In diesem werden die Grundlagen des Gesellschaftsrechts kurz und übersichtlich aufbereitet. Dabei werden die in Deutschland üblichen Rechtsformen GmbH, Aktiengesellschaft, BGB-Gesellschaft (GbR) sowie GmbH & Co. KG hinsichtlich Gründung, Kapital, Corporate Governance und Veräußerung beleuchtet. Ihre jeweiligen Besonderheiten werden hervorgehoben: Wer handelt, wer trägt Verantwortung, wer haftet in welcher Höhe für Verbindlichkeiten? Grafische Darstellungen veranschaulichen die Strukturen und Abläufe. Der Leser erfährt, welche Gesellschaft für welchen wirtschaftlichen Zweck sinnvoll und hilfreich ist.
Aktualisiert: 2023-07-02
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In diesem werden die Grundlagen des Gesellschaftsrechts kurz und übersichtlich aufbereitet. Dabei werden die in Deutschland üblichen Rechtsformen GmbH, Aktiengesellschaft, BGB-Gesellschaft (GbR) sowie GmbH & Co. KG hinsichtlich Gründung, Kapital, Corporate Governance und Veräußerung beleuchtet. Ihre jeweiligen Besonderheiten werden hervorgehoben: Wer handelt, wer trägt Verantwortung, wer haftet in welcher Höhe für Verbindlichkeiten? Grafische Darstellungen veranschaulichen die Strukturen und Abläufe. Der Leser erfährt, welche Gesellschaft für welchen wirtschaftlichen Zweck sinnvoll und hilfreich ist.
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In diesem werden die Grundlagen des Gesellschaftsrechts kurz und übersichtlich aufbereitet. Dabei werden die in Deutschland üblichen Rechtsformen GmbH, Aktiengesellschaft, BGB-Gesellschaft (GbR) sowie GmbH & Co. KG hinsichtlich Gründung, Kapital, Corporate Governance und Veräußerung beleuchtet. Ihre jeweiligen Besonderheiten werden hervorgehoben: Wer handelt, wer trägt Verantwortung, wer haftet in welcher Höhe für Verbindlichkeiten? Grafische Darstellungen veranschaulichen die Strukturen und Abläufe. Der Leser erfährt, welche Gesellschaft für welchen wirtschaftlichen Zweck sinnvoll und hilfreich ist.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das neue Bilanzrecht hat zahlreiche Veränderungen bei der Bilanzierung von Personengesellschaften ausgelöst. Die Kenntnisse der Auswirkungen und der neuen Gestaltungsmöglichkeiten sind unerlässlich. Zahlreiche Beispiele und Muster erleichtern die Anwendung in der Praxis.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das neue Bilanzrecht hat zahlreiche Veränderungen bei der Bilanzierung von Personengesellschaften ausgelöst. Die Kenntnisse der Auswirkungen und der neuen Gestaltungsmöglichkeiten sind unerlässlich. Zahlreiche Beispiele und Muster erleichtern die Anwendung in der Praxis.
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Das neue Bilanzrecht hat zahlreiche Veränderungen bei der Bilanzierung von Personengesellschaften ausgelöst. Die Kenntnisse der Auswirkungen und der neuen Gestaltungsmöglichkeiten sind unerlässlich. Zahlreiche Beispiele und Muster erleichtern die Anwendung in der Praxis.
