Zivilrechtskultur der DDR.

Zivilrechtskultur der DDR. von Schroeder,  Rainer
Der vorliegende Band entstand im Kontext des DFG-geförderten Forschungsprojekts "Zivilrechtskultur in der DDR". Die Lösung von Konflikten ist in jeder Gesellschaft, auch in einer modernen - moderaten Diktatur wie der DDR, eng mit Traditionen, Wertvorstellungen und politischen Vorgaben verbunden. Handelte es sich um das Zivilrecht einer Diktatur, eines totalitären Staates oder eines Doppelstaates? Oder war es ganz einfach das qualitativ etwas andere sozialistische Recht, das von politischen Materien abgesehen, die Funktionen erfüllte, die der Justiz in einem modernen Staat beigemessen werden. War es ein Recht, das den Bedürfnissen einer zunehmend entdifferenzierten Gesellschaft offenbar genügte? Gab es eine "Normalität" von Konflikten und ihrer Lösungen in der DDR? War das - politische - Strafrecht böse, aber das Zivilrecht eine Insel der Reinheit? Wirkte sich die Ideologie in der Zivilrechtspraxis aus? Aufzeigen kann man deren Wirkung bei der Erziehungsfunktion des gesamten Rechts. Statistik genügt nicht, eine genaue Betrachtung des Umfelds war erforderlich. Der vorliegende Band 1, der demnächst erscheinende Band 2 sowie der Tagungsband "Normalität oder Herrschaft" haben es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, die Rahmenbedingungen der Justiz in der DDR darzustellen. Sie wollen klären, wo das Personal der Gerechtigkeit herkam, wie der Rechtsstab sich rekrutierte und beeinflußt wurde, wie sich das Zivilrecht innerhalb und außerhalb von Gerichtsverfahren verwirklichte, welche Vorstellung von Konflikten der Prozeßtheorie und -praxis der DDR zugrundelag. So sollte beispielsweise durch das Eingabenwesen, das Gnade statt Recht gewährte, ein Teil des zivilrechtlichen Konfliktpotentials außergerichtlich beigelegt werden. Dabei werden auch - wiewohl wenig hervorgehoben - die Gefahren des DDR-Zivilrechts und ihres Prozesses deutlich: Eingriffe des Staates in Recht und Prozeß waren jederzeit möglich. Die freiheitsbewahrende Funktion des Rechts, ihr Kernbereich, war unterentwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zivilrechtskultur der DDR.

Zivilrechtskultur der DDR. von Schroeder,  Rainer
Die in Band 1 aufgeworfenen Fragen werden in dem vorliegenden Band weiterverfolgt, differenziert und durch neue Ansätze ergänzt. In den 40 Jahren des Bestehens der DDR hat es einen erheblichen Wandel des Zivilrechts gegeben. Die Umgestaltung einer freiheitlichen Privatrechtsordnung zur Durchsetzung einer Ideologie war bereits wenige Dekaden zuvor erfolgt. Interessant erscheint daher auch die Frage, ob es eine Kontinuität in den Entscheidungszeiträumen zwischen 1933 und 1945 einerseits sowie in der DDR vor 1958 andererseits gegeben hat. Neu und sehr wichtig wurden im DDR-Zivilrecht das Eingabenwesen im Mietrecht, das neben den Mietprozessen steht, und die Eingaben an volkseigene Betriebe, die nicht selten Gewährleistungsklagen ersetzten. Die Vollstreckung hingegen war die Achillesferse des DDR-Zivilprozesses. Hier wird eine gravierende Effektivitätsgrenze des DDR-Zivilprozesses aufgezeigt. Selten finden sich Hinweise aus den Akten, die auf eine direkte Beeinflussung der DDR-Justiz hindeuten. Einige Früchte der Aktenstudien werden vorgestellt, die - wie nicht anders zu erwarten - nicht selten die Strafrechtspflege betrafen. Es werden neue methodische Wege beschritten, um dem Rechtsverständnis nahe zu kommen: Die Autoren werten literarische Zeugnisse aus, die Zivilprozesse zum Gegenstand haben sowie 101 Interviews, deren Thema das Selbstverständnis von DDR-Richtern ist. Ein Artikel zeigt die Bedeutung statistischer Verfahren für eine vollständige Erfassung der Prozeßwirklichkeit auf - gleichwohl die Schwierigkeiten der empirischen Sozialforschung für dieses Projekt Bände füllen könnten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zivilrechtskultur der DDR.

