Das Familienrecht hat in der Vergangenheit vielfältige Veränderungen erfahren. Diese waren jeweils auf einen bestimmten Sachkomplex, beispielsweise das Eherecht oder das Abstammungsrecht, bezogen. Daher zeichnet sich die aktuelle Rechtslage bei den statusrelevanten Erklärungen durch eine Vielzahl unterschiedlicher positivrechtlicher Regelungen aus. Aus diesem Befund ergeben sich zwangsläufig die Fragestellungen, ob die Differenzierungen im Bereich der statusrelevanten Erklärungen sachlich gerechtfertigt und inwieweit Abweichungen von den Regelungen des Allgemeinen Teils notwendig sind. Ausgehend von diesen Fragen war das Ziel der Arbeit eine dogmatisch-systematische Untersuchung der statusrelevanten Erklärungen sowie eine Annäherung an das Wesen der statusrelevanten Erklärung des Familienrechts.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das Familienrecht hat in der Vergangenheit vielfältige Veränderungen erfahren. Diese waren jeweils auf einen bestimmten Sachkomplex, beispielsweise das Eherecht oder das Abstammungsrecht, bezogen. Daher zeichnet sich die aktuelle Rechtslage bei den statusrelevanten Erklärungen durch eine Vielzahl unterschiedlicher positivrechtlicher Regelungen aus. Aus diesem Befund ergeben sich zwangsläufig die Fragestellungen, ob die Differenzierungen im Bereich der statusrelevanten Erklärungen sachlich gerechtfertigt und inwieweit Abweichungen von den Regelungen des Allgemeinen Teils notwendig sind. Ausgehend von diesen Fragen war das Ziel der Arbeit eine dogmatisch-systematische Untersuchung der statusrelevanten Erklärungen sowie eine Annäherung an das Wesen der statusrelevanten Erklärung des Familienrechts.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die 1899 erschienene Arbeit »Grundriß des Familienrechts« des österreichischen Juristen Josef Freiherr von Anders (1851–1927) stellt einen wegweisenden Beitrag zum modernen Verständnis des Familienrechts dar.
In seiner dreigeteilten Untersuchung widmet sich von Anders zunächst dem Institut der Ehe, vom Verlöbnis bis zu seiner eventuellen Auflösung. Der zweite Teil handelt vom Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern während im letzten Teil eine Bestandsaufnahme des zeitgenössischen Vormundschaftsrechts vollzogen wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die 1899 erschienene Arbeit »Grundriß des Familienrechts« des österreichischen Juristen Josef Freiherr von Anders (1851–1927) stellt einen wegweisenden Beitrag zum modernen Verständnis des Familienrechts dar.
In seiner dreigeteilten Untersuchung widmet sich von Anders zunächst dem Institut der Ehe, vom Verlöbnis bis zu seiner eventuellen Auflösung. Der zweite Teil handelt vom Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern während im letzten Teil eine Bestandsaufnahme des zeitgenössischen Vormundschaftsrechts vollzogen wird.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Buch untersucht Rechtssprachen und ihre Übersetzung mit Schwerpunkt auf dem Sprachenpaar Koreanisch/Deutsch. Es setzt sich kritisch mit Theorien und Fragestellungen der Praxis auseinander und präsentiert ein Kompendium für Wissenschaftler und Praktiker. Dabei vergleicht die Autorin das Ehe- und Familienrecht in Korea und Deutschland.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das Buch untersucht Rechtssprachen und ihre Übersetzung mit Schwerpunkt auf dem Sprachenpaar Koreanisch/Deutsch. Es setzt sich kritisch mit Theorien und Fragestellungen der Praxis auseinander und präsentiert ein Kompendium für Wissenschaftler und Praktiker. Dabei vergleicht die Autorin das Ehe- und Familienrecht in Korea und Deutschland.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das Buch untersucht Rechtssprachen und ihre Übersetzung mit Schwerpunkt auf dem Sprachenpaar Koreanisch/Deutsch. Es setzt sich kritisch mit Theorien und Fragestellungen der Praxis auseinander und präsentiert ein Kompendium für Wissenschaftler und Praktiker. Dabei vergleicht die Autorin das Ehe- und Familienrecht in Korea und Deutschland.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die 1899 erschienene Arbeit »Grundriß des Familienrechts« des österreichischen Juristen Josef Freiherr von Anders (1851–1927) stellt einen wegweisenden Beitrag zum modernen Verständnis des Familienrechts dar.
