Die gängige Doktrin der Staatenverbindungslehre tut sich mit der Erfassung des föderalen Systems der EU deswegen so schwer, weil sie ein bestimmtes Verständnis föderaler Systeme zugrundelegt, welches im ersten Teil der Arbeit unter dem Begriff des »dualistischen Föderalismusverständnisses« entwickelt wird. Hiermit ist ein durchgängiger Ansatz in der Staats- und Europarechtslehre zu bezeichnen, der föderale Organisation zwischenstaatlich nur als lose Verbindung - etwa in Form des Staatenbundes - und innerstaatlich (staatsrechtlich) nur als souveräne Bundesstaatlichkeit zu begreifen versucht. Die Betrachtung erfolgt dabei deswegen »im Lichte der Reichsverfassung von 1871«, weil am Reich von 1871 zentrale rechtsdogmatische Kategorien dieses dualistischen Föderalismusverständnisses entwickelt worden sind. Unter Aufarbeitung der Organisationsstruktur des Reiches von 1871 bzw. seiner dogmatischen Erfassung in der zeitgenössischen Staatslehre und deren Vergleich mit Organisation und Beschreibung der EG als dem am stärksten integrierten Pfeiler der EU sind erste Antworten auf die Frage zu suchen, ob ausgehend von einem solchen Föderalismusverständnis eine Beschreibung des föderalen Systems der EU überhaupt gelingen kann. Insbesondere am Begriff der Kompetenz-Kompetenz läßt sich verdeutlichen, wie speziell für bestimmte föderale Systeme in der Vergangenheit von der Staatslehre entwickelte dogmatische Kategorien des staatsrechtlichen Föderalismus nicht geeignet sind, modernere transnationale föderale Systeme zu beschreiben. Auch die Einordnung der EU mit Hilfe von Begriffen des zwischenstaatlichen Föderalismus wie internationale Organisation, Staatenbund oder Staatenverbund vermag die ihr eigenen Wesensmerkmale nicht zu erfassen. Im zweiten Teil der Arbeit soll daher diesem klassischen dualistischen ein »transnationales Föderalismusverständnis« entgegengesetzt werden, welches nicht nur an einer dualen, auf Kompetenzbewahrung und -abgrenzung bedachten, bundesstaatlichen Funktions- und Aufgabenteilung ausgerichtet ist, sondern die Einheitlichkeit und Verklammerung der Rechtsordnungen der EU und der Mitgliedstaaten zu ihrem Ausgangspunkt wählt. Als konkretes Beispiel einer solchen Verklammerung der Rechtsordnungen wird auf das Kartellrecht im einheitlich verstandenen föderalen System der EU eingegangen. Die Arbeit endet mit einem Ausblick auf die hiervon ausgehenden Veränderungen für die Souveränität und das staatliche Selbstverständnis des Mitgliedstaates der EU.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit diesem Beiheft wird über die politiknahe Arbeit des zweiten Workshops des "Arbeitskreises Berlin-Brandenburgischer Wirtschaftswissenschaftler" berichtet, der unter dem Thema "Europäischer und nationaler Fiskalföderalismus" stand und am 20. November 1998 an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder stattfand. Organisatoren waren Klaus-Dirk Henke und Helmut Seitz.
In einem ersten Teil vermitteln Dieter Vesper und die brandenburgische Finanzministerin Wilma Simon Einblicke in die konkreten finanzpolitischen Probleme und zukünftigen Herausforderungen der Region Berlin-Brandenburg. Aufgezeigt wird, daß die Region Berlin-Brandenburg - wie auch die anderen neuen Länder - mit ihren Haushalten auf kaum noch zu kontrollierende Probleme stoßen würde, wenn die im Solidarpakt I ausgehandelten Bedingungen (kurzfristig) geändert würden.