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Seit geraumer Zeit steht die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Fokus der rechtspolitischen Debatte. Der Reformbedarf ist äußerst vielgestaltig und erfordert daher eine breite Diskussion. Dies gilt besonders für das Recht der GbR, da sich hier Rechtspraxis und Gesetzeswortlaut am weitesten voneinander entfernt haben. Daher kommt es zu zahlreichen Schwierigkeiten, die bezüglich des Publizitätsdefizits am drängendsten sein dürften. Eine Lösung kann nur unter Beachtung der von K. Schmidt formulierten Prämisse „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ erfolgreich sein. Dieser Anspruch zeigt die Bedeutung der Register für das Gesellschaftsrecht, da nur über sie eine Subjektpublizität außerhalb der Publizität der natürlichen Personen hergestellt werden kann. Die Arbeit soll die Diskussion über die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Hinblick auf die Schaffung eines GbR-Registers begleiten und einen praxistauglichen Lösungsvorschlag aufzeigen. Dabei kommt der Autor zu ähnlichen Schlussfolgerungen, wie der im November 2020 erschienene Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. In entscheidenden Details werden jedoch abweichende Ansätze favorisiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Seit geraumer Zeit steht die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Fokus der rechtspolitischen Debatte. Der Reformbedarf ist äußerst vielgestaltig und erfordert daher eine breite Diskussion. Dies gilt besonders für das Recht der GbR, da sich hier Rechtspraxis und Gesetzeswortlaut am weitesten voneinander entfernt haben. Daher kommt es zu zahlreichen Schwierigkeiten, die bezüglich des Publizitätsdefizits am drängendsten sein dürften. Eine Lösung kann nur unter Beachtung der von K. Schmidt formulierten Prämisse „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ erfolgreich sein. Dieser Anspruch zeigt die Bedeutung der Register für das Gesellschaftsrecht, da nur über sie eine Subjektpublizität außerhalb der Publizität der natürlichen Personen hergestellt werden kann. Die Arbeit soll die Diskussion über die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Hinblick auf die Schaffung eines GbR-Registers begleiten und einen praxistauglichen Lösungsvorschlag aufzeigen. Dabei kommt der Autor zu ähnlichen Schlussfolgerungen, wie der im November 2020 erschienene Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. In entscheidenden Details werden jedoch abweichende Ansätze favorisiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Seit geraumer Zeit steht die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Fokus der rechtspolitischen Debatte. Der Reformbedarf ist äußerst vielgestaltig und erfordert daher eine breite Diskussion. Dies gilt besonders für das Recht der GbR, da sich hier Rechtspraxis und Gesetzeswortlaut am weitesten voneinander entfernt haben. Daher kommt es zu zahlreichen Schwierigkeiten, die bezüglich des Publizitätsdefizits am drängendsten sein dürften. Eine Lösung kann nur unter Beachtung der von K. Schmidt formulierten Prämisse „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ erfolgreich sein. Dieser Anspruch zeigt die Bedeutung der Register für das Gesellschaftsrecht, da nur über sie eine Subjektpublizität außerhalb der Publizität der natürlichen Personen hergestellt werden kann. Die Arbeit soll die Diskussion über die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Hinblick auf die Schaffung eines GbR-Registers begleiten und einen praxistauglichen Lösungsvorschlag aufzeigen. Dabei kommt der Autor zu ähnlichen Schlussfolgerungen, wie der im November 2020 erschienene Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. In entscheidenden Details werden jedoch abweichende Ansätze favorisiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Seit geraumer Zeit steht die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Fokus der rechtspolitischen Debatte. Der Reformbedarf ist äußerst vielgestaltig und erfordert daher eine breite Diskussion. Dies gilt besonders für das Recht der GbR, da sich hier Rechtspraxis und Gesetzeswortlaut am weitesten voneinander entfernt haben. Daher kommt es zu zahlreichen Schwierigkeiten, die bezüglich des Publizitätsdefizits am drängendsten sein dürften. Eine Lösung kann nur unter Beachtung der von K. Schmidt formulierten Prämisse „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ erfolgreich sein. Dieser Anspruch zeigt die Bedeutung der Register für das Gesellschaftsrecht, da nur über sie eine Subjektpublizität außerhalb der Publizität der natürlichen Personen hergestellt werden kann. Die Arbeit soll die Diskussion über die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Hinblick auf die Schaffung eines GbR-Registers begleiten und einen praxistauglichen Lösungsvorschlag aufzeigen. Dabei kommt der Autor zu ähnlichen Schlussfolgerungen, wie der im November 2020 erschienene Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. In entscheidenden Details werden jedoch abweichende Ansätze favorisiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Arbeiten zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind Legion. Man sollte meinen, dass im Grunde alles schon ausgeschrieben sei, ein Einstieg hier also nicht mehr lohnte. Ein näherer Blick auf die Konsequenzen der Neuausrichtung durch die Rechtsprechung seit BGHZ 146, 341 ff. zeigt indessen, dass durchaus noch einige Grundfragen der Klärung harren.
Zu diesen Fragen gehört vor allem das Problem der Registerfähigkeit der GbR. Müssen alle – u.U. tausende – Gesellschafter eingetragen werden oder genügt die Eintragung der Gesellschaft selbst? Der Schritt zur Rechtsfähigkeit legt letzteres Verständnis nahe, aber wo bleibt dann die Publizität der GbR, für die selbst keine Registerpflicht besteht?
