Mit der Reform des Kindschaftsrechts wurde die Eigenverantwortung getrennt lebender und nicht verheirateter Eltern bei der Ausübung der elterlichen Sorge und der Gestaltung des Umgangs mit ihren Kindern gestärkt. Soweit wie möglich sollen nun einvernehmliche Lösungen gerichtliche Entscheidungen
entbehrlich machen. Elternvereinbarungen haben dadurch in der Praxis erhebliche Bedeutung erlangt. Alle mit Familien und Familienrecht befassten Berufsgruppen sehen sich daher vor die Aufgabe gestellt, Vereinbarungen der Eltern zu unterstützen und zu gestalten. Dennoch ist beispielsweise die für die Eltern bedeutsame Frage nicht geklärt, was solche Vereinbarungen letztlich „wert“ sind, wenn ein Elternteil sich daran nicht mehr gebunden sieht. Kann ihre Einhaltung erzwungen, bei einem Verstoß Schadensersatz verlangt werden? Stehen sie nicht vielmehr unter dem Vorbehalt sich wandelnder Verhältnisse, sind Abreden über familiäre Beziehungen überhaupt justiziabel?
Das Buch behandelt umfassend alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit Elternvereinbarungen stellen, insbesondere:
- Umfang und Grenzen der elterlichen Gestaltungsfreiheit
- Formbedürftigkeit und sonstige Abschlussvoraussetzungen
- Umfang und Formen der Kindesbeteiligung
- Bindung der Eltern und des Familiengerichts an getroffene Vereinbarungen mit zahlreichen Beispielen aus der Rechtsprechung
- Vergütung von Rechtsanwälten für die Vermittlung von Elternvereinbarungen nach dem RVG
- Aufgaben der am Zustandekommen von Elternvereinbarungen beteiligten Berufsgruppen (Notare, Rechtsanwälte, Richter, Beratungseinrichtungen und Jugendhilfe, Mediatoren, Sachverständige, Verfahrenspfleger)
Ferner werden Mustervereinbarungen für die wichtigsten Gestaltungstypen angeboten und erläutert:
- Sorgemodelle der gemeinsamen Sorge (Residenzmodell mit Modifikationen der gesetzlichen Regelung, Wechselmodell, Nestmodell)
- Vereinbarung der Alleinsorge
- Sorgeerklärungen mit Nebenabreden
- Umgangsvereinbarungen
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das Kindeswohl ist zentraler Maßstab im Umgangsverfahren und deshalb handlungsleitend für das Familiengericht. Gleichwohl findet sich keine umgangsspezifische Definition des Kindeswohls; das Verhältnis von Kindeswohl und Kindeswille zueinander ist ebenfalls ungeklärt. An diesen Missstand knüpft die Autorin an und entwickelt – ausgehend vom Verfassungsrecht, welches das Familienrecht durchdringt, und relevante völkerrechtliche/europäische Rechtsquellen einbeziehend – eine eigene Definition des Kindeswohls im Umgangsverfahren. Darauf aufbauend werden die legislatorisch verankerten Rollen und Handlungsbefugnisse der professionellen Verfahrensbeteiligten mit dem Ziel untersucht, die kindeswohldienliche Lösung des Umgangskonflikts zu optimieren. Legislatorische und rechtspraktische Verbesserungspotenziale werden ausgelotet und daraus konkrete Handlungsvorschläge abgeleitet.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Kindeswohl ist zentraler Maßstab im Umgangsverfahren und deshalb handlungsleitend für das Familiengericht. Gleichwohl findet sich keine umgangsspezifische Definition des Kindeswohls; das Verhältnis von Kindeswohl und Kindeswille zueinander ist ebenfalls ungeklärt. An diesen Missstand knüpft die Autorin an und entwickelt – ausgehend vom Verfassungsrecht, welches das Familienrecht durchdringt, und relevante völkerrechtliche/europäische Rechtsquellen einbeziehend – eine eigene Definition des Kindeswohls im Umgangsverfahren. Darauf aufbauend werden die legislatorisch verankerten Rollen und Handlungsbefugnisse der professionellen Verfahrensbeteiligten mit dem Ziel untersucht, die kindeswohldienliche Lösung des Umgangskonflikts zu optimieren. Legislatorische und rechtspraktische Verbesserungspotenziale werden ausgelotet und daraus konkrete Handlungsvorschläge abgeleitet.