In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es in den deutschen Bundesstaaten Bestrebungen, den Büchernachdruck durch ein Gesetz zu verbieten, um so das «geistige Eigentum» zu schützen. Wegen der Zerstrittenheit der einzelnen Bundesstaaten war es zunächst nicht möglich, im deutschsprachigen Raum ein allgemein gültiges Gesetz zu schaffen. Das Königreich Preußen verabschiedete 1837 ein entsprechendes Gesetz «zum Schutz des Eigenthums an Werken der Wissenschaft und Kunst». Beeinflusst von dieser Maßnahme wurde 1840 in Bayern ein ähnliches Gesetz beraten und beschlossen. Die Arbeit untersucht eines der ersten deutschen Gesetze zum Schutz vor dem Nachdruck. Dargestellt wird die Vorgeschichte und das Zustandekommen des Bayerischen Gesetzes von 1840. Untersucht wurden dabei zahlreiche Originalquellen im Bayerischen Hauptstaatsarchiv sowie Parlamentsprotokolle.
Aktualisiert: 2023-06-23
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In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es in den deutschen Bundesstaaten Bestrebungen, den Büchernachdruck durch ein Gesetz zu verbieten, um so das «geistige Eigentum» zu schützen. Wegen der Zerstrittenheit der einzelnen Bundesstaaten war es zunächst nicht möglich, im deutschsprachigen Raum ein allgemein gültiges Gesetz zu schaffen. Das Königreich Preußen verabschiedete 1837 ein entsprechendes Gesetz «zum Schutz des Eigenthums an Werken der Wissenschaft und Kunst». Beeinflusst von dieser Maßnahme wurde 1840 in Bayern ein ähnliches Gesetz beraten und beschlossen. Die Arbeit untersucht eines der ersten deutschen Gesetze zum Schutz vor dem Nachdruck. Dargestellt wird die Vorgeschichte und das Zustandekommen des Bayerischen Gesetzes von 1840. Untersucht wurden dabei zahlreiche Originalquellen im Bayerischen Hauptstaatsarchiv sowie Parlamentsprotokolle.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Konzepte des Eigentumstransfers unterscheiden sich im deutschen und schwedischen Recht grundlegend. Im Gegensatz zum deutschen wird das Eigentum im schwedischen Recht funktional betrachtet. Diese Arbeit untersucht, was dies genau beinhaltet und was daraus für den rechtsgeschäftlichen Erwerb und den Schutz des Eigentums an Mobilien folgt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Konzepte des Eigentumstransfers unterscheiden sich im deutschen und schwedischen Recht grundlegend. Im Gegensatz zum deutschen wird das Eigentum im schwedischen Recht funktional betrachtet. Diese Arbeit untersucht, was dies genau beinhaltet und was daraus für den rechtsgeschäftlichen Erwerb und den Schutz des Eigentums an Mobilien folgt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Dem Thema «Privatisierung» kommt zur Zeit eine weltweite Aktualität und ökonomische Relevanz zu. Vor diesem Hintergrund analysiert und bewertet diese Arbeit den deutschen Privatisierungsprozeß sowie seine Strategien, Ansätze, Erfahrungen und die damit verbundenen Probleme. Die Arbeit soll auch Aufschluß darüber geben, ob die in West- wie in Ostdeutschland eingesetzten Methoden und Ansätze im Bereich der Privatisierung für die Entwicklungsländer - insbesondere für den Jemen - verwertbar und geeignet sind, zumal die Transformationsproblematik im wiedervereinigten Jemen vergleichbare Züge trägt. Darüber hinaus bietet die Arbeit Einblicke in ausländische Erfahrungen am Beispiel der Tschechischen Republik als osteuropäischem Land und Ägyptens, das als Entwicklungsland die gleichen Wirtschaftsstrukturen wie die des Jemen aufweist.