Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Das EG-Umweltrecht enthält zahlreiche Vorgaben nicht nur für den nationalen Gesetzgeber, sondern auch für die mitgliedstaatlichen Behörden, die mit dem Vollzug betraut sind. Daß die tatsächliche Anwendung europarechtlicher Umweltstandards vor Ort keineswegs als selbstverständlich vorausgesetzt werden darf, zeigt nicht zuletzt eine Reihe von aktuellen Veröffentlichungen, in denen meist jedoch nur unsubstantiiert Vollzugsdefizite beklagt wurden.
Ausgehend von den rechtlichen Vorgaben, steht daher die tatsächliche Verwaltungspraxis im Mittelpunkt der Untersuchung. Behörden und Umweltschutzverbände in Deutschland wurden konkret danach befragt, wie sie selbst den Vollzug europarechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet des Umweltschutzes angehen und wie sie bestimmte Probleme einschätzen. Es zeigt sich, daß die Vollzugssituation durch das Schlagwort vom Vollzugsdefizit kaum ausreichend charakterisiert werden kann. Die Ergebnisse machen vielmehr deutlich, daß behördliches Handeln nicht isoliert zu sehen ist, sondern unter dem Einfluß des zu vollziehenden rechtlichen Programms sowie den anderen am Vollzug beteiligten Akteuren, insbesondere den Adressaten, betroffenen Bürgern oder Interessenvertretern steht.
Die Untersuchung, die sowohl für Wissenschaftler als auch für Praktiker von Interesse sein dürfte, legt eklatante, häufig strukturell angelegte Vollzugsmängel im Bereich des EG-Umweltrechts offen und setzt sich mit Lösungsansätzen auseinander, die in der Literatur vorgebracht wurden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die steigende Zahl an Verstößen der Mitgliedstaaten gegen ihre gemeinschaftsrechtlichen Vollzugspflichten erfordert das Beschreiten neuer Wege der Effektuierung des mitgliedstaatlichen Vollzugs von Europäischem Gemeinschaftsrecht.
Die mitgliedstaatlichen Vollzugsverstöße werden nicht zuletzt durch die Vollzugskontrolle ermöglicht. Eine umfassende Analyse der von der Kommission in Form der Rechtsaufsicht ausgeübten »zentralen« Kontrolle ergibt deren gravierende Mängel. Der Autor zeigt daher denkbare Lösungsansätze auf und bewertet sie. Es handelt sich hier zunächst um zentrale Ansätze, welche vom Ausbau der administrativen Kooperation zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten bis hin zu Weisungsrechten für die Kommission reichen. Diesen gegenüber stehen dezentrale Ansätze wie der Ausbau der dezentralen Kontrolle durch die mitgliedstaatlichen Gerichte und die Schaffung von Umweltinformationsrechten für die Gemeinschaftsbürger. Es zeigt sich, daß nur eine ausgewogene Mischung aus zentralen und dezentralen Ansätzen, welche jeweils die Souveränität der Mitgliedstaaten zu beachten haben, zu den erwünschten Vollzugsergebnissen führt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Europarecht zeichnet sich immer deutlicher ein weitgreifendes Konzept gegen die Umsetzungsschwächen und Vollzugsdefizite gemeinschaftsrechtlicher Normen ab: Die Mobilisierung des Bürgers für die Durchsetzung des Rechts. Losgelöst von dem Gedanken des Individualschutzes werden die Bürger befähigt, vor den staatlichen Behörden und Gerichten unmittelbar auf die Beachtung des Rechts zu pochen. Verstanden weniger als des Rechtsschutzes bedürftige Privatpersonen, denn vielmehr als wirkmächtige Anwälte und Vollstrecker gemeinschaftlicher Interessen sollen sie so das Gemeinschaftsrecht effektivieren.
