Der vierte Band bildet den Schlussstein der im Berner Kommentar veröffentlichten Edition der Materialien zum Zivilgesetzbuch. Er enthält die Protokolle der beiden eidgenössischen Räte, die in den Jahren 1905 bis 1907 den Entwurf des Bundesrates vom 28. Mai 1904 beraten haben (stenographische Bulletins des National- und Ständerats). Daraus resultierte - nach einer Bereinigung in der Redaktionskommission - der Text des ZGB, der in der Schlussabstimmung beschlossen und per 1. Januar 1912 in Kraft gesetzt wurde. Von besonderer Bedeutung sind die Einleitungsvoten von Eugen Huber zu den einzelnen Artikeln. Sie stellen gewissermassen die erste Vorlesung zum Zivilgesetzbuch dar.
Aktualisiert: 2023-06-26
> findR *
Der vierte Band bildet den Schlussstein der im Berner Kommentar veröffentlichten Edition der Materialien zum Zivilgesetzbuch. Er enthält die Protokolle der beiden eidgenössischen Räte, die in den Jahren 1905 bis 1907 den Entwurf des Bundesrates vom 28. Mai 1904 beraten haben (stenographische Bulletins des National- und Ständerats). Daraus resultierte - nach einer Bereinigung in der Redaktionskommission - der Text des ZGB, der in der Schlussabstimmung beschlossen und per 1. Januar 1912 in Kraft gesetzt wurde. Von besonderer Bedeutung sind die Einleitungsvoten von Eugen Huber zu den einzelnen Artikeln. Sie stellen gewissermassen die erste Vorlesung zum Zivilgesetzbuch dar.
Aktualisiert: 2023-06-10
> findR *
Im Jahr 1869 hört EUGEN HUBER bei THEODOR MOMMSEN Vorlesungen zur römischen Geschichte. MOMMSEN, der nach bewegten Jugendjahren als Privatlehrer und Journalist wegen seiner politischen Tätigkeit im Jahr 1851 aus dem Hochschuldienst entlassen wurde, war seit 1861 Professor für Römische Altertumskunde in Berlin. Im Jahr 1901 erhielt er für seine fünfbändige «Römische Geschichte» den Nobelpreis für Literatur.
HUBER schreibt im November 1869 nach Hause: «Von den Professoren haben mir bis dahin eigentlich erst zwei förmlich imponiert, und das sind MOMMSEN und GNEIST. MOMMSEN trägt nicht schön vor, er hackt ein wenig in den Sätzen herum, aber, – diese Prägnanz, diese Gewalt der Ausdrücke, diese Schärfe und Klarheit …»
In diesem Band werden die handschriftlichen Aufzeichnungen EUGEN HUBERS zu diesen Vorlesungen in Berlin transkribiert und für die Forschung zugänglich gemacht. Denn so HUBER: «MOMMSEN ist auch Jurist, er baut aus all den Stellen eine famose Staats- und Rechtsgeschichte auf.»
Aktualisiert: 2023-04-28
> findR *
Der vierte Band bildet den Schlussstein der im Berner Kommentar veröffentlichten Edition der Materialien zum Zivilgesetzbuch. Er enthält die Protokolle der beiden eidgenössischen Räte, die in den Jahren 1905 bis 1907 den Entwurf des Bundesrates vom 28. Mai 1904 beraten haben (stenographische Bulletins des National- und Ständerats). Daraus resultierte - nach einer Bereinigung in der Redaktionskommission - der Text des ZGB, der in der Schlussabstimmung beschlossen und per 1. Januar 1912 in Kraft gesetzt wurde. Von besonderer Bedeutung sind die Einleitungsvoten von Eugen Huber zu den einzelnen Artikeln. Sie stellen gewissermassen die erste Vorlesung zum Zivilgesetzbuch dar.