Eine Darstellung der finanzpolitischen Probleme und des finanzpolitischen Handlungsspielraums eines der neuen Bundesländer vermittelt der Vortrag von Wilma Simon. Auf der Einnahmenseite haben die Bundesländer nahezu keinen Gestaltungsspielraum. Angesichts der bereits sehr hohen Verschuldung des Landes Brandenburg ist auch eine weitere Ausweitung der Kreditaufnahme keine realistische und tragfähige Handlungsalternative. Gefordert wird u. a. effizientes Controlling im Bereich der Förderpolitik.
Der Beitrag "Implikationen des kommunalen Finanzausgleichs auf den Standort- und Steuerwettbewerb" (Janeba / Peters) behandelt die Folgen der Globalisierung für den Wettbewerb zwischen Regionen. Es wird gezeigt, daß der Finanzausgleich u. a. zu einer Einschränkung des Steuer- und Standortwettbewerbs und damit zu höheren Steuersätzen führt. Waltraud Schelkle beschäftigt sich mit der Frage des sozialpolitischen Handlungsbedarfs in Europa, der aus der Intensivierung des fiskalischen Wettbewerbs sowie der Vereinheitlichung der Geldpolitik resultiert. Disparitäten in den sozialen Standards in der EU, die zu ineffizienten Wanderungsströmen führen können, werden erörtert. Der von Sinn gemachte Vorschlag, wonach die Mitgliedsländer der EU vereinbaren sollten, die Finanzierung und Gewährung von Sozialleistungen auf das Herkunftslandprinzip umzustellen, wird befürwortet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wolfgang Renner beleuchtet die Aufgabenverteilung zwischen oberer und unterer föderaler Ebene in den USA (Bund und Gliedstaaten) und der EG als Teil der EU (Gemeinschaft und Mitgliedstaaten). Untersuchungsfeld ist der Bereich des Umweltrechts, in dem Zuständigkeitsabgrenzungen und -konflikte sowie Verschränkungen der Aufgabenwahrnehmung in den beiden untersuchten Systemen in ähnlicher Weise auftreten. Der Autor stellt die Handlungsspielräume der beiden Ebenen in den USA und der EG dar und vergleicht diese miteinander; dazu wird eine Gesamtschau hergestellt. Im Ergebnis werden die unterschiedlichen Regelungsansätze der Aufgabenverteilung zwischen der oberen und unteren Ebene in den Grundordnungen der beiden Systeme (der Verfassung der USA bzw. dem EG-Vertrag), deren historische und politische Bedingtheiten, ihre unterschiedlichen Ausprägungen im einfachen Recht und die Problemadäquanz einzelner Elemente deutlich. Am Ende der Arbeit formuliert der Verfasser thesenartig zugespitzte Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des EG-Rechts.
Ausgezeichnet mit dem Werner-von-Simson-Preis 2002.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit diesem Beiheft wird über die politiknahe Arbeit des zweiten Workshops des "Arbeitskreises Berlin-Brandenburgischer Wirtschaftswissenschaftler" berichtet, der unter dem Thema "Europäischer und nationaler Fiskalföderalismus" stand und am 20. November 1998 an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder stattfand. Organisatoren waren Klaus-Dirk Henke und Helmut Seitz.
In einem ersten Teil vermitteln Dieter Vesper und die brandenburgische Finanzministerin Wilma Simon Einblicke in die konkreten finanzpolitischen Probleme und zukünftigen Herausforderungen der Region Berlin-Brandenburg. Aufgezeigt wird, daß die Region Berlin-Brandenburg - wie auch die anderen neuen Länder - mit ihren Haushalten auf kaum noch zu kontrollierende Probleme stoßen würde, wenn die im Solidarpakt I ausgehandelten Bedingungen (kurzfristig) geändert würden.
Eine Darstellung der finanzpolitischen Probleme und des finanzpolitischen Handlungsspielraums eines der neuen Bundesländer vermittelt der Vortrag von Wilma Simon. Auf der Einnahmenseite haben die Bundesländer nahezu keinen Gestaltungsspielraum. Angesichts der bereits sehr hohen Verschuldung des Landes Brandenburg ist auch eine weitere Ausweitung der Kreditaufnahme keine realistische und tragfähige Handlungsalternative. Gefordert wird u. a. effizientes Controlling im Bereich der Förderpolitik.