Zivilrechtskultur der DDR. von Schroeder,  Rainer
Die Konfliktkultur der DDR wird vom Zivilrecht und von Zivilprozessen mitbestimmt. Nach einer Erarbeitung des Umfeldes der Prozesse in den Bänden 1 und 2 sowie einer umfangreichen Aktenerhebung, deren Ergebnisse in Band 4 veröffentlicht werden, kommen in diesem Band die "Betroffenen", also bedeutende Praktiker und Theoretiker der DDR zu Wort. Die Autoren waren "Teilnehmer" des DDR-Rechtssystems und unternehmen retrospektiv den spannenden Versuch, teilnehmend zu beobachten. Neben die Darstellung der sechs aus der DDR stammenden Autoren tritt die Auswertung von Interviews mit Praktikern aus der DDR, die im Rahmen des Projektes geführt wurde, sowie eine Befragung der Personen, die jahrelang unmittelbar mit den Zivilprozeßakten gearbeitet haben. Denn die Statistik kann nie den vollen Akteninhalt erfassen. Die "Abfallprodukte" aus den Akten, wie Randbemerkungen und kleine Zettelchen, sind interessant genug. So rundet sich das Bild durch diesen Perspektivenwechsel, denn das DDR-Zivilrecht und seine Praxis erweisen sich eben nicht als ein "rotlackiertes" bürgerliches Recht, sondern als Versuch, ein der sozialistischen Gesellschaftsordnung adäquates Zivilrecht zu entwickeln - mit allen Vor- und Nachteilen dieser Gesellschaftsordnung. Dieses Zivilrecht - so meinen die Autoren des Bandes übereinstimmend - läßt sich mit dem politisch-polemischen Kriterium des "Unrechtstaates" nicht erfassen. Ihm wohnte eine eigene Qualität inne. Hier finden sich positive, aber auch deutlich kritische Aspekte, über die zu diskutieren ist. Nachdem in den Bänden 1 und 2 die "Rahmenbedingungen" für die Zivilprozesse erarbeitet wurden und in diesem Band Beteiligte zu Wort kommen, wird im folgenden vierten Band eine statistische Auswertung der Aktenerhebung von ca. 10000 Akten erfolgen.
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Zivilrechtskultur der DDR. von Schroeder,  Rainer
Die Konfliktkultur der DDR wird vom Zivilrecht und von Zivilprozessen mitbestimmt. Nach einer Erarbeitung des Umfeldes der Prozesse in den Bänden 1 und 2 sowie einer umfangreichen Aktenerhebung, deren Ergebnisse in Band 4 veröffentlicht werden, kommen in diesem Band die "Betroffenen", also bedeutende Praktiker und Theoretiker der DDR zu Wort. Die Autoren waren "Teilnehmer" des DDR-Rechtssystems und unternehmen retrospektiv den spannenden Versuch, teilnehmend zu beobachten. Neben die Darstellung der sechs aus der DDR stammenden Autoren tritt die Auswertung von Interviews mit Praktikern aus der DDR, die im Rahmen des Projektes geführt wurde, sowie eine Befragung der Personen, die jahrelang unmittelbar mit den Zivilprozeßakten gearbeitet haben. Denn die Statistik kann nie