Vorgaben des Grundgesetzes für die Lösung sachenrechtlicher Zuordnungs- und Nutzungskonflikte.

Vorgaben des Grundgesetzes für die Lösung sachenrechtlicher Zuordnungs- und Nutzungskonflikte. von Regenfus,  Thomas
Zivilrechtliche Normen unterliegen verfassungsrechtlichen Vorgaben und verfassungsgerichtlicher Kontrolle. Entwicklungen in der Eigentumsdogmatik machen daher nicht vor den Bestimmungen Halt, die die Konflikte zwischen dem Eigentümer und anderen Personen – Nachbarn, Inhabern dinglicher Rechte oder beliebigen Dritten – regeln. Untersucht wird daher, ob und wieweit die Anspruchs- und Zuordnungsregeln im Sachenrecht und deren Anwendung durch die Fachgerichte den Anforderungen aus Art. 14 Abs. 1 GG genügen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Freiheitsrechte, insbesondere die Eigentumsfreiheit, als Kontrollmaßstab für die Einkommensbesteuerung.

Die Freiheitsrechte, insbesondere die Eigentumsfreiheit, als Kontrollmaßstab für die Einkommensbesteuerung. von Beyer,  Tina
Die Freiheitsrechte haben in der jüngeren Verfassungsrechtsprechung, insbesondere im Vermögensteuerbeschluß, eine gewisse Aufwertung erfahren, was aber gleichzeitig eine große Unsicherheit hervorgerufen hat. Die Autorin beschäftigt sich vor diesem Hintergrund mit der Frage, welche Anforderungen insoweit aus Art. 14 GG abzuleiten sind, was die Erörterung zahlreicher dogmatischer Grundlagen wie des verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffs, des Vorliegens eines Grundrechtseingriffs und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich macht. Maßgeblich für die Anwendung des Eigentumsgrundrechts ist dabei die Unterscheidung zwischen der befugnisbestimmenden und der bestandsbeeinträchtigenden Wirkung von Gesetzen. Hinsichtlich der ersten Wirkung wird unter Analyse der Verfassungsrechtsprechung und anhand verschiedener Eigentumsmodelle begründet, wie Art. 14 GG und insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz trotz der Normgeprägtheit des Grundrechts in der Lage ist, dem Gesetzgeber Grenzen zu setzen. Schließlich wird dargelegt, daß die steuerrechtliche Besonderheit, die in der Fiskalzweckbestimmung der Steuererhebung liegt, nur eine Anpassung rechtfertigt, die die allgemeinen Grundsätze so weit wie möglich erhält. Die Annahme eines völligen Versagens der Verhältnismäßigkeitsprüfung erweist sich als ebenso unberechtigt wie ihr Ersatz durch eine "Halbteilungsgrenze". Im Bezug auf die bestandsbeeinträchtigende Wirkung von Gesetzen, die häufig unter dem unscharfen Begriff der "Rückwirkung" behandelt wird, kommt die Verfasserin zu dem Ergebnis, daß die konsequente Anwendung gerade des Eigentumsgrundrechts einen Rückgriff auf das "Rechtsstaatsprinzip" entbehrlich macht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Freiheitsrechte, insbesondere die Eigentumsfreiheit, als Kontrollmaßstab für die Einkommensbesteuerung.

Die Freiheitsrechte, insbesondere die Eigentumsfreiheit, als Kontrollmaßstab für die Einkommensbesteuerung. von Beyer,  Tina
Die Freiheitsrechte haben in der jüngeren Verfassungsrechtsprechung, insbesondere im Vermögensteuerbeschluß, eine gewisse Aufwertung erfahren, was aber gleichzeitig eine große Unsicherheit hervorgerufen hat. Die Autorin beschäftigt sich vor diesem Hintergrund mit der Frage, welche Anforderungen insoweit aus Art. 14 GG abzuleiten sind, was die Erörterung zahlreicher dogmatischer Grundlagen wie des verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffs, des Vorliegens eines Grundrechtseingriffs und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich macht. Maßgeblich für die Anwendung des Eigentumsgrundrechts ist dabei die Unterscheidung zwischen der befugnisbestimmenden und der bestandsbeeinträchtigenden Wirkung von Gesetzen. Hinsichtlich der ersten Wirkung wird unter Analyse der Verfassungsrechtsprechung und anhand verschiedener Eigentumsmodelle begründet, wie Art. 14 GG und insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz trotz der Normgeprägtheit des Grundrechts in der Lage ist, dem Gesetzgeber Grenzen zu setzen. Schließlich wird dargelegt, daß die steuerrechtliche Besonderheit, die in der Fiskalzweckbestimmung der Steuererhebung liegt, nur eine Anpassung rechtfertigt, die die allgemeinen Grundsätze so weit wie möglich erhält. Die Annahme eines völligen Versagens der Verhältnismäßigkeitsprüfung erweist sich als ebenso unberechtigt wie ihr Ersatz durch eine "Halbteilungsgrenze". Im Bezug auf die bestandsbeeinträchtigende Wirkung von Gesetzen, die häufig unter dem unscharfen Begriff der "Rückwirkung" behandelt wird, kommt die Verfasserin zu dem Ergebnis, daß die konsequente Anwendung gerade des Eigentumsgrundrechts einen Rückgriff auf das "Rechtsstaatsprinzip" entbehrlich macht.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Vorgaben des Grundgesetzes für die Lösung sachenrechtlicher Zuordnungs- und Nutzungskonflikte.