Der Beitrag "Implikationen des kommunalen Finanzausgleichs auf den Standort- und Steuerwettbewerb" (Janeba / Peters) behandelt die Folgen der Globalisierung für den Wettbewerb zwischen Regionen. Es wird gezeigt, daß der Finanzausgleich u. a. zu einer Einschränkung des Steuer- und Standortwettbewerbs und damit zu höheren Steuersätzen führt. Waltraud Schelkle beschäftigt sich mit der Frage des sozialpolitischen Handlungsbedarfs in Europa, der aus der Intensivierung des fiskalischen Wettbewerbs sowie der Vereinheitlichung der Geldpolitik resultiert. Disparitäten in den sozialen Standards in der EU, die zu ineffizienten Wanderungsströmen führen können, werden erörtert. Der von Sinn gemachte Vorschlag, wonach die Mitgliedsländer der EU vereinbaren sollten, die Finanzierung und Gewährung von Sozialleistungen auf das Herkunftslandprinzip umzustellen, wird befürwortet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die gängige Doktrin der Staatenverbindungslehre tut sich mit der Erfassung des föderalen Systems der EU deswegen so schwer, weil sie ein bestimmtes Verständnis föderaler Systeme zugrundelegt, welches im ersten Teil der Arbeit unter dem Begriff des »dualistischen Föderalismusverständnisses« entwickelt wird. Hiermit ist ein durchgängiger Ansatz in der Staats- und Europarechtslehre zu bezeichnen, der föderale Organisation zwischenstaatlich nur als lose Verbindung - etwa in Form des Staatenbundes - und innerstaatlich (staatsrechtlich) nur als souveräne Bundesstaatlichkeit zu begreifen versucht. Die Betrachtung erfolgt dabei deswegen »im Lichte der Reichsverfassung von 1871«, weil am Reich von 1871 zentrale rechtsdogmatische Kategorien dieses dualistischen Föderalismusverständnisses entwickelt worden sind. Unter Aufarbeitung der Organisationsstruktur des Reiches von 1871 bzw. seiner dogmatischen Erfassung in der zeitgenössischen Staatslehre und deren Vergleich mit Organisation und Beschreibung der EG als dem am stärksten integrierten Pfeiler der EU sind erste Antworten auf die Frage zu suchen, ob ausgehend von einem solchen Föderalismusverständnis eine Beschreibung des föderalen Systems der EU überhaupt gelingen kann. Insbesondere am Begriff der Kompetenz-Kompetenz läßt sich verdeutlichen, wie speziell für bestimmte föderale Systeme in der Vergangenheit von der Staatslehre entwickelte dogmatische Kategorien des staatsrechtlichen Föderalismus nicht geeignet sind, modernere transnationale föderale Systeme zu beschreiben. Auch die Einordnung der EU mit Hilfe von Begriffen des zwischenstaatlichen Föderalismus wie internationale Organisation, Staatenbund oder Staatenverbund vermag die ihr eigenen Wesensmerkmale nicht zu erfassen. Im zweiten Teil der Arbeit soll daher diesem klassischen dualistischen ein »transnationales Föderalismusverständnis« entgegengesetzt werden, welches nicht nur an einer dualen, auf Kompetenzbewahrung und -abgrenzung bedachten, bundesstaatlichen Funktions- und Aufgabenteilung ausgerichtet ist, sondern die Einheitlichkeit und Verklammerung der Rechtsordnungen der EU und der Mitgliedstaaten zu ihrem Ausgangspunkt wählt. Als konkretes Beispiel einer solchen Verklammerung der Rechtsordnungen wird auf das Kartellrecht im einheitlich verstandenen föderalen System der EU eingegangen. Die Arbeit endet mit einem Ausblick auf die hiervon ausgehenden Veränderungen für die Souveränität und das staatliche Selbstverständnis des Mitgliedstaates der EU.