Gemeinschaftliches Gentechnikrecht: Die Freisetzungsrichtlinie 90-220-EWG.

Gemeinschaftliches Gentechnikrecht: Die Freisetzungsrichtlinie 90-220-EWG. von Kameke,  Conrad von
Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen zählt in der Bundesrepublik Deutschland zu den umstrittensten Erscheinungsformen der Gentechnik. Die umwelt- und standortpolitische Debatte hat die rechtlichen Bedingungen für Freisetzungen ins Rampenlicht des öffentlichen Interesses gerückt. In der Europäischen Union bestimmt die 1990 in Kraft getretene Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG den einschlägigen legislativen Rahmen. Die vorliegende Arbeit spannt einen Bogen von den ersten Ursprüngen einer Regulierung der Gentechnik über die vielfältigen Interpretations- und Umsetzungsprobleme der Freisetzungsrichtlinie bis hin zu aktuellen Reformüberlegungen. Nahezu durchgehend macht dabei der Autor eine besondere Rolle der Bundesrepublik Deutschland in Sachen Gentechnikregulierung aus, die sich jedoch nur zum Teil auf hausgemachte, deutsche Ursachen zurückführen läßt. Auch das neueste Instrument des Gemeinschaftlichen Freisetzungsrechts, das sog. vereinfachte Verfahren, birgt Widersprüchlichkeiten. Darüber hinaus erweisen sich die von den Mitgliedstaaten erlassenen Umsetzungsmaßnahmen als Gegenstand einer bislang unterschiedlich strengen Kontrolle durch die Europäische Kommission. So hat das gemeinschaftliche Gentechnikrecht bisher eine nur teilweise Angleichung der rechtlichen Bedingungen für die Freisetzungspraxis in den Mitgliedstaaten der Union bewirkt. Zu Recht erklingt insofern der Ruf nach einer Reform. Die Arbeit ist nicht zuletzt ein Beitrag zu diesen Reformüberlegungen. Sie richtet sich daher auch an den einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Normgeber - ebenso wie an den auf Behörden - oder Anwenderseite mit Freisetzungen befaßten Praktiker.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Risikobewertung bei der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen.

Die Risikobewertung bei der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen. von Pohl,  Siegmar
Siegmar Pohl vergleicht Recht und Praxis beim Umgang mit technischen Risiken in den USA und in Deutschland am Beispiel von Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen. Kern der Entscheidung über die Freisetzung eines veränderten Organismus ist die naturwissenschaftliche Analyse des Risikos einerseits und die normative Bewertung des so festgestellten Risikos andererseits. Dabei ergeben sich erhebliche Unterschiede aus der Rechtskultur, der Verfassung, den Kompetenzen des Gesetzgebers, den Instrumenten der Verwaltung, der Beteiligung von Öffentlichkeit, Privatpersonen und Experten und bei der gerichtlichen Kontrolle der Freisetzungsentscheidung. Das deutsche Risikovorsorgerecht mußte vor der Ungewissheit des Ausmaßes gentechnischer Risiken, die nicht quantifizierbar sind, kapitulieren. In den USA erreichen die EPA und andere Behörden demokratisch legitimierte Entscheidungen hauptsächlich durch Standards über das Verfahren, das bei der Entscheidungsfindung einzuhalten ist, und durch aus deutscher Sicht unvertretbare Kosten-Nutzen-Analysen. An Fallbeispielen wird jedoch gezeigt, daß sich die praktischen Ergebnisse der Freisetzungsentscheidungen in beiden Ländern trotz der Flexibilität der common law-Methodik im Gegensatz zur technokratischen Stringenz nur wenig unterscheiden. Eine Erklärung bietet der in dieser Arbeit angestellte und insoweit einmalige Makrovergleich der Rechtssysteme, der im rechtlichen, ökonomischen und ethischen Kontext funktionale Äquivalente identifiziert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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An den Grenzen des Rechts.

