Der Autor behandelt die Auswirkungen von Einheits- und Trennungstheorie auf die Ausgestaltung des Gruppenbesteuerungsregimes für eine Reform der körperschaftsteuerlichen Organschaft. Darüber hinaus stellt er einen alternativen Ansatz für eine grenzüberschreitende Gruppenbesteuerung auf der Basis bilateraler Verträge vor.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das Buch widmet sich der im europäischen Steuerrecht umstrittenen Frage, ob und wie Auslandsverluste bei der inländischen Besteuerung geltend gemacht werden können. Anhand der EuGH-Rechtsprechung zeigt der Autor auf, dass in den Fällen der sogenannten «finalen Verluste» die grenzüberschreitende Verlustverrechnung vom Fiskus eingeräumt werden muss.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Autor behandelt die Auswirkungen von Einheits- und Trennungstheorie auf die Ausgestaltung des Gruppenbesteuerungsregimes für eine Reform der körperschaftsteuerlichen Organschaft. Darüber hinaus stellt er einen alternativen Ansatz für eine grenzüberschreitende Gruppenbesteuerung auf der Basis bilateraler Verträge vor.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das Buch widmet sich der im europäischen Steuerrecht umstrittenen Frage, ob und wie Auslandsverluste bei der inländischen Besteuerung geltend gemacht werden können. Anhand der EuGH-Rechtsprechung zeigt der Autor auf, dass in den Fällen der sogenannten «finalen Verluste» die grenzüberschreitende Verlustverrechnung vom Fiskus eingeräumt werden muss.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Autor behandelt die Auswirkungen von Einheits- und Trennungstheorie auf die Ausgestaltung des Gruppenbesteuerungsregimes für eine Reform der körperschaftsteuerlichen Organschaft. Darüber hinaus stellt er einen alternativen Ansatz für eine grenzüberschreitende Gruppenbesteuerung auf der Basis bilateraler Verträge vor.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das Buch widmet sich der im europäischen Steuerrecht umstrittenen Frage, ob und wie Auslandsverluste bei der inländischen Besteuerung geltend gemacht werden können. Anhand der EuGH-Rechtsprechung zeigt der Autor auf, dass in den Fällen der sogenannten «finalen Verluste» die grenzüberschreitende Verlustverrechnung vom Fiskus eingeräumt werden muss.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aufgrund der stetig wachsenden Globalisierung stehen Unternehmen vor der Herausforderung dem internationalen Wettbewerb standzuhalten und damit einhergehend ihre Gesellschaftsstruktur ggfs. grenzüberschreitend auszuweiten. Ist in dem Vorgang eine ertragsteuerliche Organschaft eingebunden, kann in Anbetracht der starren Organschaftsregelungen dieser nur eingeschränkt vollzogen werden. Um unerwartete Steuermehrbelastungen zu verhindern, ist von Bedeutung, welche Auswirkungen sich auf die Tatbestandsvoraussetzungen sowie Rechtsfolgen einer Organschaft nach einem Umstrukturierungsvorgang ergeben. Zentrale Bedeutung gewinnt für die Auswirkungen auf die Tatbestandsvoraussetzungen einer Organschaft die dem Umwandlungssteuerrecht immanenten Rechtsinstitute der steuerlichen Rückwirkung sowie der umwandlungssteuerlichen Gesamtrechtsnachfolge. Die autorin analysiert, ob die Anpassungen durch die sog. kleine Organschaftsreform den Anforderungen an ein modernes Gruppenbesteuerungssystem standhalten. In diesen Zusammenhang wird u.a. der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine „Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ herangezogen und wesentliche Vorteile gegenüber den bisherigen Organschaftsregelungen dargestellt. Im Verlauf der Untersuchung wird veranschaulicht, dass der vom UmwG normierte Anwendungsbereich von grenzüberschreitenden Umwandlungen nicht im Sinne einer unionsrechtskonformen Kodifizierung ist und es einer hinreichenden Erweiterung auf alle zivilrechtlichen Umwandlungsvorgänge bedarf. Angrenzende Steuergebiete, wie bspw. die Verlustnutzung nach einem schädlichen Beteiligungserwerb oder die Hinzurechnungsbesteuerung von im Ausland entstehenden Umwandlungsgewinnen, werden bei der Untersuchung ebenfalls berücksichtigt. Das Werk veranschaulicht die praktische Bedeutung mit daraus hervorgehenden Problemstellungen und plädiert im Sinne eines fairen internationalen Steuerwettbewerbs im Rahmen dieser Thematik für einen tragfähigen Konsens.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Im Rahmen dieser Veröffentlichung werden besondere Probleme bei der Bildung ertragsteuerlicher Organschaften (§§ 14 ff. KStG, § 2 Abs. 2 GewStG) unter Beteiligung ausländischer Gesellschaften untersucht und vor dem Hintergrund europarechtlicher Grundfreiheiten sowie abkommensrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsätze kritisch gewürdigt. Der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen Muttergesellschaft als Organträgerin und Tochtergesellschaft als Organgesellschaft ist ein wesentliches sachliches Tatbestandsmerkmal zur Begründung einer ertragsteuerlichen Organschaft in Deutschland (§§ 14 Abs. 1 Satz 1, 17 Abs. 1 Satz 1 KStG). Die streitige Frage nach der rechtlichen Qualität eines solchen Gewinnabführungsvertrags stellt einen Schwerpunkt der Untersuchung dar. Im Ergebnis wird die Auffassung vertreten, dass es nicht zwingend eines Gewinnabführungsvertrags i.S.d. § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 AktG bedarf, sondern auch