Die vorliegende Arbeit konfrontiert dieses Konzept mit der deutschen Lehre vom subjektiv-öffentlichen Recht. Sie legt tiefgreifende Strukturunterschiede offen und sucht so eine Vergewisserung über die theoretischen Grundlagen der deutschen Lehre. Im Mittelpunkt steht dabei als deren materieller Kern die Privatbezogenheit subjektiv-öffentlicher Rechte, die in ihrem beschränkenden Gehalt noch wenig reflektiert worden ist. Verstanden als ein ausschließendes Kriterium, das eine Stellung des einzelnen als Anwalt öffentlicher Interessen gezielt zurückweist, wurzelt sie im deutschen Konstitutionalismus und dessen Unterscheidung von privater Freiheit und öffentlichen Interessen, mit der der Selbstand der monarchischen Exekutive abgesichert werden sollte. Von dieser Bedeutung geprägt, enthält die Lehre vom subjektiv-öffentlichen Recht bis heute mehr als ein prozeßrechtliches Kriterium zur Realisierung der Subjektstellung des einzelnen. Sie tradiert eine die Rechtsordnung vielfältig und oft unbemerkt durchwirkende Grundsatzbestimmung zum Verhältnis von Bürger und Verwaltung.
Wenn das Europarecht hieran rührt, reißt es einen weiten Horizont auf: Das Modell der Mobilisierung des Bürgers für die Durchsetzung des Rechts verlangt nicht nur nach einer Besinnung auf das Staat-Bürger-Verhältnis im Bereich des Europarechts und nach Transformation der diesbezüglichen Vorgaben, sondern enthält auch eine Anfrage an das deutsche Verwaltungsrecht selbst: Wieweit trägt die Lehre vom subjektiv-öffentlichen Recht mit ihrer Bestimmung des Staat-Bürger-Verhältnisses noch? Kann und soll die Mobilisierung des Bürgers als allgemeines Modell für eine effektivere Rechtsdurchsetzung auch in das deutsche Verwaltungsrecht aufgenommen werden?
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Bedeutung des Vollzugs als notwendige Voraussetzung für die Wirksamkeit politischer Programme ist seit den '70er Jahren Gegenstand wissenschaftlicher Arbeiten. Als Auslöser wirkten dabei die Fehlschläge US-amerikanischer Regierungsprogramme bzw. das vom Sachverständigenrat für Umweltfragen konstatierte Vollzugsdefizit im Bereich der deutschen Umweltpolitik.
Der Autor knüpft an diese Problematik an und stellt die Frage, wie der Vollzug politischer Programme effektiv ausgestaltet werden kann. Im Vordergrund der Betrachtung steht die Wirksamkeit politischer Programme unter Berücksichtigung des Vollzugs und der dabei auftretenden Vollzugsprobleme. Für vorgegebene rechtspolitische Zielvorstellungen wird untersucht, wie das Zusammenspiel zwischen Vollzugsinstanzen und Adressaten auf die geeignete Wahl der gesetzlichen Rahmenbedingungen zurückwirkt. Im ersten Kapitel definiert Jost den für die nachfolgenden Analysen notwendigen Begriffs- und Bezugsrahmen und grenzt die untersuchte Fragestellung gegen die bereits vorhandene Literatur ab. Anschließend werden die Auswirkungen verfahrensrechtlicher Regelungen und institutioneller Rahmenbedingungen auf die Effektivität von Gesetzesprogrammen aus zivilrechtlicher Perspektive analysiert. Es folgt diese Analyse aus öffentlich-rechtlicher Sicht. Die Effektivität rechtlicher Rahmenbedingungen wird in einer Situation untersucht, in der eine Behörde mit der Durchführung eines entsprechenden Gesetzesprogramms betraut ist.
