Bürgerbeteiligungen sind ein wesentlicher Faktor beim Ausbau von Erneuerbaren Energien. Viele Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbarer Energie sind unter der Mitwirkung von Bürgern entstanden. Die finanzielle Beteiligung stellt für Anleger eine neue Investitionsgelegenheit dar, schafft aber ebenso die Möglichkeit zur Kapitalaufbringung für die Gesellschaften. Durch unterschiedliche Beteiligungsformen und deren rechtliche Aspekte ergeben sich viele Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich von Bürgerbeteiligungsmodellen.
Mit Beiträgen von:
Dr. René Mono | Dieter Christoph | Christian Maly | Dr. Philipp Bacher | Henning Thomas | Daniela Watzke | Franziska Kahla | Thomas Hollenhorst | Gerald Hein | Barbara Schubert | Inga Wocker
Aktualisiert: 2023-06-28
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Bürgerbeteiligungen sind ein wesentlicher Faktor beim Ausbau von Erneuerbaren Energien. Viele Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbarer Energie sind unter der Mitwirkung von Bürgern entstanden. Die finanzielle Beteiligung stellt für Anleger eine neue Investitionsgelegenheit dar, schafft aber ebenso die Möglichkeit zur Kapitalaufbringung für die Gesellschaften. Durch unterschiedliche Beteiligungsformen und deren rechtliche Aspekte ergeben sich viele Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich von Bürgerbeteiligungsmodellen.
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Dr. René Mono | Dieter Christoph | Christian Maly | Dr. Philipp Bacher | Henning Thomas | Daniela Watzke | Franziska Kahla | Thomas Hollenhorst | Gerald Hein | Barbara Schubert | Inga Wocker
Aktualisiert: 2023-06-28
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Bürgerbeteiligungen sind ein wesentlicher Faktor beim Ausbau von Erneuerbaren Energien. Viele Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbarer Energie sind unter der Mitwirkung von Bürgern entstanden. Die finanzielle Beteiligung stellt für Anleger eine neue Investitionsgelegenheit dar, schafft aber ebenso die Möglichkeit zur Kapitalaufbringung für die Gesellschaften. Durch unterschiedliche Beteiligungsformen und deren rechtliche Aspekte ergeben sich viele Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich von Bürgerbeteiligungsmodellen.
Mit Beiträgen von:
Dr. René Mono | Dieter Christoph | Christian Maly | Dr. Philipp Bacher | Henning Thomas | Daniela Watzke | Franziska Kahla | Thomas Hollenhorst | Gerald Hein | Barbara Schubert | Inga Wocker
Aktualisiert: 2023-06-28
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Bürgerbeteiligungen sind ein wesentlicher Faktor beim Ausbau von Erneuerbaren Energien. Viele Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbarer Energie sind unter der Mitwirkung von Bürgern entstanden. Die finanzielle Beteiligung stellt für Anleger eine neue Investitionsgelegenheit dar, schafft aber ebenso die Möglichkeit zur Kapitalaufbringung für die Gesellschaften. Durch unterschiedliche Beteiligungsformen und deren rechtliche Aspekte ergeben sich viele Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich von Bürgerbeteiligungsmodellen.
Mit Beiträgen von:
Dr. René Mono | Dieter Christoph | Christian Maly | Dr. Philipp Bacher | Henning Thomas | Daniela Watzke | Franziska Kahla | Thomas Hollenhorst | Gerald Hein | Barbara Schubert | Inga Wocker
Aktualisiert: 2023-06-28
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Der Kommentar von Reshöft
ist meinungsprägend. Geschuldet ist dies seiner Konzeption: Die komplexen Regelungen rund um das neue EEG 2023 werden in allen Facetten analysiert, aufbereitet und mit Problemlösungen versehen. Die inhaltlich aufeinander abgestimmten Einzelkommentierungen antizipieren Problemlagen und spielen diese detailgenau bis zum Ende durch. Die gefundenen Lösungen binden ökonomische Gesichtspunkte durchgängig ein und bieten Planungssicherheit.
Die aktuelle 5. Auflage
des Standardkommentars bietet im neuen Format noch mehr Raum für die argumentative Durchdringung aller wichtigen Fallkonstellationen. Die jüngste Rechtsprechung, einschließlich aller wichtigen Urteile unterinstanzlicher Gerichte, ist durchgängig eingearbeitet. Dies betrifft auch alle anderen Literaturquellen, insbesondere die Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG und die zum EEG aktuell ergangenen Ausführungsverordnungen.
