Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz sind die für die Gewässerunterhaltung Zuständigen dazu verpflichtet, den guten ökologischen Zustand bis spätestens 2027 zu erreichen. Diese Pflichtaufgabe hat bereits heute zu deutlich verstärkten Renaturierungsbemühungen geführt. Hierbei werden Wühlaktivitäten von Bisam, Biber und Nutria sowie deren Folgen unter anderen Aspekten betrachtet.
Teil 2 des Merkblatts befasst sich mit technischen Hinweisen zur Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen. Ergänzt wurden in dem Entwurf weitere Tierarten wie zum Beispiel Fuchs, Dachs, Maulwurf, die ähnliche Auswirkungen haben. Konkrete Maßnahmen für eine entsprechende Gestaltung und Pflege von Gewässern oder von Deichen und Dämmen lassen sich für die Praxis nur dann festlegen, wenn hinreichende Kenntnisse über die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen dieser Tierarten vorliegen und eine Identifikation erfolgen kann.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz sind die für die Gewässerunterhaltung Zuständigen dazu verpflichtet, den guten ökologischen Zustand bis spätestens 2027 zu erreichen. Diese Pflichtaufgabe hat bereits heute zu deutlich verstärkten Renaturierungsbemühungen geführt. Hierbei werden Wühlaktivitäten von Bisam, Biber und Nutria sowie deren Folgen unter anderen Aspekten betrachtet.
Teil 2 des Merkblatts befasst sich mit technischen Hinweisen zur Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen. Ergänzt wurden in dem Entwurf weitere Tierarten wie zum Beispiel Fuchs, Dachs, Maulwurf, die ähnliche Auswirkungen haben. Konkrete Maßnahmen für eine entsprechende Gestaltung und Pflege von Gewässern oder von Deichen und Dämmen lassen sich für die Praxis nur dann festlegen, wenn hinreichende Kenntnisse über die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen dieser Tierarten vorliegen und eine Identifikation erfolgen kann.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz sind die für die Gewässerunterhaltung Zuständigen dazu verpflichtet, den guten ökologischen Zustand bis spätestens 2027 zu erreichen. Diese Pflichtaufgabe hat bereits heute zu deutlich verstärkten Renaturierungsbemühungen geführt. Hierbei werden Wühlaktivitäten von Bisam, Biber und Nutria sowie deren Folgen unter anderen Aspekten betrachtet.
Teil 2 des Merkblatts befasst sich mit technischen Hinweisen zur Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen. Ergänzt wurden in dem Entwurf weitere Tierarten wie zum Beispiel Fuchs, Dachs, Maulwurf, die ähnliche Auswirkungen haben. Konkrete Maßnahmen für eine entsprechende Gestaltung und Pflege von Gewässern oder von Deichen und Dämmen lassen sich für die Praxis nur dann festlegen, wenn hinreichende Kenntnisse über die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen dieser Tierarten vorliegen und eine Identifikation erfolgen kann.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz sind die für die Gewässerunterhaltung Zuständigen dazu verpflichtet, den guten ökologischen Zustand bis spätestens 2027 zu erreichen. Diese Pflichtaufgabe hat bereits heute zu deutlich verstärkten Renaturierungsbemühungen geführt. Hierbei werden Wühlaktivitäten von Bisam, Biber und Nutria sowie deren Folgen unter anderen Aspekten betrachtet.
Teil 2 des Merkblatts befasst sich mit technischen Hinweisen zur Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen. Ergänzt wurden in dem Entwurf weitere Tierarten wie zum Beispiel Fuchs, Dachs, Maulwurf, die ähnliche Auswirkungen haben. Konkrete Maßnahmen für eine entsprechende Gestaltung und Pflege von Gewässern oder von Deichen und Dämmen lassen sich für die Praxis nur dann festlegen, wenn hinreichende Kenntnisse über die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen dieser Tierarten vorliegen und eine Identifikation erfolgen kann.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz sind die für die Gewässerunterhaltung Zuständigen dazu verpflichtet, den guten ökologischen Zustand bis spätestens 2027 zu erreichen. Diese Pflichtaufgabe hat bereits heute zu deutlich verstärkten Renaturierungsbemühungen geführt. Hierbei werden Wühlaktivitäten von Bisam, Biber und Nutria sowie deren Folgen unter anderen Aspekten betrachtet.
