Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-23
> findR *
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Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-12
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Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-31
> findR *
Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private im Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) geregelt, das durch ein Änderungsgesetz vom 8. Juli 2015 umfassend reformiert wurde. Bei der Anwendung des IWG stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG 2017); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich sind auch aktuelle rechtspolitische Initiativen betroffen (z.B. die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten- Open Government Data).
Der neue Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des IWG auch die Schnittstellen zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Rechtsberater. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem IWG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die verbindlichen europäischen Vorgaben der Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSI-RL). Berücksichtigt wurde auch die "Open-Data-Regelung" des § 12a EGovG für Daten der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Vorteile auf einen Blick
- prägnante Praxishilfen
- Lösungen für neue Anwendungsprobleme
- Erörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum E-Government-Gesetz
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Syndici, Behördenvertreter, Richter, Verbandsjuristen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private im Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) geregelt, das durch ein Änderungsgesetz vom 8. Juli 2015 umfassend reformiert wurde. Bei der Anwendung des IWG stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG 2017); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich sind auch aktuelle rechtspolitische Initiativen betroffen (z.B. die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten- Open Government Data).
Der neue Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des IWG auch die Schnittstellen zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Rechtsberater. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem IWG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die verbindlichen europäischen Vorgaben der Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSI-RL). Berücksichtigt wurde auch die "Open-Data-Regelung" des § 12a EGovG für Daten der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Vorteile auf einen Blick
- prägnante Praxishilfen
- Lösungen für neue Anwendungsprobleme
- Erörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum E-Government-Gesetz
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Syndici, Behördenvertreter, Richter, Verbandsjuristen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-25
> findR *
Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Training für den optimalen Foto-Workflow – Fotos organisieren, entwickeln und präsentieren
Alle Werkzeuge Film für Film im Einsatz erleben
Lightroom Classic CC richtig verstehen und anwenden
Viele Profi-Tipps für die Bearbeitung Ihrer Bilder
Sehen Sie in über 100 Videos, wie Sie Lightroom richtig einsetzen. Lernen Sie nicht nur besonders anschaulich alle Werkzeuge, Menüs und Regler kennen. Profitieren Sie auch von vielen Tipps, mit denen Sie Ihre Bilder besonders gut verwalten und entwickeln. Zur Bibliothek, Entwicklung, RAW-Bildern, Metadaten und Katalogen – in diesem Video-Training finden Sie Antworten auf Ihre Fragen und Lösungen, die sofort weiterhelfen.
»Mit diesem Video-Training lernen Sie ganz schnell, wie die digitale Dunkelkammer funktioniert und mit welchem Tool man welche Bildfehler ganz schnell behebt. Ein Video-Training vom Feinsten!« – DigitalPHOTO Lightroom
Ihre Trainerin: Maike Jarsetz
Maike Jarsetz ist Fotografin und Designerin und zählt zu den führenden Experten für Lightroom und Photoshop. Aus ihren Schulungen kennt sie die Fragen der Anwender. Seit vielen Jahren produziert sie Bücher und Trainings zu Photoshop und Lightroom im Rheinwerk Verlag.
Aus dem Inhalt:
Lightroom-Wissen für Einsteiger
Die ersten Schritt in Lightroom Classic CC
Fotos in den Katalog importieren
Die Bilderflut organisieren
Wichtige Korrekturen für alle Bilder
Motivgerechte Entwicklung
Karte-Modul und GPS-Daten
Mit Lightroom CC mobil fotografieren
Diashow und Webgalerie
Eigene Fotobücher produzieren
Fotoabzüge ausdrucken
Bilder exportieren und veröffentlichen
Das Training hat eine Gesamtspielzeit von 11 Stunden.
Dieses Video-Training ist lauffähig ohne Installation auf folgenden Systemen:
- Windows
- Mac
Für das Betrachten der Videos empfehlen wir eine Monitorauflösung von mindestens 1024 x 768 Pixel. Das Training wird auf einer DVD-ROM ausgeliefert.
Aktualisiert: 2019-12-11
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Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private im Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) geregelt, das durch ein Änderungsgesetz vom 8. Juli 2015 umfassend reformiert wurde. Bei der Anwendung des IWG stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG 2017); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich sind auch aktuelle rechtspolitische Initiativen betroffen (z.B. die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten- Open Government Data).
Der neue Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des IWG auch die Schnittstellen zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Rechtsberater. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem IWG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die verbindlichen europäischen Vorgaben der Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSI-RL). Berücksichtigt wurde auch die "Open-Data-Regelung" des § 12a EGovG für Daten der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Vorteile auf einen Blick
- prägnante Praxishilfen
- Lösungen für neue Anwendungsprobleme
- Erörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum E-Government-Gesetz
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Syndici, Behördenvertreter, Richter, Verbandsjuristen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Mit diesem Training bekommen Sie Lightroom 5 richtig in den Griff! Lassen Sie sich Film für Film zeigen, wie Lightroom funktioniert und wie Sie es richtig anwenden. Lernen Sie nicht nur besonders anschaulich alle Werkzeuge, Menüs und Regler kennen. Profitieren Sie auch von vielen Tipps, mit denen Sie Ihre Bilder besonders gut verwalten und bearbeiten. Zur Bibliothek, zur Entwicklung, zu RAW-Bildern, Metadaten und Katalogen – in diesem Video-Training finden Sie Antworten auf Ihre Fragen und Lösungen, die Ihnen sofort weiterhelfen. Ganz einfach zum Zuschauen und Nachmachen!Das Training hat eine Gesamtspielzeit von 12 Stunden.
Dieses Video-Training ist lauffähig ohne Installation auf folgenden Systemen:
- Windows
- Mac
Für das Betrachten der Videos empfehlen wir eine Monitorauflösung von mindestens 1024 x 768 Pixel. Das Training wird auf einer DVD-ROM ausgeliefert.Galileo Press heißt jetzt Rheinwerk Verlag.
Aktualisiert: 2021-11-09
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Dies ist das bislang vielseitigste Buch zum Thema Naikan, die aus Japan stammende Methode der reflexiven Betrachtung, welche anhand von nur drei Fragen erstaunliche Wirkungen zeigt. In diesem Sammelband berichten japanische, deutsche und österreichische Fachleute über ihre Erfahrungen beim Einsatz von Naikan in unterschiedlichsten Bereichen, wie Beruf, Schule, Familie, Seelsorge, Suchthilfe und Strafvollzug. Das Buch wird ergänzt durch Interviews und ein Andressverzeichnis. "Die Verantwortung liegt bei mir selbst!" - aus dem Munde eines Naikan-übenden Häftlings erhält diese Einsicht ein besonderes Gewicht. Die Europäischen Beiträge diese Sammelbandes zeigen klar, dass Naikan kulturübergreifend einsetzbar ist, da der Naikan-Prozess an universell menschlichen Grundgegebenheiten ansetzt.
Aktualisiert: 2020-10-23
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