Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei- und Zollverwaltungen und Rechtsschutz in Deutschland.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei- und Zollverwaltungen und Rechtsschutz in Deutschland. von Harings,  Lothar
Der Autor untersucht - aus verwaltungsrechtlicher Perspektive - neue Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Polizei- und Zollverwaltungen im Hinblick auf deren Konsequenzen für den Individualrechtsschutz in Deutschland. Referenzgebiete sind die Schengener Übereinkommen, die Zusammenarbeit im Zollwesen und das Europol-Übereinkommen, die zunächst einzeln vorgestellt werden. Ihre Strukturelemente werden sodann in den allgemeinen Kontext europäischer Verwaltungszusammenarbeit gestellt. Dabei wird deutlich, daß die neuen Kooperationsformen zwar ihren Ursprung im Völkerrecht haben, die Intensität der Kooperation aber darüber hinausgeht. Auch der Rechtsrahmen, die 3. Säule der Europäischen Union, ist ursprünglich dem Bereich klassischen Völkerrechts zuzuordnen gewesen, nähert sich jedoch - insbesondere im Hinblick auf die Änderungen durch den Vertrag von Amsterdam - dem Gemeinschaftsrecht an. Ausgangspunkt der Überlegungen zum Rechtsschutz sind die Rechtsschutzgarantien des Art. 19 Abs. 4 GG und des Art. 6 EMRK. Vor dem Hintergrund staatenübergreifender Kooperationsvorgänge kann Maßstab für das Rechtsschutzniveau nicht allein das nationale Recht sein. Allerdings gewährleistet Art. 6 EMRK vergleichbare Rechtsschutzstandards. Ebenso wie das Grundmodell der Verwaltungskooperation im Rechtshilferecht liegt, folgt auch der Rechtsschutz weitgehend dem klassischen Prinzip des Trennungsmodells im Rechtshilferecht: Gerichtsschutz wird "pro rata" des jeweiligen Kooperationsbeitrages durch nationale Gerichte gewährt. Dieses Trennungsmodell des Rechtsschutzes wird jedoch den neuen Kooperationsformen nicht mehr gerecht, da eine Abgrenzung der nationalen Verursachungsbeiträge nicht mehr ohne weiteres möglich ist. Der Autor zeigt die durch die grenzüberschreitende Kooperation aufgeworfenen Rechtsschutzprobleme und Lösungsmöglichkeiten auf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kommunale Selbstverwaltung in Deutschland und Europa.

Kommunale Selbstverwaltung in Deutschland und Europa. von Grupp,  Klaus, Ronellenfitsch,  Michael
Das wissenschaftliche Werk Willi Blümels ist - ebenso wie seine gutachterliche und forensische Tätigkeit - in erheblichem Umfang durch die Beschäftigung mit Rechtsproblemen der kommunalen Selbstverwaltung geprägt. Es lag deshalb nahe, anläßlich des 65. Geburtstages von Willi Blümel, am 6. Januar 1994, ein Symposium mit seinen Kollegen und Schülern diesem Thema zu widmen, zu dem er auch in zahlreichen Vorträgen und Veröffentlichungen Maßgebliches beigetragen hat. Die Referate und Diskussionsbeiträge dieses Symposiums sind in dem vorliegenden Band zusammengefaßt; sie sind nicht nur eine momentane Situationsbeschreibung zur kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland und Europa, sondern sie werden auch für die weitere Entwicklung richtungweisend sein. Die Erörterungen durch ausgewiesene Sachkenner betreffen grundsätzliche und zugleich aktuelle Fragen und führen die Beschäftigung von Willi Blümel auf kommunalrechtlichem Gebiet fort: Zunächst werden die europäischen Bezüge der kommunalen Selbstverwaltung angesprochen (Siegfried Magiera), von denen in der deutschen rechtswissenschaftlichen Literatur teilweise eine zusätzliche Beschränkung der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung von Gemeinden und Kreisen befürchtet wird, und hieran schließt sich eine Darstellung der Situation in den neuen Bundesländern (von Günter Püttner) an; weiterhin werden die - ungeachtet einer umfänglichen Judikatur nach wie vor umstrittenen - Probleme des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes (von Werner Hoppe) behandelt sowie Aspekte aus dem Bereich von Planung und kommunaler Selbstverwaltung (durch Udo Steiner) näher betrachtet, mit denen Rechtsprechung und Schrifttum in neuerer Zeit befaßt sind. Die im Wortlaut wiedergegebene eingehende Diskussion der Referate verdeutlicht nicht nur das Für und Wider in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung, sondern sie enthält auch deutliche Hinweise für den weiteren Gang der Debatte um Stellung und Aufgaben von Gemeinden und Gemeindeverbänden unter dem Grundgesetz und im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Autonomie im Einheitsstaat.

