Farr, Prüfercheckl. 36. Erg.Lief. z. Grundwerk, inkl. CL 10,11 + 17

Farr, Prüfercheckl. 36. Erg.Lief. z. Grundwerk, inkl. CL 10,11 + 17 von Farr,  Wolf-Michael
Diese Ergänzungslieferung enthält die Neuauflagen der Einzelchecklisten: - Checkliste 10 (Stand 01.08.2022) - Checkliste für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Prüfungsberichten - Checkliste 11 (Stand 01.08.2022) - Checkliste für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Erstellungsberichten durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater - Checkliste 17 (Stand 01.08.2022) - Checkliste für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Konzernprüfungsberichten
Aktualisiert: 2022-12-05
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Checkliste 10 für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Prüfungsberichten

Checkliste 10 für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Prüfungsberichten von Farr,  Wolf-Michael
Checkliste 10 für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Prüfungsberichten erscheint jetzt in der 9., aktualisierten Auflage und berücksichtigt die Regelungen in § 321 HGB und IDW PS 450 n.F. (Stand 28.10.2021). Sie unterstützt die interne Qualitätssicherung und die externe Qualitätskontrolle, da hiermit eine nachvollziehbare Abwicklung der Berichterstattung über einzelne Prüfungsaufträge ermöglicht wird. Folgende Hilfsmittel sind darin enthalten: - Musterprüfungsbericht (für die mittelgroße GmbH) Der Musterprüfungsbericht ist unter Berücksichtigung von § 321 HGB und des IDW PS 450 n.F. (Stand 28.10.2021) erarbeitet worden. Der Musterbericht kann sowohl bei der Erarbeitung eines bürointernen Musterprüfungsberichts als auch für konkrete Prüfungsberichte eingesetzt werden. - Checkliste für die Anfertigung von Prüfungsberichten (Berichtsbegleitbogen) Sie kann bei allen gesetzlichen/freiwilligen Abschlussprüfungen eingesetzt werden, um den Erstellungsprozess von Berichten nach einem strukturierten einheitlichen Ablaufschema durchzuführen. - Checkliste für die Qualitätskontrolle von Prüfungsberichten (Berichtskontrolle) Sie trägt dazu bei, dass die Qualitätskontrolle der Prüfungsberichte ebenfalls nach einem festen Ablaufschema erfolgen kann. - Nachweisbogen für die Berichtskritik Der Bogen dient der Erfüllung der Berichtskritik (§ 48 Abs. 1 BS WP/vBP). - Testatsexemplar und Offenlegungsexemplar - Literaturverzeichnis
Aktualisiert: 2022-12-01
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Checkliste 17 für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Konzernprüfungsberichten