Das „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“
sowie die weiteren EEG-Normen sind in allen Bereichen berücksichtigt. Die Neuauflage zeigt auf, wie die Rechtsprechung mit den Neuregelungen umgeht, welche Geschäftsmodelle noch durchsetzbar sind und wie sich überkommene Argumentationsansätze fortschreiben lassen.
Juristinnen und Juristen, Verbände, Anlagenbetreiber und -hersteller, Kommunen
profitieren von der hochspezialisierten Kennerinnen und Kennern der Materie im Leitkommentar zum EEG:
RAin Dr. Christine Bader | RAin Martina Beese | RA Dr. Maximilian Boemke | Yelena Bonzel | RA Dr. Florian Brahms | RA Dr. Daniel Breuer | RAin Bianca Christ | RA Mike Findeisen, LL.M. | RA Dr. Sebastian Helmes | RA Dr. Andreas Hinsch | Dr. Hartmut Kahl | RA Dr. Christian Kahle, LL.M. | Dr. Markus Kahles | Korbinian Kantenwein | Dr. Karla Klasen | RA Micha Klewar | RA Dr. Julian Nebel | RAin Margarete von Oppen | RA Dr. Jan Reshöft | Dr. Marleen Rheker | Frank Sailer | RA Dr. Mathias Schäferhoff | RAuN Andreas Schäfermeier | RAin Dr. Andrea Schmeichel | RAin Katharina Vieweg-Puschmann
»eine unerlässliche Orientierungshilfe im Dschungel des Rechts der erneuerbaren Energien.«
RAin Annika Pennekamp-Jost, ree 2/14
Aktualisiert: 2023-05-19
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Der Kommentar von Reshöft
ist meinungsprägend. Geschuldet ist dies seiner Konzeption: Die komplexen Regelungen rund um das neue EEG 2023 werden in allen Facetten analysiert, aufbereitet und mit Problemlösungen versehen. Die inhaltlich aufeinander abgestimmten Einzelkommentierungen antizipieren Problemlagen und spielen diese detailgenau bis zum Ende durch. Die gefundenen Lösungen binden ökonomische Gesichtspunkte durchgängig ein und bieten Planungssicherheit.
Die aktuelle 5. Auflage
des Standardkommentars bietet im neuen Format noch mehr Raum für die argumentative Durchdringung aller wichtigen Fallkonstellationen. Die jüngste Rechtsprechung, einschließlich aller wichtigen Urteile unterinstanzlicher Gerichte, ist durchgängig eingearbeitet. Dies betrifft auch alle anderen Literaturquellen, insbesondere die Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG und die zum EEG aktuell ergangenen Ausführungsverordnungen.
Das „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“
sowie die weiteren EEG-Normen sind in allen Bereichen berücksichtigt. Die Neuauflage zeigt auf, wie die Rechtsprechung mit den Neuregelungen umgeht, welche Geschäftsmodelle noch durchsetzbar sind und wie sich überkommene Argumentationsansätze fortschreiben lassen.
Juristinnen und Juristen, Verbände, Anlagenbetreiber und -hersteller, Kommunen
profitieren von der hochspezialisierten Kennerinnen und Kennern der Materie im Leitkommentar zum EEG:
RAin Dr. Christine Bader | RAin Martina Beese | RA Dr. Maximilian Boemke | Yelena Bonzel | RA Dr. Florian Brahms | RA Dr. Daniel Breuer | RAin Bianca Christ | RA Mike Findeisen, LL.M. | RA Dr. Sebastian Helmes | RA Dr. Andreas Hinsch | Dr. Hartmut Kahl | RA Dr. Christian Kahle, LL.M. | Dr. Markus Kahles | Korbinian Kantenwein | Dr. Karla Klasen | RA Micha Klewar | RA Dr. Julian Nebel | RAin Margarete von Oppen | RA Dr. Jan Reshöft | Dr. Marleen Rheker | Frank Sailer | RA Dr. Mathias Schäferhoff | RAuN Andreas Schäfermeier | RAin Dr. Andrea Schmeichel | RAin Katharina Vieweg-Puschmann
»eine unerlässliche Orientierungshilfe im Dschungel des Rechts der erneuerbaren Energien.«
RAin Annika Pennekamp-Jost, ree 2/14
Aktualisiert: 2023-05-18
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Der Kommentar von Reshöft
ist meinungsprägend. Geschuldet ist dies seiner Konzeption: Die komplexen Regelungen rund um das neue EEG 2023 werden in allen Facetten analysiert, aufbereitet und mit Problemlösungen versehen. Die inhaltlich aufeinander abgestimmten Einzelkommentierungen antizipieren Problemlagen und spielen diese detailgenau bis zum Ende durch. Die gefundenen Lösungen binden ökonomische Gesichtspunkte durchgängig ein und bieten Planungssicherheit.