Teil 2 des Merkblatts befasst sich mit technischen Hinweisen zur Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen. Ergänzt wurden in dem Entwurf weitere Tierarten wie zum Beispiel Fuchs, Dachs, Maulwurf, die ähnliche Auswirkungen haben. Konkrete Maßnahmen für eine entsprechende Gestaltung und Pflege von Gewässern oder von Deichen und Dämmen lassen sich für die Praxis nur dann festlegen, wenn hinreichende Kenntnisse über die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen dieser Tierarten vorliegen und eine Identifikation erfolgen kann.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Marschengräben bilden seit Jahrhunderten ein zentrales Funktionselement des Wassermanagements. Die Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen zur Erfüllung wasserwirtschaftlicher Aufgaben einerseits und die Umsetzung ökologischer bzw. naturschutzfachlicher Ansprüche andererseits bieten immer wieder Anlass für Zielkonflikte.
Vor diesem Hintergrund verfolgt die Merkblattreihe zu Marschengräben zwei Ziele: Zunächst wird im Teil 1 (Juni 2020) der aktuelle Wissensstand zur Ökologie von Marschengräben ausführlich ausgewertet und zielgerichtet und allgemeinverständlich aufbereitet. Der Teil 2 liefert praktische Empfehlungen zu Organisation und technischer Ausstattung, die eine zeitgemäße, nachhaltige und ökologisch ausgerichtete Unterhaltung ermöglichen und so Zielkonflikte minimieren oder vermeiden helfen. Darüber hinaus werden aktuelle, für Marschengewässer ökologisch relevante Entwicklungen aufgezeigt und Maßnahmenvorschläge zur ökologischen Optimierung dieser Lebensräume vorgestellt.
Aktualisiert: 2022-11-02
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Marschengräben bilden seit Jahrhunderten ein zentrales Funktionselement des Wassermanagements. Die Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen zur Erfüllung wasserwirtschaftlicher Aufgaben einerseits und die Umsetzung ökologischer bzw. naturschutzfachlicher Ansprüche andererseits bieten immer wieder Anlass für Zielkonflikte.
Vor diesem Hintergrund verfolgt die Merkblattreihe zu Marschengräben zwei Ziele: Zunächst wird im Teil 1 (Juni 2020) der aktuelle Wissensstand zur Ökologie von Marschengräben ausführlich ausgewertet und zielgerichtet und allgemeinverständlich aufbereitet. Der Teil 2 liefert praktische Empfehlungen zu Organisation und technischer Ausstattung, die eine zeitgemäße, nachhaltige und ökologisch ausgerichtete Unterhaltung ermöglichen und so Zielkonflikte minimieren oder vermeiden helfen. Darüber hinaus werden aktuelle, für Marschengewässer ökologisch relevante Entwicklungen aufgezeigt und Maßnahmenvorschläge zur ökologischen Optimierung dieser Lebensräume vorgestellt.
Aktualisiert: 2022-11-10
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Die wichtigsten Kenngrößen, mit denen Niedrigwasser beschrieben werden können und deren Analyse im Mittelpunkt dieses Merkblatts steht, sind: Niedrigwasserabfluss bzw. -wasserstand, Unterschreitungsdauer, Abflussdefizit sowie aus der Dauerlinie abgeleitete Quantile.
Im Merkblatt werden sowohl die natürlichen und anthropogenen Einflussgrößen auf das Niedrigwasser diskutiert, als auch die genannten Kenngrößen und deren Ableitung aus der Ganglinie vorgestellt. Darauf aufbauend entwickeln sich inhaltlich die beiden Kernthemen des Merkblatts: Wahrscheinlichkeitsanalyse von Niedrigwasserabflüssen und Wahrscheinlichkeitsanalyse von Unterschreitungsdauern und Abflussdefiziten.
