Welche rechtlichen Konsequenzen haben negative Indikatorwerte in Kreditverträgen für Kreditnehmer und Banken?
Die Autoren dieses Handbuchs zeigen anschaulich, wie die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts auf Kreditverträge anzuwenden sind. Der Fokus liegt auf gemeinnützigen Bauvereinigungen als Kreditnehmer, die sich innerhalb des organisationsrechtlichen Rahmens des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts bewegen müssen.
Variabel verzinste Kreditverträge sind in Österreich der Regelfall. Dabei ist der Kreditzinssatz an einen Indikator gekoppelt (zB an den 3-Monats-EURIBOR). Der Kreditzinssatz errechnet sich aus der Summe von Indikatorwert und Aufschlag (Marge). Dieser Indikatorwert ist seit dem Jahr 2015 negativ, was nicht vorhersehbar war. Neuere Kreditverträge sehen deshalb vor, dass der Kreditzins niemals unter den Aufschlag sinken kann. Diese Klausel fehlt jedoch in Altverträgen. Das wirft die Frage auf, ob negative Indikatorwerte dazu führen, dass der Kreditzinssatz unter den Aufschlag sinkt und die Marge der Bank reduziert; oder ob die Bank sogar Zahlungen an den Kreditnehmer leisten muss (sogenannte "Negativzinsen"). Die Autoren analysieren das Problem aus bank- und kreditvertragsrechtlicher Sicht und wenden dabei die ergänzende Vertragsauslegung und die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage an.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Welche rechtlichen Konsequenzen haben negative Indikatorwerte in Kreditverträgen für Kreditnehmer und Banken?
Die Autoren dieses Handbuchs zeigen anschaulich, wie die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts auf Kreditverträge anzuwenden sind. Der Fokus liegt auf gemeinnützigen Bauvereinigungen als Kreditnehmer, die sich innerhalb des organisationsrechtlichen Rahmens des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts bewegen müssen.
Variabel verzinste Kreditverträge sind in Österreich der Regelfall. Dabei ist der Kreditzinssatz an einen Indikator gekoppelt (zB an den 3-Monats-EURIBOR). Der Kreditzinssatz errechnet sich aus der Summe von Indikatorwert und Aufschlag (Marge). Dieser Indikatorwert ist seit dem Jahr 2015 negativ, was nicht vorhersehbar war. Neuere Kreditverträge sehen deshalb vor, dass der Kreditzins niemals unter den Aufschlag sinken kann. Diese Klausel fehlt jedoch in Altverträgen. Das wirft die Frage auf, ob negative Indikatorwerte dazu führen, dass der Kreditzinssatz unter den Aufschlag sinkt und die Marge der Bank reduziert; oder ob die Bank sogar Zahlungen an den Kreditnehmer leisten muss (sogenannte "Negativzinsen"). Die Autoren analysieren das Problem aus bank- und kreditvertragsrechtlicher Sicht und wenden dabei die ergänzende Vertragsauslegung und die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage an.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die Autoren dieses Handbuchs zeigen anschaulich, wie die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts auf Kreditverträge anzuwenden sind. Der Fokus liegt auf gemeinnützigen Bauvereinigungen als Kreditnehmer, die sich innerhalb des organisationsrechtlichen Rahmens des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts bewegen müssen.
Variabel verzinste Kreditverträge sind in Österreich der Regelfall. Dabei ist der Kreditzinssatz an einen Indikator gekoppelt (zB an den 3-Monats-EURIBOR). Der Kreditzinssatz errechnet sich aus der Summe von Indikatorwert und Aufschlag (Marge). Dieser Indikatorwert ist seit dem Jahr 2015 negativ, was nicht vorhersehbar war. Neuere Kreditverträge sehen deshalb vor, dass der Kreditzins niemals unter den Aufschlag sinken kann. Diese Klausel fehlt jedoch in Altverträgen. Das wirft die Frage auf, ob negative Indikatorwerte dazu führen, dass der Kreditzinssatz unter den Aufschlag sinkt und die Marge der Bank reduziert; oder ob die Bank sogar Zahlungen an den Kreditnehmer leisten muss (sogenannte "Negativzinsen"). Die Autoren analysieren das Problem aus bank- und kreditvertragsrechtlicher Sicht und wenden dabei die ergänzende Vertragsauslegung und die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage an.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Welche rechtlichen Konsequenzen haben negative Indikatorwerte in Kreditverträgen für Kreditnehmer und Banken?