Die aktuelle 5. Auflage
des Standardkommentars bietet im neuen Format noch mehr Raum für die argumentative Durchdringung aller wichtigen Fallkonstellationen. Die jüngste Rechtsprechung, einschließlich aller wichtigen Urteile unterinstanzlicher Gerichte, ist durchgängig eingearbeitet. Dies betrifft auch alle anderen Literaturquellen, insbesondere die Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG und die zum EEG aktuell ergangenen Ausführungsverordnungen.
Das „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“
sowie die weiteren EEG-Normen sind in allen Bereichen berücksichtigt. Die Neuauflage zeigt auf, wie die Rechtsprechung mit den Neuregelungen umgeht, welche Geschäftsmodelle noch durchsetzbar sind und wie sich überkommene Argumentationsansätze fortschreiben lassen.
Juristinnen und Juristen, Verbände, Anlagenbetreiber und -hersteller, Kommunen
profitieren von der hochspezialisierten Kennerinnen und Kennern der Materie im Leitkommentar zum EEG:
RAin Dr. Christine Bader | RAin Martina Beese | RA Dr. Maximilian Boemke | Yelena Bonzel | RA Dr. Florian Brahms | RA Dr. Daniel Breuer | RAin Bianca Christ | RA Mike Findeisen, LL.M. | RA Dr. Sebastian Helmes | RA Dr. Andreas Hinsch | Dr. Hartmut Kahl | RA Dr. Christian Kahle, LL.M. | Dr. Markus Kahles | Korbinian Kantenwein | Dr. Karla Klasen | RA Micha Klewar | RA Dr. Julian Nebel | RAin Margarete von Oppen | RA Dr. Jan Reshöft | Dr. Marleen Rheker | Frank Sailer | RA Dr. Mathias Schäferhoff | RAuN Andreas Schäfermeier | RAin Dr. Andrea Schmeichel | RAin Katharina Vieweg-Puschmann
»eine unerlässliche Orientierungshilfe im Dschungel des Rechts der erneuerbaren Energien.«
RAin Annika Pennekamp-Jost, ree 2/14
Aktualisiert: 2023-05-17
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Der Atomkonsens von 2002 hat zu einer „geordneten Beendigung der Kernenergie“ geführt, ohne Rechtsstreitigkeiten und ohne Entschädigungszahlungen. Dieser Konsens ist durch die Energiewende gebrochen worden. Damit sind mehrere Verfassungsbeschwerden der betroffenen Kernkraftwerksbetreiber ausgelöst worden. Die bereits vor zehn Jahren geführte Diskussion um Verfassungsfragen des Atomausstiegs ist neu entfacht worden und hat durch den Zick-Zack-Kurs in der Energiepolitik einen neuen spezifischen Gehalt erfahren. Kann der Staat eine Energiepolitik, die er über ein halbes Jahrhundert für unabdingbar notwendig erachtet und in vielfältiger Weise gefördert hat, ohne plausible Begründung über Nacht abrupt um 180 Grad ändern und damit einen ganzen Industriezweig eliminieren oder gebietet ihm verfassungsrechtlich geforderte Kontinuität eine mit Rücksicht auf die Grundrechte der Kernkraftwerksbetreiber notwendige zeitlich angemessene Umsteuerung? Diese Fragen betreffen insbesondere die Eigentumsgarantie und das Grundrecht der Unternehmerfreiheit.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Der Atomkonsens von 2002 hat zu einer „geordneten Beendigung der Kernenergie“ geführt, ohne Rechtsstreitigkeiten und ohne Entschädigungszahlungen. Dieser Konsens ist durch die Energiewende gebrochen worden. Damit sind mehrere Verfassungsbeschwerden der betroffenen Kernkraftwerksbetreiber ausgelöst worden. Die bereits vor zehn Jahren geführte Diskussion um Verfassungsfragen des Atomausstiegs ist neu entfacht worden und hat durch den Zick-Zack-Kurs in der Energiepolitik einen neuen spezifischen Gehalt erfahren. Kann der Staat eine Energiepolitik, die er über ein halbes Jahrhundert für unabdingbar notwendig erachtet und in vielfältiger Weise gefördert hat, ohne plausible Begründung über Nacht abrupt um 180 Grad ändern und damit einen ganzen Industriezweig eliminieren oder gebietet ihm verfassungsrechtlich geforderte Kontinuität eine mit Rücksicht auf die Grundrechte der Kernkraftwerksbetreiber notwendige zeitlich angemessene Umsteuerung? Diese Fragen betreffen insbesondere die Eigentumsgarantie und das Grundrecht der Unternehmerfreiheit.