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der 1995 verstorbene Regensburger Ordinarius Winfried Schulz war von 1978 bis zu seinem Tod Vorstand der «Internationalen Gesellschaft für Urheberrecht». Seit seiner Studienzeit an der Lateranuniversität in Rom waren ihm urheberrechtliche Fragen ein persönliches Anliegen. Die Aufsätze von Winfried Schulz, die im vorliegenden Sammelband wiederabgedruckt werden, bilden einen repräsentativen Querschnitt seiner urheberrechtlichen Publikationen. Gewidmet sei der Sammelband Prälat Theodor Schmitz, einem langjährigen persönlichen Freund von Winfried Schulz, zur Vollendung seines 80. Lebensjahres.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das Grundproblem der gegenwärtigen Dogmatik des Eigentumsfreiheitsanspruchs liegt in der Kollision mit schuldrechtlichen Haftungsgrundsätzen. Vor dem Hintergrund der Kategorisierungen der überkommenen Lehre vom subjektiven Recht läßt sich der spezifisch dingliche Charakter des 1004 im System der Ansprüche zum Schutz des Eigentums nicht aufzeigen. Im theoretischen Umfeld der vorliegenden Arbeit wird demgegenüber deutlich, daß das Gesetz zwischen den Wertprinzipien Schuldverhältnis i.w.S. und dingliches Recht unterscheidet. Während die Figur des dinglichen Rechts den gedanklichen Bezug des Eigentumsfreiheitsanspruchs auf die Bewertung des Eigentumseingriffs als rückgängig zu machende Anmaßung von Eigentümerbefugnissen sicherstellt, verbürgt die Figur des Schuldverhältnisses i.w.S. auf der schuldrechtlichen Seite des Anspruchssystems die Maßgeblichkeit eines mit dem Eingriff hergestellten personalen Verhältnisses.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Schutz geistigen Eigentums gewinnt international zunehmende Bedeutung. Angesichts der Stagnation der internationalen Rechtsentwicklung vor dem Hintergrund der Nord/Süd-Problematik werden über einen «handelsbezogenen Ansatz», die geistigen Eigentumsrechte im GATT zu behandeln, Fortschritte zu erreichen versucht. Die vorliegende Untersuchung zeigt Vorgeschichte und Hintergründe der Initiative auf und geht den sich ergebenden Rechtsfragen nach: hinsichtlich der institutionellen Aspekte des GATT-Rechts, der Erfassung unzureichenden Immaterialgüterrechtsschutzes als Handelsstörung und der Vereinbarkeit eines etwaigen Immaterialgüterrechtskodex mit dem Allgemeinen Abkommen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Zufallserfindungen oder erfolgreich vermarktete Tagebücher – kann die mit dem kreativen Akt verbundene Wertschöpfung steuerlich erfasst werden oder verbleibt sie im steuerfreien Bereich? Beide nicht gerade alltäglichen Fallkonstellationen werfen eine Vielzahl von Grundfragen der einkommensteuerrechtlichen Tatbestandsbildung und der Einkünfteermittlung auf, wobei die ertragsteuerliche Würdigung der Einkünfte, die sich entweder durch die Verwertung der geschaffenen Rechte im Rahmen eigener Produktion oder durch Lizenzvergabe bzw. Veräußerung ergeben, mit Blick auf die konkret geschaffenen Immaterialgüterrechte den Besonderheiten von Patent- und Urheberrechten quasi «interdisziplinär» Rechnung tragen muss.