Checkliste 17 für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Konzernprüfungsberichten von Farr,  Wolf-Michael
Checkliste 17 für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Konzernprüfungsberichten erscheint jetzt in der 7., aktualisierten Auflage und berücksichtigt die Regelungen in § 321 HGB und IDW PS 450 n.F. (28.10.2021). Sie unterstützt die interne Qualitätssicherung und die externe Qualitätskontrolle, da hiermit eine nachvollziehbare Abwicklung der Berichterstattung über einzelne Prüfungsaufträge ermöglicht wird. Folgende Hilfsmittel sind darin enthalten: - Musterprüfungsbericht für die Konzernabschlussprüfung Der Musterprüfungsbericht ist unter Berücksichtigung von § 321 HGB und IDW PS 450 n.F. (Stand 28.10.2021) erarbeitet worden. Der Musterbericht kann sowohl bei der Erarbeitung eines bürointernen Musterprüfungsberichts als auch für konkrete Konzernprüfungsberichte eingesetzt werden. - Checkliste für die Anfertigung von Konzernprüfungsberichten (Berichtsbegleitbogen) Sie kann bei allen gesetzlichen/freiwilligen Konzernabschlussprüfungen eingesetzt werden, um den Erstellungsprozess von Berichten nach einem strukturierten einheitlichen Ablaufschema durchzuführen. - Checkliste für die Qualitätskontrolle von Konzernprüfungsberichten (Berichtskontrolle) Sie trägt dazu bei, dass die Qualitätskontrolle der Konzernprüfungsberichte ebenfalls nach einem festen Ablaufschema erfolgen kann. - Nachweisbogen zur Berichtskritik Der Bogen dient der Erfüllung der Berichtskritik (§ 48 Abs. 1 BS WP/vBP). - Testatsexemplar - Literaturverzeichnis Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen oder bei sonstigen Prüfungen (z.B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (IDW QS 1, künftig IDW QMS 1), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO).
Aktualisiert: 2022-12-01
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Checkliste 11 für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Erstellungsberichten durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Checkliste 11 für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Erstellungsberichten durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater von Farr,  Wolf-Michael
Checkliste 11 für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Erstellungsberichten erscheint jetzt in der 5., aktualisierten Auflage und berücksichtigt neben dem IDW S 7 (Stand: 26.03.2021) bzw. der Verlautbarung der BStBK zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen (Stand: 12./13.04.2010) zudem die Hinweise zur Verlautbarung der BStBK zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen in Bezug auf Gegebenheiten, die der Annahme der Unternehmensfortführung entgegenstehen (Stand: 07.09.2021). Die Checkliste unterstützt die interne Qualitätssicherung, da hiermit eine nachvollziehbare Abwicklung der Berichterstattung über einzelne Erstellungsaufträge ermöglicht wird. Folgende Hilfsmittel sind darin enthalten: - Mustererstellungsberichte Es werden hier 3 Mustererstellungsberichte angeboten, nämlich für die 3 Auftragsarten des IDW S 7 (03.2021). - Checkliste für die Anfertigung von Erstellungsberichten (sog. Berichtsbegleitbogen) Sie kann bei allen Typen von Erstellungsaufträgen eingesetzt werden, um den Erstellungsprozess von Berichten nach einem strukturierten einheitlichen Ablaufschema durchzuführen. Die einzelnen Arbeitsschritte aller zuständigen Personen sind damit dokumentiert und somit je-derzeit nachvollziehbar. - Checkliste für die Qualitätskontrolle von Erstellungsberichten (sog. Berichtskontrolle) Sie trägt dazu bei, dass die Qualitätskontrolle der Erstellungsberichte ebenfalls nach einem festen Ablaufschema erfolgen kann, das wiederum im Rahmen der internen Qualitätssicherung (z.B. Berichtskritik) nachvollziehbar ist. Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres-/Konzernabschlüssen bzw. bei anderen Prüfungen (z.B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (IDW QS 1, künftig IDW QMS 1), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Checklisten enthalten z.T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema.
Aktualisiert: 2022-12-01
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Farr, Checkliste 16 (Anhang n. IFRS), 9. A.

Farr, Checkliste 16 (Anhang n. IFRS), 9. A. von Farr,  Wolf-Michael
Ein vollständiger IFRS-Abschluss enthält neben der Bilanz, der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie der Kapitalflussrechnung auch einen Anhang (IAS 1.10) – jeweils für das Berichtsjahr sowie mindestens das Vorjahr (IAS 1.38 f.). Die Anhang-angaben sind systematisch (IAS 1.113), z.B. in folgender Reihenfolge (IAS 1.114 (c)) darzustellen: - Bestätigung der Übereinstimmung mit den IFRS, - Erläuterung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, - ergänzende Informationen zu den in den Abschlussbestandteilen dargestellten Posten, - sonstige Anhangangaben (z.B. Eventualverbindlichkeiten, nicht finanzielle Angaben). Die Checkliste enthält sämtliche Pflichtangaben für Unternehmen, die einen Abschluss unter Anwendung der Vorschriften des IASB aufstellen. Zusätzlich enthält sie die Angaben, die nach Ansicht des IASB wünschenswert bzw. freiwillig anzugeben sind sowie die Ausweis-pflichten, die alternativ auch im Anhang erfüllt werden können (sog. Wahlpflichtangaben). Die Checkliste dient sowohl zur Aufstellung als auch zur Prüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Verständlichkeit der im Anhang enthaltenen Angaben (Notes). Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung der IASB-Vorschriften wird die Checkliste regelmäßig an die neuen bzw. überarbeiteten IAS/IFRS bzw. SIC/IFRIC angepasst. Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen oder bei sonstigen Prüfungen (z.B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (IDW QS 1), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Checklisten enthalten z.T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein aktuelles Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema.
Aktualisiert: 2022-01-06
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Checkliste 4 für die Aufstellung und Prüfung des Lageberichts bzw. Konzernlageberichts