Autonomie im Einheitsstaat. von Küpper,  Herbert
Die kommunale Selbstverwaltung ist ein Teil des Staatsaufbaus, dessen Bedeutung in zunehmendem Maße erkannt wird. Dies gilt nicht nur für die nationale, sondern auch für die europäische Ebene. Ungarn als einer der hoffnungsvollsten EU-Beitrittskandidaten muß daher zum zweiten Mal in einem Jahrzehnt seine Kommunalverwaltung umgestalten: Nach 1989 wurde das kommunistische Rätesystem in eine demokratische Selbstverwaltung umgeformt, und vor dem Jahrtausendwechsel begann man, die Kommunen und Komitate (regionale Selbstverwaltungseinheiten) europafähig zu machen. Vor dem Hintergrund einer Selbstverwaltung, die sowohl auf örtlicher als auch auf regionaler Ebene auf eine ungebrochene Tradition von tausend Jahren zurückblicken kann, aber immer wieder auch starke Erschütterungen von der Türkenherrschaft über die Industrialisierung und Sowjetisierung bis hin zum postkommunistischen Systemwechsel verarbeiten mußte, lassen sich aus diesen Umbruchs- und Modernisierungsprozessen nicht zuletzt auch für Deutschland wichtige Lektionen ableiten und Grundfragen einer modernen europäischen Selbstverwaltung formulieren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Richtervorlagen in Eilverfahren?

Richtervorlagen in Eilverfahren? von Schmitt,  Thomas
Art. 100 Abs. 1 GG konstituiert eine Aussetzungs- und Vorlagepflicht aller Gerichte, die ein entscheidungserhebliches Gesetz für verfassungswidrig halten. Ähnliches gilt nach Art. 177 EG-Vertrag auch im Europäischen Recht. Zugleich besteht Einigkeit darüber, daß dem Einzelnen gegenüber Akten der öffentlichen Gewalt stets effektiver und damit in Eilfällen auch vorläufiger Rechtsschutz gewährleistet sein muß. Dies zwingt zu der Frage, inwiefern zeitaufwendige "Richtervorlagen" auch in Eilverfahren durchzuführen sind. Die Rechtsansichten hierzu reichen von der Charakterisierung als "Scheinproblem" bzw. einer uneingeschränkten Bejahung bis zur Verneinung jedweder Vorlagepflicht. Die neueste Rechtsprechung des EuGH hat dieser Fragestellung neue Aktualität verliehen. Die vorliegende Arbeit belegt nun, daß entsprechend den jeweiligen Entscheidungsmaßstäben vorläufiger Rechtsschutzverfahren eine Tatbestandserfüllung der Vorlagebestimmungen durchaus möglich ist, dann aber auch von einer Kollision der Vorlagepflichten mit dem Gebot effektiver Rechtsschutzgewährung ausgegangen werden muß. Diese Kollision wird nur durch vorläufige Rechtsschutzgewährung nebst anschließender Vorlage befriedigenden Lösungen zugeführt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Im- und Export von Abfällen innerhalb der Europäischen Union aus umweltstrafrechtlicher Sicht.