In seiner dreigeteilten Untersuchung widmet sich von Anders zunächst dem Institut der Ehe, vom Verlöbnis bis zu seiner eventuellen Auflösung. Der zweite Teil handelt vom Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern während im letzten Teil eine Bestandsaufnahme des zeitgenössischen Vormundschaftsrechts vollzogen wird.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das anthropologisch-erbbiologische Gutachten, das dem positiven Vaterschaftsnachweis dient, ist neben dem serologischen und anderen Gutachten zum unentbehrlichen Beweismittel im heutigen Vaterschaftsprozess geworden. Da aber dieses Gutachten frühestens vom dritten Lebensjahr des ausserehelichen Kindes an erstattet werden kann, ist eine Revision gewisser Artikel des ZGB unumgänglich geworden, welche der Verfasser zum Gegenstand seiner Arbeit gemacht hat.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das erste Gesetz vom 14.6.1976 zur Reform des Ehe- und Familienrechts brachte vor dreißig Jahren eine völlige Abkehr vom Verschuldensprinzip und stellte nur noch auf das Scheitern der Ehe ab. Die Quellensammlung umfasst die Protokolle über die schwierigen und langwierigen Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates und des Bundestages (1973-1976) sowie im Vermittlungsausschuss zu den §§ 1564-1586b BGB. Die im Anhang erstmals in deutscher Übersetzung wiedergegebene Anglikanische Denkschrift von 1966 zur Scheidungsrechtsreform war von großer Bedeutung für die deutschen Reformarbeiten insbesondere für die Familienrechtskommission der Evangelischen Kirche Deutschlands und für die Eherechtskommission des Bundesministeriums der Justiz, deren Schlussberatungen von 1969 dokumentiert werden. Die Einleitung des Herausgebers erläutert die wichtigsten Stationen der Entstehung des Gesetzes von 1976 und enthält Kurzbiographien der maßgebend an der Reform beteiligten Personen.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Das Buch untersucht Rechtssprachen und ihre Übersetzung mit Schwerpunkt auf dem Sprachenpaar Koreanisch/Deutsch. Es setzt sich kritisch mit Theorien und Fragestellungen der Praxis auseinander und präsentiert ein Kompendium für Wissenschaftler und Praktiker. Dabei vergleicht die Autorin das Ehe- und Familienrecht in Korea und Deutschland.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Die Einflußnahme des Islamischen Rechts auf die Entwicklung des modernen Familienrechts in der arabischen Welt war schon wiederholt Thema von umfangreichen Studien. Dieses Werk behandelt nun die Implementierung des Islamischen Rechts in das Nationale Recht der Republik Indonesien. In komperativer Form wird nicht nur die chronologische Entwicklung der Ehegesetzgebung Indonesiens detailliert dargestellt, sondern durch Quellenedition und Aufnahme der wichtigsten Gesetzestexte und Dokumente in Band II wird auch die Möglichkeit für weitergehende Studien gegeben. Die wichtigsten Gesetze wurden z.T. erstmals ins Deutsche übertragen. Alle Dokumente wurden auf einer CD-ROM digitalisiert, die u.a. eine Volltextsuche und einen direkten Textvergleich auf geteiltem Bildschirm ermöglicht.
Aktualisiert: 2023-04-11
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Das Familienrecht hat in der Vergangenheit vielfältige Veränderungen erfahren. Diese waren jeweils auf einen bestimmten Sachkomplex, beispielsweise das Eherecht oder das Abstammungsrecht, bezogen. Daher zeichnet sich die aktuelle Rechtslage bei den statusrelevanten Erklärungen durch eine Vielzahl unterschiedlicher positivrechtlicher Regelungen aus. Aus diesem Befund ergeben sich zwangsläufig die Fragestellungen, ob die Differenzierungen im Bereich der statusrelevanten Erklärungen sachlich gerechtfertigt und inwieweit Abweichungen von den Regelungen des Allgemeinen Teils notwendig sind. Ausgehend von diesen Fragen war das Ziel der Arbeit eine dogmatisch-systematische Untersuchung der statusrelevanten Erklärungen sowie eine Annäherung an das Wesen der statusrelevanten Erklärung des Familienrechts.
Aktualisiert: 2023-04-19
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Eduard Gans, bedeutender Schüler Hegels und erster jüdischer Professor an einer juristischen Fakultät in Preußen, wichtigster Gegner Savignys seiner Zeit, gilt heute als weitgehend vergessen. Dieses Buch untersucht die methodische Auseinandersetzung, die Gans mit der Historischen Schule suchte, und widmet sich der bisher wenig erforschten dogmatischen Leistung, die Gans erbrachte. In seinem Hauptwerk «Das Erbrecht in Weltgeschichtlicher Entwicklung» entwickelte Gans unter Berufung auf Hegel eine Methodik, die das Naturrecht mit der Geschichte verband. Er veranschaulichte diese Methode am Beispiel des Erb- und Familienrechts. Umschrieben mit den Begriffen «Naturrecht und Universalrechtsgeschichte» meinte Gans in der Betrachtung aller Zeiten und Völker die dialektische Struktur der Geschichte und der Entwicklung des Rechts sichtbar machen zu können. Eike Nielsen unternimmt den Versuch, die Dogmatik des Erb- und Familienrechts darzustellen, das Gans in seinem Werk als das von der Vernunft gebotene und in der Geschichte erkennbare Recht betrachtet. Dabei zeigt sich, dass Gans im Gegensatz zu den restaurativen Bestrebungen des Vormärz eine emanzipatorische Rechtslehre begründete, welche die rechtliche Stellung der Frau und der Kinder in der Familie stärkte.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Daß Rechtssprache ebenso wie Sprache überhaupt eng mit historischen Ereignissen und Abläufen verbunden ist, ist allgemein anerkannt. Welche Einflüsse im einzelnen dabei jedoch eine Rolle gespielt haben, ist insbesondere für die Rechtssprache weitgehend unerforscht. Um zumindest für einen Teilbereich des Rechts Aufschluß hierüber zu erhalten, wird in der vorliegenden Arbeit die Entstehung und Entwicklung von gut einhundert, das Rechtsgebiet des geltenden Familienrechts tragenden Ausdrücken untersucht.Dabei zeigte sich, daß eine einheitliche Sprachentwicklung nicht stattgefunden hat. Vielmehr hat eine Vielzahl der unterschiedlichsten politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten Einfluß genommen. Daneben ergaben sich weitreichende Aufschlüsse über Rechtsentstehung und Gestaltung in der Geschichte sowie die Wechselwirkung von Recht und Sprache. Die Kenntnis dieser Sachverhalte kann wiederum als Hilfestellung bei der Auslegung von Vorschriften dieses Rechtsbereiches dienen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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