergleich des nationalen Gesellschaftsrechts in Deutschland und England mit Blick auf die unterschiedlichen Konzeptionen, Ziele und Schutzstandards folgt eine Darstellung der aktuellen Entwicklungen des Gesellschaftsrechts in Großbritannien und Deutschland.
Den Schwerpunkt der Studie bildet eine rechtsvergleichende Betrachtung der Pflichten, die einem GmbH-Geschäftsführer oder einem director einer private limited company im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft obliegen. Besonders berücksichtigt sind dabei solche Pflichten, die nicht Gegenstand einer besonderen gesetzlichen oder außergesetzlichen Vorgabe sind. Durch die Zuordnung zu drei Pflichtenkreisen gelingt ein unmittelbarer Vergleich im Rahmen einer direkten Gegenüberstellung. Als Pflichtenkreis 1 werden Pflichten im Zusammenhang mit der Geschäftsführungsaufgabe bearbeitet. Pflichtenkreis 2 geht auf Pflichten nach Maßgabe von gesetzlichen und nicht-gesetzlichen Vorgaben ein. Der bedeutsamste und umfangreichste Pflichtenkreis 3 erfasst sodann rechtsvergleichend die Treue- und Loyalitätspflichten eines directors oder Geschäftsführers.
Die Bearbeitung wird vervollständigt durch die Betrachtung der Haftungsfolge und der Möglichkeiten von Haftungsbeschränkungen sowie des Abschlusses von D&O- Versicherungen.
Die abschließende Stellungnahme greift die aus der Untersuchung gewonnen Erkenntnisse auch zur Bewertung eines möglichen Wettbewerbs der Rechtsordnungen auf.
Soweit die aktuellen Reformvorhaben und die zu erwartenden Änderungen in Bezug genommen wurden, sind der Companies Act 2006 und der Regierungsentwurf vom 23.05.2007 betreffend das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) berücksichtigt. Darüber hinaus sind insbesondere bei der Darstellung des englischen Rechts eine Vielzahl von Entscheidungen der englischen Gerichtsbarkeit eingearbeitet und - soweit wesentlich - zitiert worden, um einen Überblick über bestehendes englisches Common Law und Equity Law zu bieten.
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Seit der Inspire Art-Entscheidung des EuGH ist anerkannt, dass auch Gesellschaften von der Niederlassungsfreiheit in Europa Gebrauch machen können. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen versuchen zunehmend, diese Entwicklung zu ihrem Vorteil zu nutzen. Die Anforderungen, die ein fremdes Rechtssystem an die Gesellschaft und insbesondere deren Geschäftsführer stellt, werden mangels ausreichender Kenntnis und Beratung oft unterschätzt. Teilweise wird die Gründung einer Gesellschaft als englische private limited company als ein geeigneter Weg angesehen, um unbeliebte Anforderungen des deutschen Rechtssystems zu umgehen, auch dann, wenn die wesentliche Geschäftstätigkeit weiterhin in Deutschland abgewickelt werden soll. Das Ausweichen nach Großbritannien erscheint insbesondere deshalb verlockend, weil eine englische private limited company ohne die Bereitstellung von Mindestkapital gegründet werden kann.
Nach einem kurz gehaltenen Überblick über die hier maßgeblichen Entscheidungen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit und einem einführenden Vergleich des nationalen Gesellschaftsrechts in Deutschland und England mit Blick auf die unterschiedlichen Konzeptionen, Ziele und Schutzstandards folgt eine Darstellung der aktuellen Entwicklungen des Gesellschaftsrechts in Großbritannien und Deutschland.