Der Im- und Export von Abfällen innerhalb der Europäischen Union aus umweltstrafrechtlicher Sicht. von Breuer,  Barbara
Mit der Unterzeichnung des Basler Übereinkommens hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, jeglichen unerlaubten Abfallverkehr im Sinne des Übereinkommens zu ahnden. In Erfüllung dieser Verpflichtung hat der deutsche Strafgesetzgeber einen Verbringungstatbestand geschaffen, den er am 14. Oktober 1994 als neuen Absatz 2 in den Straftatbestand der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung (§ 326 StGB) eingefügt hat. Die vorliegende Arbeit behandelt das Abfallverbringungsstrafrecht vor und nach dieser Reform. Sie enthält eine ausführliche Kommentierung des neuen § 326 Abs. 2 StGB, in welche auch die abfallstrafrechtlich relevanten Vorschriften des Basler Übereinkommens, des EG-Vertrages, der EG-Abfallverbringungsverordnung und die des Abfallverbringungsgesetzes einbezogen sind. Da das deutsche Strafrecht im Bereich des innergemeinschaftlichen Abfallverkehrs zunehmend durch das Europäische Gemeinschaftsrecht determiniert wird, steht hierbei die Abhängigkeit des strafrechtlichen Verbringungstatbestands von den Regelungen der EG-Abfallverbringungsverordnung (sog. Europäische Verwaltungsakzessorietät) im Vordergrund der Betrachtung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Justitiabler Föderalismus.

Justitiabler Föderalismus. von Kenntner,  Markus
Regieren bedeutet im modernen Staatswesen in erster Linie "Gesetze machen". Deutlich wird dies nicht nur an der zunehmenden Bedeutung der EU, die als "Rechtssetzungsgemeinschaft" Hoheitsgewalt fast ausschließlich auf dem Wege der Normgebung ausübt, vielmehr bezeugt auch umgekehrt der Bedeutungsverlust der Bundesländer, daß fehlende Gesetzgebungszuständigkeiten politisch nur kaum kompensiert werden können. Effektive föderalistische Ordnungsmodelle können aus diesem Grund nur dort angenommen werden, wo den dezentralen Teilebenen auch substantielle Normsetzungsbefugnisse verbleiben. Dies setzt aber nicht nur die Zuordnung von Kompetenzen voraus, sondern vielmehr auch die Möglichkeit, diese vor unbefugter Inanspruchnahme durch die Zentralebene zu verteidigen. Die Staatspraxis zu Art. 72 Abs. 2 GG a. F. hat dies nachdrücklich belegt. Nur ein justitiabler Föderalismus ist daher ein wirkungsvoller Föderalismus. Mit dem Vorschlag, föderale Kompetenzzuweisungsnormen als subjektive Rechtspositionen zu begreifen, zeigt der Autor einen Lösungsweg auf: Eingriffe in derartige Kompetenzpositionen unterliegen dem Übermaßverbot und werden so einer effektiven gerichtlichen Kontrolle zugänglich. Denn der Kontrollmaßstab des Übermaßverbots ist von der Rechtsprechung konkretisiert und mit einem klaren Bedeutungsgehalt gefüllt worden. Im ersten Teil der Arbeit wird zunächst die theoretische Konzeption entwickelt. Anschließend analysiert Kenntner den materiellen Regelungsgehalt der Kompetenzzuweisungen für die Gemeinden und die Länder im Gefüge des Grundgesetzes. Schließlich unternimmt er einen rechtsvergleichenden Blick auf ausgesuchte ausländische Föderalsysteme und versucht, die entwickelte Konzeption auch auf die vertikale Kompetenzverteilung der Europäischen Union anzuwenden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zur rechtlichen Durchsetzung von europäischen Straßen.