allein schuldrechtlich nachgebildete Gewinnabführungsverträge für Zwecke der Begründung einer ertragsteuerlichen Organschaft anzuerkennen sind. Das sachliche Tatbestandsmerkmal des Gewinnabführungsvertrags i.S.d. § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 AktG stellt unter europarechtlichen Gesichtspunkten eine mittelbare Diskriminierung dar. Für die Einbindung ausländischer Gesellschaften als Organträger einer inländischen Organschaft ist das Erfordernis einer inländischen Betriebsstätte (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Sätze 4 und 7 KStG) von herausragender Bedeutung. Nach einer Auseinandersetzung mit den Unterschieden und Gemeinsamkeiten der Betriebsstätte nach innerstaatlichem Recht und nach abkommensrechtlichen Vorschriften werden die Grundsätze zur Zuordnung der Beteiligung zu dieser herausgearbeitet. Die Zuordnung sollte nach einer funktionalen Betrachtungsweise unter Beachtung des international anerkannten Authorized OECD Approach erfolgen. Dabei kann die Sicherstellung der Zuordnung beispielsweise über geschäftsleitende Holding-Betriebsstätten erreicht werden. Sowohl unter europarechtlichen als auch nach abkommensrechtlichen Gesichtspunkten ist die Forderung nach einer inländischen Betriebsstätte kritisch zu sehen. Sie stellt einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit dar (Art. 49, 54 AEUV, Art. 31, 34 EWR-A) und tangiert ebenso das Gesellschafterdiskriminierungsverbot i.S.d. Art. 24 Abs. 5 OECD-MA.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Das Buch befasst sich mit der Frage, ob und wie international tätige Unternehmen europäische Auslandsverluste bei der inländischen Besteuerung geltend machen können. Im Mittelpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung steht die Rechtsprechungsentwicklung des EuGH seit der Rechtssache Marks & Spencer. Mit zunehmender Anzahl an Gerichtsentscheidungen wurde die grenzüberschreitende Verlustverrechnung im Rahmen der «finalen Verluste» Gegenstand intensiver und kontroverser Rechtsdiskussion. Die vorliegende Arbeit nimmt eine kritische Bestandsaufnahme des nationalen Steuerrechts vor. Dabei untersucht der Autor, welche Folgen mit der EuGH-Rechtsprechung einhergehen und welche Lösungsansätze einen gangbaren Weg ebnen könnten, um dem Europäischen Gedanken eines gemeinsamen Binnenmarkts gerecht zu werden.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Der Autor behandelt die Auswirkungen von Einheits- und Trennungstheorie auf die Ausgestaltung des Gruppenbesteuerungsregimes für eine Reform der körperschaftsteuerlichen Organschaft. Darüber hinaus stellt er einen alternativen Ansatz für eine grenzüberschreitende Gruppenbesteuerung auf der Basis bilateraler Verträge vor.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Der Autor befasst sich mit dem Gemeinschaftsrecht in seiner Auslegung durch den EuGH in dem im Wesentlichen nicht harmonisierten Bereich der direkten Steuern der Mitgliedstaaten sowie der Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf diese Rechtsprechung. Dabei wird aktuelle Rechtsprechung bis Juli 2008 berücksichtigt. Eine intensive Auseinandersetzung erfolgt im Hinblick auf die Rechtsprechungsentwicklung zur Anwendbarkeit der Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit auf Drittstaaten bei grenzüberschreitenden Minderheitsbeteiligungen sowie zur Problematik der Begrenzung der zeitlichen Rückwirkung der Auslegungsurteile. Betrachtet werden verschiedene steuerliche Regelungen gegen den Gewinnexport sowie gegen den Verlustimport, Regelungen, die die Berücksichtigung von gebietsfremden Steuern oder von bestimmten Betriebsausgaben beschränken, sowie solche, welche die verwaltungstechnischen und tatsächlichen Schwierigkeiten einer Steuerfestsetzung und -erhebung im (auch europäischen) Ausland vermeiden. Zu nennen sind die grenzüberschreitende Organschaft und der Konzernabzug, die grenzüberschreitende Verlustverrechnung, die Dividendenbesteuerung beim Anteilseigner, die Gesellschafter-Fremdfinanzierung, der Abzug von Beteiligungsaufwendungen, die Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen, die steuerlichen Auswirkungen des Wegzugs einer Kapitalgesellschaft, die Hinzurechnungsbesteuerung, das Umwandlungssteuerrecht und die Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger. Von besonderem Interesse ist die vorgenommene Analyse der Rechtsprechung des EuGH zu den ungeschriebenen Rechtfertigungsgründen im Bereich der direkten Steuern, welche Anhaltspunkte gibt, wie europarechtskonforme Regelungen zu gestalten wären. Dabei wird erkennbar, dass der Rechtfertigungsgrund der Notwendigkeit der Wahrung der Kohärenz der Steuersysteme kaum noch zum Tragen kommt. Hingegen erlangt der Grundsatz der ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zunehmend an Bedeutung. Erkennbar wird im Hinblick auf die Amtshilfe- und die Beitreibungsrichtlinie weiter, dass die Mitgliedstaaten die Voraussetzungen für eine effektive Verwaltungszusammenarbeit schaffen und hinderliche Strukturen in der eigenen Verwaltung beseitigen müssen. Deutlich wird auch, dass die steuerlichen Reformwerke der Unternehmensbesteuerung noch erhebliches gemeinschaftsrechtswidriges Konfliktpotential besitzen, insbesondere die untersuchte Entstrickungsbesteuerung.
Aktualisiert: 2019-12-20
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