Den Schwerpunkt der Studie bildet eine rechtsvergleichende Betrachtung der Pflichten, die einem GmbH-Geschäftsführer oder einem director einer private limited company im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft obliegen. Besonders berücksichtigt sind dabei solche Pflichten, die nicht Gegenstand einer besonderen gesetzlichen oder außergesetzlichen Vorgabe sind. Durch die Zuordnung zu drei Pflichtenkreisen gelingt ein unmittelbarer Vergleich im Rahmen einer direkten Gegenüberstellung. Als Pflichtenkreis 1 werden Pflichten im Zusammenhang mit der Geschäftsführungsaufgabe bearbeitet. Pflichtenkreis 2 geht auf Pflichten nach Maßgabe von gesetzlichen und nicht-gesetzlichen Vorgaben ein. Der bedeutsamste und umfangreichste Pflichtenkreis 3 erfasst sodann rechtsvergleichend die Treue- und Loyalitätspflichten eines directors oder Geschäftsführers.
Die Bearbeitung wird vervollständigt durch die Betrachtung der Haftungsfolge und der Möglichkeiten von Haftungsbeschränkungen sowie des Abschlusses von D&O- Versicherungen.
Die abschließende Stellungnahme greift die aus der Untersuchung gewonnen Erkenntnisse auch zur Bewertung eines möglichen Wettbewerbs der Rechtsordnungen auf.
Soweit die aktuellen Reformvorhaben und die zu erwartenden Änderungen in Bezug genommen wurden, sind der Companies Act 2006 und der Regierungsentwurf vom 23.05.2007 betreffend das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) berücksichtigt. Darüber hinaus sind insbesondere bei der Darstellung des englischen Rechts eine Vielzahl von Entscheidungen der englischen Gerichtsbarkeit eingearbeitet und - soweit wesentlich - zitiert worden, um einen Überblick über bestehendes englisches Common Law und Equity Law zu bieten.
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Nach einem kurz gehaltenen Überblick über die hier maßgeblichen Entscheidungen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit und einem einführenden Vergleich des nationalen Gesellschaftsrechts in Deutschland und England mit Blick auf die unterschiedlichen Konzeptionen, Ziele und Schutzstandards folgt eine Darstellung der aktuellen Entwicklungen des Gesellschaftsrechts in Großbritannien und Deutschland.
Den Schwerpunkt der Studie bildet eine rechtsvergleichende Betrachtung der Pflichten, die einem GmbH-Geschäftsführer oder einem director einer private limited company im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft obliegen. Besonders berücksichtigt sind dabei solche Pflichten, die nicht Gegenstand einer besonderen gesetzlichen oder außergesetzlichen Vorgabe sind. Durch die Zuordnung zu drei Pflichtenkreisen gelingt ein unmittelbarer Vergleich im Rahmen einer direkten Gegenüberstellung. Als Pflichtenkreis 1 werden Pflichten im Zusammenhang mit der Geschäftsführungsaufgabe bearbeitet. Pflichtenkreis 2 geht auf Pflichten nach Maßgabe von gesetzlichen und nicht-gesetzlichen Vorgaben ein. Der bedeutsamste und umfangreichste Pflichtenkreis 3 erfasst sodann rechtsvergleichend die Treue- und Loyalitätspflichten eines directors oder Geschäftsführers.
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Die abschließende Stellungnahme greift die aus der Untersuchung gewonnen Erkenntnisse auch zur Bewertung eines möglichen Wettbewerbs der Rechtsordnungen auf.
Soweit die aktuellen Reformvorhaben und die zu erwartenden Änderungen in Bezug genommen wurden, sind der Companies Act 2006 und der Regierungsentwurf vom 23.05.2007 betreffend das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) berücksichtigt. Darüber hinaus sind insbesondere bei der Darstellung des englischen Rechts eine Vielzahl von Entscheidungen der englischen Gerichtsbarkeit eingearbeitet und - soweit wesentlich - zitiert worden, um einen Überblick über bestehendes englisches Common Law und Equity Law zu bieten.
