Stiften wird immer populärer. Das Jahr 2007 erlebte einen weiteren Rekord an Neuerrichtungen von rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts – die überwältigende Mehrheit hiervon sind steuerbegünstigte (»gemeinnützige«) Stiftungen. Der Staat unterstützt dieses bürgerschaftliche Engagement durch jüngste Reformen im Stiftungssteuerrecht und im Stiftungszivilrecht. Das Gesamtvermögen aller deutschen Stiftungen wird auf mittlerweile 60 Mrd. € geschätzt.
Es zeigt sich aber immer wieder, dass auch gemeinnützige Organisationen nicht gefeit sind vor Misswirtschaft, unangemessenem Ausgabeverhalten oder Fehlverwendung von zweckgebundenen Mitteln. Dann stellen sich nicht nur zivil- oder steuerrechtliche Fragen, sondern auch strafrechtliche, insbesondere mit Blick auf den Untreuetatbestand des § 266 StGB. Während zum Idealverein mögliche Untreuekonstellationen in der Literatur ansatzweise diskutiert werden, fehlt eine entsprechende Aufarbeitung zur gemeinnützigen Stiftung nahezu völlig.
Tom Lassmann formt nun erstmalig monographisch Grund und Grenzen einer möglichen Stiftungsuntreue aus. Unter Einordnung bisheriger Rechtsprechung systematisiert der Autor mögliche Untreuekonstellationen und ordnet diese den Bereichen Vermögensverwaltung (Vermögensbewirtschaftung/Kapitalanlage), Stiftungszweckverfolgung und sonstige Treuepflichten zu. Die Untersuchung orientiert sich dabei im Wesentlichen an der Prüfungsstruktur des Untreuetatbestandes. Im Mittelpunkt stehen daher Ausführungen zum tauglichen Täterkreis, zur Pflichtverletzung und zum Vermögensnachteil. Grundsätze und Pflichtenvorgaben des Stiftungszivilrechts, des Stiftungsaufsichtsrechts und des Gemeinnützigkeitsrechts werden herausgearbeitet und auf ihre Relevanz für eine mögliche Untreuestrafbarkeit hin überprüft. Es werden Rechtsregeln aus anderen Bereichen der Untreue wie GmbH-, Vereins-, Parteien- oder Haushaltsuntreue ebenso wie aktuelle Entwicklungen in der Untreuedogmatik diskutiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Stiften wird immer populärer. Das Jahr 2007 erlebte einen weiteren Rekord an Neuerrichtungen von rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts – die überwältigende Mehrheit hiervon sind steuerbegünstigte (»gemeinnützige«) Stiftungen. Der Staat unterstützt dieses bürgerschaftliche Engagement durch jüngste Reformen im Stiftungssteuerrecht und im Stiftungszivilrecht. Das Gesamtvermögen aller deutschen Stiftungen wird auf mittlerweile 60 Mrd. € geschätzt.
Es zeigt sich aber immer wieder, dass auch gemeinnützige Organisationen nicht gefeit sind vor Misswirtschaft, unangemessenem Ausgabeverhalten oder Fehlverwendung von zweckgebundenen Mitteln. Dann stellen sich nicht nur zivil- oder steuerrechtliche Fragen, sondern auch strafrechtliche, insbesondere mit Blick auf den Untreuetatbestand des § 266 StGB. Während zum Idealverein mögliche Untreuekonstellationen in der Literatur ansatzweise diskutiert werden, fehlt eine entsprechende Aufarbeitung zur gemeinnützigen Stiftung nahezu völlig.
