Die soziale Dimension der Europäischen Gemeinschaft.

Die soziale Dimension der Europäischen Gemeinschaft. von Kuhn,  Heike
Im europäischen Einigungsprozeß wird seit der Inangriffnahme des Projekts der Errichtung und Vollendung des Binnenmarktes auch der sozialen Dimension des Binnenmarktes - und damit der Gemeinschaftstätigkeit im sozialen Bereich - verstärkte Aufmerksamkeit zuteil. Die Rede ist gleichermaßen vom »sozialen Europa«, dem »europäischen Sozialraum«, der »Europäischen Sozialunion« wie vom »sozialen Defizit« Europas. Mit der Annahme der »Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer« im Jahre 1989 durch die Staats- und Regierungschefs von elf Mitgliedstaaten ist das Bestreben der Gemeinschaft, neben der Vertiefung der Integration im wirtschaftlichen Bereich auch eine verstärkte Integration im sozialen Bereich zu erreichen, eindrucksvoll dokumentiert worden. Dieser Zielsetzung tragen die entsprechenden Regelungen des Vertrages über die Europäische Union und das dem Vertrag beigefügte Protokoll über die Sozialpolitik Rechnung. Daß nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereit sind, eine vertiefte Integration im sozialen Bereich mitzutragen, zeigt sich an der Sonderstellung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands im sozialen Bereich. Zu erwarten ist, daß die »Europäische Sozialunion«. in ähnlicher Weise wie die geplante Wirtschafts- und Währungsunion wohl nur auf dem Wege einer abgestuften Integration zu erreichen sein wird. Ziel der Arbeit ist es, das gemeinschaftliche Tätigwerden im sozialen Bereich zu erfassen und rechtlich zu würdigen. Nach einer Darstellung der gemeinschaftlichen Praxis im sozialen Bereich (1. Teil) werden Gebiete untersucht, die in jüngster Zeit auf gemeinschaftlicher und mitgliedstaatlicher Ebene wie auch im Schrifttum besonders intensiv diskutiert worden sind (Arbeitsrecht, Transfer von Leistungen der sozialen Sicherheit und Sozialer Dialog, 2. Teil). Einen weiteren Schwerpunkt bilden grundsätzliche Fragen von Kompetenzzuweisungen an die Gemeinschaft im sozialen Bereich (3. Teil).
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die soziale Dimension der Europäischen Gemeinschaft.

Die soziale Dimension der Europäischen Gemeinschaft. von Kuhn,  Heike
Im europäischen Einigungsprozeß wird seit der Inangriffnahme des Projekts der Errichtung und Vollendung des Binnenmarktes auch der sozialen Dimension des Binnenmarktes - und damit der Gemeinschaftstätigkeit im sozialen Bereich - verstärkte Aufmerksamkeit zuteil. Die Rede ist gleichermaßen vom »sozialen Europa«, dem »europäischen Sozialraum«, der »Europäischen Sozialunion« wie vom »sozialen Defizit« Europas. Mit der Annahme der »Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer« im Jahre 1989 durch die Staats- und Regierungschefs von elf Mitgliedstaaten ist das Bestreben der Gemeinschaft, neben der Vertiefung der Integration im wirtschaftlichen Bereich auch eine verstärkte Integration im sozialen Bereich zu erreichen, eindrucksvoll dokumentiert worden. Dieser Zielsetzung tragen die entsprechenden Regelungen des Vertrages über die Europäische Union und das dem Vertrag beigefügte Protokoll über die Sozialpolitik Rechnung. Daß nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereit sind, eine vertiefte Integration im sozialen Bereich mitzutragen, zeigt sich an der Sonderstellung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands im sozialen Bereich. Zu erwarten ist, daß die »Europäische Sozialunion«. in ähnlicher Weise wie die geplante Wirtschafts- und Währungsunion wohl nur auf dem Wege einer abgestuften Integration zu erreichen sein wird. Ziel der Arbeit ist es, das gemeinschaftliche Tätigwerden im sozialen Bereich zu erfassen und rechtlich zu würdigen. Nach einer Darstellung der gemeinschaftlichen Praxis im sozialen Bereich (1. Teil) werden Gebiete untersucht, die in jüngster Zeit auf gemeinschaftlicher und mitgliedstaatlicher Ebene wie auch im Schrifttum besonders intensiv diskutiert worden sind (Arbeitsrecht, Transfer von Leistungen der sozialen Sicherheit und Sozialer Dialog, 2. Teil). Einen weiteren Schwerpunkt bilden grundsätzliche Fragen von Kompetenzzuweisungen an die Gemeinschaft im sozialen Bereich (3. Teil).
Aktualisiert: 2023-06-15
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Soziale Integration in Europa II.