Aktualisiert: 2023-01-12
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Die wichtigsten Kenngrößen, mit denen Niedrigwasser beschrieben werden können und deren Analyse im Mittelpunkt dieses Merkblatts steht, sind: Niedrigwasserabfluss bzw. -wasserstand, Unterschreitungsdauer, Abflussdefizit sowie aus der Dauerlinie abgeleitete Quantile.
Im Merkblatt werden sowohl die natürlichen und anthropogenen Einflussgrößen auf das Niedrigwasser diskutiert, als auch die genannten Kenngrößen und deren Ableitung aus der Ganglinie vorgestellt. Darauf aufbauend entwickeln sich inhaltlich die beiden Kernthemen des Merkblatts: Wahrscheinlichkeitsanalyse von Niedrigwasserabflüssen und Wahrscheinlichkeitsanalyse von Unterschreitungsdauern und Abflussdefiziten.
Aktualisiert: 2022-07-08
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Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz sind die für die Gewässerunterhaltung Zuständigen dazu verpflichtet, den guten ökologischen Zustand bis spätestens 2027 zu erreichen. Diese Pflichtaufgabe hat bereits heute zu deutlich verstärkten Renaturierungsbemühungen geführt. Hierbei werden Wühlaktivitäten von Bisam, Biber und Nutria sowie deren Folgen unter anderen Aspekten betrachtet.
Teil 2 des Merkblatts befasst sich mit technischen Hinweisen zur Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen. Ergänzt wurden in dem Entwurf weitere Tierarten wie zum Beispiel Fuchs, Dachs, Maulwurf, die ähnliche Auswirkungen haben. Konkrete Maßnahmen für eine entsprechende Gestaltung und Pflege von Gewässern oder von Deichen und Dämmen lassen sich für die Praxis nur dann festlegen, wenn hinreichende Kenntnisse über die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen dieser Tierarten vorliegen und eine Identifikation erfolgen kann.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz sind die für die Gewässerunterhaltung Zuständigen dazu verpflichtet, den guten ökologischen Zustand bis spätestens 2027 zu erreichen. Diese Pflichtaufgabe hat bereits heute zu deutlich verstärkten Renaturierungsbemühungen geführt. Hierbei werden Wühlaktivitäten von Bisam, Biber und Nutria sowie deren Folgen unter anderen Aspekten betrachtet.
Teil 2 des Merkblatts befasst sich mit technischen Hinweisen zur Gestaltung und Sicherung von Ufern, Deichen und Dämmen. Ergänzt wurden in dem Entwurf weitere Tierarten wie zum Beispiel Fuchs, Dachs, Maulwurf, die ähnliche Auswirkungen haben. Konkrete Maßnahmen für eine entsprechende Gestaltung und Pflege von Gewässern oder von Deichen und Dämmen lassen sich für die Praxis nur dann festlegen, wenn hinreichende Kenntnisse über die Erkennungsmerkmale und Lebensweisen dieser Tierarten vorliegen und eine Identifikation erfolgen kann.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Die Forstwirtschaft ist der bedeutsamste Nutzer unserer Waldflächen. Viele forstliche Maßnahmen, ob Waldbegründung, Pflege, Holzernte oder Bau und Unterhaltung von Forstwegen, wirken sich direkt und indirekt auch auf die Fließgewässer aus. Die Forstwirtschaft hat damit einen wesentlichen Einfluss auf den wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Zustand unserer Fließgewässer. Oft sind nur geringe Anpassungen auf Nutzerseite erforderlich, um positive Auswirkungen auf die Pflege und Entwicklung (= Gewässerunterhaltung) der betroffenen Fließgewässer zu erreichen und damit die wasserwirtschaftlichen Ziele im Wald dauerhaft und nachhaltig sicherzustellen.Das Merkblatt enthält Empfehlungen und Beispiele, wie die nutzungsbedingten Eingriffe der Forstwirtschaft gleichzeitig den wasserwirtschaftlichen Zielen dienlich sein können. Der Geltungsbereich umfasst insbesondere den Wald entsprechend der Definition im Bundeswaldgesetz (BWaldG), weil dort die Bestimmungen des BWaldG und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gleichermaßen gelten.