Aktualisiert: 2023-05-03
> findR *
Im Jahr 1869 hört EUGEN HUBER bei THEODOR MOMMSEN Vorlesungen zur römischen Geschichte. MOMMSEN, der nach bewegten Jugendjahren als Privatlehrer und Journalist wegen seiner politischen Tätigkeit im Jahr 1851 aus dem Hochschuldienst entlassen wurde, war seit 1861 Professor für Römische Altertumskunde in Berlin. Im Jahr 1901 erhielt er für seine fünfbändige «Römische Geschichte» den Nobelpreis für Literatur.
HUBER schreibt im November 1869 nach Hause: «Von den Professoren haben mir bis dahin eigentlich erst zwei förmlich imponiert, und das sind MOMMSEN und GNEIST. MOMMSEN trägt nicht schön vor, er hackt ein wenig in den Sätzen herum, aber, – diese Prägnanz, diese Gewalt der Ausdrücke, diese Schärfe und Klarheit …»
In diesem Band werden die handschriftlichen Aufzeichnungen EUGEN HUBERS zu diesen Vorlesungen in Berlin transkribiert und für die Forschung zugänglich gemacht. Denn so HUBER: «MOMMSEN ist auch Jurist, er baut aus all den Stellen eine famose Staats- und Rechtsgeschichte auf.»
Aktualisiert: 2023-04-27
> findR *
Der vorliegende Band gibt die erste Vorlesung EUGEN HUBERS in Basel aus dem Jahr 1880 wieder. Seine fundierten Kenntnisse im römischen Recht sind sofort sichtbar. Er orientiert sich stark an den einzelnen Instituten des Privatrechts.
Diese Methode, aus einzelnen Rechtserscheinungen eigentliche Institute auszubilden, war jahrhundertelang Schwerpunkt der Juristenausbildung. EUGEN HUBER übernimmt sie für das zu entwickelnde Schweizer Privatrecht: Er spricht von einzelnen Instituten, den damit verbundenen Rechtserscheinungen, welche er im Detail vorstellt und den konkreten Sachverhalt erläutert.
Die hier erstmals zugänglich gemachte Basler Vorlesung kann so als «Vorläufer» von HUBERS Grundlagenwerk «System und Geschichte des Schweizer Privatrechts» gelten.
Aktualisiert: 2022-10-06
> findR *
Der vorliegende Band gibt die erste Vorlesung EUGEN HUBERS in Basel aus dem Jahr 1880 wieder. Seine fundierten Kenntnisse im römischen Recht sind sofort sichtbar. Er orientiert sich stark an den einzelnen Instituten des Privatrechts.
Diese Methode, aus einzelnen Rechtserscheinungen eigentliche Institute auszubilden, war jahrhundertelang Schwerpunkt der Juristenausbildung. EUGEN HUBER übernimmt sie für das zu entwickelnde Schweizer Privatrecht: Er spricht von einzelnen Instituten, den damit verbundenen Rechtserscheinungen, welche er im Detail vorstellt und den konkreten Sachverhalt erläutert.
Die hier erstmals zugänglich gemachte Basler Vorlesung kann so als «Vorläufer» von HUBERS Grundlagenwerk «System und Geschichte des Schweizer Privatrechts» gelten.
Aktualisiert: 2023-01-17
> findR *
«Ich höre 12 Stunden Pandekten bei Bruns», so schreibt 1870 der 24-jährige Eugen Huber nach Hause und rechtfertigt seine Grundlagenstudien im römischen Recht. Später erst möchte er verstärkt Civil- und Staatsrecht studieren.
Karl Georg Bruns galt seinen Zeitgenossen als herausragender Kenner des römischen Rechts: «Wie schwerlich ein Zweiter unter den Zeitgenossen hatte er den gesammten geschichtlichen Rechtsstoff Römischen Ursprungs nicht nur für völlig zu eigen gemacht, sondern auch geistig durchdrungen und künstlerisch zur lebendigen Anschauung gebracht.»
