Die Gelegenheitsgesellschaft

Die Gelegenheitsgesellschaft von Bick,  Otto
Im Schrifttum wird der Gelegenheitsgesellschaft nur ein kleiner Raum gewidmet. Man begnügt sich durchweg damit, im Zuge der Darstellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in einem kurzen Abschnitt auf sie einzugehen. Damit wird man jedoch der Bedeutung, die sie in der gesellschaftlichen Praxis hat, nicht im geringsten gerecht. Aus diesem Grunde wird hier der Versuch unternommen, die insofern bestehende Lücke zu schließen, indem wir uns bemühen, nicht nur eine Darstellung ihrer Rechtsgrundsätze und ihrer Besteuerung zu geben, sondern darüber hinaus im Rahmen dieser Aufgabenstellung die wirtschaftlich bedeutsamen Gesichtspunkte, die nicht zuletzt in einer umfangreichen praktischen Erfahrung gewonnen wurden, zu berücksichtigen. Die Arbeit dürfte dadurch wesentlich an Geschlossen heit gewinnen, so daß - wie wir hoffen - nicht allein ein Beitrag zur Theorie der Gelegenheitsgesellschaft geleistet wird, wir vielmehr es auch der gesellschaftlichen Praxis ermöglichen, daraus eine jedem Einzelfall angepaßte Gestaltung der Gesellschaft abzuleiten, und zwar rein rechtlich ebenso wie steuerlich und wirtschaftlich.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Auseinandersetzungsverfahren bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Bau-Arbeitsgemeinschaft

Auseinandersetzungsverfahren bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Bau-Arbeitsgemeinschaft von Walther,  Martina
Die Folgen des Ausscheidens eines Gesellschafters können für die verbleibenden Mitglieder einer Bau-Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE) aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung gravierend sein. Mit Blick auf die damit einhergehenden Risiken sind die verbleibenden Gesellschafter bestrebt, den Projekterfolg sicherzustellen und das eigene Unternehmen wirtschaftlich zu schützen. Mittels einer zweiperspektivischen Analyse des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Bau-ARGE – zum einen die theoretische Perspektive, deren Grundlage eine gemischte Strategie der Literaturrecherche bildete, und zum anderen die Praxisperspektive, die mittels Expertenbefragung abgebildet wurde – wird eine umfassende Untersuchung des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Bau-ARGE durchgeführt. Hieraus werden proaktive und reaktive Handlungsempfehlungen für die Praxis entwickelt, mit deren Hilfe sich die mit dieser Thematik verbundenen Herausforderungen und Risiken mindern lassen. Dabei werden für jede Phase des idealtypischen Ablaufs Empfehlungen aufgezeigt, die von den Gesellschaftern einer ARGE angewandt werden können.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Auseinandersetzungsverfahren bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Bau-Arbeitsgemeinschaft

Auseinandersetzungsverfahren bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Bau-Arbeitsgemeinschaft von Walther,  Martina
Die Folgen des Ausscheidens eines Gesellschafters können für die verbleibenden Mitglieder einer Bau-Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE) aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung gravierend sein. Mit Blick auf die damit einhergehenden Risiken sind die verbleibenden Gesellschafter bestrebt, den Projekterfolg sicherzustellen und das eigene Unternehmen wirtschaftlich zu schützen. Mittels einer zweiperspektivischen Analyse des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Bau-ARGE – zum einen die theoretische Perspektive, deren Grundlage eine gemischte Strategie der Literaturrecherche bildete, und zum anderen die Praxisperspektive, die mittels Expertenbefragung abgebildet wurde – wird eine umfassende Untersuchung des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Bau-ARGE durchgeführt. Hieraus werden proaktive und reaktive Handlungsempfehlungen für die Praxis entwickelt, mit deren Hilfe sich die mit dieser Thematik verbundenen Herausforderungen und Risiken mindern lassen. Dabei werden für jede Phase des idealtypischen Ablaufs Empfehlungen aufgezeigt, die von den Gesellschaftern einer ARGE angewandt werden können.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Auseinandersetzungsverfahren bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Bau-Arbeitsgemeinschaft

