Einbringungstatbestand gemäß § 20 Abs. 1 UmwStG
Einbringung i.S.d. § 20 Abs. 1 UmwStG für die aufnehmende Kapitalgesellschaft/Genossenschaft
Rechtsfolgen der Einbringung i.S.d. § 20 Abs. 1 UmwStG für den Einbringenden
Die Prüfung der Anpassung der Organisationsform von Personenunternehmen durch Übertragung betrieblicher Tätigkeiten auf Kapitalgesellschaften gehört zur »Routine« der Unternehmensführung. Maßgebend sind hier die veränderlichen und sich fortentwickelnden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen sich das Unternehmen bewegt.
Weniger »alltäglich« sind jedoch die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Einbringungsvorschriften des Umwandlungssteuergesetzes (§§ 20 ff. UmwStG), die derartige Umstrukturierungen steuerlich be-günstigen sollen. Dieses im Spannungsfeld zwischen Spezialnorm und allgemeinem Unternehmensteuerrecht verlaufende Rechtsgebiet ist komplex und kompliziert. Die Schaubilder und Checklisten geben eine Zusammenstellung und einen Prüfkatalog der grundlegenden Voraussetzungen einer steuerneutralen Einbringung und der Rechtsfolgen für die beteiligten Rechtsträger (mit Hinweisen auf weiterführende Fundstellen).
Erstmals für Wirtschaftsjahre ab 2022 besteht für bestimmte Personengesellschaften nach § 1a KStG die Möglichkeit zum Wechsel zur Körperschaftsbesteuerung, ohne die zivilrechtliche Organisationsform zu ändern. Dieser rein ertragsteuerliche »Formwechsel« erfolgt nach den Regeln der Einbringungsvorschriften des UmwStG.
Die steuerliche Behandlung der Einbringung sollte nicht nur auf die Umwandlung selbst beschränkt werden. Denn bei einer Vielzahl von untereinander nicht abgestimmten Sperr- und Behaltefristen im betrieblichen Bereich kann die Einbringung zum Verlust oder von Einschränkungen bei Steuervergünstigungen führen. In der Steuerberatung wird hier zu Recht ein »Fristenmanagement« angeraten. Das Buch enthält auch für diesen Zweck Übersichten und weitere Hinweise.
Das Buch unterstützt die Planung und Durchführung der Umstrukturierung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft und richtet sich daher an Gesellschafter, Entscheidungsträger in Unternehmen und Steuerberater. Da die Checklisten die Systematik der Einbringungsvorschriften der §§ 20 bis 23 UmwStG verdeutlichen, ist das Werk auch für Personen im Lehr- und Lernbereich zum Unternehmensteuerrecht von Interesse.
Die 2. Auflage wurde inhaltlich erweitert und komplett aktualisiert.
Aktualisiert: 2023-06-10
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Einbringung i.S.d. § 20 Abs. 1 UmwStG für die aufnehmende Kapitalgesellschaft/Genossenschaft
Rechtsfolgen der Einbringung i.S.d. § 20 Abs. 1 UmwStG für den Einbringenden
Die Prüfung der Anpassung der Organisationsform von Personenunternehmen durch Übertragung betrieblicher Tätigkeiten auf Kapitalgesellschaften gehört zur »Routine« der Unternehmensführung. Maßgebend sind hier die veränderlichen und sich fortentwickelnden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen sich das Unternehmen bewegt.
Weniger »alltäglich« sind jedoch die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Einbringungsvorschriften des Umwandlungssteuergesetzes (§§ 20 ff. UmwStG), die derartige Umstrukturierungen steuerlich be-günstigen sollen. Dieses im Spannungsfeld zwischen Spezialnorm und allgemeinem Unternehmensteuerrecht verlaufende Rechtsgebiet ist komplex und kompliziert. Die Schaubilder und Checklisten geben eine Zusammenstellung und einen Prüfkatalog der grundlegenden Voraussetzungen einer steuerneutralen Einbringung und der Rechtsfolgen für die beteiligten Rechtsträger (mit Hinweisen auf weiterführende Fundstellen).