Tom Lassmann formt nun erstmalig monographisch Grund und Grenzen einer möglichen Stiftungsuntreue aus. Unter Einordnung bisheriger Rechtsprechung systematisiert der Autor mögliche Untreuekonstellationen und ordnet diese den Bereichen Vermögensverwaltung (Vermögensbewirtschaftung/Kapitalanlage), Stiftungszweckverfolgung und sonstige Treuepflichten zu. Die Untersuchung orientiert sich dabei im Wesentlichen an der Prüfungsstruktur des Untreuetatbestandes. Im Mittelpunkt stehen daher Ausführungen zum tauglichen Täterkreis, zur Pflichtverletzung und zum Vermögensnachteil. Grundsätze und Pflichtenvorgaben des Stiftungszivilrechts, des Stiftungsaufsichtsrechts und des Gemeinnützigkeitsrechts werden herausgearbeitet und auf ihre Relevanz für eine mögliche Untreuestrafbarkeit hin überprüft. Es werden Rechtsregeln aus anderen Bereichen der Untreue wie GmbH-, Vereins-, Parteien- oder Haushaltsuntreue ebenso wie aktuelle Entwicklungen in der Untreuedogmatik diskutiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Stiften wird immer populärer. Das Jahr 2007 erlebte einen weiteren Rekord an Neuerrichtungen von rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts – die überwältigende Mehrheit hiervon sind steuerbegünstigte (»gemeinnützige«) Stiftungen. Der Staat unterstützt dieses bürgerschaftliche Engagement durch jüngste Reformen im Stiftungssteuerrecht und im Stiftungszivilrecht. Das Gesamtvermögen aller deutschen Stiftungen wird auf mittlerweile 60 Mrd. € geschätzt.
Es zeigt sich aber immer wieder, dass auch gemeinnützige Organisationen nicht gefeit sind vor Misswirtschaft, unangemessenem Ausgabeverhalten oder Fehlverwendung von zweckgebundenen Mitteln. Dann stellen sich nicht nur zivil- oder steuerrechtliche Fragen, sondern auch strafrechtliche, insbesondere mit Blick auf den Untreuetatbestand des § 266 StGB. Während zum Idealverein mögliche Untreuekonstellationen in der Literatur ansatzweise diskutiert werden, fehlt eine entsprechende Aufarbeitung zur gemeinnützigen Stiftung nahezu völlig.
Tom Lassmann formt nun erstmalig monographisch Grund und Grenzen einer möglichen Stiftungsuntreue aus. Unter Einordnung bisheriger Rechtsprechung systematisiert der Autor mögliche Untreuekonstellationen und ordnet diese den Bereichen Vermögensverwaltung (Vermögensbewirtschaftung/Kapitalanlage), Stiftungszweckverfolgung und sonstige Treuepflichten zu. Die Untersuchung orientiert sich dabei im Wesentlichen an der Prüfungsstruktur des Untreuetatbestandes. Im Mittelpunkt stehen daher Ausführungen zum tauglichen Täterkreis, zur Pflichtverletzung und zum Vermögensnachteil. Grundsätze und Pflichtenvorgaben des Stiftungszivilrechts, des Stiftungsaufsichtsrechts und des Gemeinnützigkeitsrechts werden herausgearbeitet und auf ihre Relevanz für eine mögliche Untreuestrafbarkeit hin überprüft. Es werden Rechtsregeln aus anderen Bereichen der Untreue wie GmbH-, Vereins-, Parteien- oder Haushaltsuntreue ebenso wie aktuelle Entwicklungen in der Untreuedogmatik diskutiert.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Stiften wird immer populärer. Das Jahr 2007 erlebte einen weiteren Rekord an Neuerrichtungen von rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts – die überwältigende Mehrheit hiervon sind steuerbegünstigte (»gemeinnützige«) Stiftungen. Der Staat unterstützt dieses bürgerschaftliche Engagement durch jüngste Reformen im Stiftungssteuerrecht und im Stiftungszivilrecht. Das Gesamtvermögen aller deutschen Stiftungen wird auf mittlerweile 60 Mrd. € geschätzt.