Auseinandersetzungsverfahren bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Bau-Arbeitsgemeinschaft von Walther,  Martina
Die Folgen des Ausscheidens eines Gesellschafters können für die verbleibenden Mitglieder einer Bau-Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE) aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung gravierend sein. Mit Blick auf die damit einhergehenden Risiken sind die verbleibenden Gesellschafter bestrebt, den Projekterfolg sicherzustellen und das eigene Unternehmen wirtschaftlich zu schützen. Mittels einer zweiperspektivischen Analyse des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Bau-ARGE – zum einen die theoretische Perspektive, deren Grundlage eine gemischte Strategie der Literaturrecherche bildete, und zum anderen die Praxisperspektive, die mittels Expertenbefragung abgebildet wurde – wird eine umfassende Untersuchung des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Bau-ARGE durchgeführt. Hieraus werden proaktive und reaktive Handlungsempfehlungen für die Praxis entwickelt, mit deren Hilfe sich die mit dieser Thematik verbundenen Herausforderungen und Risiken mindern lassen. Dabei werden für jede Phase des idealtypischen Ablaufs Empfehlungen aufgezeigt, die von den Gesellschaftern einer ARGE angewandt werden können.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Ein Register für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Ein Register für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts von Wimmer,  Florian
Seit geraumer Zeit steht die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Fokus der rechtspolitischen Debatte. Der Reformbedarf ist äußerst vielgestaltig und erfordert daher eine breite Diskussion. Dies gilt besonders für das Recht der GbR, da sich hier Rechtspraxis und Gesetzeswortlaut am weitesten voneinander entfernt haben. Daher kommt es zu zahlreichen Schwierigkeiten, die bezüglich des Publizitätsdefizits am drängendsten sein dürften. Eine Lösung kann nur unter Beachtung der von K. Schmidt formulierten Prämisse „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ erfolgreich sein. Dieser Anspruch zeigt die Bedeutung der Register für das Gesellschaftsrecht, da nur über sie eine Subjektpublizität außerhalb der Publizität der natürlichen Personen hergestellt werden kann. Die Arbeit soll die Diskussion über die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Hinblick auf die Schaffung eines GbR-Registers begleiten und einen praxistauglichen Lösungsvorschlag aufzeigen. Dabei kommt der Autor zu ähnlichen Schlussfolgerungen, wie der im November 2020 erschienene Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. In entscheidenden Details werden jedoch abweichende Ansätze favorisiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Ein Register für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Ein Register für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts von Wimmer,  Florian
Seit geraumer Zeit steht die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Fokus der rechtspolitischen Debatte. Der Reformbedarf ist äußerst vielgestaltig und erfordert daher eine breite Diskussion. Dies gilt besonders für das Recht der GbR, da sich hier Rechtspraxis und Gesetzeswortlaut am weitesten voneinander entfernt haben. Daher kommt es zu zahlreichen Schwierigkeiten, die bezüglich des Publizitätsdefizits am drängendsten sein dürften. Eine Lösung kann nur unter Beachtung der von K. Schmidt formulierten Prämisse „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ erfolgreich sein. Dieser Anspruch zeigt die Bedeutung der Register für das Gesellschaftsrecht, da nur über sie eine Subjektpublizität außerhalb der Publizität der natürlichen Personen hergestellt werden kann. Die Arbeit soll die Diskussion über die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Hinblick auf die Schaffung eines GbR-Registers begleiten und einen praxistauglichen Lösungsvorschlag aufzeigen. Dabei kommt der Autor zu ähnlichen Schlussfolgerungen, wie der im November 2020 erschienene Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. In entscheidenden Details werden jedoch abweichende Ansätze favorisiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Ein Register für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Ein Register für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts von Wimmer,  Florian