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Der Atomkonsens von 2002 hat zu einer „geordneten Beendigung der Kernenergie“ geführt, ohne Rechtsstreitigkeiten und ohne Entschädigungszahlungen. Dieser Konsens ist durch die Energiewende gebrochen worden. Damit sind mehrere Verfassungsbeschwerden der betroffenen Kernkraftwerksbetreiber ausgelöst worden. Die bereits vor zehn Jahren geführte Diskussion um Verfassungsfragen des Atomausstiegs ist neu entfacht worden und hat durch den Zick-Zack-Kurs in der Energiepolitik einen neuen spezifischen Gehalt erfahren. Kann der Staat eine Energiepolitik, die er über ein halbes Jahrhundert für unabdingbar notwendig erachtet und in vielfältiger Weise gefördert hat, ohne plausible Begründung über Nacht abrupt um 180 Grad ändern und damit einen ganzen Industriezweig eliminieren oder gebietet ihm verfassungsrechtlich geforderte Kontinuität eine mit Rücksicht auf die Grundrechte der Kernkraftwerksbetreiber notwendige zeitlich angemessene Umsteuerung? Diese Fragen betreffen insbesondere die Eigentumsgarantie und das Grundrecht der Unternehmerfreiheit.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Der Atomkonsens von 2002 hat zu einer „geordneten Beendigung der Kernenergie“ geführt, ohne Rechtsstreitigkeiten und ohne Entschädigungszahlungen. Dieser Konsens ist durch die Energiewende gebrochen worden. Damit sind mehrere Verfassungsbeschwerden der betroffenen Kernkraftwerksbetreiber ausgelöst worden. Die bereits vor zehn Jahren geführte Diskussion um Verfassungsfragen des Atomausstiegs ist neu entfacht worden und hat durch den Zick-Zack-Kurs in der Energiepolitik einen neuen spezifischen Gehalt erfahren. Kann der Staat eine Energiepolitik, die er über ein halbes Jahrhundert für unabdingbar notwendig erachtet und in vielfältiger Weise gefördert hat, ohne plausible Begründung über Nacht abrupt um 180 Grad ändern und damit einen ganzen Industriezweig eliminieren oder gebietet ihm verfassungsrechtlich geforderte Kontinuität eine mit Rücksicht auf die Grundrechte der Kernkraftwerksbetreiber notwendige zeitlich angemessene Umsteuerung? Diese Fragen betreffen insbesondere die Eigentumsgarantie und das Grundrecht der Unternehmerfreiheit.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Die topaktuelle Textsammlung Atomrecht und Strahlenschutz mit Einführung wurde in der 37. Auflage erweitert um die neue Endlagersicherheitsanforderungsverordnung und die neue Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung sowie erstmals um Erläuterungen zu den wichtigsten Vorschriften. Die umfangreichen Änderungen des Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze sind ebenso berücksichtigt wie das relevante Nebenrecht und die Zuständigkeitsregelungen der Länder zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften.
Aktualisiert: 2023-03-03
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Die Textsammlung Atomrecht und Strahlenschutz enthält in der 36. Auflage neben dem Atomgesetz als gleichrangiges Stammgesetz das neue Strahlenschutzgesetz, in dem u.a. die bisherigen Regelungsgegenstände der RöV und StrlSchV zusammengeführt sind.
Neben einer ausführlichen Einführung neu in die Sammlung aufgenommen wurden
die neue Strahlenschutzverordnung
die Notfall-Dosiswerte-Verordnung
die Atomrechtliche Entsorgungsverordnung sowie
die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen.
Das relevante Nebenrecht und die Zuständigkeitsregelungen der Länder zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften ergänzen die Sammlung.
Aktualisiert: 2020-11-23
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Die 18. Auflage bildet die rasanten Entwicklungen im Bereich der Energiewirtschaft ab und enthält nahezu vollständig die energiesektorbezogenen Regelungen des deutschen und europäischen Energierechts. Die Änderungen durch das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus sind berücksichtigt. Neu in die Sammlung aufgenommen wurden u.a.