Soziale Integration in Europa II. von Kleinhenz,  Gerhard
Der Ausschuß für Sozialpolitik in der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Verein für Socialpolitik, hatte unter dem Eindruck der Verwirklichung des Binnenmarktes und der fortschreitenden Integration zu einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion nach dem Vertrag von Maastricht die Frage nach der sozialen Integration in Europa aufgenommen (SVS 222/I). Die Wahl dieser Thematik folgte der wiederauflebenden öffentlichen Debatte um die Bedeutung der »sozialen Dimension« in der Europäischen Integration und den Bestrebungen der Regierungen zur Betonung der sozialen Dimension, zur Verankerung der »Subsidiarität« und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts (der »Solidarität«) zwischen den Mitgliedstaaten. Die Beiträge des Ausschusses für Sozialpolitik zur sozialen Integration in Europa sind zum einen der historischen Analyse der sozialen Dimension des Integrationsprozesses, der Klärung der durch den Binnenmarkt und durch die Währungsunion zu erwartenden sozialen Probleme und sozialpolitischen Herausforderungen gewidmet. Im Mittelpunkt steht die Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten und Grenzen einer Angleichung («Harmonisierung«, »Konvergenz«) einzelner Bereiche der nationalen Sozialpolitik (z. B. Lohnpolitik und Sozialpartnerschaft, Mitbestimmung, Familienpolitik, Soziale Mindestsicherung) in der Europäischen Union. Die Analyse der sozialen Integration in Europa eröffnet aber auch eine dem tatsächlichen Integrationsprozeß im Bereich der Wirtschaft entsprechende, erweiterte europäische Perspektive der Wissenschaft von der Sozialpolitik. Im Zuge der Vertiefung der Europäischen Integration bedarf es auch bei der Bestimmung und empirischen Analyse sozialer Probleme sowie bei technologischen Aussagen über Problemlösungsmöglichkeiten einer Betrachtung auf europäischer Ebene. Eine europäische Perspektive in der Wissenschaft von der Sozialpolitik enthält jedoch keineswegs eine Vorentscheidung für eine Vereinheitlichung oder gar zentralistische Gestaltung der Sozialpolitik in Europa. Vielmehr sprechen die ordnungspolitischen Grundentscheidungen in Europa für eine Verbindung von Wettbewerbsgesellschaft und Sozialstaatlichkeit, bei der nach dem Subsidiaritätsprinzip der Europäischen Union nur eine sozialpolitische Verantwortung nach dem Minimalstaatskonzept zukäme und die Mitgliedstaaten auch mit einer Pluralität von Konzepten sozialen Fortschritts im Systemwettbewerb zueinander stehen können. Dabei ist der Ausgleich regionaler Wohlstandsunterschiede zur Stärkung des Zusammenhalts zwischen den Mitgliedstaaten dann eine originäre Aufgabe der Sozialpolitik auf europäischer Ebene.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Soziale Integration in Europa II.