den vollen Akteninhalt erfassen. Die "Abfallprodukte" aus den Akten, wie Randbemerkungen und kleine Zettelchen, sind interessant genug. So rundet sich das Bild durch diesen Perspektivenwechsel, denn das DDR-Zivilrecht und seine Praxis erweisen sich eben nicht als ein "rotlackiertes" bürgerliches Recht, sondern als Versuch, ein der sozialistischen Gesellschaftsordnung adäquates Zivilrecht zu entwickeln - mit allen Vor- und Nachteilen dieser Gesellschaftsordnung. Dieses Zivilrecht - so meinen die Autoren des Bandes übereinstimmend - läßt sich mit dem politisch-polemischen Kriterium des "Unrechtstaates" nicht erfassen. Ihm wohnte eine eigene Qualität inne. Hier finden sich positive, aber auch deutlich kritische Aspekte, über die zu diskutieren ist. Nachdem in den Bänden 1 und 2 die "Rahmenbedingungen" für die Zivilprozesse erarbeitet wurden und in diesem Band Beteiligte zu Wort kommen, wird im folgenden vierten Band eine statistische Auswertung der Aktenerhebung von ca. 10000 Akten erfolgen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zivilrechtskultur der DDR. von Schroeder,  Rainer
Die in Band 1 aufgeworfenen Fragen werden in dem vorliegenden Band weiterverfolgt, differenziert und durch neue Ansätze ergänzt. In den 40 Jahren des Bestehens der DDR hat es einen erheblichen Wandel des Zivilrechts gegeben. Die Umgestaltung einer freiheitlichen Privatrechtsordnung zur Durchsetzung einer Ideologie war bereits wenige Dekaden zuvor erfolgt. Interessant erscheint daher auch die Frage, ob es eine Kontinuität in den Entscheidungszeiträumen zwischen 1933 und 1945 einerseits sowie in der DDR vor 1958 andererseits gegeben hat. Neu und sehr wichtig wurden im DDR-Zivilrecht das Eingabenwesen im Mietrecht, das neben den Mietprozessen steht, und die Eingaben an volkseigene Betriebe, die nicht selten Gewährleistungsklagen ersetzten. Die Vollstreckung hingegen war die Achillesferse des DDR-Zivilprozesses. Hier wird eine gravierende Effektivitätsgrenze des DDR-Zivilprozesses aufgezeigt. Selten finden sich Hinweise aus den Akten, die auf eine direkte Beeinflussung der DDR-Justiz hindeuten. Einige Früchte der Aktenstudien werden vorgestellt, die - wie nicht anders zu erwarten - nicht selten die Strafrechtspflege betrafen. Es werden neue methodische Wege beschritten, um dem Rechtsverständnis nahe zu kommen: Die Autoren werten literarische Zeugnisse aus, die Zivilprozesse zum Gegenstand haben sowie 101 Interviews, deren Thema das Selbstverständnis von DDR-Richtern ist. Ein Artikel zeigt die Bedeutung statistischer Verfahren für eine vollständige Erfassung der Prozeßwirklichkeit auf - gleichwohl die Schwierigkeiten der empirischen Sozialforschung für dieses Projekt Bände füllen könnten.