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Seit der Inspire Art-Entscheidung des EuGH ist anerkannt, dass auch Gesellschaften von der Niederlassungsfreiheit in Europa Gebrauch machen können. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen versuchen zunehmend, diese Entwicklung zu ihrem Vorteil zu nutzen. Die Anforderungen, die ein fremdes Rechtssystem an die Gesellschaft und insbesondere deren Geschäftsführer stellt, werden mangels ausreichender Kenntnis und Beratung oft unterschätzt. Teilweise wird die Gründung einer Gesellschaft als englische private limited company als ein geeigneter Weg angesehen, um unbeliebte Anforderungen des deutschen Rechtssystems zu umgehen, auch dann, wenn die wesentliche Geschäftstätigkeit weiterhin in Deutschland abgewickelt werden soll. Das Ausweichen nach Großbritannien erscheint insbesondere deshalb verlockend, weil eine englische private limited company ohne die Bereitstellung von Mindestkapital gegründet werden kann.
Nach einem kurz gehaltenen Überblick über die hier maßgeblichen Entscheidungen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit und einem einführenden Vergleich des nationalen Gesellschaftsrechts in Deutschland und England mit Blick auf die unterschiedlichen Konzeptionen, Ziele und Schutzstandards folgt eine Darstellung der aktuellen Entwicklungen des Gesellschaftsrechts in Großbritannien und Deutschland.
Den Schwerpunkt der Studie bildet eine rechtsvergleichende Betrachtung der Pflichten, die einem GmbH-Geschäftsführer oder einem director einer private limited company im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft obliegen. Besonders berücksichtigt sind dabei solche Pflichten, die nicht Gegenstand einer besonderen gesetzlichen oder außergesetzlichen Vorgabe sind. Durch die Zuordnung zu drei Pflichtenkreisen gelingt ein unmittelbarer Vergleich im Rahmen einer direkten Gegenüberstellung. Als Pflichtenkreis 1 werden Pflichten im Zusammenhang mit der Geschäftsführungsaufgabe bearbeitet. Pflichtenkreis 2 geht auf Pflichten nach Maßgabe von gesetzlichen und nicht-gesetzlichen Vorgaben ein. Der bedeutsamste und umfangreichste Pflichtenkreis 3 erfasst sodann rechtsvergleichend die Treue- und Loyalitätspflichten eines directors oder Geschäftsführers.
Die Bearbeitung wird vervollständigt durch die Betrachtung der Haftungsfolge und der Möglichkeiten von Haftungsbeschränkungen sowie des Abschlusses von D&O- Versicherungen.
Die abschließende Stellungnahme greift die aus der Untersuchung gewonnen Erkenntnisse auch zur Bewertung eines möglichen Wettbewerbs der Rechtsordnungen auf.
Soweit die aktuellen Reformvorhaben und die zu erwartenden Änderungen in Bezug genommen wurden, sind der Companies Act 2006 und der Regierungsentwurf vom 23.05.2007 betreffend das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) berücksichtigt. Darüber hinaus sind insbesondere bei der Darstellung des englischen Rechts eine Vielzahl von Entscheidungen der englischen Gerichtsbarkeit eingearbeitet und - soweit wesentlich - zitiert worden, um einen Überblick über bestehendes englisches Common Law und Equity Law zu bieten.
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Seit der Inspire Art-Entscheidung des EuGH ist anerkannt, dass auch Gesellschaften von der Niederlassungsfreiheit in Europa Gebrauch machen können. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen versuchen zunehmend, diese Entwicklung zu ihrem Vorteil zu nutzen. Die Anforderungen, die ein fremdes Rechtssystem an die Gesellschaft und insbesondere deren Geschäftsführer stellt, werden mangels ausreichender Kenntnis und Beratung oft unterschätzt. Teilweise wird die Gründung einer Gesellschaft als englische private limited company als ein geeigneter Weg angesehen, um unbeliebte Anforderungen des deutschen Rechtssystems zu umgehen, auch dann, wenn die wesentliche Geschäftstätigkeit weiterhin in Deutschland abgewickelt werden soll. Das Ausweichen nach Großbritannien erscheint insbesondere deshalb verlockend, weil eine englische private limited company ohne die Bereitstellung von Mindestkapital gegründet werden kann.
