Nachdem bei Erbfällen mit Auslandsbezug zur Bestimmung des anwendbaren Rechts seit Inkrafttreten der EuErb-VO nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt wird, steht die deutsche Erbrechtspraxis vor Herausforderungen. Denn ein gefestigtes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Verordnung hat sich bislang nicht herausgebildet.
Das nimmt die Arbeit zum Anlass, unter Rückgriff auf klassische Auslegungsmethoden ein dogmatisch begründetes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt in Art. 4, 21 Abs. 1 EuErb-VO zu entwickeln und sich zugleich mit der Rechtsprechung zu ebendieser Anknüpfung in anderen Rechtsakten sowie mit den von der Literatur zum Aufenthaltsprinzip in der EuErb-VO vertretenen Ansichten auseinanderzusetzen.
Ausgehend von dem so entwickelten Aufenthaltsbegriff werden Kriterien herausgearbeitet, die vom Rechtsanwender als Indizien im Zusammenhang mit der Beurteilung des gewöhnlichen Aufenthalts herangezogen werden können. Mittels des erzielten Begriffsverständnisses sowie Indizienkatalogs löst die Arbeit sodann eine Reihe praxisrelevanter Fallgestaltungen und beschäftigt sich abschließend mit Problemen, die beim Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in der Gerichtspraxis auftreten können.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nachdem bei Erbfällen mit Auslandsbezug zur Bestimmung des anwendbaren Rechts seit Inkrafttreten der EuErb-VO nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt wird, steht die deutsche Erbrechtspraxis vor Herausforderungen. Denn ein gefestigtes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Verordnung hat sich bislang nicht herausgebildet.
Das nimmt die Arbeit zum Anlass, unter Rückgriff auf klassische Auslegungsmethoden ein dogmatisch begründetes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt in Art. 4, 21 Abs. 1 EuErb-VO zu entwickeln und sich zugleich mit der Rechtsprechung zu ebendieser Anknüpfung in anderen Rechtsakten sowie mit den von der Literatur zum Aufenthaltsprinzip in der EuErb-VO vertretenen Ansichten auseinanderzusetzen.
Ausgehend von dem so entwickelten Aufenthaltsbegriff werden Kriterien herausgearbeitet, die vom Rechtsanwender als Indizien im Zusammenhang mit der Beurteilung des gewöhnlichen Aufenthalts herangezogen werden können. Mittels des erzielten Begriffsverständnisses sowie Indizienkatalogs löst die Arbeit sodann eine Reihe praxisrelevanter Fallgestaltungen und beschäftigt sich abschließend mit Problemen, die beim Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in der Gerichtspraxis auftreten können.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das nimmt die Arbeit zum Anlass, unter Rückgriff auf klassische Auslegungsmethoden ein dogmatisch begründetes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt in Art. 4, 21 Abs. 1 EuErb-VO zu entwickeln und sich zugleich mit der Rechtsprechung zu ebendieser Anknüpfung in anderen Rechtsakten sowie mit den von der Literatur zum Aufenthaltsprinzip in der EuErb-VO vertretenen Ansichten auseinanderzusetzen.
Ausgehend von dem so entwickelten Aufenthaltsbegriff werden Kriterien herausgearbeitet, die vom Rechtsanwender als Indizien im Zusammenhang mit der Beurteilung des gewöhnlichen Aufenthalts herangezogen werden können. Mittels des erzielten Begriffsverständnisses sowie Indizienkatalogs löst die Arbeit sodann eine Reihe praxisrelevanter Fallgestaltungen und beschäftigt sich abschließend mit Problemen, die beim Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in der Gerichtspraxis auftreten können.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nachdem bei Erbfällen mit Auslandsbezug zur Bestimmung des anwendbaren Rechts seit Inkrafttreten der EuErb-VO nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt wird, steht die deutsche Erbrechtspraxis vor Herausforderungen. Denn ein gefestigtes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Verordnung hat sich bislang nicht herausgebildet.
Das nimmt die Arbeit zum Anlass, unter Rückgriff auf klassische Auslegungsmethoden ein dogmatisch begründetes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt in Art. 4, 21 Abs. 1 EuErb-VO zu entwickeln und sich zugleich mit der Rechtsprechung zu ebendieser Anknüpfung in anderen Rechtsakten sowie mit den von der Literatur zum Aufenthaltsprinzip in der EuErb-VO vertretenen Ansichten auseinanderzusetzen.