Soziale Integration in Europa II. von Kleinhenz,  Gerhard
Der Ausschuß für Sozialpolitik in der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Verein für Socialpolitik, hatte unter dem Eindruck der Verwirklichung des Binnenmarktes und der fortschreitenden Integration zu einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion nach dem Vertrag von Maastricht die Frage nach der sozialen Integration in Europa aufgenommen (SVS 222/I). Die Wahl dieser Thematik folgte der wiederauflebenden öffentlichen Debatte um die Bedeutung der »sozialen Dimension« in der Europäischen Integration und den Bestrebungen der Regierungen zur Betonung der sozialen Dimension, zur Verankerung der »Subsidiarität« und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts (der »Solidarität«) zwischen den Mitgliedstaaten. Die Beiträge des Ausschusses für Sozialpolitik zur sozialen Integration in Europa sind zum einen der historischen Analyse der sozialen Dimension des Integrationsprozesses, der Klärung der durch den Binnenmarkt und durch die Währungsunion zu erwartenden sozialen Probleme und sozialpolitischen Herausforderungen gewidmet. Im Mittelpunkt steht die Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten und Grenzen einer Angleichung («Harmonisierung«, »Konvergenz«) einzelner Bereiche der nationalen Sozialpolitik (z. B. Lohnpolitik und Sozialpartnerschaft, Mitbestimmung, Familienpolitik, Soziale Mindestsicherung) in der Europäischen Union. Die Analyse der sozialen Integration in Europa eröffnet aber auch eine dem tatsächlichen Integrationsprozeß im Bereich der Wirtschaft entsprechende, erweiterte europäische Perspektive der Wissenschaft von der Sozialpolitik. Im Zuge der Vertiefung der Europäischen Integration bedarf es auch bei der Bestimmung und empirischen Analyse sozialer Probleme sowie bei technologischen Aussagen über Problemlösungsmöglichkeiten einer Betrachtung auf europäischer Ebene. Eine europäische Perspektive in der Wissenschaft von der Sozialpolitik enthält jedoch keineswegs eine Vorentscheidung für eine Vereinheitlichung oder gar zentralistische Gestaltung der Sozialpolitik in Europa. Vielmehr sprechen die ordnungspolitischen Grundentscheidungen in Europa für eine Verbindung von Wettbewerbsgesellschaft und Sozialstaatlichkeit, bei der nach dem Subsidiaritätsprinzip der Europäischen Union nur eine sozialpolitische Verantwortung nach dem Minimalstaatskonzept zukäme und die Mitgliedstaaten auch mit einer Pluralität von Konzepten sozialen Fortschritts im Systemwettbewerb zueinander stehen können. Dabei ist der Ausgleich regionaler Wohlstandsunterschiede zur Stärkung des Zusammenhalts zwischen den Mitgliedstaaten dann eine originäre Aufgabe der Sozialpolitik auf europäischer Ebene.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Dezentrale Wohlfahrtsstaatlichkeit im föderalen Binnenmarkt?

Dezentrale Wohlfahrtsstaatlichkeit im föderalen Binnenmarkt? von Graser,  Alexander
Die wirtschaftliche Integration wird stärker, nicht nur in Europa, sondern weltweit. Gleichzeitig verharrt die politische Steuerung weitgehend an ihrem angestammten Ort und geht verloren. Ein Paradebeispiel hierfür liefert die Sozialpolitik. Wird der nationale Wohlfahrtsstaat, so eine gerade in Europa drängende Sorge, dem Druck des Systemwettbewerbs weichen müssen? Das Problem ist nicht neu. Es stellt sich in jedem ökonomisch integrierten Gemeinwesen, in dem Wohlfahrtsstaatlichkeit dezentral organisiert ist - nicht nur in der EU also, sondern auch in anderen Mehrebenen-Systemen, z. B. den USA. Nach einer abstrakten Erörterung des Problems analysiert der Autor die konkrete Rechtslage in den USA mit dem Ziel, übertragbare Lehren zu ziehen. Das Augenmerk gilt dabei zunächst der Interaktion von Bund- und Gliedstaaten in der Sozialpolitik, danach der Rechtsprechung zum Zugang von Migranten innerhalb der USA zu den gliedstaatlichen Sozialleistungen. Abschließend werden die hierbei entwickelten "Lehren" auf ihre mögliche Bedeutung für die Rechtsentwicklung hierzulande untersucht. Dabei wird erstens eine teilweise zentral finanzierte Mindestsicherung in der EU vorgeschlagen, um im Fall zunehmender Integration den Wettbewerbsdruck auf das Sozialleistungsniveau abzufangen. Zweitens wird für die deutsche Verfassungsrechtsprechung zu Art. 11, 33 I GG ein Konzept vorgestellt, nach dem gliedstaatliche Benachteiligungen gegenüber Neuankömmlingen einer strengeren Prüfung zu unterziehen wären als entsprechende bundesgesetzliche Normen. Infolgedessen wäre z. B. Art. 1 I Nr. 1 des Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes verfassungswidrig. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit der Otto-Hahn-Medaille der Max-Planck-Gesellschaft und dem Fakultätspreis der juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Jahr 2000.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Demographischer Wandel in der europäischen Dimension und Perspektive.