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Zivilrechtskultur der DDR. von Schroeder,  Rainer
Der vorliegende Band entstand im Kontext des DFG-geförderten Forschungsprojekts "Zivilrechtskultur in der DDR". Die Lösung von Konflikten ist in jeder Gesellschaft, auch in einer modernen - moderaten Diktatur wie der DDR, eng mit Traditionen, Wertvorstellungen und politischen Vorgaben verbunden. Handelte es sich um das Zivilrecht einer Diktatur, eines totalitären Staates oder eines Doppelstaates? Oder war es ganz einfach das qualitativ etwas andere sozialistische Recht, das von politischen Materien abgesehen, die Funktionen erfüllte, die der Justiz in einem modernen Staat beigemessen werden. War es ein Recht, das den Bedürfnissen einer zunehmend entdifferenzierten Gesellschaft offenbar genügte? Gab es eine "Normalität" von Konflikten und ihrer Lösungen in der DDR? War das - politische - Strafrecht böse, aber das Zivilrecht eine Insel der Reinheit? Wirkte sich die Ideologie in der Zivilrechtspraxis aus? Aufzeigen kann man deren Wirkung bei der Erziehungsfunktion des gesamten Rechts. Statistik genügt nicht, eine genaue Betrachtung des Umfelds war erforderlich. Der vorliegende Band 1, der demnächst erscheinende Band 2 sowie der Tagungsband "Normalität oder Herrschaft" haben es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, die Rahmenbedingungen der Justiz in der DDR darzustellen. Sie wollen klären, wo das Personal der Gerechtigkeit herkam, wie der Rechtsstab sich rekrutierte und beeinflußt wurde, wie sich das Zivilrecht innerhalb und außerhalb von Gerichtsverfahren verwirklichte, welche Vorstellung von Konflikten der Prozeßtheorie und -praxis der DDR zugrundelag. So sollte beispielsweise durch das Eingabenwesen, das Gnade statt Recht gewährte, ein Teil des zivilrechtlichen Konfliktpotentials außergerichtlich beigelegt werden. Dabei werden auch - wiewohl wenig hervorgehoben - die Gefahren des DDR-Zivilrechts und ihres Prozesses deutlich: Eingriffe des Staates in Recht und Prozeß waren jederzeit möglich. Die freiheitsbewahrende Funktion des Rechts, ihr Kernbereich, war unterentwickelt.
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Der vorliegende Band entstand im Kontext des DFG-geförderten Forschungsprojekts "Zivilrechtskultur in der DDR". Die Lösung von Konflikten ist in jeder Gesellschaft, auch in einer modernen - moderaten Diktatur wie der DDR, eng mit Traditionen, Wertvorstellungen und politischen Vorgaben verbunden. Handelte es sich um das Zivilrecht einer Diktatur, eines totalitären Staates oder eines Doppelstaates? Oder war es ganz einfach das qualitativ etwas andere sozialistische Recht, das von politischen Materien abgesehen, die Funktionen erfüllte, die der Justiz in einem modernen Staat beigemessen werden. War es ein Recht, das den Bedürfnissen einer zunehmend entdifferenzierten Gesellschaft offenbar genügte? Gab es eine "Normalität" von Konflikten und ihrer Lösungen in der DDR? War das - politische - Strafrecht böse, aber das Zivilrecht eine Insel der Reinheit? Wirkte sich die Ideologie in der Zivilrechtspraxis aus? Aufzeigen kann man deren Wirkung bei der Erziehungsfunktion des gesamten Rechts. Statistik genügt nicht, eine genaue Betrachtung des Umfelds war erforderlich. Der vorliegende Band 1, der demnächst erscheinende Band 2 sowie der Tagungsband "Normalität oder Herrschaft" haben es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, die Rahmenbedingungen der Justiz in der DDR darzustellen. Sie wollen klären, wo das Personal der Gerechtigkeit herkam, wie der Rechtsstab sich rekrutierte und beeinflußt wurde, wie sich das Zivilrecht innerhalb und außerhalb von Gerichtsverfahren verwirklichte, welche Vorstellung von Konflikten der Prozeßtheorie und -praxis der DDR zugrundelag. So sollte beispielsweise durch das Eingabenwesen, das Gnade statt Recht gewährte, ein Teil des zivilrechtlichen Konfliktpotentials außergerichtlich beigelegt werden. Dabei werden auch - wiewohl wenig hervorgehoben - die Gefahren des DDR-Zivilrechts und ihres Prozesses deutlich: Eingriffe des Staates in Recht und Prozeß waren jederzeit möglich. Die freiheitsbewahrende Funktion des Rechts, ihr Kernbereich, war unterentwickelt.