Die Autoren dieses Handbuchs zeigen anschaulich, wie die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts auf Kreditverträge anzuwenden sind. Der Fokus liegt auf gemeinnützigen Bauvereinigungen als Kreditnehmer, die sich innerhalb des organisationsrechtlichen Rahmens des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts bewegen müssen.
Variabel verzinste Kreditverträge sind in Österreich der Regelfall. Dabei ist der Kreditzinssatz an einen Indikator gekoppelt (zB an den 3-Monats-EURIBOR). Der Kreditzinssatz errechnet sich aus der Summe von Indikatorwert und Aufschlag (Marge). Dieser Indikatorwert ist seit dem Jahr 2015 negativ, was nicht vorhersehbar war. Neuere Kreditverträge sehen deshalb vor, dass der Kreditzins niemals unter den Aufschlag sinken kann. Diese Klausel fehlt jedoch in Altverträgen. Das wirft die Frage auf, ob negative Indikatorwerte dazu führen, dass der Kreditzinssatz unter den Aufschlag sinkt und die Marge der Bank reduziert; oder ob die Bank sogar Zahlungen an den Kreditnehmer leisten muss (sogenannte "Negativzinsen"). Die Autoren analysieren das Problem aus bank- und kreditvertragsrechtlicher Sicht und wenden dabei die ergänzende Vertragsauslegung und die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage an.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Welche rechtlichen Konsequenzen haben negative Indikatorwerte in Kreditverträgen für Kreditnehmer und Banken?
Die Autoren dieses Handbuchs zeigen anschaulich, wie die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts auf Kreditverträge anzuwenden sind. Der Fokus liegt auf gemeinnützigen Bauvereinigungen als Kreditnehmer, die sich innerhalb des organisationsrechtlichen Rahmens des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts bewegen müssen.
Variabel verzinste Kreditverträge sind in Österreich der Regelfall. Dabei ist der Kreditzinssatz an einen Indikator gekoppelt (zB an den 3-Monats-EURIBOR). Der Kreditzinssatz errechnet sich aus der Summe von Indikatorwert und Aufschlag (Marge). Dieser Indikatorwert ist seit dem Jahr 2015 negativ, was nicht vorhersehbar war. Neuere Kreditverträge sehen deshalb vor, dass der Kreditzins niemals unter den Aufschlag sinken kann. Diese Klausel fehlt jedoch in Altverträgen. Das wirft die Frage auf, ob negative Indikatorwerte dazu führen, dass der Kreditzinssatz unter den Aufschlag sinkt und die Marge der Bank reduziert; oder ob die Bank sogar Zahlungen an den Kreditnehmer leisten muss (sogenannte "Negativzinsen"). Die Autoren analysieren das Problem aus bank- und kreditvertragsrechtlicher Sicht und wenden dabei die ergänzende Vertragsauslegung und die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage an.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Die Autoren dieses Handbuchs zeigen anschaulich, wie die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts auf Kreditverträge anzuwenden sind. Der Fokus liegt auf gemeinnützigen Bauvereinigungen als Kreditnehmer, die sich innerhalb des organisationsrechtlichen Rahmens des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts bewegen müssen.
Variabel verzinste Kreditverträge sind in Österreich der Regelfall. Dabei ist der Kreditzinssatz an einen Indikator gekoppelt (zB an den 3-Monats-EURIBOR). Der Kreditzinssatz errechnet sich aus der Summe von Indikatorwert und Aufschlag (Marge). Dieser Indikatorwert ist seit dem Jahr 2015 negativ, was nicht vorhersehbar war. Neuere Kreditverträge sehen deshalb vor, dass der Kreditzins niemals unter den Aufschlag sinken kann. Diese Klausel fehlt jedoch in Altverträgen. Das wirft die Frage auf, ob negative Indikatorwerte dazu führen, dass der Kreditzinssatz unter den Aufschlag sinkt und die Marge der Bank reduziert; oder ob die Bank sogar Zahlungen an den Kreditnehmer leisten muss (sogenannte "Negativzinsen"). Die Autoren analysieren das Problem aus bank- und kreditvertragsrechtlicher Sicht und wenden dabei die ergänzende Vertragsauslegung und die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage an.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Welche rechtlichen Konsequenzen haben negative Indikatorwerte in Kreditverträgen für Kreditnehmer und Banken?
Die Autoren dieses Handbuchs zeigen anschaulich, wie die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts auf Kreditverträge anzuwenden sind. Der Fokus liegt auf gemeinnützigen Bauvereinigungen als Kreditnehmer, die sich innerhalb des organisationsrechtlichen Rahmens des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts bewegen müssen.