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das «Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums» (TRIPS) regelt ausführlich Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz im internationalen Handel. Es trägt damit der gestiegenen wirtschaftlichen Bedeutung des geistigen Eigentums Rechnung. Besondere Beachtung verdienen die in TRIPS enthaltenen verfahrensrechtlichen Bestimmungen zur Rechtsdurchsetzung. Prozessuale Mindeststandards mit weltweiter Geltung sollen dem materiellen Recht zur Wirkung verhelfen. Nie zuvor hat es ein derartiges globales Verfahrensrecht gegeben. Die Analyse konzentriert sich auf die zivilrechtlichen Durchsetzungsnormen am Beispiel von Patent- und Urheberrechten. Die Auswirkungen für die Praxis werden anhand einer Gegenüberstellung der Rechtslage in einem Industrie- und einem Entwicklungsland verdeutlicht. Deutschland und Indien stehen dabei beispielhaft für unterschiedliche wirtschaftliche, politische und rechtliche Standpunkte. Der Autor zeigt auf, in welchem Umfang die in TRIPS gesetzten Erwartungen erfüllt wurden. Zugleich werden die derzeitige Rechtslage und die Umsetzung des Abkommens im nationalen Recht anschaulich dargestellt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Essential-Facilities-Doktrin (EFD) ist eine Rechtsfigur, mit der die Weigerung eines Unternehmens, eigenes Vermögen in Gestalt einer wesentlichen Einrichtung anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen, überwunden werden soll. Sie hilft bei der Beurteilung, ob der Marktbeherrscher machtmissbräuchlich handelt, wenn er anderen den Zugang zur Einrichtung verweigert. Kernvorwurf ist die Ausdehnung des Monopols auf einen Sekundärmarkt. Nach der Untersuchung von branchenunabhängigen Voraussetzungen der EFD nach deutschem und europäischem Recht und des nur ausnahmsweise bestehenden Wettbewerbsinteresses an einer Nutzung von Immaterialgüterrechten durch Konkurrenten werden neue praktische Anwendungsfälle der EFD im Sektor Schienenpersonenverkehr aufgezeigt. Insbesondere wird analysiert, ob die Nichtbundeseigenen Eisenbahnen als private Eisenbahnbetriebsgesellschaften in Konkurrenz zur DB AG einen Anspruch darauf haben, neben dem Schienennetz auch das Kursbuchsystem der DB AG für ihre Zwecke gebrauchen zu können.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Dogmatik der Eigentumsentschädigung befindet sich seit Beginn der achtziger Jahre im Umbruch; diese Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Insbesondere der «Pflichtexemplar»-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1981 hat eine neue Rechtsfigur ins Leben gerufen - die entschädigungsbedürftige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums. Obwohl mit ihr die Grundlagen der bisherigen zivilgerichtlichen Judikatur berührt werden, hat sie zunächst mehr oder weniger ein Schattendasein geführt, zwar zum festen Zitierbestand gehörend, jedoch ohne feste Verankerung in der Eigentumsdogmatik. Daran hat sich auch nicht viel geändert, seit vor etwa zehn Jahren damit begonnen wurde, die eigentumsdogmatischen Grundlagen einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Die Arbeit knüpft an den gegenwärtigen Diskussionsstand an und weist der entschädigungsbedürftigen Inhalts- und Schrankenbestimmung einen eigenständigen Platz neben Sozialbindung, Enteignung und Staatshaftung zu.