An den Grenzen des Rechts. von März,  Wolfgang
Der Sammelband vereinigt die Vorträge, die im Rahmen des Kolloquiums "An den Grenzen des Rechts" aus Anlass des 60. Geburtstags von Wolfgang Graf Vitzthum am 24. November 2001 in Tübingen von seinen Schülern gehalten wurden. "An den Grenzen des Rechts" - und nicht selten jenseits ihrer Linien, in der Nachbarschaft - bewegt sich der Jurist, seit sein neuzeitliches Denken weiche Übergänge und diffuse Randzonen des Bewusstseins, des Seins und des Sollens durch scharfe Begrifflichkeit rationalisiert und normativ objektiviert hat. Noch dem späten Mittelalter war der Begriff "Grenze" kaum geläufig, noch weniger das mit ihm heute Verbundene, sein "Gegenüber" und "Außerhalb". Indem das Recht an Grenzen stößt (und diese eventuell auch verschiebt oder einebnet), erkennt es zugleich das "andere", jenseits Liegende in seinem Eigenwert an, sei es Politik, Wirtschaft, Religion oder Ethik und Moral. Während diese duale Grundstruktur der Grenze und ihrer Ziehung zeitlos wirkt, sind ihre Erscheinungsformen zeitgebunden und ändern bzw. erneuern sich laufend. Konnte man das Problem der konkreten Verortung von Grenzen des Rechts vor 60 Jahren mit ihren geisteswissenschaftlichen Affinitäten zu Philosophie und Ökonomie umschreiben (so Ernst Forsthoff in seiner Ansprache zur Kant-Feier 1941), identifizierte man sie vor einer Generation mit der nachlassenden Steuerungskraft des Rechts in und gegenüber der modernen Industriegesellschaft (so in einem 1987 herausgegebenen Sammelband). Heute sehen wir die Grenzen des Rechts und seiner Steuerungskraft im Blick nach außen, in den internationalen Beziehungen, wie nach innen, gegenüber dem Individuum und seinen Grenzen des Handelns, aufscheinen. In den vier Beiträgen finden sich deshalb unterschiedliche nationale wie gemeinschafts- und völkerrechtliche Akzentsetzungen, die markante Aspekte des heutigen Grenzproblems im Recht beleuchten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Technikumsteuerung als Rechtsproblem.

Technikumsteuerung als Rechtsproblem. von Kloepfer,  Michael
Der Band »Technikumsteuerung als Rechtsproblem - Rechtsfragen der Einführung der Gentechnik und des Ausstiegs aus der Atomenergie« enthält die Referate der gleichnamigen Berliner Tagung vom 6. November 2000. Acht namhafte Autoren aus Politik, Wirtschaft und Rechtswissenschaft setzen sich in der Schrift mit der Kernfrage der staatlichen Steuerbarkeit technischen Wandels teils grundlegend, teils anhand konkreter Fragestellungen auseinander. Der immer rasanter ablaufende, nahezu alle Lebensbereiche des Menschen tangierende Technikwandel stellt neue Herausforderungen an politische und juristische Entscheidungsträger. Es gilt, die mit den technischen Innovationen verbundenen oder neu erkannten Risiken und gesellschaftlichen Implikationen rechtlich zu steuern bzw. umzusteuern. Dieser Regelungs- und Korrekturauftrag kann aber nur dann verantwortungsvoll erfüllt werden, wenn der Wissensstand der staatstragenden Akteure - zumindest annähernd - dem Stand der technischen Entwicklung entspricht. Das Wissensproblem ist damit Teil des Rechtsproblems der Technik(um)steuerung und verlangt nach einem interdisziplinären Diskurs, wie er in dieser Schrift geführt wird. Technikumsteuerung durch Recht meint zunächst die rechtliche Bewältigung des Ausstiegs aus als korrekturbedürftig erkannten Risikotechniken bzw. die rechtlich gesteuerte Anpassung solcher Techniken an gewandelte gesellschaftliche Bedürfnisse. Auf der anderen Seite kommt dem technikumsteuernden Recht auch eine prospektive Funktion zu, in dem Sinne, daß eine rechtliche Infrastruktur etwa in Punkto Datenschutz, Gefahrenabwehr und Risikovorsorge die Verbreitung noch in Entwicklung befindlicher Techniken beschleunigen bzw. überhaupt erst ermöglichen kann. Dies bedeutet nicht ordnungsrechtliche Technikverhinderung, sondern die normative Abschirmung und Ermöglichung von Technik mit dem Ziel, die in ihr liegenden Chancen zum Nutzen der Allgemeinheit zu verwirklichen. Diese Doppelfunktion des Technikrechts - einerseits technikbegrenzend, andererseits technikermöglichend auf Technikentwicklungen einzuwirken - spiegelt sich in den gesellschaftspolitisch besonders kontrovers diskutierten Vorhaben des Ausstiegs aus der Atomenergie und der Einführung der Gentechnik wider. Insbesondere die gesamtökonomischen Folgen und legistischen Möglichkeiten eines Ausstiegs aus der Atomenergie werden von den Autoren der Schrift kontrovers beurteilt. Aber auch die in hohem Maße grundrechtsrelevante Einführung und Förderung der Gentechnik wirft verschiedene politische und rechtliche Streitfragen auf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gewerblicher Rechtsschutz an gentechnisch veränderten Pflanzen unter Berücksichtigung des US-amerikanischen Rechts.

