Vor kurzem schenkten die Medien einem Fall der Restitution eines während des Nationalsozialismus entzogenen Kunstwerks besondere Aufmerksamkeit: der Rückgabe der "Berliner Straßenszene" von Ernst Ludwig Kirchner durch das Land Berlin an die Erben des jüdischen Schuhfabrikanten Alfred Hess. Das Museum - oder vielmehr sein Träger - wurde heftig attackiert, weil es das Bild zurückgegeben hat. Dabei hat das Land Berlin nur getan, worauf sich Bundesregierung, Länder und kommunale Spitzenverbände in ihrer "Gemeinsamen Erklärung" verständigt haben, nämlich NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter den früheren Eigentümern oder deren Erben zurückzugeben. Was diese Entscheidung so angreifbar macht, ist eben diese Grundlage. Bei dieser handelt es sich nämlich "nur" um eine "politische Willenserklärung im Sinne einer moralischen Selbstverpflichtung". Die Rückgabe wäre sicherlich auf größere Akzeptanz gestoßen, wenn sie durch eine gesetzliche Regelung gefordert worden wäre, etwa durch § 985 BGB, der den unberechtigten Besitzer einer Sache verpflichtet, bei Verlangen diese an ihren Eigentümer herauszugeben.Die Frage, ob jüdische Sammler oder deren Erben ihr Restitutionsbegehren auf die Vorschrift des § 985 BGB stützen können, stellt die Kernfrage der vorliegenden Untersuchung dar. Daneben werden weitere Fragen untersucht: Hat ein Sammler das Eigentum an einem Kunstwerk dadurch verloren, dass er es etwa in einer sogenannten "Judenauktion" veräußert hat oder dass es ihm vom Deutschen Reich weggenommen worden ist? Besonderes Augenmerk gilt dabei der in den alliierten Rückerstattungsgesetzen normierten Entziehungsvermutung. Erörtert wird weiterhin, ob ein Eigentumsverlust dadurch eingetreten ist, dass eine dritte Person, an die der Vertragspartner des Sammlers oder das Deutsche Reich das Kunstwerk weiterveräußert hat, das Eigentum daran gutgläubig erworben hat. Schließlich wird untersucht, ob die seit der Entziehung verstrichene Zeit von mehr als einem halben Jahrhundert das Bestehen des Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB ausschließt oder seine erfolgreiche Geltendmachung hindert.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Vor kurzem schenkten die Medien einem Fall der Restitution eines während des Nationalsozialismus entzogenen Kunstwerks besondere Aufmerksamkeit: der Rückgabe der "Berliner Straßenszene" von Ernst Ludwig Kirchner durch das Land Berlin an die Erben des jüdischen Schuhfabrikanten Alfred Hess. Das Museum - oder vielmehr sein Träger - wurde heftig attackiert, weil es das Bild zurückgegeben hat. Dabei hat das Land Berlin nur getan, worauf sich Bundesregierung, Länder und kommunale Spitzenverbände in ihrer "Gemeinsamen Erklärung" verständigt haben, nämlich NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter den früheren Eigentümern oder deren Erben zurückzugeben. Was diese Entscheidung so angreifbar macht, ist eben diese Grundlage.Bei dieserhandelt es sich nämlich "nur" um eine "politische Willenserklärung im Sinne einer moralischen Selbstverpflichtung". Die Rückgabe wäre sicherlich auf größere Akzeptanz gestoßen, wenn sie durch eine gesetzliche Regelung gefordert worden wäre, etwa durch § 985 BGB, der den unberechtigten Besitzer einer Sache verpflichtet, bei Verlangen diese an ihren Eigentümer herauszugeben.Die Frage, ob jüdische Sammler oder deren Erben ihr Restitutionsbegehren auf die Vorschrift des § 985 BGB stützen können, stellt die Kernfrage der vorliegendenUntersuchung dar. Daneben werden weitere Fragen untersucht: Hat ein Sammler das Eigentum an einem Kunstwerk dadurch verloren, dass er es etwa in einer sogenannten "Judenauktion" veräußert hat oder dass es ihm vom Deutschen Reich weggenommen worden ist? Besonderes Augenmerk gilt dabei der in den alliierten Rückerstattungsgesetzen normierten Entziehungsvermutung. Erörtert wird weiterhin, ob ein Eigentumsverlust dadurch eingetreten ist, dass eine dritte Person, an die der Vertragspartner des Sammlers oder das Deutsche Reich das Kunstwerk weiterveräußert hat, das Eigentum daran gutgläubig erworben hat. Schließlich wird untersucht, ob die seit der Entziehung verstrichene Zeit von mehr als einem halben Jahrhundert das Bestehen des Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB ausschließt oder seine erfolgreiche Geltendmachung hindert.