Aktualisiert: 2019-12-19
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In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es in den deutschen Bundesstaaten Bestrebungen, den Büchernachdruck durch ein Gesetz zu verbieten, um so das «geistige Eigentum» zu schützen. Wegen der Zerstrittenheit der einzelnen Bundesstaaten war es zunächst nicht möglich, im deutschsprachigen Raum ein allgemein gültiges Gesetz zu schaffen. Das Königreich Preußen verabschiedete 1837 ein entsprechendes Gesetz «zum Schutz des Eigenthums an Werken der Wissenschaft und Kunst». Beeinflusst von dieser Maßnahme wurde 1840 in Bayern ein ähnliches Gesetz beraten und beschlossen. Die Arbeit untersucht eines der ersten deutschen Gesetze zum Schutz vor dem Nachdruck. Dargestellt wird die Vorgeschichte und das Zustandekommen des Bayerischen Gesetzes von 1840. Untersucht wurden dabei zahlreiche Originalquellen im Bayerischen Hauptstaatsarchiv sowie Parlamentsprotokolle.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Künstler und Wissenschaftler sind im rechtlichen Umgang mit Bildzitaten von Kunstwerken häufig unsicher. Anders als bei Textzitaten sind Bildzitierende auf das Werk in seiner konkreten Form und Gestaltung angewiesen. Als Vorlage dienen oft Reproduktionsfotografien, welche gesondert geschützt sind. Neben der Frage, wie sich der Schutz von Kunstwerk einerseits und Reproduktionsfotografie andererseits auswirkt, wird das Verhältnis zur Katalogbild- und Panoramafreiheit beleuchtet. Die Arbeit berücksichtigt auch die Interessen des Sacheigentümers des Kunstwerks. Ausgehend von den dogmatischen Fragen zur Abgrenzung von Sacheigentum und Urheberrecht entwickelt sie Lösungen vor dem Hintergrund aktueller praxisrelevanter Beispiele für die umstrittene Frage, ob ein Recht am Bild der eigenen Sache anzuerkennen ist und welche Folgen sich aus einem Fotografierverbot von Kunstwerken für Bildzitate ergeben.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Der zentrale Gegenstand der Arbeit ist der völkerrechtliche Eigentums- und Investitionsgüterschutz. Den aktuellen Bezugspunkt bildet die zu Recht kritisierte Enteignungspolitik der letzten Jahre in Zimbabwe unter der Regierung Robert Mugabes. Dazu wird in einem ersten Teil die Entwicklung der Landfrage von der Vorkolonialzeit bis zur Gegenwart dargestellt. Der anschließende zweite Teil analysiert die Instrumente des Eigentumsschutzes im Völkergewohnheits- und Völkervertragsrecht einschließlich der bilateralen Investitions- beziehungsweise Kapitalschutzabkommen und des MIGA-Übereinkommens von 1985. Der dritte Teil der Arbeit bewertet die staatlichen Eingriffe in Zimbabwe im Hinblick auf ihre völkerrechtlichen Konsequenzen und vermittelt einen Überblick über internationale Verfahren zur Geltendmachung der aus zimbabwischen Maßnahmen resultierenden Ansprüche.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Gegenstand der Darstellung ist die Gewährung von Schadensersatz bei Verletzung geistiger Eigentumsrechte. Mit dem «Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums» wurde erstmals das Institut der dreifachen Schadensberechnung in Deutschland umfassend kodifiziert. Die Untersuchung zeichnet den Weg der Entstehung des Gesetzes über den Erlass der insoweit maßgeblichen Enforcement-Richtlinie bis hin zum Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat nach, um sodann ausführlich die sich nunmehr ergebenden praktischen Probleme bei der Gewährung des Schadensersatzes nach den drei Berechnungsarten darzustellen. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf eine mögliche Erhöhung der fiktiven Lizenzgebühr auf der Grundlage des Präventionsgedankens gelegt.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Produktpiraterie ist ein weltweites Phänomen. Angesichts der außerordentlich hohen Schäden, die dadurch verursacht werden, muß die Rechtsordnung versuchen, geeignete Mittel zur Bekämpfung bereitzustellen. Auskunftsansprüche sind im Recht des Gewerblichen Rechtsschutzes von besonderer Bedeutung, da der Geschädigte nur mit ihrer Hilfe den Umfang und die Quelle der Schädigung ausfindig machen kann. Der Auskunftsanspruch der EG-Richtlinie 2004/48/EG vom 29.4.2004 soll dem einzelnen Geschädigten effiziente Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Sowohl das deutsche als auch das spanische Recht kennt einen solchen Auskunftsanspruch, der allerdings in beiden Ländern unterschiedlich konstruiert ist. Der deutsche Anspruch ist besonders interessant, weil der Auskunftsanspruch der EG-Richtlinie in Anlehnung an § 19 des deutschen Markengesetzes erlassen wurde. Die Arbeit versteht sich somit als Beitrag zu dem Prozess der Harmonisierung des Markenrechts bzw. des Gewerblichen Rechtsschutzes in der Europäischen Gemeinschaft.
Aktualisiert: 2019-12-19
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