Gewerblicher Rechtsschutz an gentechnisch veränderten Pflanzen unter Berücksichtigung des US-amerikanischen Rechts. von Walser,  Christina J.
Die Autorin thematisiert im wesentlichen das Zusammenspiel der Schutzinstitute des Patent- und Sortenschutzrechts in Bezug auf gentechnisch veränderte Pflanzen. Hintergrund dieser Problematik ist die unterschiedliche Vorgehensweise der Sortenzüchter, die in einem langwierigen Verfahren eine neue Pflanzensorte entwickeln, und der Gentechnik, bei der Gene in bestehende Pflanzensorten integriert werden, um Pflanzen mit bestimmten Eigenschaften zu versehen. Es fragt sich also, ob auch für diese gentechnische Arbeit ein Patent erteilt werden soll oder ob der Patentschutz durch das speziellere Sortenschutzrecht verdrängt wird. Christina Walser stellt zunächst den Gegenstand der Schutzinstitute und ihre Schutzvoraussetzungen dar und untersucht sodann den Umfang des Schutzes und die Neuerungen durch die Biotechnologierichtlinie. Einbesonderes Augenmerk legt sie dabei auf die Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes, insbesondere analysiert sie im Detail die Entscheidung »Transgene Pflanzen/NOVARTIS II« der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes. Die gesamte Untersuchung erfolgt dabei nicht nur nach deutschem und europäischem Recht, sondern auch rechtsvergleichend mit dem US-amerikanischen Recht. Auch hier wird auf das Verhältnis der Schutzinstitute der »Plant Variety Protection«, der »Plant Patents« und »Utility Patents« eingegangen, die weit unproblematischer nebeneinander angewendet werden als im europäischen Recht, was aktuell auch durch die amerikanische Rechtsprechung festgestellt wurde.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtsprobleme des Gentechnikgesetzes im Bereich der Gefahrenabwehr bei legalen Vorhaben.

Rechtsprobleme des Gentechnikgesetzes im Bereich der Gefahrenabwehr bei legalen Vorhaben. von Zivier,  Ezra
Das Werk behandelt das Gentechnikgesetz soweit es um die Gefahrenabwehr bei erlaubten Vorhaben geht. In diesem Bereich treten äußerst viele Auslegungsfragen und sonstige Rechtsprobleme auf. Das beruht vor allem auf zwei Umständen: Zum einen ist die Eingriffszuständigkeit zwischen den Überwachungs- und den Genehmigungsbehörden gespalten, so daß Kompetenzkonflikte entstehen können. Insbesondere bei der Freisetzung und dem Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen ist dies brisant, da hier die Überwachungsbehörden im Gegensatz zu der Genehmigungsbehörde Landesbehörden sind. Zum anderen entstehen viele rechtliche Fragen dadurch, daß das Gentechnikgesetz EG-Richtlinien in deutsches Recht umsetzen soll. Beispielsweise wird beim Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen das beschriebene Kompetenzproblem noch kompliziert, da die nationalen Behörden nach Art. 16 der Richtlinie 90/220 EWG nur vorläufige Verbote erlassen dürfen. Eine endgültige Entscheidung ergeht auf EG-Ebene. In der Arbeit werden diese Rechtsfragen untersucht. Der Verfasser bietet Lösungsmöglichkeiten an, wobei er Wert auf deren praktische Verwendbarkeit legt. Außerdem stellt er Defizite bei der Umsetzung der EG-Richtlinien fest. Es werden aber auch andere Rechtsprobleme, wie zum Beispiel die Frage nach den Rechten Dritter auf ein behördliches Tätigwerden, behandelt. Abschließend wird das Gentechnikgesetz im Rahmen des Themas einer rechtspolitischen Würdigung unterzogen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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An den Grenzen des Rechts.