Nach einem kurz gehaltenen Überblick über die hier maßgeblichen Entscheidungen des EuGH zur Niederlassungsfreiheit und einem einführenden Vergleich des nationalen Gesellschaftsrechts in Deutschland und England mit Blick auf die unterschiedlichen Konzeptionen, Ziele und Schutzstandards folgt eine Darstellung der aktuellen Entwicklungen des Gesellschaftsrechts in Großbritannien und Deutschland.
Den Schwerpunkt der Studie bildet eine rechtsvergleichende Betrachtung der Pflichten, die einem GmbH-Geschäftsführer oder einem director einer private limited company im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft obliegen. Besonders berücksichtigt sind dabei solche Pflichten, die nicht Gegenstand einer besonderen gesetzlichen oder außergesetzlichen Vorgabe sind. Durch die Zuordnung zu drei Pflichtenkreisen gelingt ein unmittelbarer Vergleich im Rahmen einer direkten Gegenüberstellung. Als Pflichtenkreis 1 werden Pflichten im Zusammenhang mit der Geschäftsführungsaufgabe bearbeitet. Pflichtenkreis 2 geht auf Pflichten nach Maßgabe von gesetzlichen und nicht-gesetzlichen Vorgaben ein. Der bedeutsamste und umfangreichste Pflichtenkreis 3 erfasst sodann rechtsvergleichend die Treue- und Loyalitätspflichten eines directors oder Geschäftsführers.
Die Bearbeitung wird vervollständigt durch die Betrachtung der Haftungsfolge und der Möglichkeiten von Haftungsbeschränkungen sowie des Abschlusses von D&O- Versicherungen.
Die abschließende Stellungnahme greift die aus der Untersuchung gewonnen Erkenntnisse auch zur Bewertung eines möglichen Wettbewerbs der Rechtsordnungen auf.
Soweit die aktuellen Reformvorhaben und die zu erwartenden Änderungen in Bezug genommen wurden, sind der Companies Act 2006 und der Regierungsentwurf vom 23.05.2007 betreffend das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) berücksichtigt. Darüber hinaus sind insbesondere bei der Darstellung des englischen Rechts eine Vielzahl von Entscheidungen der englischen Gerichtsbarkeit eingearbeitet und - soweit wesentlich - zitiert worden, um einen Überblick über bestehendes englisches Common Law und Equity Law zu bieten.
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Dieses Buch behandelt die Thematik, wo die Grenzen zwischen Delikts- und Gesellschaftsrecht verlaufen. Am Beispiel der englischen Limited mit tatsächlicher Geschäftstätigkeit in Deutschland werden das internationale Gesellschaftsrecht und auch relevante Bereiche des englischen Gesellschaftsrechts behandelt. Die Frage der Anwendbarkeit der Rom II VO wird mittels der europäischen Auslegung untersucht. Dabei wird die Bereichsausnahme mit den europäischen Auslegungsmethoden interpretiert, wobei die europarechtlichen Auslegungsmethoden methodisch dargestellt werden. Ausserdem wird die Qualifikationsproblematik am Beispiel einzelner Haftungstatbestände ausgearbeitet, für welche die Frage der Anwendbarkeit der Rom II VO jeweils beantwortet wird.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Aktiengesellschaften dürfen den Erwerb ihrer Aktien durch Dritte nicht unterstützen (§ 71a I AktG). Das Verbot betrifft vor allem fremdfinanzierte Übernahmen. Der Autor setzt das Verbot in seinen historischen, internationalen, betriebs- und volkswirtschaftlichen Kontext. Er analysiert die wichtigsten Regelungskomplexe aus dem angloamerikanischen Raum sowie aus dem deutschen Aktien-, Umwandlungs-, Insolvenz- und Bereicherungsrecht. Die Analyse zeigt: Das Verbot ist weder erforderlich noch überhaupt geeignet, um die postulierten Zwecke zu erreichen. Zur Wahrung schutzwürdiger Interessen genügt vielmehr die punktuelle Verbesserung bewährter Rechtsinstitute.
Aktualisiert: 2019-12-20
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