Im Ergebnis werden Zusammenhänge, Probleme und mögliche Lösungen bei der Durchsetzung rechtlicher Regelungen aufgezeigt: Einerseits werden die zentralen Faktoren für die wirksame Implementation von Rechtsnormen systematisch untersucht, um eine Antizipation möglicher Vollzugsprobleme zu erleichtern. Andererseits können die erarbeiteten Lösungen zu einer adäquaten Gestaltung von Gesetzesprogrammen beitragen. Insbesondere gibt der Autor Entscheidungskriterien, die es erleichtern, bei Regulierungsentscheidungen zwischen Regelungen des privaten und des öffentlichen Rechts zu wählen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Fragestellung, wie die Verwaltungskompetenzen beim Vollzug des EG-Rechts zwischen Bund und Ländern verteilt sind, hat wegen der zunehmenden Beanspruchung der Mitgliedstaaten durch den Gemeinschaftsrechtsvollzug erhebliche Bedeutung. Die Kompetenzverteilung wird durch das Gemeinschaftsrecht in mehrfacher Weise beeinflußt. Zum einen können mitgliedstaatliche Zuständigkeiten entzogen werden, soweit das Gemeinschaftsrecht hierzu ermächtigt. Zum anderen hat die nationale Kompetenzverteilung den europarechtlichen Anforderungen zu genügen, die ihrerseits nur bis zur Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen bestehen können.
Die Untersuchung beginnt daher mit der Exegese der verfassungsrechtlichen Grundlagen der Hoheitsrechtsübertragungen. Soweit danach wirksam Hoheitsrechte auf dem Gebiet der Verwaltung übertragen worden sind, reduziert sich der Bereich mitgliedstaatlicher Zuständigkeiten, die es bundesstaatsintern weiterzuverteilen gilt.
Um eine gemeinschaftsrechtsverträgliche Lösung der Kompetenzverteilung sicherzustellen, gilt es zu klären, welche Vorgaben das Gemeinschaftsrecht enthält. Nachdem deren Inhalt und Erfüllung im Hinblick auf die bestehenden gemeinschaftsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vollzugssicherungsinstrumentarien untersucht worden sind, wird die Anwendung der heranzuziehenden grundgesetzlichen Kompetenznormen erörtert. Während im Bereich des mittelbaren mitgliedstaatlichen Vollzugs nationales Recht in unmittelbarer Anwendung der Art. 83 ff., 30 GG vollzogen wird, müssen die Art. 83 ff. GG beim Vollzug unmittelbar wirkenden Gemeinschaftsrechts analog angewandt werden, soweit dort an einen bestimmten nationalen Normgeber angeknüpft wird. Bei der analogen Anwendung der Art. 83 ff. GG ist die weitgehend praktizierte allgemeine Gleichsetzung von Gemeinschaftsrecht mit Bundesgesetzen gemeinschaftsrechtlich nicht geboten und widerspricht der Verfassungssystematik. Die Eröffnung der in Art. 83 ff. GG eröffneten Rechtsfolgen ist nur gerechtfertigt, wenn die zu vollziehende unmittelbar wirkende Gemeinschaftsrechtsbestimmung bei innerstaatlicher Regelung vom Bund hätte erlassen werden können.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Bedeutung des Vollzugs als notwendige Voraussetzung für die Wirksamkeit politischer Programme ist seit den '70er Jahren Gegenstand wissenschaftlicher Arbeiten. Als Auslöser wirkten dabei die Fehlschläge US-amerikanischer Regierungsprogramme bzw. das vom Sachverständigenrat für Umweltfragen konstatierte Vollzugsdefizit im Bereich der deutschen Umweltpolitik.
Der Autor knüpft an diese Problematik an und stellt die Frage, wie der Vollzug politischer Programme effektiv ausgestaltet werden kann. Im Vordergrund der Betrachtung steht die Wirksamkeit politischer Programme unter Berücksichtigung des Vollzugs und der dabei auftretenden Vollzugsprobleme. Für vorgegebene rechtspolitische Zielvorstellungen wird untersucht, wie das Zusammenspiel zwischen Vollzugsinstanzen und Adressaten auf die geeignete Wahl der gesetzlichen Rahmenbedingungen zurückwirkt. Im ersten Kapitel definiert Jost den für die nachfolgenden Analysen notwendigen Begriffs- und Bezugsrahmen und grenzt die untersuchte Fragestellung gegen die bereits vorhandene Literatur ab. Anschließend werden die Auswirkungen verfahrensrechtlicher Regelungen und institutioneller Rahmenbedingungen auf die Effektivität von Gesetzesprogrammen aus zivilrechtlicher Perspektive analysiert. Es folgt diese Analyse aus öffentlich-rechtlicher Sicht. Die Effektivität rechtlicher Rahmenbedingungen wird in einer Situation untersucht, in der eine Behörde mit der Durchführung eines entsprechenden Gesetzesprogramms betraut ist.