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Wolfgang Renner beleuchtet die Aufgabenverteilung zwischen oberer und unterer föderaler Ebene in den USA (Bund und Gliedstaaten) und der EG als Teil der EU (Gemeinschaft und Mitgliedstaaten). Untersuchungsfeld ist der Bereich des Umweltrechts, in dem Zuständigkeitsabgrenzungen und -konflikte sowie Verschränkungen der Aufgabenwahrnehmung in den beiden untersuchten Systemen in ähnlicher Weise auftreten. Der Autor stellt die Handlungsspielräume der beiden Ebenen in den USA und der EG dar und vergleicht diese miteinander; dazu wird eine Gesamtschau hergestellt. Im Ergebnis werden die unterschiedlichen Regelungsansätze der Aufgabenverteilung zwischen der oberen und unteren Ebene in den Grundordnungen der beiden Systeme (der Verfassung der USA bzw. dem EG-Vertrag), deren historische und politische Bedingtheiten, ihre unterschiedlichen Ausprägungen im einfachen Recht und die Problemadäquanz einzelner Elemente deutlich. Am Ende der Arbeit formuliert der Verfasser thesenartig zugespitzte Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des EG-Rechts.
Ausgezeichnet mit dem Werner-von-Simson-Preis 2002.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Wolfgang Renner beleuchtet die Aufgabenverteilung zwischen oberer und unterer föderaler Ebene in den USA (Bund und Gliedstaaten) und der EG als Teil der EU (Gemeinschaft und Mitgliedstaaten). Untersuchungsfeld ist der Bereich des Umweltrechts, in dem Zuständigkeitsabgrenzungen und -konflikte sowie Verschränkungen der Aufgabenwahrnehmung in den beiden untersuchten Systemen in ähnlicher Weise auftreten. Der Autor stellt die Handlungsspielräume der beiden Ebenen in den USA und der EG dar und vergleicht diese miteinander; dazu wird eine Gesamtschau hergestellt. Im Ergebnis werden die unterschiedlichen Regelungsansätze der Aufgabenverteilung zwischen der oberen und unteren Ebene in den Grundordnungen der beiden Systeme (der Verfassung der USA bzw. dem EG-Vertrag), deren historische und politische Bedingtheiten, ihre unterschiedlichen Ausprägungen im einfachen Recht und die Problemadäquanz einzelner Elemente deutlich. Am Ende der Arbeit formuliert der Verfasser thesenartig zugespitzte Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des EG-Rechts.
Ausgezeichnet mit dem Werner-von-Simson-Preis 2002.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Wolfgang Renner beleuchtet die Aufgabenverteilung zwischen oberer und unterer föderaler Ebene in den USA (Bund und Gliedstaaten) und der EG als Teil der EU (Gemeinschaft und Mitgliedstaaten). Untersuchungsfeld ist der Bereich des Umweltrechts, in dem Zuständigkeitsabgrenzungen und -konflikte sowie Verschränkungen der Aufgabenwahrnehmung in den beiden untersuchten Systemen in ähnlicher Weise auftreten. Der Autor stellt die Handlungsspielräume der beiden Ebenen in den USA und der EG dar und vergleicht diese miteinander; dazu wird eine Gesamtschau hergestellt. Im Ergebnis werden die unterschiedlichen Regelungsansätze der Aufgabenverteilung zwischen der oberen und unteren Ebene in den Grundordnungen der beiden Systeme (der Verfassung der USA bzw. dem EG-Vertrag), deren historische und politische Bedingtheiten, ihre unterschiedlichen Ausprägungen im einfachen Recht und die Problemadäquanz einzelner Elemente deutlich. Am Ende der Arbeit formuliert der Verfasser thesenartig zugespitzte Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des EG-Rechts.
