Verletzungsklagen aus gewerblichen Schutzrechten

Verletzungsklagen aus gewerblichen Schutzrechten von Bukow,  Johannes
Die Frage nach der internationalen Zuständigkeit für Verletzungsklagen aus gewerblichen Schutzrechten kann in ihrer Bedeutung für die Praxis kaum überschätzt werden. Unter der Herrschaft des EuGVÜ bzw. der nunmehr seit dem 01. März 2002 das EuGVÜ größtenteils ersetzenden EuGVVO zeigt die steigende Zahl der nationalen Entscheidungen, die sich mit diesen Fragen beschäftigen, die zunehmende Beachtung, die dieser Bereich erfährt. Bedeutung erlangt hat diese Fragestellungen sowohl für Klagen aus genuin nationalen Schutzrechten als auch für solche aus Schutzrechten mit europäischen Bezügen, wobei die unterschiedlichen Rahmenbedingung durchaus Konsequenzen auch für die Fragen der internationalen Zuständigkeit hatten und haben. Mit der Vielzahl der dabei entstehenden Fragen und ihrer - aufgrund des Fehlens klärender EuGH- Entscheidungen - unterschiedlichen Beantwortung durch die nationalen Gerichte beschäftigt sich die Arbeit unter dem Titel "Verletzungsklagen aus gewerblichen Schutzrechten - Die internationale Zuständigkeit nach dem EuGVÜ bzw. der EuGVVO", die von der Juristischen Fakultät der Universität Mannheim im Wintersemester 2002/2003 als Dissertation angenommen wurde. Nachdem zunächst ein Überblick über die einschlägigen Rechtsquellen und die Grundregel des Art. 2 EuGVÜ/EuGVVO gegeben wird, konzentriert sich die Arbeit inhaltlich in einem ersten großen Abschnitt auf die Frage der deliktischen Zuständigkeit, die in Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ/EuGVVO geregelt ist. In Rahmen dieser Vorschrift wird insbesondere die Frage nach dem richtigen Verständnis des "Handlungs-" und "Erfolgsortes" im Bereich der Verletzungsklagen aus gewerblichen Schutzrechten sowie die der Kognitionsbefugnis des zuständigen Gerichts diskutiert. Dabei werden auch die in diesem Bereich grundlegenden Entscheidungen des EuGH Mines de Potasse und Fiona Shevill berücksichtigt und ihre möglichen Konsequenzen dargelegt. Außerdem findet sich eine Auseinandersetzung mit der Vorschrift des Art. 6 Nr. 1 EuG-VÜ/EuGVVO (Gerichtsstand der Beklagtenmehrheit), die vor nationalen Gerichten in Verletzungsprozessen schon verschiedentlich Bedeutung erlangt hat. Anhand verschiedener Fallkonstellationen werden die Möglichkeiten, die diese Vorschrift für den Schutzrechtsinhaber bietet, vor dem Hintergrund der nationalen Entscheidungen kritisch gewürdigt. Ein anderes wichtiges umfangreiches Kapitel bildet dann die Diskussion der Frage nach dem Zusammenhang zwischen Verletzungs- und Nichtigkeitsfrage im Verletzungsprozess. Insbesondere bei Patentverletzungsklagen haben sich in den letzten Jahren in der Auslegung und Anwendung der hier einschlägigen Vorschriften der Art. 16 Nr. 4 EuGVÜ/Art. 22 Nr. 4 EuGVVO und Art. 19 EuGVÜ/Art. 25 EuGVVO gravierende Unterschiede in der Behandlung der Problematik nicht nur zwischen den verschiedenen nationalen Jurisdiktionen, sondern auch innerhalb der Mitglieds- bzw. Vertragsstaaten zwischen den einzelnen Gerichten ergeben. In diesem Kontext wird dargestellt, dass die unterschiedlichen Lösungswege nicht etwa allein durch die Regelungen des EuGVÜ/der EuGVVO verursacht werden, sondern dass diese aufgrund der verschiedenen nationalen Systeme im Bereich der gewerblichen Schutzrechte systemimmanent sind. Zum Abschluss wird der Bereich der "Torpedoproblematik", also die Möglichkeit durch eine frühzeitig erhobene negative Feststellungsklage eine gegenläufige Verletzungsklage zu blockieren, besprochen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der in der Praxis der nationalen Gerichte zu erkennenden Tendenz, diese Verzögerungswirkung zu entschärfen. Der Autor zeigt, dass die eingeschlagenen Lösungswege vor dem Hintergrund existierender EuGH-Rechtsprechung jedoch teilweise zweifelhaft erscheinen. Insgesamt bietet das Werk einen detaillierten Überblick und eine intensive Diskussion der Probleme, die sich bisher in der Praxis der nationalen Gerichte bei der Frage nach der internationalen Zuständigkeit für Verletzungsklagen aus gewerblichen Schutzrechten gezeigt haben.
Aktualisiert: 2020-12-04
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