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Fast sechzig Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges sind immer noch zahlreiche rechtliche Fragen bezüglich Raubkunstwerken ungeklärt. Die riesigen Verlagerungen, Beschlagnahmungen und der Raub von Kulturgütern in ganz Europa und insbesondere in den vom Deutschen Reich während des Zweiten Weltkrieges besetzten Gebieten stellten die alliierten Siegermächte vor große Probleme. Das vorliegende Buch stellt anhand einer Vielzahl von Dokumenten, die in den verschiedensten Archiven gesichtet wurden, die tatsächlichen und rechtlichen Vorgänge bezüglich der Rückerstattung durch die westlichen Alliierten dar. Im ersten Teil des Buches wird der Frage nachgegangen, wie die Sicherstellung und Aufbewahrung von Kulturgütern in den von den westlichen Alliierten besetzten Zonen erfolgte, welche Truppen daran beteiligt waren und inwieweit es spezielle Aufträge der westlichen Regierungen gab, Kulturgüter als Beute in die Siegerstaaten abzuführen. Der zweite Teil des Buches ist den Rückerstattungen aus den westlichen Besatzungszonen an die ehemaligen besetzten Staaten, den Rückerstattungen an die vom Naziregime verfolgten Personen und den diesbezüglichen rechtlichen Fragen gewidmet. Es werden die verschiedenen Bemühungen um eine einheitliche Restitutionspraxis erläutert und die diesbezüglichen Verhandlungen, Verträge und deren rechtliche Wirkungen gewertet.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Fast sechzig Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges sind immer noch zahlreiche rechtliche Fragen bezüglich Raubkunstwerken ungeklärt. Die riesigen Verlagerungen, Beschlagnahmungen und der Raub von Kulturgütern in ganz Europa und insbesondere in den vom Deutschen Reich während des Zweiten Weltkrieges besetzten Gebieten stellten die alliierten Siegermächte vor große Probleme. Das vorliegende Buch stellt anhand einer Vielzahl von Dokumenten, die in den verschiedensten Archiven gesichtet wurden, die tatsächlichen und rechtlichen Vorgänge bezüglich der Rückerstattung durch die westlichen Alliierten dar. Im ersten Teil des Buches wird der Frage nachgegangen, wie die Sicherstellung und Aufbewahrung von Kulturgütern in den von den westlichen Alliierten besetzten Zonen erfolgte, welche Truppen daran beteiligt waren und inwieweit es spezielle Aufträge der westlichen Regierungen gab, Kulturgüter als Beute in die Siegerstaaten abzuführen. Der zweite Teil des Buches ist den Rückerstattungen aus den westlichen Besatzungszonen an die ehemaligen besetzten Staaten, den Rückerstattungen an die vom Naziregime verfolgten Personen und den diesbezüglichen rechtlichen Fragen gewidmet. Es werden die verschiedenen Bemühungen um eine einheitliche Restitutionspraxis erläutert und die diesbezüglichen Verhandlungen, Verträge und deren rechtliche Wirkungen gewertet.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Illegale Ausgrabungen, Raub und gezielter Diebstahl sowie Kriegszerstörungen führen immer wieder zu Verlusten und Verheerungen in kulturellen Einrichtungen und historischen Stätten. Anhand von 32 Fallbeispielen mit über 400 Fotos berichten hier erstmals Museums- und Antikendienstverantwortliche sowie AktivistInnen des Kulturgutschutzes aus Syrien, dem Irak, Jemen, Ägypten und Libyen über die konkrete Situation des massiv bedrohten kulturellen Erbes ihrer Heimat. Vorher–nachher-Vergleiche, ergänzt durch aktuelle Forschungsergebnisse, verdeutlichen die Dimension dieser Verluste für die dortigen Gesellschaften und letztlich – als Welterbe – für uns alle.