Demographischer Wandel in der europäischen Dimension und Perspektive. von Eckart,  Karl, Grundmann,  Siegfried
Am 5./6. Oktober 1995 hat die Gesellschaft für Deutschlandforschung (GfD) gemeinsam mit der Gerhard-Mercator-Universität - GH - Duisburg unter der Leitung des Vorsitzenden der GfD, Prof. Dr. Karl Eckart, eine Sondertagung zum Thema »Der demographische Wandel in seiner europäischen Dimension und Perspektive« veranstaltet. Die vorliegende Publikation enthält dort gehaltene Vorträge. Die gewählte Thematik ist derart komplex, daß nicht alle Aspekte behandelt werden konnten. Eine sehr große Rolle spielte die Frage der demographischen Alterung und die älterer Menschen. Der zunehmende Anteil älterer Menschen, darunter auch von älteren Migranten, ist in der Tat ein zentrales Problem in den Ländern der Europäischen Union. Es ist noch viel zu tun, bis die ältere Generation nicht nur als Objekt sozialer Dienste, sondern als endogenes Potential behandelt wird. Dazu gehört, daß inzwischen auch eine Alterung der in Deutschland und anderswo lebenden Ausländer begonnen hat. Es ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, aber auch des sozialen Friedens, daß sich Wissenschaft und Politik in verstärktem Maße jenen Menschen zuwenden, die zum Wohlstand in der Bundesrepublik Deutschland beigetragen haben, aus dem Arbeitsprozeß ausscheiden und entgegen früheren Absichten nun nicht anders können als in Deutschland zu bleiben. Der wissenschaftliche und politische Wert der vorliegenden Beiträge besteht nicht nur darin, daß nach den Gemeinsamkeiten der europäischen Länder, sondern auch nach ihrer Spezifik gefragt wird. Älter werdende Türken in Deutschland haben eben eine andere soziale Lage und andere Ansprüche als älter werdende Niederländer.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zukunftsperspektiven des Europäischen Sozialrechts.

Zukunftsperspektiven des Europäischen Sozialrechts. von Maydell,  Bernd Baron von, Schulte,  Bernd
Das europäische Sozialrecht, Thema des vorliegenden Bandes, stand im Mittelpunkt eines Workshops des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Sozialrecht am 20. Juli 1994 in München. Anlaß für die Veranstaltung waren die Tage der Forschung, die im Juli 1994 in Universitäten und Forschungsinstitutionen der ganzen Bundesrepublik stattgefunden haben. Diese Tage der Forschung sollten einer breiteren Öffentlichkeit Gelegenheit bieten, etwas über die Forschungseinrichtungen und die in diesen Einrichtungen geleistete Arbeit zu erfahren. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht stellte sich mit einem Workshop vor, der von Mitgliedern des Instituts und auswärtigen Referenten gemeinsam gestaltet wurde. Mit dem europäischen Sozialrecht wurde ein Thema gewählt, mit dem sich das Institut in den vergangenen Jahren intensiv beschäftigt hat. Davon zeugt z. B. das vom Institut veranstaltete Colloquium, das die »Wechselwirkungen zwischen dem europäischen Sozialrecht und dem Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland« untersucht hat (IVR 12). Je intensiver die wirtschaftliche Verflechtung in der EU wird, desto stärker ist das Bedürfnis nach einer Weiterentwicklung der sozialen Dimension in der Gemeinschaft. Das gilt nicht nur für das zur Realisierung der Freizügigkeit geschaffene koordinierende Sozialrecht, sondern auch für die Sozialpolitik, die korrespondierend zum einheitlichen europäischen Binnenmarkt nicht mehr allein national ausgerichtet sein kann. Wie sich in Anbetracht dieser unterschiedlichen Erwartungen und Wertungen das europäische Sozialrecht, verstanden als »Summe der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die dem Sozialrecht zuzurechnen sind«, entwickeln wird, ist eine interessante Frage, die im Mittelpunkt der nachfolgenden Beiträge steht. Das Thema wurde im Workshop von verschiedenen Blickwinkeln aus angegangen. Ein Ausbau des europäischen Sozialrechts und die Herausbildung eines Gemeinschaftsrechts tan
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Europäische Sozialunion.