Das Buch unterstützt die Planung und Durchführung der Umstrukturierung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft und richtet sich daher an Gesellschafter, Entscheidungsträger in Unternehmen und Steuerberater. Da die Checklisten die Systematik der Einbringungsvorschriften der §§ 20 bis 23 UmwStG verdeutlichen, ist das Werk auch für Personen im Lehr- und Lernbereich zum Unternehmensteuerrecht von Interesse.
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Rechtsfolgen der Einbringung i.S.d. § 20 Abs. 1 UmwStG für den Einbringenden
Die Prüfung der Anpassung der Organisationsform von Personenunternehmen durch Übertragung betrieblicher Tätigkeiten auf Kapitalgesellschaften gehört zur »Routine« der Unternehmensführung. Maßgebend sind hier die veränderlichen und sich fortentwickelnden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen sich das Unternehmen bewegt.
Weniger »alltäglich« sind jedoch die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Einbringungsvorschriften des Umwandlungssteuergesetzes (§§ 20 ff. UmwStG), die derartige Umstrukturierungen steuerlich be-günstigen sollen. Dieses im Spannungsfeld zwischen Spezialnorm und allgemeinem Unternehmensteuerrecht verlaufende Rechtsgebiet ist komplex und kompliziert. Die Schaubilder und Checklisten geben eine Zusammenstellung und einen Prüfkatalog der grundlegenden Voraussetzungen einer steuerneutralen Einbringung und der Rechtsfolgen für die beteiligten Rechtsträger (mit Hinweisen auf weiterführende Fundstellen).
Erstmals für Wirtschaftsjahre ab 2022 besteht für bestimmte Personengesellschaften nach § 1a KStG die Möglichkeit zum Wechsel zur Körperschaftsbesteuerung, ohne die zivilrechtliche Organisationsform zu ändern. Dieser rein ertragsteuerliche »Formwechsel« erfolgt nach den Regeln der Einbringungsvorschriften des UmwStG.
Die steuerliche Behandlung der Einbringung sollte nicht nur auf die Umwandlung selbst beschränkt werden. Denn bei einer Vielzahl von untereinander nicht abgestimmten Sperr- und Behaltefristen im betrieblichen Bereich kann die Einbringung zum Verlust oder von Einschränkungen bei Steuervergünstigungen führen. In der Steuerberatung wird hier zu Recht ein »Fristenmanagement« angeraten. Das Buch enthält auch für diesen Zweck Übersichten und weitere Hinweise.
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Die Prüfung der Anpassung der Organisationsform von Personenunternehmen durch Übertragung betrieblicher Tätigkeiten auf Kapitalgesellschaften gehört zur »Routine« der Unternehmensführung. Maßgebend sind hier die veränderlichen und sich fortentwickelnden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen sich das Unternehmen bewegt.
Weniger »alltäglich« sind jedoch die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Einbringungsvorschriften des Umwandlungssteuergesetzes (§§ 20 ff. UmwStG), die derartige Umstrukturierungen steuerlich be-günstigen sollen. Dieses im Spannungsfeld zwischen Spezialnorm und allgemeinem Unternehmensteuerrecht verlaufende Rechtsgebiet ist komplex und kompliziert. Die Schaubilder und Checklisten geben eine Zusammenstellung und einen Prüfkatalog der grundlegenden Voraussetzungen einer steuerneutralen Einbringung und der Rechtsfolgen für die beteiligten Rechtsträger (mit Hinweisen auf weiterführende Fundstellen).
Erstmals für Wirtschaftsjahre ab 2022 besteht für bestimmte Personengesellschaften nach § 1a KStG die Möglichkeit zum Wechsel zur Körperschaftsbesteuerung, ohne die zivilrechtliche Organisationsform zu ändern. Dieser rein ertragsteuerliche »Formwechsel« erfolgt nach den Regeln der Einbringungsvorschriften des UmwStG.