Im Ergebnis werden Zusammenhänge, Probleme und mögliche Lösungen bei der Durchsetzung rechtlicher Regelungen aufgezeigt: Einerseits werden die zentralen Faktoren für die wirksame Implementation von Rechtsnormen systematisch untersucht, um eine Antizipation möglicher Vollzugsprobleme zu erleichtern. Andererseits können die erarbeiteten Lösungen zu einer adäquaten Gestaltung von Gesetzesprogrammen beitragen. Insbesondere gibt der Autor Entscheidungskriterien, die es erleichtern, bei Regulierungsentscheidungen zwischen Regelungen des privaten und des öffentlichen Rechts zu wählen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Aktualisiert: 2023-05-20
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Das EG-Umweltrecht enthält zahlreiche Vorgaben nicht nur für den nationalen Gesetzgeber, sondern auch für die mitgliedstaatlichen Behörden, die mit dem Vollzug betraut sind. Daß die tatsächliche Anwendung europarechtlicher Umweltstandards vor Ort keineswegs als selbstverständlich vorausgesetzt werden darf, zeigt nicht zuletzt eine Reihe von aktuellen Veröffentlichungen, in denen meist jedoch nur unsubstantiiert Vollzugsdefizite beklagt wurden.
Ausgehend von den rechtlichen Vorgaben, steht daher die tatsächliche Verwaltungspraxis im Mittelpunkt der Untersuchung. Behörden und Umweltschutzverbände in Deutschland wurden konkret danach befragt, wie sie selbst den Vollzug europarechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet des Umweltschutzes angehen und wie sie bestimmte Probleme einschätzen. Es zeigt sich, daß die Vollzugssituation durch das Schlagwort vom Vollzugsdefizit kaum ausreichend charakterisiert werden kann. Die Ergebnisse machen vielmehr deutlich, daß behördliches Handeln nicht isoliert zu sehen ist, sondern unter dem Einfluß des zu vollziehenden rechtlichen Programms sowie den anderen am Vollzug beteiligten Akteuren, insbesondere den Adressaten, betroffenen Bürgern oder Interessenvertretern steht.
Die Untersuchung, die sowohl für Wissenschaftler als auch für Praktiker von Interesse sein dürfte, legt eklatante, häufig strukturell angelegte Vollzugsmängel im Bereich des EG-Umweltrechts offen und setzt sich mit Lösungsansätzen auseinander, die in der Literatur vorgebracht wurden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Fragestellung, wie die Verwaltungskompetenzen beim Vollzug des EG-Rechts zwischen Bund und Ländern verteilt sind, hat wegen der zunehmenden Beanspruchung der Mitgliedstaaten durch den Gemeinschaftsrechtsvollzug erhebliche Bedeutung. Die Kompetenzverteilung wird durch das Gemeinschaftsrecht in mehrfacher Weise beeinflußt. Zum einen können mitgliedstaatliche Zuständigkeiten entzogen werden, soweit das Gemeinschaftsrecht hierzu ermächtigt. Zum anderen hat die nationale Kompetenzverteilung den europarechtlichen Anforderungen zu genügen, die ihrerseits nur bis zur Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen bestehen können.
Die Untersuchung beginnt daher mit der Exegese der verfassungsrechtlichen Grundlagen der Hoheitsrechtsübertragungen. Soweit danach wirksam Hoheitsrechte auf dem Gebiet der Verwaltung übertragen worden sind, reduziert sich der Bereich mitgliedstaatlicher Zuständigkeiten, die es bundesstaatsintern weiterzuverteilen gilt.