Variabel verzinste Kreditverträge sind in Österreich der Regelfall. Dabei ist der Kreditzinssatz an einen Indikator gekoppelt (zB an den 3-Monats-EURIBOR). Der Kreditzinssatz errechnet sich aus der Summe von Indikatorwert und Aufschlag (Marge). Dieser Indikatorwert ist seit dem Jahr 2015 negativ, was nicht vorhersehbar war. Neuere Kreditverträge sehen deshalb vor, dass der Kreditzins niemals unter den Aufschlag sinken kann. Diese Klausel fehlt jedoch in Altverträgen. Das wirft die Frage auf, ob negative Indikatorwerte dazu führen, dass der Kreditzinssatz unter den Aufschlag sinkt und die Marge der Bank reduziert; oder ob die Bank sogar Zahlungen an den Kreditnehmer leisten muss (sogenannte "Negativzinsen"). Die Autoren analysieren das Problem aus bank- und kreditvertragsrechtlicher Sicht und wenden dabei die ergänzende Vertragsauslegung und die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage an.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Märkte für börsennotierte Aktien- und Aktienderivate galten lange Zeit als Orte, die aufgrund ihrer wettbewerbsintensiven Marktstruktur nicht anfällig für Wettbewerbsbeschränkungen sind. Die Arbeit widerlegt diese These und zeigt auf, dass auf jenem Segment des Finanzmarkts zahlreiche kartellrechtswidrige Praktiken vorkommen. Gegenstand der umfassenden materiell-kartellrechtlichen Analyse sind unter anderem Market Cornering, angebotsbeschränkende Vereinbarungen im Rahmen von Erstemissionen sowie Fälle koordinierter Marktmanipulation. Die Untersuchung berücksichtigt neueste kapitalmarktempirische Erkenntnisse. Weil der Untersuchungsgegenstand die Schnittstelle zwischen Kartell- und Kapitalmarktrecht berührt, wird auch das Verhältnis beider Rechtsmaterien zueinander untersucht. Am Beispiel koordinierter Marktmanipulation befasst sich der Autor schließlich mit den sanktions- und schadensersatzrechtlichen Folgen paralleler Verstöße gegen das Kartell- und Kapitalmarktrecht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Märkte für börsennotierte Aktien- und Aktienderivate galten lange Zeit als Orte, die aufgrund ihrer wettbewerbsintensiven Marktstruktur nicht anfällig für Wettbewerbsbeschränkungen sind. Die Arbeit widerlegt diese These und zeigt auf, dass auf jenem Segment des Finanzmarkts zahlreiche kartellrechtswidrige Praktiken vorkommen. Gegenstand der umfassenden materiell-kartellrechtlichen Analyse sind unter anderem Market Cornering, angebotsbeschränkende Vereinbarungen im Rahmen von Erstemissionen sowie Fälle koordinierter Marktmanipulation. Die Untersuchung berücksichtigt neueste kapitalmarktempirische Erkenntnisse. Weil der Untersuchungsgegenstand die Schnittstelle zwischen Kartell- und Kapitalmarktrecht berührt, wird auch das Verhältnis beider Rechtsmaterien zueinander untersucht. Am Beispiel koordinierter Marktmanipulation befasst sich der Autor schließlich mit den sanktions- und schadensersatzrechtlichen Folgen paralleler Verstöße gegen das Kartell- und Kapitalmarktrecht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Manipulative Verhaltensweisen auf dem Finanzmarkt können sowohl marktmissbrauchsrechtliche als auch kartellrechtliche Verbotstatbestände erfüllen. Koordinierungen ermöglichen wettbewerbsunabhängige Marktpreisvorteile und die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung auf einem abgrenzbaren (Kapital-)Markt ist denkbar. Bei der LIBOR-/EURIBOR-Affäre sanktionierte die Europäische Kommission erstmals Absprachen auf dem Finanzmarkt wegen kartellrechtlicher Verstöße. Auch insoweit soll die seit 3. Juli 2016 in den Mitgliedstaaten geltende Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 Regulierungsdefizite beheben. Nach wie vor fehlt aber eine Klärung, wie sich das Marktmanipulationsrecht und das Kartellrecht materiell und verfahrensrechtlich zueinander verhalten. An dieser Schnittstelle setzt die Arbeit an und untersucht, ob das Kartellrecht zur effektiven Verhinderung von Manipulationen auf dem Finanzmarkt beitragen und damit dessen Sicherheit und Integrität stärken kann.
Aktualisiert: 2023-04-04
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