Seit der VVG-Reform 2008 ist den Versicherern im Bereich der Haftpflichtversicherung die Möglichkeit der Vereinbarung eines Abtretungsverbotes an die oder den geschädigte(n) Dritten in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen genommen. Nichtsdestotrotz wird bis heute insbesondere im Bereich der D&O-Versicherung in Innenhaftungsfällen von der Abtretungsmöglichkeit des Freistellungsanspruchs an die geschädigte Gesellschaft kaum Gebrauch gemacht. Das liegt auch an den vielen rechtlichen Unsicherheiten, die eine Abtretung des Freistellungsanspruchs mit sich bringt. Aus diesem Anlass untersucht der Autor die Folgen der Abtretung des Freistellungsanspruchs an die geschädigte Gesellschaft, indem er die schuldrechtlichen, prozessualen, versicherungsrechtlichen sowie gesellschaftsrechtlichen Aspekte der Abtretung analysiert.
Dies beinhaltet zunächst eine Gegenüberstellung der Vorzüge und Nachteile einer Abtretung erfüllungshalber und der einer Abtretung an Erfüllung statt unter besonderer Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Vorgaben. Eine ausführliche Betrachtung erfährt zudem der Anspruchsinhalt des auch nach Abtretung des Freistellungsanspruchs beim Versicherten verbleibenden Abwehranspruchs. Weiterhin werden zentrale Aspekte in Bezug auf die prozessuale Durchsetzung des abgetretenen Freistellungsanspruchs durch die geschädigte Gesellschaft im Direktprozess gegen den Versicherer beleuchtet. Hierzu werden insbesondere Fragen bezüglich der Anspruchsentstehung und -durchsetzbarkeit, der Zuständigkeit für die Vertretung der Gesellschaft im Prozess sowie der Geltung der speziellen gesellschaftsrechtlichen Beweislastregeln behandelt. Ferner widmet sich der Autor ausführlich dem Verlauf des Direktprozesses, indem er Beteiligungsmöglichkeiten der versicherten Person am Direktprozess mittels Nebenintervention und/oder Streitverkündung aufzeigt und darüber hinaus Verteidigungsmöglichkeiten des Versicherers im Direktprozess insbesondere aufgrund von Obliegenheitsverletzungen darstellt. Abschließend beschreibt der Autor umfassend die Auswirkungen einer erfolgreichen sowie einer erfolglosen direkten Inanspruchnahme des Versicherers durch die geschädigte Gesellschaft im Hinblick auf die Rechtsstellungen der Beteiligten zueinander und dem Bestehen etwaiger Schadensersatzansprüche zwischen ihnen. Dabei wird zum einen zwischen der Abtretung erfüllungshalber und der Abtretung an Erfüllung statt und zum anderen (im Fall der erfolglosen Inanspruchnahme) zwischen einem Unterliegen aus deckungsrechtlichen Gründen und einem Unterliegen aus haftpflichtrechtlichen Gründen differenziert.
Die Arbeit richtet sich gleichermaßen an Wissenschaft und Praxis, insbesondere an Rechtsanwälte und Juristen, die die Interessen von Vorständen, Geschäftsführern und anderen durch eine D&O-Versicherung versicherten Personen sowie die Interessen der geschädigten Gesellschaften und nicht zuletzt die von Versicherern vertreten. Durch ihre schuldrechtlichen, zivilprozessualen und versicherungsrechtlichen Bezüge ist sie ebenso im Bereich der allgemeinen Haftpflichtversicherung relevant.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Im Jahr 2016 hat der BGH der versicherungsnehmenden Gesellschaft einer D&O-Versicherung infolge einer Abtretung des Freistellungsanspruchs durch versicherte Organmitglieder einen Direktanspruch gegen den Versicherer auf Grundlage von § 108 Abs. 2 VVG zugesprochen. Ausgehend davon untersucht die Autorin Direktansprüche der Aktiengesellschaft in den Konstellationen der Insolvenz, Zwangsvollstreckung und Abtretung. Sie kommt unter Betrachtung der Rechtsnatur der D&O-Versicherung als Haftpflichtversicherung für fremde Rechnung und Anerkennung der Gesellschaft als Dritter im Sinne der §§ 100 ff. VVG zu dem Schluss, dass ihr in Innenhaftungsfällen in den drei Konstellationen ein deckungsrechtlicher Zahlungsanspruch gegen den Versicherer zustehen kann, nicht hingegen ein vertraglicher Anspruch.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Von der Kraftfahrthaftpflicht bis zur D&O-Versicherung für Unternehmensleiter gelten für alle Haftpflichtsparten seit dem 1. Januar 2008 neue Regeln. Sie sind von hoher praktischer
Bedeutung: Der Versicherungsnehmer kann seinen Anspruch gegen seinen Versicherer nun an den Geschädigten, also etwa seinen Unfallgegner, abtreten. Außerdem kann der
Versicherer dem Versicherungsnehmer nicht mehr verbieten, den Anspruch des Geschädigten anzuerkennen oder zu erfüllen. Hinzu kommt eine neu gefasste Fälligkeitsregelung
(§ 106 VVG).