Checkliste 4 für die Aufstellung und Prüfung des Lageberichts bzw. Konzernlageberichts von Farr,  Wolf-Michael
Der Vorstand einer AG bzw. die Geschäftsführer einer GmbH haben nach § 264 Abs. 1 HGB – neben dem Jahresabschluss – in den ersten 3 Monaten des Geschäftsjahrs (Gj) für das Vorjahr einen Lagebericht aufzustellen. Diese Pflicht gilt auch für sog. Kapitalgesellschaften und Co, insbesondere die GmbH & Co KG. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts gilt nicht für kleine Gesellschaften i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB sowie publizitätspflichtige Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute. Ebenso haben die gesetzlichen Vertreter eines Mutterunternehmens – neben dem Konzernabschluss – in den ersten 5 Monaten des Gj für das Vorjahr einen Konzernlagebericht aufzustellen (§ 290 Abs. 1 HGB). Der Lagebericht von Inlandsemittenten (Aktien, Schuldtitel) ist auch Teil des Jahresfinanzberichts gemäß § 37v Abs. 2 Nr. 2 WpHG. Für den Inhalt gelten die Vorschriften zum Lagebericht (§§ 289 bis 289f HGB) bzw. Konzernlagebericht (§§ 315 bis 315d HGB). Im Rahmen der Abschlussprüfung ist der Lagebericht bzw. Konzernlagebericht nach § 317 Abs. 2 HGB darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen des Abschlussprüfers in Ein-klang steht und ob der Lagebericht bzw. Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens bzw. Konzerns vermittelt; dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung hat sich auch da-rauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lage- bzw. Konzernlageberichts beachtet worden sind. Vor diesem Hintergrund werden hier zwei gesonderte Checklisten für die Aufstellung bzw. Prüfung des Lageberichts (Konzernlageberichts, zusammengefassten Lageberichts) angeboten: - Checkliste 1: DRS-Checkliste für Lageberichte, Konzernlageberichte und zusammengefasste Lageberichte (unter Beachtung des HGB sowie DRS 20 vom 24.10.2019), - Checkliste 2: Zusatz-Checkliste, die ggf. vom Abschlussprüfer zusätzlich zur Checkliste 1 eingesetzt wird (Prüfungshandlungen nach IDW PS 350 n.F. vom 12.12.2017). Die o.g. Lageberichts-Checklisten können als Hilfsmittel für die Aufstellung bzw. Prüfung eingesetzt werden (zum Zwecke der Dokumentation). Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres-, Konzernabschlüssen bzw. bei anderen Prüfungen (z.B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (§ 55b WPO), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Checklisten enthalten z.T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema.
Aktualisiert: 2022-07-21
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Farr, Checkliste 9 (Anhangs der AG/KGaA), 9.A.

Farr, Checkliste 9 (Anhangs der AG/KGaA), 9.A. von Farr,  Wolf-Michael
Der Vorstand einer AG hat bzw. die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA haben nach § 264 I HGB in den ersten 3 Monaten (kleine Gesellschaften bis zu 6 Monaten) des Geschäftsjahrs für das Vorjahr einen Jahresabschluss (JA), bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang, aufzustellen. Die Farr-Checkliste Nr. 9 berücksichtigt sämtliche Pflichtangaben für den Anhang. Die vorliegende 9. Auflage (Stand: 1.6.2021) wurde aktualisiert und redaktionell angepasst. Die Anhang-Checkliste ist nicht nur auf die Prüfung, sondern auch auf die Belange der Aufstellung und Offenlegung des Anhangs ausgerichtet. Die Checkliste enthält sämtliche Pflichtangaben, Ausweisalternativen (Wahlpflichtangaben) und größenabhängigen Erleichterungen. Sie dient damit zum einen als Hilfsmittel für die Vollständigkeit des Anhangs, zum anderen entspricht ihre Gliederung dem in der Praxis regelmäßig vorzufindenden Aufbau des Anhangs (die Angaben im Anhang sind entsprechend der Reihenfolge der Posten in der Bilanz bzw. der GuV darzustellen). Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen oder bei sonstigen Prüfungen (z.B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (IDW QS 1), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Checklisten enthalten z. T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema.
Aktualisiert: 2021-12-22
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Farr, Prüfercheckl. 34. Erg.Lief. z. Grundwerk, inkl. CL 4,7 + 9