An den Grenzen des Rechts. von März,  Wolfgang
Der Sammelband vereinigt die Vorträge, die im Rahmen des Kolloquiums "An den Grenzen des Rechts" aus Anlass des 60. Geburtstags von Wolfgang Graf Vitzthum am 24. November 2001 in Tübingen von seinen Schülern gehalten wurden. "An den Grenzen des Rechts" - und nicht selten jenseits ihrer Linien, in der Nachbarschaft - bewegt sich der Jurist, seit sein neuzeitliches Denken weiche Übergänge und diffuse Randzonen des Bewusstseins, des Seins und des Sollens durch scharfe Begrifflichkeit rationalisiert und normativ objektiviert hat. Noch dem späten Mittelalter war der Begriff "Grenze" kaum geläufig, noch weniger das mit ihm heute Verbundene, sein "Gegenüber" und "Außerhalb". Indem das Recht an Grenzen stößt (und diese eventuell auch verschiebt oder einebnet), erkennt es zugleich das "andere", jenseits Liegende in seinem Eigenwert an, sei es Politik, Wirtschaft, Religion oder Ethik und Moral. Während diese duale Grundstruktur der Grenze und ihrer Ziehung zeitlos wirkt, sind ihre Erscheinungsformen zeitgebunden und ändern bzw. erneuern sich laufend. Konnte man das Problem der konkreten Verortung von Grenzen des Rechts vor 60 Jahren mit ihren geisteswissenschaftlichen Affinitäten zu Philosophie und Ökonomie umschreiben (so Ernst Forsthoff in seiner Ansprache zur Kant-Feier 1941), identifizierte man sie vor einer Generation mit der nachlassenden Steuerungskraft des Rechts in und gegenüber der modernen Industriegesellschaft (so in einem 1987 herausgegebenen Sammelband). Heute sehen wir die Grenzen des Rechts und seiner Steuerungskraft im Blick nach außen, in den internationalen Beziehungen, wie nach innen, gegenüber dem Individuum und seinen Grenzen des Handelns, aufscheinen. In den vier Beiträgen finden sich deshalb unterschiedliche nationale wie gemeinschafts- und völkerrechtliche Akzentsetzungen, die markante Aspekte des heutigen Grenzproblems im Recht beleuchten.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Risikobewertung bei der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen.

Die Risikobewertung bei der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen. von Pohl,  Siegmar
Siegmar Pohl vergleicht Recht und Praxis beim Umgang mit technischen Risiken in den USA und in Deutschland am Beispiel von Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen. Kern der Entscheidung über die Freisetzung eines veränderten Organismus ist die naturwissenschaftliche Analyse des Risikos einerseits und die normative Bewertung des so festgestellten Risikos andererseits. Dabei ergeben sich erhebliche Unterschiede aus der Rechtskultur, der Verfassung, den Kompetenzen des Gesetzgebers, den Instrumenten der Verwaltung, der Beteiligung von Öffentlichkeit, Privatpersonen und Experten und bei der gerichtlichen Kontrolle der Freisetzungsentscheidung. Das deutsche Risikovorsorgerecht mußte vor der Ungewissheit des Ausmaßes gentechnischer Risiken, die nicht quantifizierbar sind, kapitulieren. In den USA erreichen die EPA und andere Behörden demokratisch legitimierte Entscheidungen hauptsächlich durch Standards über das Verfahren, das bei der Entscheidungsfindung einzuhalten ist, und durch aus deutscher Sicht unvertretbare Kosten-Nutzen-Analysen. An Fallbeispielen wird jedoch gezeigt, daß sich die praktischen Ergebnisse der Freisetzungsentscheidungen in beiden Ländern trotz der Flexibilität der common law-Methodik im Gegensatz zur technokratischen Stringenz nur wenig unterscheiden. Eine Erklärung bietet der in dieser Arbeit angestellte und insoweit einmalige Makrovergleich der Rechtssysteme, der im rechtlichen, ökonomischen und ethischen Kontext funktionale Äquivalente identifiziert.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Technikumsteuerung als Rechtsproblem.