Aus diesen Neuerungen ergeben sich zahlreiche derzeit intensiv diskutierte offene Fragen, die Gegenstand des Workshops der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungs-wesen waren. Einen Beitrag zur Klärung dieser Fragen leisten dabei die Vorträge dieses
Buches, die neben dem materiellen Recht auch die prozessualen Fragen abdecken und
dabei erste Lösungsansätze aufzeigen:
- Das Trennungsprinzip: seine Ursprünge und sein Telos (Joachim Felsch)
- Bindungswirkung des Haftpflichturteils und prozessuale Besonderheiten im
Direktprozess (Marion Harsdorf-Gebhardt)
- Die Abtretung des Freistellungsanspruchs (Dr. Theo Langheid)
- Das Verhältnis des abgetretenen Anspruchs zum Haftpflichtanspruch
(Michael Kneist)
- Fälligkeit und Anerkenntnis (Klaus Zumdick)
Aktualisiert: 2023-01-27
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Dieses Buch gehört in die Handbibliothek jedes Rechtsanwalts/Rechtssekretärs/gewerkschaftlichen Betriebsratsbetreuers und natürlich jedes Betriebsrats. Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und den praktischen Erfahrungen des Verfassers wird in vier Kapiteln abgehandelt, was zu beachten und einzuhalten ist, um das Mandat rechtssicher zu gestalten und Honoraransprüche zu sichern. Den Voraussetzungen für die rechtswirksame Durchführung von Beschlussverfahren wird ebenfalls die nötige Aufmerksamkeit gewidmet.
Aktualisiert: 2023-03-22
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Ziel dieser Arbeit ist es, den Freistellungsanspruch zur Stellensuche des im Rahmen eines Dienstvertrages zur Dienstleistung Verpflichteten (im Nachfolgenden als Dienstverpflichteter bezeichnet) aus § 629 BGB einer eingehenden Untersuchung zu unterziehen und auf Grundlage der Ergebnisse einen Reformvorschlag für die Norm zu formulieren. Dabei sollen die sich gegenüberstehenden Interessen des zur Dienstleistung Berechtigten (im Nachfolgenden als Dienstberechtigter bezeichnet) und des Dienstverpflichteten dargelegt werden, um im weiteren Verlauf die Frage einer gerechten Interessenabwägung der wechselseitigen Rechte und Pflichten des Dienstverpflichteten und Dienstberechtigten im Hinblick auf den Freistellungsanspruch des Dienstverpflichteten zur Stellensuche nach erfolgter Kündigung zu klären. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei auf denjenigen Dienstverträgen, bei denen ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen Dienstberechtigten und Dienstverpflichteten besteht, also den Arbeitsverhältnissen, da diese die praktisch bedeutsamsten Anwendungsfälle der Norm darstellen. Zudem bestehen für Arbeitsverhältnisse eine Reihe von Spezialvorschriften, die dem Schutz des Arbeitnehmers dienen und insoweit auch auf die allgemeinen Vorschriften des Dienstvertragsrechts einwirken.
Aktualisiert: 2023-01-20
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Aktualisiert: 2019-08-08
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Von der Kraftfahrthaftpflicht bis zur D&O-Versicherung für Unternehmensleiter gelten für alle Haftpflichtsparten seit dem 1. Januar 2008 neue Regeln. Sie sind von hoher praktischer
Bedeutung: Der Versicherungsnehmer kann seinen Anspruch gegen seinen Versicherer nun an den Geschädigten, also etwa seinen Unfallgegner, abtreten. Außerdem kann der
Versicherer dem Versicherungsnehmer nicht mehr verbieten, den Anspruch des Geschädigten anzuerkennen oder zu erfüllen. Hinzu kommt eine neu gefasste Fälligkeitsregelung
(§ 106 VVG).
Aus diesen Neuerungen ergeben sich zahlreiche derzeit intensiv diskutierte offene Fragen, die Gegenstand des Workshops der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungs-wesen waren. Einen Beitrag zur Klärung dieser Fragen leisten dabei die Vorträge dieses
Buches, die neben dem materiellen Recht auch die prozessualen Fragen abdecken und
dabei erste Lösungsansätze aufzeigen:
- Das Trennungsprinzip: seine Ursprünge und sein Telos (Joachim Felsch)
- Bindungswirkung des Haftpflichturteils und prozessuale Besonderheiten im
Direktprozess (Marion Harsdorf-Gebhardt)
- Die Abtretung des Freistellungsanspruchs (Dr. Theo Langheid)
- Das Verhältnis des abgetretenen Anspruchs zum Haftpflichtanspruch
(Michael Kneist)
- Fälligkeit und Anerkenntnis (Klaus Zumdick)
Aktualisiert: 2023-01-27
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Teilzeitarbeit hat sich von der klassischen Halbtagesarbeit zu den verschiedensten Formen flexibler Arbeitszeitmodelle entwickelt. Gesetzliche Regelungen existieren nur in unzureichendem Maße. Dies gilt insbesondere für die Zeiten, in denen der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringt. Ziel der Darstellung ist es, Grundstrukturen zur Lösung von Problemen aufzuzeigen sowie Transparenz für Wissenschaft und Praxis zu schaffen. Neben allgemeinen Grundsätzen wird auf sämtliche Freistellungszeiten bei den unterschiedlichen Teilzeitarbeitsmodellen eingegangen. Es werden Lösungen zu den Bereichen des Urlaubs, der Arbeitsunfähigkeit, der Feiertage sowie anderer Freistellungszeiten angeboten. Des Weiteren wird die Freistellungszeit als solche mit ihren Auswirkungen für das Arbeitsverhältnis untersucht und bewertet.
Aktualisiert: 2019-12-19
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