Seit geraumer Zeit steht die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Fokus der rechtspolitischen Debatte. Der Reformbedarf ist äußerst vielgestaltig und erfordert daher eine breite Diskussion. Dies gilt besonders für das Recht der GbR, da sich hier Rechtspraxis und Gesetzeswortlaut am weitesten voneinander entfernt haben. Daher kommt es zu zahlreichen Schwierigkeiten, die bezüglich des Publizitätsdefizits am drängendsten sein dürften. Eine Lösung kann nur unter Beachtung der von K. Schmidt formulierten Prämisse „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ erfolgreich sein. Dieser Anspruch zeigt die Bedeutung der Register für das Gesellschaftsrecht, da nur über sie eine Subjektpublizität außerhalb der Publizität der natürlichen Personen hergestellt werden kann. Die Arbeit soll die Diskussion über die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Hinblick auf die Schaffung eines GbR-Registers begleiten und einen praxistauglichen Lösungsvorschlag aufzeigen. Dabei kommt der Autor zu ähnlichen Schlussfolgerungen, wie der im November 2020 erschienene Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. In entscheidenden Details werden jedoch abweichende Ansätze favorisiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Ein Register für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Ein Register für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts von Wimmer,  Florian
Seit geraumer Zeit steht die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Fokus der rechtspolitischen Debatte. Der Reformbedarf ist äußerst vielgestaltig und erfordert daher eine breite Diskussion. Dies gilt besonders für das Recht der GbR, da sich hier Rechtspraxis und Gesetzeswortlaut am weitesten voneinander entfernt haben. Daher kommt es zu zahlreichen Schwierigkeiten, die bezüglich des Publizitätsdefizits am drängendsten sein dürften. Eine Lösung kann nur unter Beachtung der von K. Schmidt formulierten Prämisse „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ erfolgreich sein. Dieser Anspruch zeigt die Bedeutung der Register für das Gesellschaftsrecht, da nur über sie eine Subjektpublizität außerhalb der Publizität der natürlichen Personen hergestellt werden kann. Die Arbeit soll die Diskussion über die Neugestaltung des Personengesellschaftsrechts im Hinblick auf die Schaffung eines GbR-Registers begleiten und einen praxistauglichen Lösungsvorschlag aufzeigen. Dabei kommt der Autor zu ähnlichen Schlussfolgerungen, wie der im November 2020 erschienene Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. In entscheidenden Details werden jedoch abweichende Ansätze favorisiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die Registerfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Registerfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts von Kazemi,  Robert
Arbeiten zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind Legion. Man sollte meinen, dass im Grunde alles schon ausgeschrieben sei, ein Einstieg hier also nicht mehr lohnte. Ein näherer Blick auf die Konsequenzen der Neuausrichtung durch die Rechtsprechung seit BGHZ 146, 341 ff. zeigt indessen, dass durchaus noch einige Grundfragen der Klärung harren. Zu diesen Fragen gehört vor allem das Problem der Registerfähigkeit der GbR. Müssen alle – u.U. tausende – Gesellschafter eingetragen werden oder genügt die Eintragung der Gesellschaft selbst? Der Schritt zur Rechtsfähigkeit legt letzteres Verständnis nahe, aber wo bleibt dann die Publizität der GbR, für die selbst keine Registerpflicht besteht? Während diese Fragen im Grundstücksrecht noch stark umstritten sind, hat sich das Markenrecht inzwischen eindeutig dahin entwickelt, dass die Eintragung der GbR im Markenregister möglich und ausreichend ist. Dieser Befund legte es nahe, Grundbuchrecht und Markenrecht nebeneinander zu stellen und zu vergleichen. Wie sollte eine sinnvolle, die Beteiligteninteressen angemessen berücksichtigende Lösung im Grundbuchrecht aussehen? Kann das Markenrecht dafür Argumentationshilfe oder gar Leitbild sein? Oder steht der sog. grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz einer Eintragung der GbR unter ihrem Namen entgegen? Ziel der Arbeit ist die Beantwortung dieser Fragen im Rahmen einer Zusammenschau des maßgeblichen Liegenschafts-, Marken-, Gesellschafts- und Verfahrensrechts. Letztlich geht es um die Frage, ob der Grundsatz „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ tatsächlich (noch) aufrechterhalten werden kann.