Die steuerliche Behandlung der Einbringung sollte nicht nur auf die Umwandlung selbst beschränkt werden. Denn bei einer Vielzahl von untereinander nicht abgestimmten Sperr- und Behaltefristen im betrieblichen Bereich kann die Einbringung zum Verlust oder von Einschränkungen bei Steuervergünstigungen führen. In der Steuerberatung wird hier zu Recht ein »Fristenmanagement« angeraten. Das Buch enthält auch für diesen Zweck Übersichten und weitere Hinweise.
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Die Prüfung der Anpassung der Organisationsform von Personenunternehmen durch Übertragung betrieblicher Tätigkeiten auf Kapitalgesellschaften gehört zur »Routine« der Unternehmensführung. Maßgebend sind hier die veränderlichen und sich fortentwickelnden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen sich das Unternehmen bewegt.
Weniger »alltäglich« sind jedoch die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Einbringungsvorschriften des Umwandlungssteuergesetzes (§§ 20 ff. UmwStG), die derartige Umstrukturierungen steuerlich be-günstigen sollen. Dieses im Spannungsfeld zwischen Spezialnorm und allgemeinem Unternehmensteuerrecht verlaufende Rechtsgebiet ist komplex und kompliziert. Die Schaubilder und Checklisten geben eine Zusammenstellung und einen Prüfkatalog der grundlegenden Voraussetzungen einer steuerneutralen Einbringung und der Rechtsfolgen für die beteiligten Rechtsträger (mit Hinweisen auf weiterführende Fundstellen).
Erstmals für Wirtschaftsjahre ab 2022 besteht für bestimmte Personengesellschaften nach § 1a KStG die Möglichkeit zum Wechsel zur Körperschaftsbesteuerung, ohne die zivilrechtliche Organisationsform zu ändern. Dieser rein ertragsteuerliche »Formwechsel« erfolgt nach den Regeln der Einbringungsvorschriften des UmwStG.
Die steuerliche Behandlung der Einbringung sollte nicht nur auf die Umwandlung selbst beschränkt werden. Denn bei einer Vielzahl von untereinander nicht abgestimmten Sperr- und Behaltefristen im betrieblichen Bereich kann die Einbringung zum Verlust oder von Einschränkungen bei Steuervergünstigungen führen. In der Steuerberatung wird hier zu Recht ein »Fristenmanagement« angeraten. Das Buch enthält auch für diesen Zweck Übersichten und weitere Hinweise.
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Aktualisiert: 2023-05-23
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Die Prüfung der Anpassung der Organisationsform von Personenunternehmen durch Übertragung betrieblicher Tätigkeiten auf Kapitalgesellschaften gehört zur »Routine« der Unternehmensführung. Maßgebend sind hier die veränderlichen und sich fortentwickelnden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen sich das Unternehmen bewegt.
Weniger »alltäglich« sind jedoch die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Einbringungsvorschriften des Umwandlungssteuergesetzes (§§ 20 ff. UmwStG), die derartige Umstrukturierungen steuerlich be-günstigen sollen. Dieses im Spannungsfeld zwischen Spezialnorm und allgemeinem Unternehmensteuerrecht verlaufende Rechtsgebiet ist komplex und kompliziert. Die Schaubilder und Checklisten geben eine Zusammenstellung und einen Prüfkatalog der grundlegenden Voraussetzungen einer steuerneutralen Einbringung und der Rechtsfolgen für die beteiligten Rechtsträger (mit Hinweisen auf weiterführende Fundstellen).
Erstmals für Wirtschaftsjahre ab 2022 besteht für bestimmte Personengesellschaften nach § 1a KStG die Möglichkeit zum Wechsel zur Körperschaftsbesteuerung, ohne die zivilrechtliche Organisationsform zu ändern. Dieser rein ertragsteuerliche »Formwechsel« erfolgt nach den Regeln der Einbringungsvorschriften des UmwStG.