Technikumsteuerung als Rechtsproblem. von Kloepfer,  Michael
Der Band »Technikumsteuerung als Rechtsproblem - Rechtsfragen der Einführung der Gentechnik und des Ausstiegs aus der Atomenergie« enthält die Referate der gleichnamigen Berliner Tagung vom 6. November 2000. Acht namhafte Autoren aus Politik, Wirtschaft und Rechtswissenschaft setzen sich in der Schrift mit der Kernfrage der staatlichen Steuerbarkeit technischen Wandels teils grundlegend, teils anhand konkreter Fragestellungen auseinander. Der immer rasanter ablaufende, nahezu alle Lebensbereiche des Menschen tangierende Technikwandel stellt neue Herausforderungen an politische und juristische Entscheidungsträger. Es gilt, die mit den technischen Innovationen verbundenen oder neu erkannten Risiken und gesellschaftlichen Implikationen rechtlich zu steuern bzw. umzusteuern. Dieser Regelungs- und Korrekturauftrag kann aber nur dann verantwortungsvoll erfüllt werden, wenn der Wissensstand der staatstragenden Akteure - zumindest annähernd - dem Stand der technischen Entwicklung entspricht. Das Wissensproblem ist damit Teil des Rechtsproblems der Technik(um)steuerung und verlangt nach einem interdisziplinären Diskurs, wie er in dieser Schrift geführt wird. Technikumsteuerung durch Recht meint zunächst die rechtliche Bewältigung des Ausstiegs aus als korrekturbedürftig erkannten Risikotechniken bzw. die rechtlich gesteuerte Anpassung solcher Techniken an gewandelte gesellschaftliche Bedürfnisse. Auf der anderen Seite kommt dem technikumsteuernden Recht auch eine prospektive Funktion zu, in dem Sinne, daß eine rechtliche Infrastruktur etwa in Punkto Datenschutz, Gefahrenabwehr und Risikovorsorge die Verbreitung noch in Entwicklung befindlicher Techniken beschleunigen bzw. überhaupt erst ermöglichen kann. Dies bedeutet nicht ordnungsrechtliche Technikverhinderung, sondern die normative Abschirmung und Ermöglichung von Technik mit dem Ziel, die in ihr liegenden Chancen zum Nutzen der Allgemeinheit zu verwirklichen. Diese Doppelfunktion des Technikrechts - einerseits technikbegrenzend, andererseits technikermöglichend auf Technikentwicklungen einzuwirken - spiegelt sich in den gesellschaftspolitisch besonders kontrovers diskutierten Vorhaben des Ausstiegs aus der Atomenergie und der Einführung der Gentechnik wider. Insbesondere die gesamtökonomischen Folgen und legistischen Möglichkeiten eines Ausstiegs aus der Atomenergie werden von den Autoren der Schrift kontrovers beurteilt. Aber auch die in hohem Maße grundrechtsrelevante Einführung und Förderung der Gentechnik wirft verschiedene politische und rechtliche Streitfragen auf.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Gewerblicher Rechtsschutz an gentechnisch veränderten Pflanzen unter Berücksichtigung des US-amerikanischen Rechts.