Dieser Band der Forschungsreihe zeigt die Mitschriften des jungen Studenten Eugen Huber und ist eines der wenigen Zeugnisse zu Bruns’ Vorlesungstätigkeit. Dass sich Eugen Huber in jungen Jahren viel mehr dem römischen Recht zugewandt hat als bisher angenommen, macht es umso dringlicher, sich auch mit diesen Aspekten zu beschäftigen.
Aktualisiert: 2022-07-28
> findR *
«Ich höre 12 Stunden Pandekten bei Bruns», so schreibt 1870 der 24-jährige Eugen Huber nach Hause und rechtfertigt seine Grundlagenstudien im römischen Recht. Später erst möchte er verstärkt Civil- und Staatsrecht studieren.
Karl Georg Bruns galt seinen Zeitgenossen als herausragender Kenner des römischen Rechts: «Wie schwerlich ein Zweiter unter den Zeitgenossen hatte er den gesammten geschichtlichen Rechtsstoff Römischen Ursprungs nicht nur für völlig zu eigen gemacht, sondern auch geistig durchdrungen und künstlerisch zur lebendigen Anschauung gebracht.»
Dieser Band der Forschungsreihe zeigt die Mitschriften des jungen Studenten Eugen Huber und ist eines der wenigen Zeugnisse zu Bruns’ Vorlesungstätigkeit. Dass sich Eugen Huber in jungen Jahren viel mehr dem römischen Recht zugewandt hat als bisher angenommen, macht es umso dringlicher, sich auch mit diesen Aspekten zu beschäftigen.
Aktualisiert: 2022-06-24
> findR *
EUGEN HUBER hat in den ersten Basler Jahren (ab 1881) viel Zeit seiner Vorlesungstätigkeit an der Universität gewidmet und als Richter eine Vielzahl von Urteilen erarbeitet. Ab dem Jahr 1885 nahm seine richterliche Tätigkeit ab, jedenfalls liegen in seinem Nachlass im Bundesarchiv keine ganzen Urteilsredaktionen mehr vor. Auch wissen wir von seinen persönlichen Aufzeichnungen, dass er ab 1885 weniger, und ab 1886 nur noch sporadisch beim Zivilgericht Baselstadt mitgewirkt hat. Der vorliegende Band führt die Präsentation der ausführlich begründeten, zivilrechtlichen Urteile des Jahres 1884 fort.
EUGEN HUBERS Gestaltungswille war aber weiter sehr gross: So wirkte er bei der Justizkommission des Kantons Baselstadt mit und führte auch hier persönliche Aufzeichnungen, welche hier erstmals einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Er arbeitete als Kommissionsmitglied nicht zuletzt am Basler Grundbuchrecht mit, das später dem ZGB als Vorbild diente. Der vorliegende Band zeigt einmal mehr Originalakten – in möglichst getreuer und leserlicher Schrift –, an denen EUGEN HUBER mit grossem Fleiss und einigem Durchsetzungswillen gearbeitet hat.
Aktualisiert: 2021-12-23
> findR *
Ein wesentlicher Charakterzug Eugen Hubers war, dass er zeit seines Lebens seine Neugier erhalten konnte: Dies gilt nicht nur für seine Tätigkeit als Gutachter, sondern auch und insbesondere für seine richterliche Tätigkeit.
Im vorliegenden Band werden die Handnotizen zu seiner richterlichen Tätigkeit in Basel präsentiert. So hat er offenbar für sich selbst bemerkenswerte Fälle notiert, aber auch, wenn er selber abweichende Meinungen im Vergleich zu den anderen Richtern hatte, diese für den internen Gebrauch festgehalten. Damit geben diese hier bezeichneten «Kleinurteile» ein ausgezeichnetes Bild ab, wie Eugen Huber auch in diesem Gremium gedacht und verhandelt hat.