Aktualisiert: 2022-09-22
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Fast sechzig Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges sind immer noch zahlreiche rechtliche Fragen bezüglich Raubkunstwerken ungeklärt. Die riesigen Verlagerungen, Beschlagnahmungen und der Raub von Kulturgütern in ganz Europa und insbesondere in den vom Deutschen Reich während des Zweiten Weltkrieges besetzten Gebieten stellten die alliierten Siegermächte vor große Probleme. Das vorliegende Buch stellt anhand einer Vielzahl von Dokumenten, die in den verschiedensten Archiven gesichtet wurden, die tatsächlichen und rechtlichen Vorgänge bezüglich der Rückerstattung durch die westlichen Alliierten dar. Im ersten Teil des Buches wird der Frage nachgegangen, wie die Sicherstellung und Aufbewahrung von Kulturgütern in den von den westlichen Alliierten besetzten Zonen erfolgte, welche Truppen daran beteiligt waren und inwieweit es spezielle Aufträge der westlichen Regierungen gab, Kulturgüter als Beute in die Siegerstaaten abzuführen. Der zweite Teil des Buches ist den Rückerstattungen aus den westlichen Besatzungszonen an die ehemaligen besetzten Staaten, den Rückerstattungen an die vom Naziregime verfolgten Personen und den diesbezüglichen rechtlichen Fragen gewidmet. Es werden die verschiedenen Bemühungen um eine einheitliche Restitutionspraxis erläutert und die diesbezüglichen Verhandlungen, Verträge und deren rechtliche Wirkungen gewertet.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Vor kurzem schenkten die Medien einem Fall der Restitution eines während des Nationalsozialismus entzogenen Kunstwerks besondere Aufmerksamkeit: der Rückgabe der "Berliner Straßenszene" von Ernst Ludwig Kirchner durch das Land Berlin an die Erben des jüdischen Schuhfabrikanten Alfred Hess. Das Museum - oder vielmehr sein Träger - wurde heftig attackiert, weil es das Bild zurückgegeben hat. Dabei hat das Land Berlin nur getan, worauf sich Bundesregierung, Länder und kommunale Spitzenverbände in ihrer "Gemeinsamen Erklärung" verständigt haben, nämlich NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter den früheren Eigentümern oder deren Erben zurückzugeben. Was diese Entscheidung so angreifbar macht, ist eben diese Grundlage. Bei dieser handelt es sich nämlich "nur" um eine "politische Willenserklärung im Sinne einer moralischen Selbstverpflichtung". Die Rückgabe wäre sicherlich auf größere Akzeptanz gestoßen, wenn sie durch eine gesetzliche Regelung gefordert worden wäre, etwa durch § 985 BGB, der den unberechtigten Besitzer einer Sache verpflichtet, bei Verlangen diese an ihren Eigentümer herauszugeben.Die Frage, ob jüdische Sammler oder deren Erben ihr Restitutionsbegehren auf die Vorschrift des § 985 BGB stützen können, stellt die Kernfrage der vorliegenden Untersuchung dar. Daneben werden weitere Fragen untersucht: Hat ein Sammler das Eigentum an einem Kunstwerk dadurch verloren, dass er es etwa in einer sogenannten "Judenauktion" veräußert hat oder dass es ihm vom Deutschen Reich weggenommen worden ist? Besonderes Augenmerk gilt dabei der in den alliierten Rückerstattungsgesetzen normierten Entziehungsvermutung. Erörtert wird weiterhin, ob ein Eigentumsverlust dadurch eingetreten ist, dass eine dritte Person, an die der Vertragspartner des Sammlers oder das Deutsche Reich das Kunstwerk weiterveräußert hat, das Eigentum daran gutgläubig erworben hat. Schließlich wird untersucht, ob die seit der Entziehung verstrichene Zeit von mehr als einem halben Jahrhundert das Bestehen des Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB ausschließt oder seine erfolgreiche Geltendmachung hindert.