Zur rechtlichen Durchsetzung von europäischen Straßen. von Gottschewski,  Martina
In der vorliegenden Dissertation "Zur rechtlichen Durchsetzung von europäischen Straßen" erarbeitet die Autorin an der Schnittstelle zwischen Europa- und Verwaltungsrecht die Bedeutung europäischer Verkehrsplanung für die bundesdeutsche Fernstraßenplanung. Es wird untersucht, welchen Einfluß die europäischen Leitlinien gem. Art. 129 c EGV auf den Bedarfsplan ausüben. Ausgangspunkt ist die starke Verkehrszunahme. Im ersten Teil der Arbeit wird dargelegt, wie deutsche Fernstraßenplanung gesteuert wird und welchen Begrenzungen sie unterliegt. Der zweite Teil zeigt die Entwicklung der europäischen Infrastrukturplanung mit Schwerpunkt Straßenplanung. Es wird vor allem auf die durch den Vertrag von Maastricht aufgenommenen Art. 129 b-d EGV eingegangen, die den Rahmen der transeuropäischen Netze und die Grundlage der den Verkehrssektor betreffenden Leitlinien darstellen. Im dritten Teil erarbeitet Gottschewski die Bindungswirkung von Art. 129 b-d EGV und der Leitlinien. Demnach ist die Berücksichtigung europäischer Belange für die Fernstraßenplanung weder gem. Art. 129 b-d EGV noch verfassungsrechtlich oder einfachgesetzlich geboten. Im vierten Teil beleuchtet die Autorin schließlich die tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeiten der Leitlinien auf die deutsche Fernstraßenplanung. Weiter wird dargelegt, welche Chancen ein zu entwickelnder "Europäischer Bedarfsplan" für die Durchsetzung europäischer Belange bieten könnte. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, daß die europäische Verkehrsplanung in Form der Leitlinien lediglich im Abwägungsprozeß der Fernstraßenplanung als europäisches Gütesiegel berücksichtigt wird. Eine verbindliche europäische Verkehrsplanung findet trotz der Schaffung der Art. 129 b-d EGV noch nicht statt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verwaltung in der Europäischen Union.

Verwaltung in der Europäischen Union. von Magiera,  Siegfried, Sommermann,  Karl-Peter
Das Europäische Gemeinschaftsrecht bestimmt zunehmend die Entscheidungspraxis der öffentlichen Verwaltung und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Dies gilt nicht nur für das materielle Verwaltungsrecht, d. h. die inhaltlichen Standards, sondern längst auch für das Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht. Neben der schrittweisen Verfestigung von Strukturen eines allgemeinen europäischen Verwaltungsrechts kristallisieren sich auf der Gemeinschaftsebene zugleich systembildende Kerne eines besonderen europäischen Verwaltungsrechts heraus. Diesen Entwicklungen einer Europäisierung des nationalen Rechts und einer Systembildung auf supranationaler Ebene ist der vorliegende Band gewidmet, welcher die Beiträge des vom 10. bis 12. April 2000 an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer veranstalteten Ersten Europa-Forums vereinigt. Wenngleich die Wechselwirkung zwischen europäischem Gemeinschaftsrecht und deutschem Recht im Mittelpunkt der Betrachtungen steht, kommen auch Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu Wort. Erörtert wird im Übrigen die Frage der Notwendigkeit und Realisierbarkeit eines gemeinsamen europäischen Verwaltungsrechts. Der Band richtet sich an Entscheidungsträger in Verwaltung, Wirtschaft und Gerichtsbarkeit sowie Wissenschaftler, die auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts sowie des Europarechts tätig sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Im- und Export von Abfällen innerhalb der Europäischen Union aus umweltstrafrechtlicher Sicht.