Eröffnet wird dieser Band mit Briefen Eugen Hubers an Emil Zürcher, die einen guten Einblick in die Gefühlswelt Eugen Hubers geben. So schreibt er 1881:
«Dass du dich an meine Qualität als Richter erinnerst, ist ganz in Ordnung, da diese Funktion wirklich nicht die klassische Rolle in meinem Basler-Dasein spielt. Über das mühsame, sich ein Urteil zu bilden, u. dann über seine eigene Ansicht mit anderen mehr oder weniger klar zu divergieren, bin ich mir auch mehr oder weniger klar geworden. »
Der vorliegende Band legt einmal mehr Originalakten offen, an denen Eugen Huber mit grossem Fleiss gearbeitet hat.
Aktualisiert: 2021-12-23
> findR *
EUGEN HUBER hat in den ersten Basler Jahren (ab 1881) viel Zeit seiner Vorlesungstätigkeit an der Universität gewidmet und als Richter eine Vielzahl von Urteilen erarbeitet. Ab dem Jahr 1885 nahm seine richterliche Tätigkeit ab, jedenfalls liegen in seinem Nachlass im Bundesarchiv keine ganzen Urteilsredaktionen mehr vor. Auch wissen wir von seinen persönlichen Aufzeichnungen, dass er ab 1885 weniger, und ab 1886 nur noch sporadisch beim Zivilgericht Baselstadt mitgewirkt hat. Der vorliegende Band führt die Präsentation der ausführlich begründeten, zivilrechtlichen Urteile des Jahres 1884 fort.
EUGEN HUBERS Gestaltungswille war aber weiter sehr gross: So wirkte er bei der Justizkommission des Kantons Baselstadt mit und führte auch hier persönliche Aufzeichnungen, welche hier erstmals einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Er arbeitete als Kommissionsmitglied nicht zuletzt am Basler Grundbuchrecht mit, das später dem ZGB als Vorbild diente. Der vorliegende Band zeigt einmal mehr Originalakten – in möglichst getreuer und leserlicher Schrift –, an denen EUGEN HUBER mit grossem Fleiss und einigem Durchsetzungswillen gearbeitet hat.
Aktualisiert: 2022-01-06
> findR *
Ein wesentlicher Charakterzug Eugen Hubers war, dass er zeit seines Lebens seine Neugier erhalten konnte: Dies gilt nicht nur für seine Tätigkeit als Gutachter, sondern auch und insbesondere für seine richterliche Tätigkeit.
Im vorliegenden Band werden die Handnotizen zu seiner richterlichen Tätigkeit in Basel präsentiert. So hat er offenbar für sich selbst bemerkenswerte Fälle notiert, aber auch, wenn er selber abweichende Meinungen im Vergleich zu den anderen Richtern hatte, diese für den internen Gebrauch festgehalten. Damit geben diese hier bezeichneten «Kleinurteile» ein ausgezeichnetes Bild ab, wie Eugen Huber auch in diesem Gremium gedacht und verhandelt hat.
Eröffnet wird dieser Band mit Briefen Eugen Hubers an Emil Zürcher, die einen guten Einblick in die Gefühlswelt Eugen Hubers geben. So schreibt er 1881:
«Dass du dich an meine Qualität als Richter erinnerst, ist ganz in Ordnung, da diese Funktion wirklich nicht die klassische Rolle in meinem Basler-Dasein spielt. Über das mühsame, sich ein Urteil zu bilden, u. dann über seine eigene Ansicht mit anderen mehr oder weniger klar zu divergieren, bin ich mir auch mehr oder weniger klar geworden. »
Der vorliegende Band legt einmal mehr Originalakten offen, an denen Eugen Huber mit grossem Fleiss gearbeitet hat.
Aktualisiert: 2021-11-03
> findR *
Die Forschung hat sich bislang wenig mit der Tätigkeit EUGEN HUBERS als Richter beschäftigt. Dies soll hier geändert werden: Die Vorhut bildet der vorliegende Band, der die ausführlich begründeten, zivilrechtlichen Urteile der Jahre 1881 und 1882, an denen EUGEN HUBER mitgewirkt hat, einem breiteren Publikum vorstellt.