Aktualisiert: 2022-02-21
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Die Forstwirtschaft ist der bedeutsamste Nutzer unserer Waldflächen. Viele forstliche Maßnahmen, ob Waldbegründung, Pflege, Holzernte oder Bau und Unterhaltung von Forstwegen, wirken sich direkt und indirekt auch auf die Fließgewässer aus. Die Forstwirtschaft hat damit einen wesentlichen Einfluss auf den wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Zustand unserer Fließgewässer. Oft sind nur geringe Anpassungen auf Nutzerseite erforderlich, um positive Auswirkungen auf die Pflege und Entwicklung (= Gewässerunterhaltung) der betroffenen Fließgewässer zu erreichen und damit die wasserwirtschaftlichen Ziele im Wald dauerhaft und nachhaltig sicherzustellen.Das Merkblatt enthält Empfehlungen und Beispiele, wie die nutzungsbedingten Eingriffe der Forstwirtschaft gleichzeitig den wasserwirtschaftlichen Zielen dienlich sein können. Der Geltungsbereich umfasst insbesondere den Wald entsprechend der Definition im Bundeswaldgesetz (BWaldG), weil dort die Bestimmungen des BWaldG und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gleichermaßen gelten.
Aktualisiert: 2022-03-03
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Ingenieurbiologische Bauweisen werden im Wasserbau seit langem zur Bewältigung vielfältiger Aufgaben eingesetzt. Meist erfüllen sie dabei mehrere Funktionen gleichzeitig, was zu einem Mehrfachnutzen führt. So dient beispielsweise der Ersatz einer Ufermauer durch eine Weidenspreitlage nicht nur der Ufersicherung, sondern auch der ökologischen Aufwertung durch die Entwicklung eines Ufergehölzbestands und der damit verbundenen Schaffung von Lebensräumen. Die Gehölze werten darüber hinaus das Landschafts- bzw. Ortsbild auf und erhöhen die Naherholungseignung des Gewässers.
Ungeachtet der Vorteile bestehen in der Praxis noch zahlreiche Unsicherheiten bei deren Planung, Umsetzung und Pflege. Um ingenieurbiologische Bauweisen einem möglichst großen Anwenderkreis zugänglich zu machen, ist es Zielsetzung des Merkblatts, die Anwendungsgrundlagen zu verbessern und Standards für die Auswahl, Planung und Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen im Wasserbau zu benennen. Es behandelt schwerpunktmäßig ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern des Binnenlands wie Ströme, Flüsse, Bäche bis hin zu Gräben, vorrangig im Hügel- und Bergland. Diese können permanent oder temporär Wasser führen, naturnahe oder naturferne bzw. stark anthropogen beeinflusste Fließgewässer sein. Ufersicherungsmaßnahmen an Gewässern mit schiffsinduzierten Belastungen, wie Wellenschlag, Schwall und Sunk etc., werden im Merkblatt DWA-M 519 (März 2016) aufgezeigt. Nicht Gegenstand dieses Merkblatts sind Bauwerke und Stabilisierungsmaßnahmen des konstruktiven Wasserbaus wie beispielsweise Hochwasserschutzeinrichtungen, Dämme und Deiche.
Aktualisiert: 2022-01-11
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Ingenieurbiologische Bauweisen werden im Wasserbau seit langem zur Bewältigung vielfältiger Aufgaben eingesetzt. Meist erfüllen sie dabei mehrere Funktionen gleichzeitig, was zu einem Mehrfachnutzen führt. So dient beispielsweise der Ersatz einer Ufermauer durch eine Weidenspreitlage nicht nur der Ufersicherung, sondern auch der ökologischen Aufwertung durch die Entwicklung eines Ufergehölzbestands und der damit verbundenen Schaffung von Lebensräumen. Die Gehölze werten darüber hinaus das Landschafts- bzw. Ortsbild auf und erhöhen die Naherholungseignung des Gewässers.