Der Im- und Export von Abfällen innerhalb der Europäischen Union aus umweltstrafrechtlicher Sicht. von Breuer,  Barbara
Mit der Unterzeichnung des Basler Übereinkommens hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, jeglichen unerlaubten Abfallverkehr im Sinne des Übereinkommens zu ahnden. In Erfüllung dieser Verpflichtung hat der deutsche Strafgesetzgeber einen Verbringungstatbestand geschaffen, den er am 14. Oktober 1994 als neuen Absatz 2 in den Straftatbestand der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung (§ 326 StGB) eingefügt hat. Die vorliegende Arbeit behandelt das Abfallverbringungsstrafrecht vor und nach dieser Reform. Sie enthält eine ausführliche Kommentierung des neuen § 326 Abs. 2 StGB, in welche auch die abfallstrafrechtlich relevanten Vorschriften des Basler Übereinkommens, des EG-Vertrages, der EG-Abfallverbringungsverordnung und die des Abfallverbringungsgesetzes einbezogen sind. Da das deutsche Strafrecht im Bereich des innergemeinschaftlichen Abfallverkehrs zunehmend durch das Europäische Gemeinschaftsrecht determiniert wird, steht hierbei die Abhängigkeit des strafrechtlichen Verbringungstatbestands von den Regelungen der EG-Abfallverbringungsverordnung (sog. Europäische Verwaltungsakzessorietät) im Vordergrund der Betrachtung.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Justitiabler Föderalismus.

Justitiabler Föderalismus. von Kenntner,  Markus
Regieren bedeutet im modernen Staatswesen in erster Linie "Gesetze machen". Deutlich wird dies nicht nur an der zunehmenden Bedeutung der EU, die als "Rechtssetzungsgemeinschaft" Hoheitsgewalt fast ausschließlich auf dem Wege der Normgebung ausübt, vielmehr bezeugt auch umgekehrt der Bedeutungsverlust der Bundesländer, daß fehlende Gesetzgebungszuständigkeiten politisch nur kaum kompensiert werden können. Effektive föderalistische Ordnungsmodelle können aus diesem Grund nur dort angenommen werden, wo den dezentralen Teilebenen auch substantielle Normsetzungsbefugnisse verbleiben. Dies setzt aber nicht nur die Zuordnung von Kompetenzen voraus, sondern vielmehr auch die Möglichkeit, diese vor unbefugter Inanspruchnahme durch die Zentralebene zu verteidigen. Die Staatspraxis zu Art. 72 Abs. 2 GG a. F. hat dies nachdrücklich belegt. Nur ein justitiabler Föderalismus ist daher ein wirkungsvoller Föderalismus. Mit dem Vorschlag, föderale Kompetenzzuweisungsnormen als subjektive Rechtspositionen zu begreifen, zeigt der Autor einen Lösungsweg auf: Eingriffe in derartige Kompetenzpositionen unterliegen dem Übermaßverbot und werden so einer effektiven gerichtlichen Kontrolle zugänglich. Denn der Kontrollmaßstab des Übermaßverbots ist von der Rechtsprechung konkretisiert und mit einem klaren Bedeutungsgehalt gefüllt worden. Im ersten Teil der Arbeit wird zunächst die theoretische Konzeption entwickelt. Anschließend analysiert Kenntner den materiellen Regelungsgehalt der Kompetenzzuweisungen für die Gemeinden und die Länder im Gefüge des Grundgesetzes. Schließlich unternimmt er einen rechtsvergleichenden Blick auf ausgesuchte ausländische Föderalsysteme und versucht, die entwickelte Konzeption auch auf die vertikale Kompetenzverteilung der Europäischen Union anzuwenden.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Kommunale Selbstverwaltung in Deutschland und Europa.