Die steuerliche Behandlung der Einbringung sollte nicht nur auf die Umwandlung selbst beschränkt werden. Denn bei einer Vielzahl von untereinander nicht abgestimmten Sperr- und Behaltefristen im betrieblichen Bereich kann die Einbringung zum Verlust oder von Einschränkungen bei Steuervergünstigungen führen. In der Steuerberatung wird hier zu Recht ein »Fristenmanagement« angeraten. Das Buch enthält auch für diesen Zweck Übersichten und weitere Hinweise.
Das Buch unterstützt die Planung und Durchführung der Umstrukturierung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft und richtet sich daher an Gesellschafter, Entscheidungsträger in Unternehmen und Steuerberater. Da die Checklisten die Systematik der Einbringungsvorschriften der §§ 20 bis 23 UmwStG verdeutlichen, ist das Werk auch für Personen im Lehr- und Lernbereich zum Unternehmensteuerrecht von Interesse.
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Weniger »alltäglich« sind jedoch die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Einbringungsvorschriften des Umwandlungssteuergesetzes (§§ 20 ff. UmwStG), die derartige Umstrukturierungen steuerlich be-günstigen sollen. Dieses im Spannungsfeld zwischen Spezialnorm und allgemeinem Unternehmensteuerrecht verlaufende Rechtsgebiet ist komplex und kompliziert. Die Schaubilder und Checklisten geben eine Zusammenstellung und einen Prüfkatalog der grundlegenden Voraussetzungen einer steuerneutralen Einbringung und der Rechtsfolgen für die beteiligten Rechtsträger (mit Hinweisen auf weiterführende Fundstellen).
Erstmals für Wirtschaftsjahre ab 2022 besteht für bestimmte Personengesellschaften nach § 1a KStG die Möglichkeit zum Wechsel zur Körperschaftsbesteuerung, ohne die zivilrechtliche Organisationsform zu ändern. Dieser rein ertragsteuerliche »Formwechsel« erfolgt nach den Regeln der Einbringungsvorschriften des UmwStG.
Die steuerliche Behandlung der Einbringung sollte nicht nur auf die Umwandlung selbst beschränkt werden. Denn bei einer Vielzahl von untereinander nicht abgestimmten Sperr- und Behaltefristen im betrieblichen Bereich kann die Einbringung zum Verlust oder von Einschränkungen bei Steuervergünstigungen führen. In der Steuerberatung wird hier zu Recht ein »Fristenmanagement« angeraten. Das Buch enthält auch für diesen Zweck Übersichten und weitere Hinweise.
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Weniger »alltäglich« sind jedoch die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Einbringungsvorschriften des Umwandlungssteuergesetzes (§§ 20 ff. UmwStG), die derartige Umstrukturierungen steuerlich be-günstigen sollen. Dieses im Spannungsfeld zwischen Spezialnorm und allgemeinem Unternehmensteuerrecht verlaufende Rechtsgebiet ist komplex und kompliziert. Die Schaubilder und Checklisten geben eine Zusammenstellung und einen Prüfkatalog der grundlegenden Voraussetzungen einer steuerneutralen Einbringung und der Rechtsfolgen für die beteiligten Rechtsträger (mit Hinweisen auf weiterführende Fundstellen).
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Weniger »alltäglich« sind jedoch die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Einbringungsvorschriften des Umwandlungssteuergesetzes (§§ 20 ff. UmwStG), die derartige Umstrukturierungen steuerlich be-günstigen sollen. Dieses im Spannungsfeld zwischen Spezialnorm und allgemeinem Unternehmensteuerrecht verlaufende Rechtsgebiet ist komplex und kompliziert. Die Schaubilder und Checklisten geben eine Zusammenstellung und einen Prüfkatalog der grundlegenden Voraussetzungen einer steuerneutralen Einbringung und der Rechtsfolgen für die beteiligten Rechtsträger (mit Hinweisen auf weiterführende Fundstellen).