Ungeachtet der Vorteile bestehen in der Praxis noch zahlreiche Unsicherheiten bei deren Planung, Umsetzung und Pflege. Um ingenieurbiologische Bauweisen einem möglichst großen Anwenderkreis zugänglich zu machen, ist es Zielsetzung des Merkblatts, die Anwendungsgrundlagen zu verbessern und Standards für die Auswahl, Planung und Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen im Wasserbau zu benennen. Es behandelt schwerpunktmäßig ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern des Binnenlands wie Ströme, Flüsse, Bäche bis hin zu Gräben, vorrangig im Hügel- und Bergland. Diese können permanent oder temporär Wasser führen, naturnahe oder naturferne bzw. stark anthropogen beeinflusste Fließgewässer sein. Ufersicherungsmaßnahmen an Gewässern mit schiffsinduzierten Belastungen, wie Wellenschlag, Schwall und Sunk etc., werden im Merkblatt DWA-M 519 (März 2016) aufgezeigt. Nicht Gegenstand dieses Merkblatts sind Bauwerke und Stabilisierungsmaßnahmen des konstruktiven Wasserbaus wie beispielsweise Hochwasserschutzeinrichtungen, Dämme und Deiche.
Aktualisiert: 2022-08-25
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Das Merkblatt behandelt die fachwissenschaftlichen Grundlagen und die Anwendung von mehrdimensionalen, numerischen Feststofftransportmodellen für Fließgewässer im Binnenbereich mit Schwerpunkt auf tiefengemittelte, zweidimensionale Modelle. Dem Entwicklungsstand und Funktionsumfang gängiger Modellverfahren gemäß, beschränkt sich das Merkblatt auf große, insbesondere breite Fließgewässer, das heißt, solche mit generell flachen Längs- und Querneigungen der Sohle, wie sie bei alluvialen Gewässern mit rolligem Sohlensubstrat vorkommen.
Aktualisiert: 2021-07-02
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Das Merkblatt behandelt die fachwissenschaftlichen Grundlagen und die Anwendung von mehrdimensionalen, numerischen Feststofftransportmodellen für Fließgewässer im Binnenbereich mit Schwerpunkt auf tiefengemittelte, zweidimensionale Modelle. Dem Entwicklungsstand und Funktionsumfang gängiger Modellverfahren gemäß, beschränkt sich das Merkblatt auf große, insbesondere breite Fließgewässer, das heißt, solche mit generell flachen Längs- und Querneigungen der Sohle, wie sie bei alluvialen Gewässern mit rolligem Sohlensubstrat vorkommen.
Aktualisiert: 2021-07-08
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Ingenieurbiologische Bauweisen werden im Wasserbau seit langem zur Bewältigung vielfältiger Aufgaben eingesetzt. Meist erfüllen sie dabei mehrere Funktionen gleichzeitig, was zu einem Mehrfachnutzen führt. So dient beispielsweise der Ersatz einer Ufermauer durch eine Weidenspreitlage nicht nur der Ufersicherung, sondern auch der ökologischen Aufwertung durch die Entwicklung eines Ufergehölzbestands und der damit verbundenen Schaffung von Lebensräumen. Die Gehölze werten darüber hinaus das Landschafts- bzw. Ortsbild auf und erhöhen die Naherholungseignung des Gewässers.
Ungeachtet der Vorteile bestehen in der Praxis noch zahlreiche Unsicherheiten bei deren Planung, Umsetzung und Pflege. Um ingenieurbiologische Bauweisen einem möglichst großen Anwenderkreis zugänglich zu machen, ist es Zielsetzung des Merkblatts, die Anwendungsgrundlagen zu verbessern und Standards für die Auswahl, Planung und Anwendung im Wasserbau zu benennen. Es behandelt schwerpunktmäßig ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern des Binnenlands wie Ströme, Flüsse, Bäche bis hin zu Gräben, vorrangig im Hügel- und Bergland. Diese können permanent oder temporär Wasser führen, naturnahe oder naturferne bzw. stark anthropogen beeinflusste Fließgewässer sein. Ufersicherungsmaßnahmen an Gewässern mit schiffsinduzierten Belastungen, wie Wellenschlag, Schwall und Sunk etc., werden im Merkblatt DWA-M 519 (März 2016) aufgezeigt. Nicht Gegenstand dieses Merkblatts sind Bauwerke und Stabilisierungsmaßnahmen des konstruktiven Wasserbaus wie beispielsweise Hochwasserschutzeinrichtungen, Dämme und Deiche.
