Dieser Band enthält acht Beiträge zu einer Tagung, die zwei zentrale Aspekte der Strafjustiz der DDR aus heutiger Sicht und Einsicht analysieren. Es geht zum einen um die Steuerung der Justiz durch die SED. Zu diesem Komplex hat die Wiedervereinigung Deutschlands eine Fülle aufschlußreicher Materialien zugänglich gemacht. Einleitend bietet der Beitrag von Hubert Rottleuthner, bester Kenner dieser Materie, einen allgemeinen Überblick zu diesem Fragenkreis. Zwei Referate von Insidern stellen sodann aus eigener Anschauung die Einflußnahme der Partei auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichts und auf die Generalstaatsanwaltschaft der DDR dar. Diese Untersuchungen eröffnen wertvolle Einblicke in den inneren Mechanismus eines totalitären Staates und seine direkten wie indirekten Wirkungen (z. B. in Form des vorauseilenden Gehorsams) auf die Justiz.
Im zweiten Teil des Buches werden die Rechtsprechung und der wissenschaftliche Meinungsstreit zur heutigen strafrechtlichen Beurteilung zweier besonders gravierender Komplexe aus den Zeiten der DDR untersucht. Es geht einmal um die strafrechtliche Verfolgung der Mauerschützen und zum anderen um die Strafverfahren wegen Rechtsbeugung durch Richter der DDR. Beide Komplexe haben auch beträchtliche öffentliche Aufmerksamkeit gefunden und werfen schwierige moralische und rechtliche Probleme auf. Zu jedem dieser beiden Themen enthält das Buch jeweils zwei eindringliche Untersuchungen von hervorragenden Sachkennern, Herwig Roggemann und Günter Spendel. Hartmuth Horstkotte, ehemals Richter am Bundesgerichtshof, und Staatsanwalt Hans-Jürgen Helten schöpfen aus reicher praktischer Erfahrung. Den beiden unterschiedlichen Komplexen liegt ein gemeinsames Dilemma zugrunde: Im Interesse einer gerechten Beurteilung der Täter sind ihre Taten zwar grundsätzlich nach dem Strafrecht der DDR zu beurteilen; und dies führt vielfach zu Freisprüchen. Andererseits verlangte das Interesse der Opfer, dem Strafrecht der DDR in krassen Fällen unter Berufung auf menschenrechtliche Konventionen eine Grenze zu ziehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Dieser Band enthält acht Beiträge zu einer Tagung, die zwei zentrale Aspekte der Strafjustiz der DDR aus heutiger Sicht und Einsicht analysieren. Es geht zum einen um die Steuerung der Justiz durch die SED. Zu diesem Komplex hat die Wiedervereinigung Deutschlands eine Fülle aufschlußreicher Materialien zugänglich gemacht. Einleitend bietet der Beitrag von Hubert Rottleuthner, bester Kenner dieser Materie, einen allgemeinen Überblick zu diesem Fragenkreis. Zwei Referate von Insidern stellen sodann aus eigener Anschauung die Einflußnahme der Partei auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichts und auf die Generalstaatsanwaltschaft der DDR dar. Diese Untersuchungen eröffnen wertvolle Einblicke in den inneren Mechanismus eines totalitären Staates und seine direkten wie indirekten Wirkungen (z. B. in Form des vorauseilenden Gehorsams) auf die Justiz.
Im zweiten Teil des Buches werden die Rechtsprechung und der wissenschaftliche Meinungsstreit zur heutigen strafrechtlichen Beurteilung zweier besonders gravierender Komplexe aus den Zeiten der DDR untersucht. Es geht einmal um die strafrechtliche Verfolgung der Mauerschützen und zum anderen um die Strafverfahren wegen Rechtsbeugung durch Richter der DDR. Beide Komplexe haben auch beträchtliche öffentliche Aufmerksamkeit gefunden und werfen schwierige moralische und rechtliche Probleme auf. Zu jedem dieser beiden Themen enthält das Buch jeweils zwei eindringliche Untersuchungen von hervorragenden Sachkennern, Herwig Roggemann und Günter Spendel. Hartmuth Horstkotte, ehemals Richter am Bundesgerichtshof, und Staatsanwalt Hans-Jürgen Helten schöpfen aus reicher praktischer Erfahrung. Den beiden unterschiedlichen Komplexen liegt ein gemeinsames Dilemma zugrunde: Im Interesse einer gerechten Beurteilung der Täter sind ihre Taten zwar grundsätzlich nach dem Strafrecht der DDR zu beurteilen; und dies führt vielfach zu Freisprüchen. Andererseits verlangte das Interesse der Opfer, dem Strafrecht der DDR in krassen Fällen unter Berufung auf menschenrechtliche Konventionen eine Grenze zu ziehen.