Vorgaben des Grundgesetzes für die Lösung sachenrechtlicher Zuordnungs- und Nutzungskonflikte. von Regenfus,  Thomas
Zivilrechtliche Normen unterliegen verfassungsrechtlichen Vorgaben und verfassungsgerichtlicher Kontrolle. Entwicklungen in der Eigentumsdogmatik machen daher nicht vor den Bestimmungen Halt, die die Konflikte zwischen dem Eigentümer und anderen Personen – Nachbarn, Inhabern dinglicher Rechte oder beliebigen Dritten – regeln. Untersucht wird daher, ob und wieweit die Anspruchs- und Zuordnungsregeln im Sachenrecht und deren Anwendung durch die Fachgerichte den Anforderungen aus Art. 14 Abs. 1 GG genügen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Vorgaben des Grundgesetzes für die Lösung sachenrechtlicher Zuordnungs- und Nutzungskonflikte.

Vorgaben des Grundgesetzes für die Lösung sachenrechtlicher Zuordnungs- und Nutzungskonflikte. von Regenfus,  Thomas
Zivilrechtliche Normen unterliegen verfassungsrechtlichen Vorgaben und verfassungsgerichtlicher Kontrolle. Entwicklungen in der Eigentumsdogmatik machen daher nicht vor den Bestimmungen Halt, die die Konflikte zwischen dem Eigentümer und anderen Personen – Nachbarn, Inhabern dinglicher Rechte oder beliebigen Dritten – regeln. Untersucht wird daher, ob und wieweit die Anspruchs- und Zuordnungsregeln im Sachenrecht und deren Anwendung durch die Fachgerichte den Anforderungen aus Art. 14 Abs. 1 GG genügen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Freiheitsrechte, insbesondere die Eigentumsfreiheit, als Kontrollmaßstab für die Einkommensbesteuerung.

Die Freiheitsrechte, insbesondere die Eigentumsfreiheit, als Kontrollmaßstab für die Einkommensbesteuerung. von Beyer,  Tina
Die Freiheitsrechte haben in der jüngeren Verfassungsrechtsprechung, insbesondere im Vermögensteuerbeschluß, eine gewisse Aufwertung erfahren, was aber gleichzeitig eine große Unsicherheit hervorgerufen hat. Die Autorin beschäftigt sich vor diesem Hintergrund mit der Frage, welche Anforderungen insoweit aus Art. 14 GG abzuleiten sind, was die Erörterung zahlreicher dogmatischer Grundlagen wie des verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffs, des Vorliegens eines Grundrechtseingriffs und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich macht. Maßgeblich für die Anwendung des Eigentumsgrundrechts ist dabei die Unterscheidung zwischen der befugnisbestimmenden und der bestandsbeeinträchtigenden Wirkung von Gesetzen. Hinsichtlich der ersten Wirkung wird unter Analyse der Verfassungsrechtsprechung und anhand verschiedener Eigentumsmodelle begründet, wie Art. 14 GG und insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz trotz der Normgeprägtheit des Grundrechts in der Lage ist, dem Gesetzgeber Grenzen zu setzen. Schließlich wird dargelegt, daß die steuerrechtliche Besonderheit, die in der Fiskalzweckbestimmung der Steuererhebung liegt, nur eine Anpassung rechtfertigt, die die allgemeinen Grundsätze so weit wie möglich erhält. Die Annahme eines völligen Versagens der Verhältnismäßigkeitsprüfung erweist sich als ebenso unberechtigt wie ihr Ersatz durch eine "Halbteilungsgrenze". Im Bezug auf die bestandsbeeinträchtigende Wirkung von Gesetzen, die häufig unter dem unscharfen Begriff der "Rückwirkung" behandelt wird, kommt die Verfasserin zu dem Ergebnis, daß die konsequente Anwendung gerade des Eigentumsgrundrechts einen Rückgriff auf das "Rechtsstaatsprinzip" entbehrlich macht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Gesetzgebung zur Neuregelung des Grundeigentums in der ersten Phase der Französischen Revolution (bis 1793) und deren Bedeutung für die deutsche Eigentumsdogmatik der Gegenwart