Gewerblicher Rechtsschutz an gentechnisch veränderten Pflanzen unter Berücksichtigung des US-amerikanischen Rechts. von Walser,  Christina J.
Die Autorin thematisiert im wesentlichen das Zusammenspiel der Schutzinstitute des Patent- und Sortenschutzrechts in Bezug auf gentechnisch veränderte Pflanzen. Hintergrund dieser Problematik ist die unterschiedliche Vorgehensweise der Sortenzüchter, die in einem langwierigen Verfahren eine neue Pflanzensorte entwickeln, und der Gentechnik, bei der Gene in bestehende Pflanzensorten integriert werden, um Pflanzen mit bestimmten Eigenschaften zu versehen. Es fragt sich also, ob auch für diese gentechnische Arbeit ein Patent erteilt werden soll oder ob der Patentschutz durch das speziellere Sortenschutzrecht verdrängt wird. Christina Walser stellt zunächst den Gegenstand der Schutzinstitute und ihre Schutzvoraussetzungen dar und untersucht sodann den Umfang des Schutzes und die Neuerungen durch die Biotechnologierichtlinie. Einbesonderes Augenmerk legt sie dabei auf die Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes, insbesondere analysiert sie im Detail die Entscheidung »Transgene Pflanzen/NOVARTIS II« der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes. Die gesamte Untersuchung erfolgt dabei nicht nur nach deutschem und europäischem Recht, sondern auch rechtsvergleichend mit dem US-amerikanischen Recht. Auch hier wird auf das Verhältnis der Schutzinstitute der »Plant Variety Protection«, der »Plant Patents« und »Utility Patents« eingegangen, die weit unproblematischer nebeneinander angewendet werden als im europäischen Recht, was aktuell auch durch die amerikanische Rechtsprechung festgestellt wurde.
Aktualisiert: 2023-05-20
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An den Grenzen des Rechts.

An den Grenzen des Rechts. von März,  Wolfgang
Der Sammelband vereinigt die Vorträge, die im Rahmen des Kolloquiums "An den Grenzen des Rechts" aus Anlass des 60. Geburtstags von Wolfgang Graf Vitzthum am 24. November 2001 in Tübingen von seinen Schülern gehalten wurden. "An den Grenzen des Rechts" - und nicht selten jenseits ihrer Linien, in der Nachbarschaft - bewegt sich der Jurist, seit sein neuzeitliches Denken weiche Übergänge und diffuse Randzonen des Bewusstseins, des Seins und des Sollens durch scharfe Begrifflichkeit rationalisiert und normativ objektiviert hat. Noch dem späten Mittelalter war der Begriff "Grenze" kaum geläufig, noch weniger das mit ihm heute Verbundene, sein "Gegenüber" und "Außerhalb". Indem das Recht an Grenzen stößt (und diese eventuell auch verschiebt oder einebnet), erkennt es zugleich das "andere", jenseits Liegende in seinem Eigenwert an, sei es Politik, Wirtschaft, Religion oder Ethik und Moral. Während diese duale Grundstruktur der Grenze und ihrer Ziehung zeitlos wirkt, sind ihre Erscheinungsformen zeitgebunden und ändern bzw. erneuern sich laufend. Konnte man das Problem der konkreten Verortung von Grenzen des Rechts vor 60 Jahren mit ihren geisteswissenschaftlichen Affinitäten zu Philosophie und Ökonomie umschreiben (so Ernst Forsthoff in seiner Ansprache zur Kant-Feier 1941), identifizierte man sie vor einer Generation mit der nachlassenden Steuerungskraft des Rechts in und gegenüber der modernen Industriegesellschaft (so in einem 1987 herausgegebenen Sammelband). Heute sehen wir die Grenzen des Rechts und seiner Steuerungskraft im Blick nach außen, in den internationalen Beziehungen, wie nach innen, gegenüber dem Individuum und seinen Grenzen des Handelns, aufscheinen. In den vier Beiträgen finden sich deshalb unterschiedliche nationale wie gemeinschafts- und völkerrechtliche Akzentsetzungen, die markante Aspekte des heutigen Grenzproblems im Recht beleuchten.
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