Aktualisiert: 2020-10-27
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Ingenieurbiologische Bauweisen werden im Wasserbau seit langem zur Bewältigung vielfältiger Aufgaben eingesetzt. Meist erfüllen sie dabei mehrere Funktionen gleichzeitig, was zu einem Mehrfachnutzen führt. So dient beispielsweise der Ersatz einer Ufermauer durch eine Weidenspreitlage nicht nur der Ufersicherung, sondern auch der ökologischen Aufwertung durch die Entwicklung eines Ufergehölzbestands und der damit verbundenen Schaffung von Lebensräumen. Die Gehölze werten darüber hinaus das Landschafts- bzw. Ortsbild auf und erhöhen die Naherholungseignung des Gewässers.
Ungeachtet der Vorteile bestehen in der Praxis noch zahlreiche Unsicherheiten bei deren Planung, Umsetzung und Pflege. Um ingenieurbiologische Bauweisen einem möglichst großen Anwenderkreis zugänglich zu machen, ist es Zielsetzung des Merkblatts, die Anwendungsgrundlagen zu verbessern und Standards für die Auswahl, Planung und Anwendung im Wasserbau zu benennen. Es behandelt schwerpunktmäßig ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern des Binnenlands wie Ströme, Flüsse, Bäche bis hin zu Gräben, vorrangig im Hügel- und Bergland. Diese können permanent oder temporär Wasser führen, naturnahe oder naturferne bzw. stark anthropogen beeinflusste Fließgewässer sein. Ufersicherungsmaßnahmen an Gewässern mit schiffsinduzierten Belastungen, wie Wellenschlag, Schwall und Sunk etc., werden im Merkblatt DWA-M 519 (März 2016) aufgezeigt. Nicht Gegenstand dieses Merkblatts sind Bauwerke und Stabilisierungsmaßnahmen des konstruktiven Wasserbaus wie beispielsweise Hochwasserschutzeinrichtungen, Dämme und Deiche.
Aktualisiert: 2020-10-27
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Wegen ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt bedürfen Fließgewässer und Auen eines besonderen Schutzes. Die Umweltgesetzgebung fordert deshalb die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung des guten ökologischen Zustands in unseren Gewässern und die Erhaltung der Artenvielfalt (Biodiversität). Voraussetzung dafür ist das Wiederzulassen hydromorphologischer Prozesse. Zu diesem Zweck müssen mehr Flächen entlang der Fließgewässer zur Verfügung gestellt werden. Der im WHG normierte "Gewässerrandstreifen" ist in der Regel nicht ausreichend groß, um hydromorphologische Prozesse zu tolerieren.
Dieses Merkblatt verdeutlicht die Bedeutung der ufernahen Bereiche für die Gewässerentwicklung und den Schutz von Fließgewässern. Es gibt Hinweise zu den Funktionen von Gewässerrandstreifen und die in ihrer Breite über den Gewässerrandstreifen hinausgehenden Uferstreifen bzw. Gewässerentwicklungskorridore. Es stellt mögliche Entwicklungsziele vor und zeigt auf, wie ufernahe Bereiche im Hinblick auf wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Anforderungen gestaltet, entwickelt und gepflegt werden sollten. Zusätzlich werden Konzepte zur Realisierung vorgestellt.
Der Anwendungsbereich des Merkblatts liegt vor allem bei Fließgewässern, die natürlichen Ursprungs sind. Es kann jedoch sinngemäß auch auf künstliche Gewässer (z. B. Entwässerungsgräben) und auf stehende Gewässer angewendet werden.
Aktualisiert: 2023-03-02
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