Es zeigt sich aber immer wieder, dass auch gemeinnützige Organisationen nicht gefeit sind vor Misswirtschaft, unangemessenem Ausgabeverhalten oder Fehlverwendung von zweckgebundenen Mitteln. Dann stellen sich nicht nur zivil- oder steuerrechtliche Fragen, sondern auch strafrechtliche, insbesondere mit Blick auf den Untreuetatbestand des § 266 StGB. Während zum Idealverein mögliche Untreuekonstellationen in der Literatur ansatzweise diskutiert werden, fehlt eine entsprechende Aufarbeitung zur gemeinnützigen Stiftung nahezu völlig.
Tom Lassmann formt nun erstmalig monographisch Grund und Grenzen einer möglichen Stiftungsuntreue aus. Unter Einordnung bisheriger Rechtsprechung systematisiert der Autor mögliche Untreuekonstellationen und ordnet diese den Bereichen Vermögensverwaltung (Vermögensbewirtschaftung/Kapitalanlage), Stiftungszweckverfolgung und sonstige Treuepflichten zu. Die Untersuchung orientiert sich dabei im Wesentlichen an der Prüfungsstruktur des Untreuetatbestandes. Im Mittelpunkt stehen daher Ausführungen zum tauglichen Täterkreis, zur Pflichtverletzung und zum Vermögensnachteil. Grundsätze und Pflichtenvorgaben des Stiftungszivilrechts, des Stiftungsaufsichtsrechts und des Gemeinnützigkeitsrechts werden herausgearbeitet und auf ihre Relevanz für eine mögliche Untreuestrafbarkeit hin überprüft. Es werden Rechtsregeln aus anderen Bereichen der Untreue wie GmbH-, Vereins-, Parteien- oder Haushaltsuntreue ebenso wie aktuelle Entwicklungen in der Untreuedogmatik diskutiert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Stiften wird immer populärer. Das Jahr 2007 erlebte einen weiteren Rekord an Neuerrichtungen von rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts – die überwältigende Mehrheit hiervon sind steuerbegünstigte (»gemeinnützige«) Stiftungen. Der Staat unterstützt dieses bürgerschaftliche Engagement durch jüngste Reformen im Stiftungssteuerrecht und im Stiftungszivilrecht. Das Gesamtvermögen aller deutschen Stiftungen wird auf mittlerweile 60 Mrd. € geschätzt.
Es zeigt sich aber immer wieder, dass auch gemeinnützige Organisationen nicht gefeit sind vor Misswirtschaft, unangemessenem Ausgabeverhalten oder Fehlverwendung von zweckgebundenen Mitteln. Dann stellen sich nicht nur zivil- oder steuerrechtliche Fragen, sondern auch strafrechtliche, insbesondere mit Blick auf den Untreuetatbestand des § 266 StGB. Während zum Idealverein mögliche Untreuekonstellationen in der Literatur ansatzweise diskutiert werden, fehlt eine entsprechende Aufarbeitung zur gemeinnützigen Stiftung nahezu völlig.
Tom Lassmann formt nun erstmalig monographisch Grund und Grenzen einer möglichen Stiftungsuntreue aus. Unter Einordnung bisheriger Rechtsprechung systematisiert der Autor mögliche Untreuekonstellationen und ordnet diese den Bereichen Vermögensverwaltung (Vermögensbewirtschaftung/Kapitalanlage), Stiftungszweckverfolgung und sonstige Treuepflichten zu. Die Untersuchung orientiert sich dabei im Wesentlichen an der Prüfungsstruktur des Untreuetatbestandes. Im Mittelpunkt stehen daher Ausführungen zum tauglichen Täterkreis, zur Pflichtverletzung und zum Vermögensnachteil. Grundsätze und Pflichtenvorgaben des Stiftungszivilrechts, des Stiftungsaufsichtsrechts und des Gemeinnützigkeitsrechts werden herausgearbeitet und auf ihre Relevanz für eine mögliche Untreuestrafbarkeit hin überprüft. Es werden Rechtsregeln aus anderen Bereichen der Untreue wie GmbH-, Vereins-, Parteien- oder Haushaltsuntreue ebenso wie aktuelle Entwicklungen in der Untreuedogmatik diskutiert.
Aktualisiert: 2023-04-15
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