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Weniger »alltäglich« sind jedoch die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Einbringungsvorschriften des Umwandlungssteuergesetzes (§§ 20 ff. UmwStG), die derartige Umstrukturierungen steuerlich be-günstigen sollen. Dieses im Spannungsfeld zwischen Spezialnorm und allgemeinem Unternehmensteuerrecht verlaufende Rechtsgebiet ist komplex und kompliziert. Die Schaubilder und Checklisten geben eine Zusammenstellung und einen Prüfkatalog der grundlegenden Voraussetzungen einer steuerneutralen Einbringung und der Rechtsfolgen für die beteiligten Rechtsträger (mit Hinweisen auf weiterführende Fundstellen).
Erstmals für Wirtschaftsjahre ab 2022 besteht für bestimmte Personengesellschaften nach § 1a KStG die Möglichkeit zum Wechsel zur Körperschaftsbesteuerung, ohne die zivilrechtliche Organisationsform zu ändern. Dieser rein ertragsteuerliche »Formwechsel« erfolgt nach den Regeln der Einbringungsvorschriften des UmwStG.
Die steuerliche Behandlung der Einbringung sollte nicht nur auf die Umwandlung selbst beschränkt werden. Denn bei einer Vielzahl von untereinander nicht abgestimmten Sperr- und Behaltefristen im betrieblichen Bereich kann die Einbringung zum Verlust oder von Einschränkungen bei Steuervergünstigungen führen. In der Steuerberatung wird hier zu Recht ein »Fristenmanagement« angeraten. Das Buch enthält auch für diesen Zweck Übersichten und weitere Hinweise.
Das Buch unterstützt die Planung und Durchführung der Umstrukturierung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft und richtet sich daher an Gesellschafter, Entscheidungsträger in Unternehmen und Steuerberater. Da die Checklisten die Systematik der Einbringungsvorschriften der §§ 20 bis 23 UmwStG verdeutlichen, ist das Werk auch für Personen im Lehr- und Lernbereich zum Unternehmensteuerrecht von Interesse.
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Aktualisiert: 2023-05-04
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Die Prüfung der Anpassung der Organisationsform von Personenunternehmen durch Übertragung betrieblicher Tätigkeiten auf Kapitalgesellschaften gehört zur »Routine« der Unternehmensführung. Maßgebend sind hier die veränderlichen und sich fortentwickelnden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen sich das Unternehmen bewegt.
Weniger »alltäglich« sind jedoch die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Einbringungsvorschriften des Umwandlungssteuergesetzes (§§ 20 ff. UmwStG), die derartige Umstrukturierungen steuerlich be-günstigen sollen. Dieses im Spannungsfeld zwischen Spezialnorm und allgemeinem Unternehmensteuerrecht verlaufende Rechtsgebiet ist komplex und kompliziert. Die Schaubilder und Checklisten geben eine Zusammenstellung und einen Prüfkatalog der grundlegenden Voraussetzungen einer steuerneutralen Einbringung und der Rechtsfolgen für die beteiligten Rechtsträger (mit Hinweisen auf weiterführende Fundstellen).
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Aktualisiert: 2023-04-10
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Weniger »alltäglich« sind jedoch die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Einbringungsvorschriften des Umwandlungssteuergesetzes (§§ 20 ff. UmwStG), die derartige Umstrukturierungen steuerlich be-günstigen sollen. Dieses im Spannungsfeld zwischen Spezialnorm und allgemeinem Unternehmensteuerrecht verlaufende Rechtsgebiet ist komplex und kompliziert. Die Schaubilder und Checklisten geben eine Zusammenstellung und einen Prüfkatalog der grundlegenden Voraussetzungen einer steuerneutralen Einbringung und der Rechtsfolgen für die beteiligten Rechtsträger (mit Hinweisen auf weiterführende Fundstellen).
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