Die Europäische Sozialunion. von Ringler,  Jochen C. K.
Die anvisierte Europäische Wirtschafts- und Währungsunion kann ohne eine Europäische Sozialunion keinen Bestand haben. Auch die Europäische Union hat sich in ihren Gründungsverträgen dem sozialen Prinzip, dem Prinzip der Brüderlichkeit und Nächstenliebe als Verfassungsprinzip verpflichtet und übernimmt damit die dem sozialen Prinzip immanenten Wesensmerkmale. Nur wenn es den Europäischen Gemeinschaften gelingt, dieses Prinzip mit Leben zu füllen, um ein »Europa der Bürger« zu schaffen, kann sich die Union in den Köpfen der Bürger Europas legitimieren. Sinnsetzung dieser Arbeit ist es, das Zielbündel der Europäischen Sozialunion zu bestimmen, zu prüfen, inwieweit das verfassungsmäßig verankerte Sozialprinzip in der europäischen Wirklichkeit seinen konkreten Niederschlag erfahren hat und rechtliche und verfassungsrechtliche Fragen, die mit der Verwirklichung der Europäischen Sozialunion in Zusammenhang stehen, aufzuzeigen und nach äquivalenten Antworten zu suchen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die soziale Dimension der Europäischen Gemeinschaft.

Die soziale Dimension der Europäischen Gemeinschaft. von Kuhn,  Heike
Im europäischen Einigungsprozeß wird seit der Inangriffnahme des Projekts der Errichtung und Vollendung des Binnenmarktes auch der sozialen Dimension des Binnenmarktes - und damit der Gemeinschaftstätigkeit im sozialen Bereich - verstärkte Aufmerksamkeit zuteil. Die Rede ist gleichermaßen vom »sozialen Europa«, dem »europäischen Sozialraum«, der »Europäischen Sozialunion« wie vom »sozialen Defizit« Europas. Mit der Annahme der »Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer« im Jahre 1989 durch die Staats- und Regierungschefs von elf Mitgliedstaaten ist das Bestreben der Gemeinschaft, neben der Vertiefung der Integration im wirtschaftlichen Bereich auch eine verstärkte Integration im sozialen Bereich zu erreichen, eindrucksvoll dokumentiert worden. Dieser Zielsetzung tragen die entsprechenden Regelungen des Vertrages über die Europäische Union und das dem Vertrag beigefügte Protokoll über die Sozialpolitik Rechnung. Daß nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereit sind, eine vertiefte Integration im sozialen Bereich mitzutragen, zeigt sich an der Sonderstellung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands im sozialen Bereich. Zu erwarten ist, daß die »Europäische Sozialunion«. in ähnlicher Weise wie die geplante Wirtschafts- und Währungsunion wohl nur auf dem Wege einer abgestuften Integration zu erreichen sein wird. Ziel der Arbeit ist es, das gemeinschaftliche Tätigwerden im sozialen Bereich zu erfassen und rechtlich zu würdigen. Nach einer Darstellung der gemeinschaftlichen Praxis im sozialen Bereich (1. Teil) werden Gebiete untersucht, die in jüngster Zeit auf gemeinschaftlicher und mitgliedstaatlicher Ebene wie auch im Schrifttum besonders intensiv diskutiert worden sind (Arbeitsrecht, Transfer von Leistungen der sozialen Sicherheit und Sozialer Dialog, 2. Teil). Einen weiteren Schwerpunkt bilden grundsätzliche Fragen von Kompetenzzuweisungen an die Gemeinschaft im sozialen Bereich (3. Teil).
Aktualisiert: 2023-06-01
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Demographischer Wandel in der europäischen Dimension und Perspektive.