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Kindeswohl ist zentraler Maßstab im Umgangsverfahren und deshalb handlungsleitend für das Familiengericht. Gleichwohl findet sich keine umgangsspezifische Definition des Kindeswohls; das Verhältnis von Kindeswohl und Kindeswille zueinander ist ebenfalls ungeklärt. An diesen Missstand knüpft die Autorin an und entwickelt – ausgehend vom Verfassungsrecht, welches das Familienrecht durchdringt, und relevante völkerrechtliche/europäische Rechtsquellen einbeziehend – eine eigene Definition des Kindeswohls im Umgangsverfahren. Darauf aufbauend werden die legislatorisch verankerten Rollen und Handlungsbefugnisse der professionellen Verfahrensbeteiligten mit dem Ziel untersucht, die kindeswohldienliche Lösung des Umgangskonflikts zu optimieren. Legislatorische und rechtspraktische Verbesserungspotenziale werden ausgelotet und daraus konkrete Handlungsvorschläge abgeleitet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Kindeswohl ist zentraler Maßstab im Umgangsverfahren und deshalb handlungsleitend für das Familiengericht. Gleichwohl findet sich keine umgangsspezifische Definition des Kindeswohls; das Verhältnis von Kindeswohl und Kindeswille zueinander ist ebenfalls ungeklärt. An diesen Missstand knüpft die Autorin an und entwickelt – ausgehend vom Verfassungsrecht, welches das Familienrecht durchdringt, und relevante völkerrechtliche/europäische Rechtsquellen einbeziehend – eine eigene Definition des Kindeswohls im Umgangsverfahren. Darauf aufbauend werden die legislatorisch verankerten Rollen und Handlungsbefugnisse der professionellen Verfahrensbeteiligten mit dem Ziel untersucht, die kindeswohldienliche Lösung des Umgangskonflikts zu optimieren. Legislatorische und rechtspraktische Verbesserungspotenziale werden ausgelotet und daraus konkrete Handlungsvorschläge abgeleitet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Mit der Reform des Kindschaftsrechts wurde die Eigenverantwortung getrennt lebender und nicht verheirateter Eltern bei der Ausübung der elterlichen Sorge und der Gestaltung des Umgangs mit ihren Kindern gestärkt. Soweit wie möglich sollen nun einvernehmliche Lösungen gerichtliche Entscheidungen
entbehrlich machen. Elternvereinbarungen haben dadurch in der Praxis erhebliche Bedeutung erlangt. Alle mit Familien und Familienrecht befassten Berufsgruppen sehen sich daher vor die Aufgabe gestellt, Vereinbarungen der Eltern zu unterstützen und zu gestalten. Dennoch ist beispielsweise die für die Eltern bedeutsame Frage nicht geklärt, was solche Vereinbarungen letztlich „wert“ sind, wenn ein Elternteil sich daran nicht mehr gebunden sieht. Kann ihre Einhaltung erzwungen, bei einem Verstoß Schadensersatz verlangt werden? Stehen sie nicht vielmehr unter dem Vorbehalt sich wandelnder Verhältnisse, sind Abreden über familiäre Beziehungen überhaupt justiziabel?
Das Buch behandelt umfassend alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit Elternvereinbarungen stellen, insbesondere:
- Umfang und Grenzen der elterlichen Gestaltungsfreiheit
- Formbedürftigkeit und sonstige Abschlussvoraussetzungen
- Umfang und Formen der Kindesbeteiligung
- Bindung der Eltern und des Familiengerichts an getroffene Vereinbarungen mit zahlreichen Beispielen aus der Rechtsprechung
- Vergütung von Rechtsanwälten für die Vermittlung von Elternvereinbarungen nach dem RVG
- Aufgaben der am Zustandekommen von Elternvereinbarungen beteiligten Berufsgruppen (Notare, Rechtsanwälte, Richter, Beratungseinrichtungen und Jugendhilfe, Mediatoren, Sachverständige, Verfahrenspfleger)
Ferner werden Mustervereinbarungen für die wichtigsten Gestaltungstypen angeboten und erläutert:
- Sorgemodelle der gemeinsamen Sorge (Residenzmodell mit Modifikationen der gesetzlichen Regelung, Wechselmodell, Nestmodell)
- Vereinbarung der Alleinsorge
- Sorgeerklärungen mit Nebenabreden
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Aktualisiert: 2023-04-01
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