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt wählte am 14. März 1881 Herrn Prof. Dr. EUGEN HUBER zum Civilrichter. Und am 5. Dezember 1882 teilte das Justiz-Departement Basel-Stadt mit, dass es die Ehre habe, mitzuteilen, «dass Sie von derselben in heutiger Sitzung zu einem Mitglied der Notariatsprüfungskommission ernannt worden sind. »
EUGEN HUBER nimmt seine Richtertätigkeit – neben seinen Aufgaben an der Universität Basel - sehr ernst: Kann er doch hier die Theorie in der Praxis prüfen/überprüfen und die Fähigkeit, Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden, stärken.
Aktualisiert: 2021-05-21
> findR *
Die Forschung hat sich bislang wenig mit der Tätigkeit EUGEN HUBERS als Richter beschäftigt. Dies soll hier geändert werden: Die Vorhut bildet der vorliegende Band, der die ausführlich begründeten, zivilrechtlichen Urteile der Jahre 1881 und 1882, an denen EUGEN HUBER mitgewirkt hat, einem breiteren Publikum vorstellt.
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt wählte am 14. März 1881 Herrn Prof. Dr. EUGEN HUBER zum Civilrichter. Und am 5. Dezember 1882 teilte das Justiz-Departement Basel-Stadt mit, dass es die Ehre habe, mitzuteilen, «dass Sie von derselben in heutiger Sitzung zu einem Mitglied der Notariatsprüfungskommission ernannt worden sind. »
EUGEN HUBER nimmt seine Richtertätigkeit – neben seinen Aufgaben an der Universität Basel - sehr ernst: Kann er doch hier die Theorie in der Praxis prüfen/überprüfen und die Fähigkeit, Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden, stärken.
Aktualisiert: 2021-04-14
> findR *
Vom 1. Februar 1867 bis 30. Juni 1877 war Eugen Huber Chefredaktor der Neuen Zürcher Zeitung. Dieser Phase seines Lebens ist der vorliegende Band gewidmet. Nach einer Einleitung zu seinem Wirken als Journalist werden die ehedem verstreuten Beiträge hier erstmals vereint wiedergegeben, um den intellektuellen wie beruflichen Werdegang von Eugen Huber anhand seiner Texte nachvollziehen zu können.
Seine Beiträge behandeln die damalige Politik, die Gesetzgebung und die Wirtschaft des In- und Auslands. So geben sie uns Kenntnis unter anderem von der damaligen Krim-Krise sowie den Problemen um das Auszählen der amerikanischen Präsidentenwahlen, ferner von der Entwicklung des Eisenbahnwesens und namentlich der Statuierung des Eisenbahn- und des Militärgesetzes, sie behandeln Fragen des Militärpflichtersatzes sowie des Schul- und Ausbildungswesens. Ein Schwerpunktthema der Berichterstattung war auch der Handel mit anderen europäischen Staaten, wie namentlich mit Frankreich. Im Rahmen der Rechtsvereinheitlichung hat sich Eugen Huber mehrfach zum Normalarbeitsvertrag sowie zu Fragen der Fabrikgesetze – im Zusammenhang auch mit Ausbildungsfragen – beschäftigt.
Aktualisiert: 2018-07-12
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher zum Thema Eugen Huber
Sie suchen ein Buch über Eugen Huber? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum
Thema Eugen Huber. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr
hat zahlreiche Bücher zum Thema Eugen Huber im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das
passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das
Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche
Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema Eugen Huber einfach online und lassen Sie es sich bequem nach
Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.
Eugen Huber - Große Auswahl Bücher bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum
Thema Eugen Huber, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche
Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl
Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Unter Eugen Huber und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung
thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege.
Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem
zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu
studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.