Ausgezeichnet mit dem Werner-von-Simson-Preis 2002.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die gängige Doktrin der Staatenverbindungslehre tut sich mit der Erfassung des föderalen Systems der EU deswegen so schwer, weil sie ein bestimmtes Verständnis föderaler Systeme zugrundelegt, welches im ersten Teil der Arbeit unter dem Begriff des »dualistischen Föderalismusverständnisses« entwickelt wird. Hiermit ist ein durchgängiger Ansatz in der Staats- und Europarechtslehre zu bezeichnen, der föderale Organisation zwischenstaatlich nur als lose Verbindung - etwa in Form des Staatenbundes - und innerstaatlich (staatsrechtlich) nur als souveräne Bundesstaatlichkeit zu begreifen versucht. Die Betrachtung erfolgt dabei deswegen »im Lichte der Reichsverfassung von 1871«, weil am Reich von 1871 zentrale rechtsdogmatische Kategorien dieses dualistischen Föderalismusverständnisses entwickelt worden sind. Unter Aufarbeitung der Organisationsstruktur des Reiches von 1871 bzw. seiner dogmatischen Erfassung in der zeitgenössischen Staatslehre und deren Vergleich mit Organisation und Beschreibung der EG als dem am stärksten integrierten Pfeiler der EU sind erste Antworten auf die Frage zu suchen, ob ausgehend von einem solchen Föderalismusverständnis eine Beschreibung des föderalen Systems der EU überhaupt gelingen kann. Insbesondere am Begriff der Kompetenz-Kompetenz läßt sich verdeutlichen, wie speziell für bestimmte föderale Systeme in der Vergangenheit von der Staatslehre entwickelte dogmatische Kategorien des staatsrechtlichen Föderalismus nicht geeignet sind, modernere transnationale föderale Systeme zu beschreiben. Auch die Einordnung der EU mit Hilfe von Begriffen des zwischenstaatlichen Föderalismus wie internationale Organisation, Staatenbund oder Staatenverbund vermag die ihr eigenen Wesensmerkmale nicht zu erfassen. Im zweiten Teil der Arbeit soll daher diesem klassischen dualistischen ein »transnationales Föderalismusverständnis« entgegengesetzt werden, welches nicht nur an einer dualen, auf Kompetenzbewahrung und -abgrenzung bedachten, bundesstaatlichen Funktions- und Aufgabenteilung ausgerichtet ist, sondern die Einheitlichkeit und Verklammerung der Rechtsordnungen der EU und der Mitgliedstaaten zu ihrem Ausgangspunkt wählt. Als konkretes Beispiel einer solchen Verklammerung der Rechtsordnungen wird auf das Kartellrecht im einheitlich verstandenen föderalen System der EU eingegangen. Die Arbeit endet mit einem Ausblick auf die hiervon ausgehenden Veränderungen für die Souveränität und das staatliche Selbstverständnis des Mitgliedstaates der EU.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Mit diesem Beiheft wird über die politiknahe Arbeit des zweiten Workshops des "Arbeitskreises Berlin-Brandenburgischer Wirtschaftswissenschaftler" berichtet, der unter dem Thema "Europäischer und nationaler Fiskalföderalismus" stand und am 20. November 1998 an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder stattfand. Organisatoren waren Klaus-Dirk Henke und Helmut Seitz.
In einem ersten Teil vermitteln Dieter Vesper und die brandenburgische Finanzministerin Wilma Simon Einblicke in die konkreten finanzpolitischen Probleme und zukünftigen Herausforderungen der Region Berlin-Brandenburg. Aufgezeigt wird, daß die Region Berlin-Brandenburg - wie auch die anderen neuen Länder - mit ihren Haushalten auf kaum noch zu kontrollierende Probleme stoßen würde, wenn die im Solidarpakt I ausgehandelten Bedingungen (kurzfristig) geändert würden.
Eine Darstellung der finanzpolitischen Probleme und des finanzpolitischen Handlungsspielraums eines der neuen Bundesländer vermittelt der Vortrag von Wilma Simon. Auf der Einnahmenseite haben die Bundesländer nahezu keinen Gestaltungsspielraum. Angesichts der bereits sehr hohen Verschuldung des Landes Brandenburg ist auch eine weitere Ausweitung der Kreditaufnahme keine realistische und tragfähige Handlungsalternative. Gefordert wird u. a. effizientes Controlling im Bereich der Förderpolitik.