Ausgehend von dem so entwickelten Aufenthaltsbegriff werden Kriterien herausgearbeitet, die vom Rechtsanwender als Indizien im Zusammenhang mit der Beurteilung des gewöhnlichen Aufenthalts herangezogen werden können. Mittels des erzielten Begriffsverständnisses sowie Indizienkatalogs löst die Arbeit sodann eine Reihe praxisrelevanter Fallgestaltungen und beschäftigt sich abschließend mit Problemen, die beim Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in der Gerichtspraxis auftreten können.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die ab August 2015 anwendbare neue Europäische Erbrechtsverordnung stellt die Rechtspraxis vor neue Herausforderungen. Das 1. Regensburger Symposium für Europäisches Erbrecht (10./11.4.2014) hatte daher das Thema "Erbfälle mit Auslandsberührung unter Geltung der Europäischen Erbrechtsverordnung" zum Gegenstand. Insbesondere waren dabei die Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers unter Geltung der Verordnung von Interesse.
Nach der Einführung in Grundfragen der EuErbVO (Walter Pintens) folgt ein Beitrag über das neu geschaffene Europäische Nachlasszeugnis (Christoph Dorsel). Es schließen sich Länderberichte zu den aus deutscher Perspektive wichtigen Rechtsordnungen von
- Skandinavien (Torstein Frantzen), Spanien (Francisco Pertíñez Vílchez), Österreich (Ena-Marlis Bajons), Italien (Maria Giovanna Cubeddu Wiedemann) und Frankreich (Christoph Döbereiner)
an. Eine rechtsvergleichende Zusammenfassung mit einem Ausblick auf die nationale Umsetzung (Anatol Dutta) schließt den Tagungsband ab.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Ab 17.8.2015 gilt für die immer bedeutsameren Nachlassfälle mit Auslandsbezug (ca. 450.000 pro Jahr, Tendenz steigend) die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Mit erheblichen Umstellungen für die Praxis: Regelanknüpfung an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt, neuartige Rechtswahlmöglichkeiten (Folge: vermehrter Import ausl. Erbrechts!) sowie manche überraschende Folge, die erst bei näherem Hinsehen deutlich wird.
Das neue FamRZ-Buch bietet alles Erforderliche: Grundlagen, konkrete Lösungsvorschläge (über 80 Beispielsfälle!), zahlreiche Praxistipps, umfassende Formulierungsvorschläge, Überblick über Regelungen in den anderen europ. Staaten (zu Erbvertrag/gem. Testament/Erbverzicht).
Alles von zwei auf internationale Fälle spezialisierten Praktikern. Insbesondere für (Fach-)Anwälte, Notare und (Nachlass-)Gerichte.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Ab 17.8.2015 gilt für die immer bedeutsameren Nachlassfälle mit Auslandsbezug (ca. 450.000 pro Jahr, Tendenz steigend) die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Mit erheblichen Umstellungen für die Praxis: Regelanknüpfung an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt, neuartige Rechtswahlmöglichkeiten (Folge: vermehrter Import ausl. Erbrechts!) sowie manche überraschende Folge, die erst bei näherem Hinsehen deutlich wird.
Das neue FamRZ-Buch bietet alles Erforderliche: Grundlagen, konkrete Lösungsvorschläge (über 80 Beispielsfälle!), zahlreiche Praxistipps, umfassende Formulierungsvorschläge, Überblick über Regelungen in den anderen europ. Staaten (zu Erbvertrag/gem. Testament/Erbverzicht).
Alles von zwei auf internationale Fälle spezialisierten Praktikern. Insbesondere für (Fach-)Anwälte, Notare und (Nachlass-)Gerichte.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Ab 17.8.2015 gilt für die immer bedeutsameren Nachlassfälle mit Auslandsbezug (ca. 450.000 pro Jahr, Tendenz steigend) die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Mit erheblichen Umstellungen für die Praxis: Regelanknüpfung an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt, neuartige Rechtswahlmöglichkeiten (Folge: vermehrter Import ausl. Erbrechts!) sowie manche überraschende Folge, die erst bei näherem Hinsehen deutlich wird.
Das neue FamRZ-Buch bietet alles Erforderliche: Grundlagen, konkrete Lösungsvorschläge (über 80 Beispielsfälle!), zahlreiche Praxistipps, umfassende Formulierungsvorschläge, Überblick über Regelungen in den anderen europ. Staaten (zu Erbvertrag/gem. Testament/Erbverzicht).