Farr, Prüfercheckl. 34. Erg.Lief. z. Grundwerk, inkl. CL 4,7 + 9 von Farr,  Wolf-Michael
Diese Ergänzungslieferung enthält die Neuauflagen der Einzelcheckliste: Checkliste 4 (Stand 01.06.2021) - Checkliste für die Aufstellung und Prüfung des Lageberichts bzw. Konzernlageberichts Checkliste 7 - (Stand 01.06.2021) - Checkliste für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Anhangs der Kapitalgesellschaft und Co/GmbH & Co KG Checkliste 9 - (Stand 01.06.2021) - Checkliste für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Anhangs der AG/KGaA
Aktualisiert: 2021-12-03
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Farr, Prüfercheckl. 33. Erg.Lief. z. Grundwerk, inkl. CL 1,5 + 8

Farr, Prüfercheckl. 33. Erg.Lief. z. Grundwerk, inkl. CL 1,5 + 8 von Farr,  Wolf-Michael
Diese Ergänzungslieferung enthält die Neuauflagen der Einzelcheckliste: - Checkliste 11 (Stand 01.06.2021) - Checkliste für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Anhangs - Checkliste 5 - (Stand 01.06.2021) für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Anhangs der kleinen GmbH - Checkliste 8 - (Stand 01.06.2021) für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Anhangs der GmbH
Aktualisiert: 2021-11-18
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FARR online

FARR online von Farr,  Wolf-Michael, IDW Verlag
Die FARR® Prüferchecklisten digital umfassen Checklisten, Musterberichte und Musteranhänge und sind ideale Arbeitsvorlagen für die Aufstellung und Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen. Untergliedert nach - Prüfungs- und Erstellungsbericht - Aufstellung und Prüfung von Anhang und Lagebericht - Offenlegung von Abschlüssen - Inventurbeobachtung sind sie ein praktisches Hilfsmittel für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Prüfungsberichten. Die FARR® Prüferchecklisten bieten optimale Materialien für die interne Qualitätssicherung: - als Teil des Qualitätssicherungs- bzw. Organisationshandbuchs - als Prüfungswerkzeug und Arbeitshilfe vor Ort - geeignet für den Review der Prüfungsleiter. Mit diesen Vorlagen ist bei jedem Auftrag kontinuierliche Qualität durch standardisierte Arbeitsabläufe und Checklisten gesichert! Zudem sind die FARR® Prüferchecklisten eine wertvolle Zusammenstellung für das erfolgreiche Bestehen der externen Qualitätskontrolle. Sie stehen für eine angemessene Abwicklung von Prüfungs- und Erstellungsaufträgen, die sich auch im kanzleiinternen Qualitätssicherungs-Handbuch wiederfindet. Das Abonnement läuft 12 Monate und verlängert sich automatisch. Der Preis wird jährlich erhoben. Es handelt sich um eine Einzelplatzlizenz.
Aktualisiert: 2022-12-01
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Farr, Checkliste 11 (Erstellungsberichte) 4. Aufl.

Farr, Checkliste 11 (Erstellungsberichte) 4. Aufl. von Farr,  Wolf-Michael
Checkliste 11 für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Erstellungsberichten erscheint jetzt in der 4., aktualisierten Auflage und berücksichtigt neben dem IDW S 7 (Stand: 27.11.2009) bzw. der Verlautbarung der BStBK zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen (Stand: 12./13.04.2010) zudem die Hinweise zur Verlautbarung der BStBK zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen in Bezug auf Gegebenheiten, die der Annahme der Unternehmensfortführung entgegenstehen (Stand: 13./14.03.2018). Die Checkliste unterstützt die interne Qualitätssicherung, da hiermit eine nachvollziehbare Abwicklung der Berichterstattung über einzelne Erstellungsaufträge ermöglicht wird. Folgende Hilfsmittel sind darin enthalten: - Mustererstellungsberichte Es werden hier 3 Mustererstellungsberichte angeboten, nämlich für die 3 Auftragsarten des IDW S 7. - Checkliste für die Anfertigung von Erstellungsberichten (sog. Berichtsbegleitbogen) Sie kann bei allen Typen von Erstellungsaufträgen eingesetzt werden, um den Erstellungsprozess von Berichten nach einem strukturierten einheitlichen Ablaufschema durchzuführen. Die einzelnen Arbeitsschritte aller zuständigen Personen sind damit dokumentiert und somit jederzeit nachvollziehbar. - Checkliste für die Qualitätskontrolle von Erstellungsberichten (sog. Berichtskontrolle) Sie trägt dazu bei, dass die Qualitätskontrolle der Erstellungsberichte ebenfalls nach einem festen Ablaufschema erfolgen kann, das wiederum im Rahmen der internen Qualitätssicherung (z.B. Berichtskritik) nachvollziehbar ist. Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres-/Konzernabschlüssen bzw. bei anderen Prüfungen (z.B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (§ 55b WPO), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Checklisten enthalten z.T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema. Bei den vorliegenden Checklisten handelt es sich um Empfehlungen des Verfassers. Es sind keine Verlautbarungen des IDW im Sinne von IDW PS 201, Tz. 28ff.
Aktualisiert: 2021-11-18
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Farr, Checkliste 2 (Konzernanhang), 9. Aufl.

