Wirkungen der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf Dritte

Wirkungen der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf Dritte von Martens,  Frank
Den §§ 1025 ff. ZPO fehlt es an Aussagen dazu, ob und wie der Wirkungsbereich der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf zunächst unbeteiligte Dritte ausgedehnt werden kann. Der Verfasser untersucht am Beispiel der Rechtsnachfolge und des Vertrages zugunsten Dritter, inwieweit eine Schiedsvereinbarung de lege lata Personen bindet, die sich ihr nicht privatautonom unterwerfen. Hieran anknüpfend werden Möglichkeiten der Prozeßstandschaft und des Parteiwechsels im Schiedsverfahren beleuchtet. Zudem wird die Anwendbarkeit der Rechtsinstitute der Streitgenossenschaft, der Haupt- und der Nebenintervention sowie der Streitverkündung im Schiedsprozeß überprüft. Im Ergebnis erweist sich eine Ergänzung des 10. Buches der ZPO um spezifische Drittbeteiligungsregeln als wünschenswert.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Wirkungen der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf Dritte

Wirkungen der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf Dritte von Martens,  Frank
Den §§ 1025 ff. ZPO fehlt es an Aussagen dazu, ob und wie der Wirkungsbereich der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf zunächst unbeteiligte Dritte ausgedehnt werden kann. Der Verfasser untersucht am Beispiel der Rechtsnachfolge und des Vertrages zugunsten Dritter, inwieweit eine Schiedsvereinbarung de lege lata Personen bindet, die sich ihr nicht privatautonom unterwerfen. Hieran anknüpfend werden Möglichkeiten der Prozeßstandschaft und des Parteiwechsels im Schiedsverfahren beleuchtet. Zudem wird die Anwendbarkeit der Rechtsinstitute der Streitgenossenschaft, der Haupt- und der Nebenintervention sowie der Streitverkündung im Schiedsprozeß überprüft. Im Ergebnis erweist sich eine Ergänzung des 10. Buches der ZPO um spezifische Drittbeteiligungsregeln als wünschenswert.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Wirkungen der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf Dritte

Wirkungen der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf Dritte von Martens,  Frank
Den §§ 1025 ff. ZPO fehlt es an Aussagen dazu, ob und wie der Wirkungsbereich der Schiedsvereinbarung und des Schiedsverfahrens auf zunächst unbeteiligte Dritte ausgedehnt werden kann. Der Verfasser untersucht am Beispiel der Rechtsnachfolge und des Vertrages zugunsten Dritter, inwieweit eine Schiedsvereinbarung de lege lata Personen bindet, die sich ihr nicht privatautonom unterwerfen. Hieran anknüpfend werden Möglichkeiten der Prozeßstandschaft und des Parteiwechsels im Schiedsverfahren beleuchtet. Zudem wird die Anwendbarkeit der Rechtsinstitute der Streitgenossenschaft, der Haupt- und der Nebenintervention sowie der Streitverkündung im Schiedsprozeß überprüft. Im Ergebnis erweist sich eine Ergänzung des 10. Buches der ZPO um spezifische Drittbeteiligungsregeln als wünschenswert.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Auswirkungen der Grundrechte / Menschenrechte für das Arbeitsrecht in Deutschland und England

Die Auswirkungen der Grundrechte / Menschenrechte für das Arbeitsrecht in Deutschland und England von Keilich,  Jochen A.
Bereits kurz nach dem In-Kraft-Treten des Grundgesetzes in Deutschland waren es praktische Fälle des Arbeitsrechts, die den Anlass zu einer Diskussion der Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht gaben. Vor allem die Überlegenheit des Arbeitgebers bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen sowie die fehlende umfassende Kodifikation des Arbeitsrechts führten dazu, dass die Rechtsprechung wesentliche Bereiche des deutschen Arbeitsrechts durch die Grundrechte ausgestaltet hat. In England fehlt diese Tradition an Arbeitnehmergrundrechten, da erst durch den Human Rights Act 1998 die gesetzliche Grundlage für eine innerstaatliche Anwendung von Menschenrechten geschaffen wurde. Das Gesetz nimmt auf die Europäische Menschenrechtskonvention Bezug, so dass die Straßburger Rechtsprechung Anhaltspunkte dafür gibt, wie die Rechte der Konvention innerstaatlich Anwendung auf das englische Arbeitsrecht finden können. Unter Berücksichtigung der für das Arbeitsrecht relevanten Rechte, dem Persönlichkeitsrecht, der Gleichbehandlung, der Meinungsfreiheit und der Koalitionsfreiheit, wird der Frage nachgegangen, inwieweit trotz der Unterschiede in der verfassungsrechtlichen Konzeption und der Umsetzung von Menschenrechten Gemeinsamkeiten bei den Auswirkungen dieser Rechte für das Arbeitsrecht bestehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Auswirkungen der Grundrechte / Menschenrechte für das Arbeitsrecht in Deutschland und England