Kommunale Selbstverwaltung in Deutschland und Europa. von Grupp,  Klaus, Ronellenfitsch,  Michael
Das wissenschaftliche Werk Willi Blümels ist - ebenso wie seine gutachterliche und forensische Tätigkeit - in erheblichem Umfang durch die Beschäftigung mit Rechtsproblemen der kommunalen Selbstverwaltung geprägt. Es lag deshalb nahe, anläßlich des 65. Geburtstages von Willi Blümel, am 6. Januar 1994, ein Symposium mit seinen Kollegen und Schülern diesem Thema zu widmen, zu dem er auch in zahlreichen Vorträgen und Veröffentlichungen Maßgebliches beigetragen hat. Die Referate und Diskussionsbeiträge dieses Symposiums sind in dem vorliegenden Band zusammengefaßt; sie sind nicht nur eine momentane Situationsbeschreibung zur kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland und Europa, sondern sie werden auch für die weitere Entwicklung richtungweisend sein. Die Erörterungen durch ausgewiesene Sachkenner betreffen grundsätzliche und zugleich aktuelle Fragen und führen die Beschäftigung von Willi Blümel auf kommunalrechtlichem Gebiet fort: Zunächst werden die europäischen Bezüge der kommunalen Selbstverwaltung angesprochen (Siegfried Magiera), von denen in der deutschen rechtswissenschaftlichen Literatur teilweise eine zusätzliche Beschränkung der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung von Gemeinden und Kreisen befürchtet wird, und hieran schließt sich eine Darstellung der Situation in den neuen Bundesländern (von Günter Püttner) an; weiterhin werden die - ungeachtet einer umfänglichen Judikatur nach wie vor umstrittenen - Probleme des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes (von Werner Hoppe) behandelt sowie Aspekte aus dem Bereich von Planung und kommunaler Selbstverwaltung (durch Udo Steiner) näher betrachtet, mit denen Rechtsprechung und Schrifttum in neuerer Zeit befaßt sind. Die im Wortlaut wiedergegebene eingehende Diskussion der Referate verdeutlicht nicht nur das Für und Wider in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung, sondern sie enthält auch deutliche Hinweise für den weiteren Gang der Debatte um Stellung und Aufgaben von Gemeinden und Gemeindeverbänden unter dem Grundgesetz und im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei- und Zollverwaltungen und Rechtsschutz in Deutschland.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei- und Zollverwaltungen und Rechtsschutz in Deutschland. von Harings,  Lothar
Der Autor untersucht - aus verwaltungsrechtlicher Perspektive - neue Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Polizei- und Zollverwaltungen im Hinblick auf deren Konsequenzen für den Individualrechtsschutz in Deutschland. Referenzgebiete sind die Schengener Übereinkommen, die Zusammenarbeit im Zollwesen und das Europol-Übereinkommen, die zunächst einzeln vorgestellt werden. Ihre Strukturelemente werden sodann in den allgemeinen Kontext europäischer Verwaltungszusammenarbeit gestellt. Dabei wird deutlich, daß die neuen Kooperationsformen zwar ihren Ursprung im Völkerrecht haben, die Intensität der Kooperation aber darüber hinausgeht. Auch der Rechtsrahmen, die 3. Säule der Europäischen Union, ist ursprünglich dem Bereich klassischen Völkerrechts zuzuordnen gewesen, nähert sich jedoch - insbesondere im Hinblick auf die Änderungen durch den Vertrag von Amsterdam - dem Gemeinschaftsrecht an. Ausgangspunkt der Überlegungen zum Rechtsschutz sind die Rechtsschutzgarantien des Art. 19 Abs. 4 GG und des Art. 6 EMRK. Vor dem Hintergrund staatenübergreifender Kooperationsvorgänge kann Maßstab für das Rechtsschutzniveau nicht allein das nationale Recht sein. Allerdings gewährleistet Art. 6 EMRK vergleichbare Rechtsschutzstandards. Ebenso wie das Grundmodell der Verwaltungskooperation im Rechtshilferecht liegt, folgt auch der Rechtsschutz weitgehend dem klassischen Prinzip des Trennungsmodells im Rechtshilferecht: Gerichtsschutz wird "pro rata" des jeweiligen Kooperationsbeitrages durch nationale Gerichte gewährt. Dieses Trennungsmodell des Rechtsschutzes wird jedoch den neuen Kooperationsformen nicht mehr gerecht, da eine Abgrenzung der nationalen Verursachungsbeiträge nicht mehr ohne weiteres möglich ist. Der Autor zeigt die durch die grenzüberschreitende Kooperation aufgeworfenen Rechtsschutzprobleme und Lösungsmöglichkeiten auf.
Aktualisiert: 2023-05-20
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