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Im zweiten Teil des Buches werden die Rechtsprechung und der wissenschaftliche Meinungsstreit zur heutigen strafrechtlichen Beurteilung zweier besonders gravierender Komplexe aus den Zeiten der DDR untersucht. Es geht einmal um die strafrechtliche Verfolgung der Mauerschützen und zum anderen um die Strafverfahren wegen Rechtsbeugung durch Richter der DDR. Beide Komplexe haben auch beträchtliche öffentliche Aufmerksamkeit gefunden und werfen schwierige moralische und rechtliche Probleme auf. Zu jedem dieser beiden Themen enthält das Buch jeweils zwei eindringliche Untersuchungen von hervorragenden Sachkennern, Herwig Roggemann und Günter Spendel. Hartmuth Horstkotte, ehemals Richter am Bundesgerichtshof, und Staatsanwalt Hans-Jürgen Helten schöpfen aus reicher praktischer Erfahrung. Den beiden unterschiedlichen Komplexen liegt ein gemeinsames Dilemma zugrunde: Im Interesse einer gerechten Beurteilung der Täter sind ihre Taten zwar grundsätzlich nach dem Strafrecht der DDR zu beurteilen; und dies führt vielfach zu Freisprüchen. Andererseits verlangte das Interesse der Opfer, dem Strafrecht der DDR in krassen Fällen unter Berufung auf menschenrechtliche Konventionen eine Grenze zu ziehen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Im zweiten Teil des Buches werden die Rechtsprechung und der wissenschaftliche Meinungsstreit zur heutigen strafrechtlichen Beurteilung zweier besonders gravierender Komplexe aus den Zeiten der DDR untersucht. Es geht einmal um die strafrechtliche Verfolgung der Mauerschützen und zum anderen um die Strafverfahren wegen Rechtsbeugung durch Richter der DDR. Beide Komplexe haben auch beträchtliche öffentliche Aufmerksamkeit gefunden und werfen schwierige moralische und rechtliche Probleme auf. Zu jedem dieser beiden Themen enthält das Buch jeweils zwei eindringliche Untersuchungen von hervorragenden Sachkennern, Herwig Roggemann und Günter Spendel. Hartmuth Horstkotte, ehemals Richter am Bundesgerichtshof, und Staatsanwalt Hans-Jürgen Helten schöpfen aus reicher praktischer Erfahrung. Den beiden unterschiedlichen Komplexen liegt ein gemeinsames Dilemma zugrunde: Im Interesse einer gerechten Beurteilung der Täter sind ihre Taten zwar grundsätzlich nach dem Strafrecht der DDR zu beurteilen; und dies führt vielfach zu Freisprüchen. Andererseits verlangte das Interesse der Opfer, dem Strafrecht der DDR in krassen Fällen unter Berufung auf menschenrechtliche Konventionen eine Grenze zu ziehen.
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Im zweiten Teil des Buches werden die Rechtsprechung und der wissenschaftliche Meinungsstreit zur heutigen strafrechtlichen Beurteilung zweier besonders gravierender Komplexe aus den Zeiten der DDR untersucht. Es geht einmal um die strafrechtliche Verfolgung der Mauerschützen und zum anderen um die Strafverfahren wegen Rechtsbeugung durch Richter der DDR. Beide Komplexe haben auch beträchtliche öffentliche Aufmerksamkeit gefunden und werfen schwierige moralische und rechtliche Probleme auf. Zu jedem dieser beiden Themen enthält das Buch jeweils zwei eindringliche Untersuchungen von hervorragenden Sachkennern, Herwig Roggemann und Günter Spendel. Hartmuth Horstkotte, ehemals Richter am Bundesgerichtshof, und Staatsanwalt Hans-Jürgen Helten schöpfen aus reicher praktischer Erfahrung. Den beiden unterschiedlichen Komplexen liegt ein gemeinsames Dilemma zugrunde: Im Interesse einer gerechten Beurteilung der Täter sind ihre Taten zwar grundsätzlich nach dem Strafrecht der DDR zu beurteilen; und dies führt vielfach zu Freisprüchen. Andererseits verlangte das Interesse der Opfer, dem Strafrecht der DDR in krassen Fällen unter Berufung auf menschenrechtliche Konventionen eine Grenze zu ziehen.
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