Farr, Checkliste 2 (Konzernanhang), 9. Aufl. von Farr,  Wolf-Michael
Die gesetzlichen Vertreter eines Mutterunternehmens haben nach § 290 I HGB in den ersten 5 Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das Vorjahr einen Konzernabschluss, bestehend aus Konzernbilanz und Konzerngewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Konzernanhang aufzustellen.Die FARR®-Checkliste Nr. 2 berücksichtigt sämtliche Pflichtangaben für den Konzernanhang. Neu aufgenommen in die 9. Auflage wurden die Neuerungen im HGB (Gesetz zur Umsetzug der Wohnimmobilienkrediterichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften; CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz; Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärrechterichtlinie (ARUG II)). Ferner wurden die Anhangangaben nach den DRS aktualisiert.Die Konzernanhang-Checkliste ist nicht nur auf die Prüfung, sondern auch auf die Belange der Aufstellung und Offenlegung des Konzernanhangs ausgerichtet. Die Checkliste enthält sämtliche Pflichtangaben, Ausweisalternativen (Wahlpflichtangaben) und größenabhängigen Erleichterungen. Sie dient damit zum einen als Hilfsmittel für die Vollständigkeit des Konzernanhangs, zum anderen entspricht ihre Gliederung dem in der Praxis regelmäßig vorzufindenden Aufbau des Konzernanhangs (die Angaben im Konzernanhang sind entsprechend der Reihenfolge der Posten in der Konzernbilanz bzw. -GuV darzustellen). Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen oder bei sonstigen Prüfungen (z.B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (§ 55b WPO), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Checklisten enthalten z.T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein aktuelles Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema.
Aktualisiert: 2021-11-18
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Farr, Checkliste 18 (IT-Systemprüfung KMU), 6.A.

Farr, Checkliste 18 (IT-Systemprüfung KMU), 6.A. von Farr,  Wolf-Michael
Außer der IT-Revision zählen Zertifizierungen von IT-Systemen (IDW PS 880, IDW PS 951, ISAE 3402), Compliance-Beratung (BAIT/VAIT, GoBD usw.), Evaluierung betriebswirtschaftlicher Softwaresysteme (Business Application & ERP), elektronische Archivierungssysteme, Data Analytics sowie IT- und Cyber Security (BSI Grundschutz, ISO 27001) zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten. Beim Einsatz von Informationstechnologie im Unternehmen sind im Rahmen von Abschlussprüfungen IT-Systemprüfungen als Teilbereich der Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS) durchzuführen. Der Umfang dieser Prüfungen ist grundsätzlich an der Komplexität der eingesetzten IT-Umgebung auszurichten. Während bei komplexen IT-Systemen stets eine umfassende IT-Systemprüfung (nach IDW PS 330) erforderlich ist, kann sie sich bei weniger komplexen Systemen auf ausgewählte Funktionalitäten beschränken. Die Checkliste von Farr/Krüger unterstützt insbesondere bei der Durchführung von IT-Systemprüfungen bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen mit eher einfacher Hard- und Softwarestruktur. Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen oder bei sonstigen Prüfungen (z.B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (§ 55b WPO), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Checklisten enthalten z.T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein aktuelles Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema.
Aktualisiert: 2021-11-18
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