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Fast sechzig Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges sind immer noch zahlreiche rechtliche Fragen bezüglich Raubkunstwerken ungeklärt. Die riesigen Verlagerungen, Beschlagnahmungen und der Raub von Kulturgütern in ganz Europa und insbesondere in den vom Deutschen Reich während des Zweiten Weltkrieges besetzten Gebieten stellten die alliierten Siegermächte vor große Probleme. Das vorliegende Buch stellt anhand einer Vielzahl von Dokumenten, die in den verschiedensten Archiven gesichtet wurden, die tatsächlichen und rechtlichen Vorgänge bezüglich der Rückerstattung durch die westlichen Alliierten dar. Im ersten Teil des Buches wird der Frage nachgegangen, wie die Sicherstellung und Aufbewahrung von Kulturgütern in den von den westlichen Alliierten besetzten Zonen erfolgte, welche Truppen daran beteiligt waren und inwieweit es spezielle Aufträge der westlichen Regierungen gab, Kulturgüter als Beute in die Siegerstaaten abzuführen. Der zweite Teil des Buches ist den Rückerstattungen aus den westlichen Besatzungszonen an die ehemaligen besetzten Staaten, den Rückerstattungen an die vom Naziregime verfolgten Personen und den diesbezüglichen rechtlichen Fragen gewidmet. Es werden die verschiedenen Bemühungen um eine einheitliche Restitutionspraxis erläutert und die diesbezüglichen Verhandlungen, Verträge und deren rechtliche Wirkungen gewertet.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Vor kurzem schenkten die Medien einem Fall der Restitution eines während des Nationalsozialismus entzogenen Kunstwerks besondere Aufmerksamkeit: der Rückgabe der "Berliner Straßenszene" von Ernst Ludwig Kirchner durch das Land Berlin an die Erben des jüdischen Schuhfabrikanten Alfred Hess. Das Museum - oder vielmehr sein Träger - wurde heftig attackiert, weil es das Bild zurückgegeben hat. Dabei hat das Land Berlin nur getan, worauf sich Bundesregierung, Länder und kommunale Spitzenverbände in ihrer "Gemeinsamen Erklärung" verständigt haben, nämlich NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter den früheren Eigentümern oder deren Erben zurückzugeben. Was diese Entscheidung so angreifbar macht, ist eben diese Grundlage.Bei dieserhandelt es sich nämlich "nur" um eine "politische Willenserklärung im Sinne einer moralischen Selbstverpflichtung". Die Rückgabe wäre sicherlich auf größere Akzeptanz gestoßen, wenn sie durch eine gesetzliche Regelung gefordert worden wäre, etwa durch § 985 BGB, der den unberechtigten Besitzer einer Sache verpflichtet, bei Verlangen diese an ihren Eigentümer herauszugeben.Die Frage, ob jüdische Sammler oder deren Erben ihr Restitutionsbegehren auf die Vorschrift des § 985 BGB stützen können, stellt die Kernfrage der vorliegendenUntersuchung dar. Daneben werden weitere Fragen untersucht: Hat ein Sammler das Eigentum an einem Kunstwerk dadurch verloren, dass er es etwa in einer sogenannten "Judenauktion" veräußert hat oder dass es ihm vom Deutschen Reich weggenommen worden ist? Besonderes Augenmerk gilt dabei der in den alliierten Rückerstattungsgesetzen normierten Entziehungsvermutung. Erörtert wird weiterhin, ob ein Eigentumsverlust dadurch eingetreten ist, dass eine dritte Person, an die der Vertragspartner des Sammlers oder das Deutsche Reich das Kunstwerk weiterveräußert hat, das Eigentum daran gutgläubig erworben hat. Schließlich wird untersucht, ob die seit der Entziehung verstrichene Zeit von mehr als einem halben Jahrhundert das Bestehen des Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB ausschließt oder seine erfolgreiche Geltendmachung hindert.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Die Festschrift zum 65. Geburtstag des Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz umfasst mehr als 60 Beiträge von Persönlichkeiten aus Kultur und Politik, Bibliotheken und Verlagen. Zu den Beiträgern gehören u.a. Heinz Berggruen, W. Michael Blumenthal, Karl Dedecius, Wolfgang Frühwald, Vittorio E. Klostermann, Norbert Lammert, Hermann Leskien, Jutta Limbach, Wolf D. Lucius, Michael Naumann, June Newton, Elisabeth Niggemann, Paul Raabe, Petra Roth, Henning Schulte-Noelle, Ruth Wagner, Christina Weiss, Karin von Welck, Christoph Wolff und Klaus Wowereit. Das Themenspektrum reicht von der Bildenden Kunst über Museumskonzepte und viele Aspekte des Buch-, Verlags- und Bibliothekswesens bis zur Kulturförderung.
Aktualisiert: 2023-03-27
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