Die Auswirkungen der Grundrechte / Menschenrechte für das Arbeitsrecht in Deutschland und England von Keilich,  Jochen A.
Bereits kurz nach dem In-Kraft-Treten des Grundgesetzes in Deutschland waren es praktische Fälle des Arbeitsrechts, die den Anlass zu einer Diskussion der Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht gaben. Vor allem die Überlegenheit des Arbeitgebers bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen sowie die fehlende umfassende Kodifikation des Arbeitsrechts führten dazu, dass die Rechtsprechung wesentliche Bereiche des deutschen Arbeitsrechts durch die Grundrechte ausgestaltet hat. In England fehlt diese Tradition an Arbeitnehmergrundrechten, da erst durch den Human Rights Act 1998 die gesetzliche Grundlage für eine innerstaatliche Anwendung von Menschenrechten geschaffen wurde. Das Gesetz nimmt auf die Europäische Menschenrechtskonvention Bezug, so dass die Straßburger Rechtsprechung Anhaltspunkte dafür gibt, wie die Rechte der Konvention innerstaatlich Anwendung auf das englische Arbeitsrecht finden können. Unter Berücksichtigung der für das Arbeitsrecht relevanten Rechte, dem Persönlichkeitsrecht, der Gleichbehandlung, der Meinungsfreiheit und der Koalitionsfreiheit, wird der Frage nachgegangen, inwieweit trotz der Unterschiede in der verfassungsrechtlichen Konzeption und der Umsetzung von Menschenrechten Gemeinsamkeiten bei den Auswirkungen dieser Rechte für das Arbeitsrecht bestehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Auswirkungen der Grundrechte / Menschenrechte für das Arbeitsrecht in Deutschland und England

Die Auswirkungen der Grundrechte / Menschenrechte für das Arbeitsrecht in Deutschland und England von Keilich,  Jochen A.
Bereits kurz nach dem In-Kraft-Treten des Grundgesetzes in Deutschland waren es praktische Fälle des Arbeitsrechts, die den Anlass zu einer Diskussion der Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht gaben. Vor allem die Überlegenheit des Arbeitgebers bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen sowie die fehlende umfassende Kodifikation des Arbeitsrechts führten dazu, dass die Rechtsprechung wesentliche Bereiche des deutschen Arbeitsrechts durch die Grundrechte ausgestaltet hat. In England fehlt diese Tradition an Arbeitnehmergrundrechten, da erst durch den Human Rights Act 1998 die gesetzliche Grundlage für eine innerstaatliche Anwendung von Menschenrechten geschaffen wurde. Das Gesetz nimmt auf die Europäische Menschenrechtskonvention Bezug, so dass die Straßburger Rechtsprechung Anhaltspunkte dafür gibt, wie die Rechte der Konvention innerstaatlich Anwendung auf das englische Arbeitsrecht finden können. Unter Berücksichtigung der für das Arbeitsrecht relevanten Rechte, dem Persönlichkeitsrecht, der Gleichbehandlung, der Meinungsfreiheit und der Koalitionsfreiheit, wird der Frage nachgegangen, inwieweit trotz der Unterschiede in der verfassungsrechtlichen Konzeption und der Umsetzung von Menschenrechten Gemeinsamkeiten bei den Auswirkungen dieser Rechte für das Arbeitsrecht bestehen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Auswirkungen der Grundrechte / Menschenrechte für das Arbeitsrecht in Deutschland und England

Die Auswirkungen der Grundrechte / Menschenrechte für das Arbeitsrecht in Deutschland und England von Keilich,  Jochen A.
Bereits kurz nach dem In-Kraft-Treten des Grundgesetzes in Deutschland waren es praktische Fälle des Arbeitsrechts, die den Anlass zu einer Diskussion der Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht gaben. Vor allem die Überlegenheit des Arbeitgebers bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen sowie die fehlende umfassende Kodifikation des Arbeitsrechts führten dazu, dass die Rechtsprechung wesentliche Bereiche des deutschen Arbeitsrechts durch die Grundrechte ausgestaltet hat. In England fehlt diese Tradition an Arbeitnehmergrundrechten, da erst durch den Human Rights Act 1998 die gesetzliche Grundlage für eine innerstaatliche Anwendung von Menschenrechten geschaffen wurde. Das Gesetz nimmt auf die Europäische Menschenrechtskonvention Bezug, so dass die Straßburger Rechtsprechung Anhaltspunkte dafür gibt, wie die Rechte der Konvention innerstaatlich Anwendung auf das englische Arbeitsrecht finden können. Unter Berücksichtigung der für das Arbeitsrecht relevanten Rechte, dem Persönlichkeitsrecht, der Gleichbehandlung, der Meinungsfreiheit und der Koalitionsfreiheit, wird der Frage nachgegangen, inwieweit trotz der Unterschiede in der verfassungsrechtlichen Konzeption und der Umsetzung von Menschenrechten Gemeinsamkeiten bei den Auswirkungen dieser Rechte für das Arbeitsrecht bestehen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Drittwirkung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen nach EuGVÜ/EuGVO und LugÜ

Die Drittwirkung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen nach EuGVÜ/EuGVO und LugÜ von Jungermann,  Julia
Gerichtsstandsvereinbarungen sind heute allgegenwärtig und insbesondere in internationalen rechtsgeschäftlichen Beziehungen sehr beliebt. Die Parteien können durch sie die Zuständigkeit eines oder mehrerer Gerichte bestimmen, sodass für sie vorhersehbar ist, vor welchem Gericht sie klagen müssen oder verklagt werden. Sie haben also ein besonderes Interesse daran, dass die Vereinbarung auch gegenüber Dritten, die klagen oder verklagt werden, wirken soll. Es stellt sich die Frage, ob ein Dritter an die Gerichtsstandsvereinbarung gebunden sein soll. Zur Beantwortung dieser Frage erfolgt eine Bestandsaufnahme der bisherigen Rechtsprechung, eine ausführliche rechtsvergleichende Betrachtung der Problematik sowie eine teleologische Auslegung des Art. 17 EuGVÜ/LugÜ bzw. Art. 23 EuGVO. Schließlich werden die ermittelten Ergebnisse anhand von Einzelfällen überprüft.
Aktualisiert: 2023-06-23
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