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Zivilrechtskultur der DDR. von Schroeder,  Rainer
Die Konfliktkultur der DDR wird vom Zivilrecht und von Zivilprozessen mitbestimmt. Nach einer Erarbeitung des Umfeldes der Prozesse in den Bänden 1 und 2 sowie einer umfangreichen Aktenerhebung, deren Ergebnisse in Band 4 veröffentlicht werden, kommen in diesem Band die "Betroffenen", also bedeutende Praktiker und Theoretiker der DDR zu Wort. Die Autoren waren "Teilnehmer" des DDR-Rechtssystems und unternehmen retrospektiv den spannenden Versuch, teilnehmend zu beobachten. Neben die Darstellung der sechs aus der DDR stammenden Autoren tritt die Auswertung von Interviews mit Praktikern aus der DDR, die im Rahmen des Projektes geführt wurde, sowie eine Befragung der Personen, die jahrelang unmittelbar mit den Zivilprozeßakten gearbeitet haben. Denn die Statistik kann nie den vollen Akteninhalt erfassen. Die "Abfallprodukte" aus den Akten, wie Randbemerkungen und kleine Zettelchen, sind interessant genug. So rundet sich das Bild durch diesen Perspektivenwechsel, denn das DDR-Zivilrecht und seine Praxis erweisen sich eben nicht als ein "rotlackiertes" bürgerliches Recht, sondern als Versuch, ein der sozialistischen Gesellschaftsordnung adäquates Zivilrecht zu entwickeln - mit allen Vor- und Nachteilen dieser Gesellschaftsordnung. Dieses Zivilrecht - so meinen die Autoren des Bandes übereinstimmend - läßt sich mit dem politisch-polemischen Kriterium des "Unrechtstaates" nicht erfassen. Ihm wohnte eine eigene Qualität inne. Hier finden sich positive, aber auch deutlich kritische Aspekte, über die zu diskutieren ist. Nachdem in den Bänden 1 und 2 die "Rahmenbedingungen" für die Zivilprozesse erarbeitet wurden und in diesem Band Beteiligte zu Wort kommen, wird im folgenden vierten Band eine statistische Auswertung der Aktenerhebung von ca. 10000 Akten erfolgen.
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Zivilrechtskultur der DDR. von Schroeder,  Rainer
Die in Band 1 aufgeworfenen Fragen werden in dem vorliegenden Band weiterverfolgt, differenziert und durch neue Ansätze ergänzt. In den 40 Jahren des Bestehens der DDR hat es einen erheblichen Wandel des Zivilrechts gegeben. Die Umgestaltung einer freiheitlichen Privatrechtsordnung zur Durchsetzung einer Ideologie war bereits wenige Dekaden zuvor erfolgt. Interessant erscheint daher auch die Frage, ob es eine Kontinuität in den Entscheidungszeiträumen zwischen 1933 und 1945 einerseits sowie in der DDR vor 1958 andererseits gegeben hat. Neu und sehr wichtig wurden im DDR-Zivilrecht das Eingabenwesen im Mietrecht, das neben den Mietprozessen steht, und die Eingaben an volkseigene Betriebe, die nicht selten Gewährleistungsklagen ersetzten. Die Vollstreckung hingegen war die Achillesferse des DDR-Zivilprozesses. Hier wird eine gravierende Effektivitätsgrenze des DDR-Zivilprozesses aufgezeigt. Selten finden sich Hinweise aus den Akten, die auf eine direkte Beeinflussung der DDR-Justiz hindeuten. Einige Früchte der Aktenstudien werden vorgestellt, die - wie nicht anders zu erwarten - nicht selten die Strafrechtspflege betrafen. Es werden neue methodische Wege beschritten, um dem Rechtsverständnis nahe zu kommen: Die Autoren werten literarische Zeugnisse aus, die Zivilprozesse zum Gegenstand haben sowie 101 Interviews, deren Thema das Selbstverständnis von DDR-Richtern ist. Ein Artikel zeigt die Bedeutung statistischer Verfahren für eine vollständige Erfassung der Prozeßwirklichkeit auf - gleichwohl die Schwierigkeiten der empirischen Sozialforschung für dieses Projekt Bände füllen könnten.
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