Um eine gemeinschaftsrechtsverträgliche Lösung der Kompetenzverteilung sicherzustellen, gilt es zu klären, welche Vorgaben das Gemeinschaftsrecht enthält. Nachdem deren Inhalt und Erfüllung im Hinblick auf die bestehenden gemeinschaftsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vollzugssicherungsinstrumentarien untersucht worden sind, wird die Anwendung der heranzuziehenden grundgesetzlichen Kompetenznormen erörtert. Während im Bereich des mittelbaren mitgliedstaatlichen Vollzugs nationales Recht in unmittelbarer Anwendung der Art. 83 ff., 30 GG vollzogen wird, müssen die Art. 83 ff. GG beim Vollzug unmittelbar wirkenden Gemeinschaftsrechts analog angewandt werden, soweit dort an einen bestimmten nationalen Normgeber angeknüpft wird. Bei der analogen Anwendung der Art. 83 ff. GG ist die weitgehend praktizierte allgemeine Gleichsetzung von Gemeinschaftsrecht mit Bundesgesetzen gemeinschaftsrechtlich nicht geboten und widerspricht der Verfassungssystematik. Die Eröffnung der in Art. 83 ff. GG eröffneten Rechtsfolgen ist nur gerechtfertigt, wenn die zu vollziehende unmittelbar wirkende Gemeinschaftsrechtsbestimmung bei innerstaatlicher Regelung vom Bund hätte erlassen werden können.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Bedeutung des Vollzugs als notwendige Voraussetzung für die Wirksamkeit politischer Programme ist seit den '70er Jahren Gegenstand wissenschaftlicher Arbeiten. Als Auslöser wirkten dabei die Fehlschläge US-amerikanischer Regierungsprogramme bzw. das vom Sachverständigenrat für Umweltfragen konstatierte Vollzugsdefizit im Bereich der deutschen Umweltpolitik.
Der Autor knüpft an diese Problematik an und stellt die Frage, wie der Vollzug politischer Programme effektiv ausgestaltet werden kann. Im Vordergrund der Betrachtung steht die Wirksamkeit politischer Programme unter Berücksichtigung des Vollzugs und der dabei auftretenden Vollzugsprobleme. Für vorgegebene rechtspolitische Zielvorstellungen wird untersucht, wie das Zusammenspiel zwischen Vollzugsinstanzen und Adressaten auf die geeignete Wahl der gesetzlichen Rahmenbedingungen zurückwirkt. Im ersten Kapitel definiert Jost den für die nachfolgenden Analysen notwendigen Begriffs- und Bezugsrahmen und grenzt die untersuchte Fragestellung gegen die bereits vorhandene Literatur ab. Anschließend werden die Auswirkungen verfahrensrechtlicher Regelungen und institutioneller Rahmenbedingungen auf die Effektivität von Gesetzesprogrammen aus zivilrechtlicher Perspektive analysiert. Es folgt diese Analyse aus öffentlich-rechtlicher Sicht. Die Effektivität rechtlicher Rahmenbedingungen wird in einer Situation untersucht, in der eine Behörde mit der Durchführung eines entsprechenden Gesetzesprogramms betraut ist.
Im Ergebnis werden Zusammenhänge, Probleme und mögliche Lösungen bei der Durchsetzung rechtlicher Regelungen aufgezeigt: Einerseits werden die zentralen Faktoren für die wirksame Implementation von Rechtsnormen systematisch untersucht, um eine Antizipation möglicher Vollzugsprobleme zu erleichtern. Andererseits können die erarbeiteten Lösungen zu einer adäquaten Gestaltung von Gesetzesprogrammen beitragen. Insbesondere gibt der Autor Entscheidungskriterien, die es erleichtern, bei Regulierungsentscheidungen zwischen Regelungen des privaten und des öffentlichen Rechts zu wählen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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