Während diese Fragen im Grundstücksrecht noch stark umstritten sind, hat sich das Markenrecht inzwischen eindeutig dahin entwickelt, dass die Eintragung der GbR im Markenregister möglich und ausreichend ist. Dieser Befund legte es nahe, Grundbuchrecht und Markenrecht nebeneinander zu stellen und zu vergleichen. Wie sollte eine sinnvolle, die Beteiligteninteressen angemessen berücksichtigende Lösung im Grundbuchrecht aussehen? Kann das Markenrecht dafür Argumentationshilfe oder gar Leitbild sein? Oder steht der sog. grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz einer Eintragung der GbR unter ihrem Namen entgegen? Ziel der Arbeit ist die Beantwortung dieser Fragen im Rahmen einer Zusammenschau des maßgeblichen Liegenschafts-, Marken-, Gesellschafts- und Verfahrensrechts. Letztlich geht es um die Frage, ob der Grundsatz „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ tatsächlich (noch) aufrechterhalten werden kann.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Arbeiten zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind Legion. Man sollte meinen, dass im Grunde alles schon ausgeschrieben sei, ein Einstieg hier also nicht mehr lohnte. Ein näherer Blick auf die Konsequenzen der Neuausrichtung durch die Rechtsprechung seit BGHZ 146, 341 ff. zeigt indessen, dass durchaus noch einige Grundfragen der Klärung harren.
Zu diesen Fragen gehört vor allem das Problem der Registerfähigkeit der GbR. Müssen alle – u.U. tausende – Gesellschafter eingetragen werden oder genügt die Eintragung der Gesellschaft selbst? Der Schritt zur Rechtsfähigkeit legt letzteres Verständnis nahe, aber wo bleibt dann die Publizität der GbR, für die selbst keine Registerpflicht besteht?
Während diese Fragen im Grundstücksrecht noch stark umstritten sind, hat sich das Markenrecht inzwischen eindeutig dahin entwickelt, dass die Eintragung der GbR im Markenregister möglich und ausreichend ist. Dieser Befund legte es nahe, Grundbuchrecht und Markenrecht nebeneinander zu stellen und zu vergleichen. Wie sollte eine sinnvolle, die Beteiligteninteressen angemessen berücksichtigende Lösung im Grundbuchrecht aussehen? Kann das Markenrecht dafür Argumentationshilfe oder gar Leitbild sein? Oder steht der sog. grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz einer Eintragung der GbR unter ihrem Namen entgegen? Ziel der Arbeit ist die Beantwortung dieser Fragen im Rahmen einer Zusammenschau des maßgeblichen Liegenschafts-, Marken-, Gesellschafts- und Verfahrensrechts. Letztlich geht es um die Frage, ob der Grundsatz „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ tatsächlich (noch) aufrechterhalten werden kann.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Arbeiten zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind Legion. Man sollte meinen, dass im Grunde alles schon ausgeschrieben sei, ein Einstieg hier also nicht mehr lohnte. Ein näherer Blick auf die Konsequenzen der Neuausrichtung durch die Rechtsprechung seit BGHZ 146, 341 ff. zeigt indessen, dass durchaus noch einige Grundfragen der Klärung harren.
Zu diesen Fragen gehört vor allem das Problem der Registerfähigkeit der GbR. Müssen alle – u.U. tausende – Gesellschafter eingetragen werden oder genügt die Eintragung der Gesellschaft selbst? Der Schritt zur Rechtsfähigkeit legt letzteres Verständnis nahe, aber wo bleibt dann die Publizität der GbR, für die selbst keine Registerpflicht besteht?
Während diese Fragen im Grundstücksrecht noch stark umstritten sind, hat sich das Markenrecht inzwischen eindeutig dahin entwickelt, dass die Eintragung der GbR im Markenregister möglich und ausreichend ist. Dieser Befund legte es nahe, Grundbuchrecht und Markenrecht nebeneinander zu stellen und zu vergleichen. Wie sollte eine sinnvolle, die Beteiligteninteressen angemessen berücksichtigende Lösung im Grundbuchrecht aussehen? Kann das Markenrecht dafür Argumentationshilfe oder gar Leitbild sein? Oder steht der sog. grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz einer Eintragung der GbR unter ihrem Namen entgegen? Ziel der Arbeit ist die Beantwortung dieser Fragen im Rahmen einer Zusammenschau des maßgeblichen Liegenschafts-, Marken-, Gesellschafts- und Verfahrensrechts. Letztlich geht es um die Frage, ob der Grundsatz „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ tatsächlich (noch) aufrechterhalten werden kann.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Diese Rechtsgebiete werden anhand expliziter Fallbeispiele, Grafiken und Merksätze illustriert. Ein Glossar hilft dabei, juristische Fachbegriffe zu verstehen und richtig zu verwenden. Abgerundet wird das Buch durch zahlreiche Übungsfälle, welche optimal auf die Prüfungen vorbereiten.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-01
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