Der Beitrag "Implikationen des kommunalen Finanzausgleichs auf den Standort- und Steuerwettbewerb" (Janeba / Peters) behandelt die Folgen der Globalisierung für den Wettbewerb zwischen Regionen. Es wird gezeigt, daß der Finanzausgleich u. a. zu einer Einschränkung des Steuer- und Standortwettbewerbs und damit zu höheren Steuersätzen führt. Waltraud Schelkle beschäftigt sich mit der Frage des sozialpolitischen Handlungsbedarfs in Europa, der aus der Intensivierung des fiskalischen Wettbewerbs sowie der Vereinheitlichung der Geldpolitik resultiert. Disparitäten in den sozialen Standards in der EU, die zu ineffizienten Wanderungsströmen führen können, werden erörtert. Der von Sinn gemachte Vorschlag, wonach die Mitgliedsländer der EU vereinbaren sollten, die Finanzierung und Gewährung von Sozialleistungen auf das Herkunftslandprinzip umzustellen, wird befürwortet.
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Mit diesem Beiheft wird über die politiknahe Arbeit des zweiten Workshops des "Arbeitskreises Berlin-Brandenburgischer Wirtschaftswissenschaftler" berichtet, der unter dem Thema "Europäischer und nationaler Fiskalföderalismus" stand und am 20. November 1998 an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder stattfand. Organisatoren waren Klaus-Dirk Henke und Helmut Seitz.
In einem ersten Teil vermitteln Dieter Vesper und die brandenburgische Finanzministerin Wilma Simon Einblicke in die konkreten finanzpolitischen Probleme und zukünftigen Herausforderungen der Region Berlin-Brandenburg. Aufgezeigt wird, daß die Region Berlin-Brandenburg - wie auch die anderen neuen Länder - mit ihren Haushalten auf kaum noch zu kontrollierende Probleme stoßen würde, wenn die im Solidarpakt I ausgehandelten Bedingungen (kurzfristig) geändert würden.
Eine Darstellung der finanzpolitischen Probleme und des finanzpolitischen Handlungsspielraums eines der neuen Bundesländer vermittelt der Vortrag von Wilma Simon. Auf der Einnahmenseite haben die Bundesländer nahezu keinen Gestaltungsspielraum. Angesichts der bereits sehr hohen Verschuldung des Landes Brandenburg ist auch eine weitere Ausweitung der Kreditaufnahme keine realistische und tragfähige Handlungsalternative. Gefordert wird u. a. effizientes Controlling im Bereich der Förderpolitik.
Der Beitrag "Implikationen des kommunalen Finanzausgleichs auf den Standort- und Steuerwettbewerb" (Janeba / Peters) behandelt die Folgen der Globalisierung für den Wettbewerb zwischen Regionen. Es wird gezeigt, daß der Finanzausgleich u. a. zu einer Einschränkung des Steuer- und Standortwettbewerbs und damit zu höheren Steuersätzen führt. Waltraud Schelkle beschäftigt sich mit der Frage des sozialpolitischen Handlungsbedarfs in Europa, der aus der Intensivierung des fiskalischen Wettbewerbs sowie der Vereinheitlichung der Geldpolitik resultiert. Disparitäten in den sozialen Standards in der EU, die zu ineffizienten Wanderungsströmen führen können, werden erörtert. Der von Sinn gemachte Vorschlag, wonach die Mitgliedsländer der EU vereinbaren sollten, die Finanzierung und Gewährung von Sozialleistungen auf das Herkunftslandprinzip umzustellen, wird befürwortet.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Wolfgang Renner beleuchtet die Aufgabenverteilung zwischen oberer und unterer föderaler Ebene in den USA (Bund und Gliedstaaten) und der EG als Teil der EU (Gemeinschaft und Mitgliedstaaten). Untersuchungsfeld ist der Bereich des Umweltrechts, in dem Zuständigkeitsabgrenzungen und -konflikte sowie Verschränkungen der Aufgabenwahrnehmung in den beiden untersuchten Systemen in ähnlicher Weise auftreten. Der Autor stellt die Handlungsspielräume der beiden Ebenen in den USA und der EG dar und vergleicht diese miteinander; dazu wird eine Gesamtschau hergestellt. Im Ergebnis werden die unterschiedlichen Regelungsansätze der Aufgabenverteilung zwischen der oberen und unteren Ebene in den Grundordnungen der beiden Systeme (der Verfassung der USA bzw. dem EG-Vertrag), deren historische und politische Bedingtheiten, ihre unterschiedlichen Ausprägungen im einfachen Recht und die Problemadäquanz einzelner Elemente deutlich. Am Ende der Arbeit formuliert der Verfasser thesenartig zugespitzte Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des EG-Rechts.