EnergiestatistikG
BundesbedarfsplanG
EnergiesteuerG
Mess- und EichG
ElektromobilitätsG
DurchschnittsstrompreisV
GashochdrucksleitungsV
Strom- und Energiesteuer-DVO
Spitzenausgleich-EffizienzsystemV
Energieverbrauchsrelevante-Produkte-V
HeizkostenV
LadesäulenV
KWK-AusschreibungsV
Windenergie-auf-See-G
Zahlreiche neue EU-Richtlinien
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2020-11-16
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Der europäische Gesetzgeber gestaltete in kürzester Zeit das gesamte europäische Kapitalmarktrecht grundlegend um. Sein Ziel war es, einen einheitlichen und integrierten europäischen Finanzmarkt zu schaffen. Unter anderem regelte er die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität in der Marktmissbrauchs-Richtlinie neu und erweiterte sie erheblich. Die Vorgaben setzte der deutsche Gesetzgeber kürzlich durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz um. Seitdem ist die Zahl der Ad-hoc-Mitteilungen um 25% gestiegen.
Vor diesem Hintergrund wird die neue Pflicht zur Ad-hoc-Publizität kritisch untersucht und Probleme der praktischen Anwendung angesprochen. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass eine restriktive Anwendung geboten ist.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Vor dem Hintergrund des TEAG-Beschlusses des BKartA und der bevorstehenden »großen EnWG-Novelle« untersucht das Werk Möglichkeiten und Grenzen einer staatlichen Regulierung von Netznutzungsentgelten im Stromsektor. Das Eigentumsgrundrecht des Art. 14 GG verbietet – so die zentrale These – eine Festsetzung, die es dem Netzbetreiber unmöglich macht, aus eigener Kraft die Unternehmenssubstanz zu erhalten. Nur unter dieser Voraussetzung wird das benötigte Eigen- wie Fremdkapital von Investoren bzw. Banken bereitgestellt. Andernfalls wäre die Unternehmensexistenz gefährdet oder beseitigt; der Netzbetreiber könnte seine Aufgabe einer sicheren Versorgung nicht mehr erfüllen. Welche Konsequenzen sich hieraus ergeben, wird unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse im einzelnen dargelegt. Der Verfasser geht dabei auf die Referenzgebiete Abschreibungen, Eigenkapitalverzinsung, Verzinsungsbasis, Scheingewinnbesteuerung und Gewerbesteuer ausführlich ein und leitet hierfür jeweils konkrete verfassungsrechtliche Anforderungen für die Entgeltregulierung ab. An diese eigentumsgrundrechtliche »Opfergrenze« sind Behörden, Gerichte und der Gesetzgeber gebunden.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die Grenzen legitimer Preisgenehmigung für Strom sind umstritten. Das Werk widmet sich dieser Rechtsfrage und stellt verhandelten und regulierten Netzzugang gegenüber.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die Stromausfälle im Sommer 2003 haben gezeigt, dass Versorgungssicherheit in liberalisierten Strommärkten nicht nur ein amerikanisches Problem ist, sondern auch zu den zentralen Fragestellungen des europäischen Energierechts gehört. Die Liberalisierung setzte in den USA früher ein und Versorgungsprobleme sind bereits offenkundig geworden. Es gibt deshalb dort bereits eine umfangreiche Diskussion über Instrumente der Investitionsvorsorge in liberalisierten Strommärkten. Eine fundierte juristische Untersuchung dieser Diskussion aus europäischer Perspektive fehlte bislang. Die Arbeit bietet einen präzisen Problemaufriss und eine ausführliche Darstellung der verschiedenen in den USA diskutierten Lösungsansätze. Sie beinhaltet darüber hinaus eine umfassenden Darstellung der kalifornischen Stromkrise und schildert den Wandel der Investitionsvorsorge von den ehemaligen Gebietsmonopolen zum liberalisierten Markt. Vor dem Hintergrund der amerikanischen Erfahrungen werden die aktuellen europäischen Entwicklungen einer ersten Analyse unterzogen. Bedeutsam ist die Arbeit insbesondere in Hinblick auf den in den nächsten Jahren in Europa anstehenden Investitionszyklus und den zunehmenden wirtschaftlichen Druck auf die Marktteilnehmer. Schließlich bietet die Arbeit eine erste auf das Problem der Investitionsvorsorge fokussierte Analyse des zweiten europäischen Energiepakets vom Juni 2003.
Aktualisiert: 2020-11-16
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