Demographischer Wandel in der europäischen Dimension und Perspektive. von Eckart,  Karl, Grundmann,  Siegfried
Am 5./6. Oktober 1995 hat die Gesellschaft für Deutschlandforschung (GfD) gemeinsam mit der Gerhard-Mercator-Universität - GH - Duisburg unter der Leitung des Vorsitzenden der GfD, Prof. Dr. Karl Eckart, eine Sondertagung zum Thema »Der demographische Wandel in seiner europäischen Dimension und Perspektive« veranstaltet. Die vorliegende Publikation enthält dort gehaltene Vorträge. Die gewählte Thematik ist derart komplex, daß nicht alle Aspekte behandelt werden konnten. Eine sehr große Rolle spielte die Frage der demographischen Alterung und die älterer Menschen. Der zunehmende Anteil älterer Menschen, darunter auch von älteren Migranten, ist in der Tat ein zentrales Problem in den Ländern der Europäischen Union. Es ist noch viel zu tun, bis die ältere Generation nicht nur als Objekt sozialer Dienste, sondern als endogenes Potential behandelt wird. Dazu gehört, daß inzwischen auch eine Alterung der in Deutschland und anderswo lebenden Ausländer begonnen hat. Es ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, aber auch des sozialen Friedens, daß sich Wissenschaft und Politik in verstärktem Maße jenen Menschen zuwenden, die zum Wohlstand in der Bundesrepublik Deutschland beigetragen haben, aus dem Arbeitsprozeß ausscheiden und entgegen früheren Absichten nun nicht anders können als in Deutschland zu bleiben. Der wissenschaftliche und politische Wert der vorliegenden Beiträge besteht nicht nur darin, daß nach den Gemeinsamkeiten der europäischen Länder, sondern auch nach ihrer Spezifik gefragt wird. Älter werdende Türken in Deutschland haben eben eine andere soziale Lage und andere Ansprüche als älter werdende Niederländer.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Soziale Integration in Europa II.

Soziale Integration in Europa II. von Kleinhenz,  Gerhard
Der Ausschuß für Sozialpolitik in der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Verein für Socialpolitik, hatte unter dem Eindruck der Verwirklichung des Binnenmarktes und der fortschreitenden Integration zu einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion nach dem Vertrag von Maastricht die Frage nach der sozialen Integration in Europa aufgenommen (SVS 222/I). Die Wahl dieser Thematik folgte der wiederauflebenden öffentlichen Debatte um die Bedeutung der »sozialen Dimension« in der Europäischen Integration und den Bestrebungen der Regierungen zur Betonung der sozialen Dimension, zur Verankerung der »Subsidiarität« und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts (der »Solidarität«) zwischen den Mitgliedstaaten. Die Beiträge des Ausschusses für Sozialpolitik zur sozialen Integration in Europa sind zum einen der historischen Analyse der sozialen Dimension des Integrationsprozesses, der Klärung der durch den Binnenmarkt und durch die Währungsunion zu erwartenden sozialen Probleme und sozialpolitischen Herausforderungen gewidmet. Im Mittelpunkt steht die Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten und Grenzen einer Angleichung («Harmonisierung«, »Konvergenz«) einzelner Bereiche der nationalen Sozialpolitik (z. B. Lohnpolitik und Sozialpartnerschaft, Mitbestimmung, Familienpolitik, Soziale Mindestsicherung) in der Europäischen Union. Die Analyse der sozialen Integration in Europa eröffnet aber auch eine dem tatsächlichen Integrationsprozeß im Bereich der Wirtschaft entsprechende, erweiterte europäische Perspektive der Wissenschaft von der Sozialpolitik. Im Zuge der Vertiefung der Europäischen Integration bedarf es auch bei der Bestimmung und empirischen Analyse sozialer Probleme sowie bei technologischen Aussagen über Problemlösungsmöglichkeiten einer Betrachtung auf europäischer Ebene. Eine europäische Perspektive in der Wissenschaft von der Sozialpolitik enthält jedoch keineswegs eine Vorentscheidung für eine Vereinheitlichung oder gar zentralistische Gestaltung der Sozialpolitik in Europa. Vielmehr sprechen die ordnungspolitischen Grundentscheidungen in Europa für eine Verbindung von Wettbewerbsgesellschaft und Sozialstaatlichkeit, bei der nach dem Subsidiaritätsprinzip der Europäischen Union nur eine sozialpolitische Verantwortung nach dem Minimalstaatskonzept zukäme und die Mitgliedstaaten auch mit einer Pluralität von Konzepten sozialen Fortschritts im Systemwettbewerb zueinander stehen können. Dabei ist der Ausgleich regionaler Wohlstandsunterschiede zur Stärkung des Zusammenhalts zwischen den Mitgliedstaaten dann eine originäre Aufgabe der Sozialpolitik auf europäischer Ebene.
Aktualisiert: 2023-05-25
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