Alles von zwei auf internationale Fälle spezialisierten Praktikern. Insbesondere für (Fach-)Anwälte, Notare und (Nachlass-)Gerichte.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die 3. Auflage weist einen sicheren Weg zu den Grundpfeilern des Internationalen Erbrechts – die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) sowie das sie flankierende Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG). Das mit zahlreichen Praxis- und Formulierungshinweisen versehene Werk behandelt auch sonstige, für die Lösung internationaler Erbrechtsfälle relevante Fragestellungen und Vorschriften:
• die unter Geltung der EuErbVO weiterhin vorrangig zu beachtenden erbrechtlichen Staatsverträge sowie
• die „Restvorschriften“ des EGBGB
• die DurchführungsVO zur EuErbVO, das die zur Durchführung der EuErbVO erlassenen Formblätter ausführlich erläutert.
• NEU: Der umfangreiche Länderteil bringt konzentrierte Darstellungen zum Erbrecht in allen an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden EU- und Nicht-EU-Ländern sowie einer Vielzahl weiterer Länder
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die 3. Auflage weist einen sicheren Weg zu den Grundpfeilern des Internationalen Erbrechts – die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) sowie das sie flankierende Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG). Das mit zahlreichen Praxis- und Formulierungshinweisen versehene Werk behandelt auch sonstige, für die Lösung internationaler Erbrechtsfälle relevante Fragestellungen und Vorschriften:
• die unter Geltung der EuErbVO weiterhin vorrangig zu beachtenden erbrechtlichen Staatsverträge sowie
• die „Restvorschriften“ des EGBGB
• die DurchführungsVO zur EuErbVO, das die zur Durchführung der EuErbVO erlassenen Formblätter ausführlich erläutert.
• NEU: Der umfangreiche Länderteil bringt konzentrierte Darstellungen zum Erbrecht in allen an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden EU- und Nicht-EU-Ländern sowie einer Vielzahl weiterer Länder
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die 3. Auflage weist einen sicheren Weg zu den Grundpfeilern des Internationalen Erbrechts – die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) sowie das sie flankierende Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG). Das mit zahlreichen Praxis- und Formulierungshinweisen versehene Werk behandelt auch sonstige, für die Lösung internationaler Erbrechtsfälle relevante Fragestellungen und Vorschriften:
• die unter Geltung der EuErbVO weiterhin vorrangig zu beachtenden erbrechtlichen Staatsverträge sowie
• die „Restvorschriften“ des EGBGB
• die DurchführungsVO zur EuErbVO, das die zur Durchführung der EuErbVO erlassenen Formblätter ausführlich erläutert.
• NEU: Der umfangreiche Länderteil bringt konzentrierte Darstellungen zum Erbrecht in allen an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden EU- und Nicht-EU-Ländern sowie einer Vielzahl weiterer Länder
Aktualisiert: 2023-06-30
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Zum Werk
Dieser Grundriss lehrt kompakt, prägnant und studienorientiert das Internationale Zivilverfahrensrecht, lässt aber auch die Bezüge zur Falllösung und zur Rechtspraxis nicht vermissen.
Infolge der Harmonisierung der nationalen Rechtsordnungen durch europäisches Recht in diesem Bereich gewinnt das Gebiet an Bedeutung in der universitären Ausbildung und verselbständigt sich gegenüber dem Internationalen Privatrecht.
Dadurch eignet sich das Buch nicht nur für Jurastudierende und Referendarinnen und Referendare, sondern auch für Praktikerinnen und Praktiker, die sich in die Materie einarbeiten wollen.
Inhalt:GrundlagenRechtsquellenErkenntnisverfahrenAusländer als VerfahrensbeteiligteFamiliensachenEinstweiliger RechtsschutzAnerkennung und Vollstreckung
Vorteile auf einen Blickzahlreiche Fälleprägnante Darstellungrenommierter Autor
Zur Neuauflage
In dieser Auflage wird das Werk wieder auf den neuesten Stand von Rechtsprechung Literatur gebracht.
Zielgruppe
Für Studierende, Referendarinnen und Referendare und Praktikerinnen und Praktiker.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-28
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Aktualisiert: 2023-06-28
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Aktualisiert: 2023-06-27
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Aktualisiert: 2023-06-27
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Aktualisiert: 2023-06-26
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Aktualisiert: 2023-06-23
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