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Registerfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Registerfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts von Kazemi,  Robert
Arbeiten zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind Legion. Man sollte meinen, dass im Grunde alles schon ausgeschrieben sei, ein Einstieg hier also nicht mehr lohnte. Ein näherer Blick auf die Konsequenzen der Neuausrichtung durch die Rechtsprechung seit BGHZ 146, 341 ff. zeigt indessen, dass durchaus noch einige Grundfragen der Klärung harren. Zu diesen Fragen gehört vor allem das Problem der Registerfähigkeit der GbR. Müssen alle – u.U. tausende – Gesellschafter eingetragen werden oder genügt die Eintragung der Gesellschaft selbst? Der Schritt zur Rechtsfähigkeit legt letzteres Verständnis nahe, aber wo bleibt dann die Publizität der GbR, für die selbst keine Registerpflicht besteht? Während diese Fragen im Grundstücksrecht noch stark umstritten sind, hat sich das Markenrecht inzwischen eindeutig dahin entwickelt, dass die Eintragung der GbR im Markenregister möglich und ausreichend ist. Dieser Befund legte es nahe, Grundbuchrecht und Markenrecht nebeneinander zu stellen und zu vergleichen. Wie sollte eine sinnvolle, die Beteiligteninteressen angemessen berücksichtigende Lösung im Grundbuchrecht aussehen? Kann das Markenrecht dafür Argumentationshilfe oder gar Leitbild sein? Oder steht der sog. grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz einer Eintragung der GbR unter ihrem Namen entgegen? Ziel der Arbeit ist die Beantwortung dieser Fragen im Rahmen einer Zusammenschau des maßgeblichen Liegenschafts-, Marken-, Gesellschafts- und Verfahrensrechts. Letztlich geht es um die Frage, ob der Grundsatz „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ tatsächlich (noch) aufrechterhalten werden kann.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Registerfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Registerfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts von Kazemi,  Robert
Arbeiten zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind Legion. Man sollte meinen, dass im Grunde alles schon ausgeschrieben sei, ein Einstieg hier also nicht mehr lohnte. Ein näherer Blick auf die Konsequenzen der Neuausrichtung durch die Rechtsprechung seit BGHZ 146, 341 ff. zeigt indessen, dass durchaus noch einige Grundfragen der Klärung harren. Zu diesen Fragen gehört vor allem das Problem der Registerfähigkeit der GbR. Müssen alle – u.U. tausende – Gesellschafter eingetragen werden oder genügt die Eintragung der Gesellschaft selbst? Der Schritt zur Rechtsfähigkeit legt letzteres Verständnis nahe, aber wo bleibt dann die Publizität der GbR, für die selbst keine Registerpflicht besteht? Während diese Fragen im Grundstücksrecht noch stark umstritten sind, hat sich das Markenrecht inzwischen eindeutig dahin entwickelt, dass die Eintragung der GbR im Markenregister möglich und ausreichend ist. Dieser Befund legte es nahe, Grundbuchrecht und Markenrecht nebeneinander zu stellen und zu vergleichen. Wie sollte eine sinnvolle, die Beteiligteninteressen angemessen berücksichtigende Lösung im Grundbuchrecht aussehen? Kann das Markenrecht dafür Argumentationshilfe oder gar Leitbild sein? Oder steht der sog. grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz einer Eintragung der GbR unter ihrem Namen entgegen? Ziel der Arbeit ist die Beantwortung dieser Fragen im Rahmen einer Zusammenschau des maßgeblichen Liegenschafts-, Marken-, Gesellschafts- und Verfahrensrechts. Letztlich geht es um die Frage, ob der Grundsatz „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ tatsächlich (noch) aufrechterhalten werden kann.
Aktualisiert: 2023-07-01
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