Die Gesetzgebung zur Neuregelung des Grundeigentums in der ersten Phase der Französischen Revolution (bis 1793) und deren Bedeutung für die deutsche Eigentumsdogmatik der Gegenwart von Bertram,  Karsten
Nach einer Bestimmung des Begriffs «Feudalismus» wird die rechtliche Umwandlung des feudalen Grundbesitzes in bürgerlich-rechtliches Grundeigentum dargestellt. Die Auswertung der Originalprotokolle der Französischen Nationalversammlung von 1789 bis 1793 läßt dabei das politische Ringen um Definition und Inhaltsbestimmung des Phänomens Eigentum deutlich werden. Der sich anschließende Vergleich mit der deutschen Eigentumssicht der Gegenwart (Eigentumsregelungen im Zuge der Wiedervereinigung/Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 14 GG) macht deutlich, welche überragende Bedeutung der Eigentumsgesetzgebung der Französischen Revolution als Bindeglied zwischen den Menschenrechtstheorien der Aufklärung und der Rechtswirklichkeit des Instituts «Eigentum» in der Gegenwart zukommt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Eigentumsschutz und Verfassungsstruktur in Indien

Eigentumsschutz und Verfassungsstruktur in Indien von Sauer,  Stefan
In Indien war das Recht auf Eigentum aufgrund seiner Bedeutung für die zukünftige Wirtschaftsordnung des Landes eines der umstrittensten Grundrechte überhaupt, das 1950 Eingang in die neue Verfassung gefunden hat. 1978 wurden die Eigentumsartikel aus dem Grundrechtsteil gestrichen und in modifizierter Form an anderer Stelle in der Verfassung geregelt. Entgegen gandhianischer Eigentumsphilosophie wird das Recht auf Eigentum heute grundsätzlich als Menschenrecht anerkannt. Die Debatte um die Eigentumsartikel führte zur Klärung grundlegender Strukturen des indischen Verfassungsstaates. Neben der Reichweite des Eigentumsschutzes sind sein Verhältnis zu gegenläufigen Staatszielbestimmungen und die Grenzen der Verfassungsänderung weitere Themen der vergleichenden Betrachtung.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Die Freiheitsrechte, insbesondere die Eigentumsfreiheit, als Kontrollmaßstab für die Einkommensbesteuerung.

Die Freiheitsrechte, insbesondere die Eigentumsfreiheit, als Kontrollmaßstab für die Einkommensbesteuerung. von Beyer,  Tina
Die Freiheitsrechte haben in der jüngeren Verfassungsrechtsprechung, insbesondere im Vermögensteuerbeschluß, eine gewisse Aufwertung erfahren, was aber gleichzeitig eine große Unsicherheit hervorgerufen hat. Die Autorin beschäftigt sich vor diesem Hintergrund mit der Frage, welche Anforderungen insoweit aus Art. 14 GG abzuleiten sind, was die Erörterung zahlreicher dogmatischer Grundlagen wie des verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffs, des Vorliegens eines Grundrechtseingriffs und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich macht. Maßgeblich für die Anwendung des Eigentumsgrundrechts ist dabei die Unterscheidung zwischen der befugnisbestimmenden und der bestandsbeeinträchtigenden Wirkung von Gesetzen. Hinsichtlich der ersten Wirkung wird unter Analyse der Verfassungsrechtsprechung und anhand verschiedener Eigentumsmodelle begründet, wie Art. 14 GG und insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz trotz der Normgeprägtheit des Grundrechts in der Lage ist, dem Gesetzgeber Grenzen zu setzen. Schließlich wird dargelegt, daß die steuerrechtliche Besonderheit, die in der Fiskalzweckbestimmung der Steuererhebung liegt, nur eine Anpassung rechtfertigt, die die allgemeinen Grundsätze so weit wie möglich erhält. Die Annahme eines völligen Versagens der Verhältnismäßigkeitsprüfung erweist sich als ebenso unberechtigt wie ihr Ersatz durch eine "Halbteilungsgrenze". Im Bezug auf die bestandsbeeinträchtigende Wirkung von Gesetzen, die häufig unter dem unscharfen Begriff der "Rückwirkung" behandelt wird, kommt die Verfasserin zu dem Ergebnis, daß die konsequente Anwendung gerade des Eigentumsgrundrechts einen Rückgriff auf das "Rechtsstaatsprinzip" entbehrlich macht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Vorgaben des Grundgesetzes für die Lösung sachenrechtlicher Zuordnungs- und Nutzungskonflikte.

Vorgaben des Grundgesetzes für die Lösung sachenrechtlicher Zuordnungs- und Nutzungskonflikte. von Regenfus,  Thomas
Zivilrechtliche Normen unterliegen verfassungsrechtlichen Vorgaben und verfassungsgerichtlicher Kontrolle. Entwicklungen in der Eigentumsdogmatik machen daher nicht vor den Bestimmungen Halt, die die Konflikte zwischen dem Eigentümer und anderen Personen – Nachbarn, Inhabern dinglicher Rechte oder beliebigen Dritten – regeln. Untersucht wird daher, ob und wieweit die Anspruchs- und Zuordnungsregeln im Sachenrecht und deren Anwendung durch die Fachgerichte den Anforderungen aus Art. 14 Abs. 1 GG genügen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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