Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz
führt die bisher im TKG enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im TMG enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Stammgesetz zusammen. Das TTDSG ordnet die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung, E-Privacy-Richtlinie und den nationalen Datenschutzgesetzen. Es erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Voice-over-IP-Telefonie, Messenger, Videokonferenzsysteme).
Der neue Handkommentar erläutert
das TTDSG, inkl. TTDSG-Berichtigungsgesetz
das Zusammenspiel von DS-GVO, ePrivacy-RL und TTDSG
den Rechtsrahmen für PIMS (Personal Information Management Systems – Einwilligungsmanager)
die neuen Vorschriften zur staatlichen Überwachung auf Telemediendiensten
die Rechtslage für Cookies nach deutschem und europäischem Recht
die Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung des Gesetzes auf die neu als TK-Dienste regulierten OTT-Dienste ergeben (zB Messenger-Apps und Videokonferenzdienste)
Lösungsorientiert
Der Kommentar bietet konkrete Hilfestellungen, etwa: Wann ist der Zugriff auf das Gerät des Nutzers „unbedingt erforderlich“ – auch zur bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischen Analyse? Unter welchen Voraussetzungen sind nunmehr noch Werbecookies möglich, wie muss ein Cookie-Banner gestaltet sein?
Hohe Expertise:
Christian Aretz | RA Dr. Simon Assion | RA Dr. Eren Basar, FAStrafR | RAin Dr. Vera Eickhoff, LL.M., Maître en Droit | SyndikusRAin Martina Emrich | RiVG Dr. Malte Engeler, zurzeit BMUV | RAin Danielle Herrmann | Prof. Dr. Osman Isfen | Maximilian Leicht, LL.M. | RAin Nina Santagatti-Bergmann, LL.M. | RA Adrian Schneider | SyndikusRA Marc Schramm | RAin Dr. Kristina Schreiber, FAinVerwR | Iryna Shvets, LL.M. | RA Philipp Sümmermann, LL.M., Maître en Droit | SyndikusRA Christian Weber
Aktualisiert: 2023-06-28
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Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz
führt die bisher im TKG enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im TMG enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Stammgesetz zusammen. Das TTDSG ordnet die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung, E-Privacy-Richtlinie und den nationalen Datenschutzgesetzen. Es erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Voice-over-IP-Telefonie, Messenger, Videokonferenzsysteme).
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die neuen Vorschriften zur staatlichen Überwachung auf Telemediendiensten
die Rechtslage für Cookies nach deutschem und europäischem Recht
die Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung des Gesetzes auf die neu als TK-Dienste regulierten OTT-Dienste ergeben (zB Messenger-Apps und Videokonferenzdienste)
Lösungsorientiert
Der Kommentar bietet konkrete Hilfestellungen, etwa: Wann ist der Zugriff auf das Gerät des Nutzers „unbedingt erforderlich“ – auch zur bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischen Analyse? Unter welchen Voraussetzungen sind nunmehr noch Werbecookies möglich, wie muss ein Cookie-Banner gestaltet sein?
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Mit Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) wurden Fakten rund um die digitale Kommunikation präzisiert. Das Gesetz enthält einige Neuerungen und Klarstellungen für Unternehmen, Websitebetreiber und Agenturen. Das Gesetz gilt auch für Messenger und Apps. Ergänzend dazu ist eine Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden erschienen.
Das TTDSG regelt alles rund um die digitale Kommunikation; bestehende Regelungen wurden klargestellt oder „verschärft“.
Dies betrifft zum Beispiel:
- die Vertraulichkeit der Kommunikation sowie Verkehrsdaten und Standortdaten
- Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung
- Endnutzerverzeichnisse und Bereitstellen von Endnutzerdaten; Endeinrichtungen
- technische und organisatorische Vorkehrungen, die Verarbeitung von Daten zum Zweck des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung
Die wichtigste Änderung bezieht sich auf Cookies und Banner, und betrifft somit alle, die eine Website oder einen Webshop betreiben.
Was sich für Unternehmen ändert und was konkret zu tun ist, wird in diesem Fachbuch detailliert erklärt.
Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Mit Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) wurden Fakten rund um die digitale Kommunikation präzisiert. Das Gesetz enthält einige Neuerungen und Klarstellungen für Unternehmen, Websitebetreiber und Agenturen. Das Gesetz gilt auch für Messenger und Apps. Ergänzend dazu ist eine Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden erschienen.
Das TTDSG regelt alles rund um die digitale Kommunikation; bestehende Regelungen wurden klargestellt oder „verschärft“.
Dies betrifft zum Beispiel:
- die Vertraulichkeit der Kommunikation sowie Verkehrsdaten und Standortdaten
- Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung
- Endnutzerverzeichnisse und Bereitstellen von Endnutzerdaten; Endeinrichtungen
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Aktualisiert: 2023-06-16
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Aktualisiert: 2023-05-17
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führt die bisher im TKG enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im TMG enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Stammgesetz zusammen. Das TTDSG ordnet die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung, E-Privacy-Richtlinie und den nationalen Datenschutzgesetzen. Es erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Voice-over-IP-Telefonie, Messenger, Videokonferenzsysteme).
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Aktualisiert: 2023-05-16
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Mit Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) wurden Fakten rund um die digitale Kommunikation präzisiert. Das Gesetz enthält einige Neuerungen und Klarstellungen für Unternehmen, Websitebetreiber und Agenturen. Das Gesetz gilt auch für Messenger und Apps. Ergänzend dazu ist eine Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden erschienen.
Das TTDSG regelt alles rund um die digitale Kommunikation; bestehende Regelungen wurden klargestellt oder „verschärft“.
Dies betrifft zum Beispiel:
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- Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung
- Endnutzerverzeichnisse und Bereitstellen von Endnutzerdaten; Endeinrichtungen
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Aktualisiert: 2023-04-30
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Aktualisiert: 2023-04-26
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