Ausgezeichnet mit dem Werner-von-Simson-Preis 2002.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die gängige Doktrin der Staatenverbindungslehre tut sich mit der Erfassung des föderalen Systems der EU deswegen so schwer, weil sie ein bestimmtes Verständnis föderaler Systeme zugrundelegt, welches im ersten Teil der Arbeit unter dem Begriff des »dualistischen Föderalismusverständnisses« entwickelt wird. Hiermit ist ein durchgängiger Ansatz in der Staats- und Europarechtslehre zu bezeichnen, der föderale Organisation zwischenstaatlich nur als lose Verbindung - etwa in Form des Staatenbundes - und innerstaatlich (staatsrechtlich) nur als souveräne Bundesstaatlichkeit zu begreifen versucht. Die Betrachtung erfolgt dabei deswegen »im Lichte der Reichsverfassung von 1871«, weil am Reich von 1871 zentrale rechtsdogmatische Kategorien dieses dualistischen Föderalismusverständnisses entwickelt worden sind. Unter Aufarbeitung der Organisationsstruktur des Reiches von 1871 bzw. seiner dogmatischen Erfassung in der zeitgenössischen Staatslehre und deren Vergleich mit Organisation und Beschreibung der EG als dem am stärksten integrierten Pfeiler der EU sind erste Antworten auf die Frage zu suchen, ob ausgehend von einem solchen Föderalismusverständnis eine Beschreibung des föderalen Systems der EU überhaupt gelingen kann. Insbesondere am Begriff der Kompetenz-Kompetenz läßt sich verdeutlichen, wie speziell für bestimmte föderale Systeme in der Vergangenheit von der Staatslehre entwickelte dogmatische Kategorien des staatsrechtlichen Föderalismus nicht geeignet sind, modernere transnationale föderale Systeme zu beschreiben. Auch die Einordnung der EU mit Hilfe von Begriffen des zwischenstaatlichen Föderalismus wie internationale Organisation, Staatenbund oder Staatenverbund vermag die ihr eigenen Wesensmerkmale nicht zu erfassen. Im zweiten Teil der Arbeit soll daher diesem klassischen dualistischen ein »transnationales Föderalismusverständnis« entgegengesetzt werden, welches nicht nur an einer dualen, auf Kompetenzbewahrung und -abgrenzung bedachten, bundesstaatlichen Funktions- und Aufgabenteilung ausgerichtet ist, sondern die Einheitlichkeit und Verklammerung der Rechtsordnungen der EU und der Mitgliedstaaten zu ihrem Ausgangspunkt wählt. Als konkretes Beispiel einer solchen Verklammerung der Rechtsordnungen wird auf das Kartellrecht im einheitlich verstandenen föderalen System der EU eingegangen. Die Arbeit endet mit einem Ausblick auf die hiervon ausgehenden Veränderungen für die Souveränität und das staatliche Selbstverständnis des Mitgliedstaates der EU.
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Aktualisiert: 2023-04-04
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