Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Das Leistungsbild Technische Ausrüstung weist gegenüber den weiteren Sparten des Bauwesens eine Vielzahl von Besonderheiten auf, insbesondere bei der Honorierung sowie den Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen. Der Schwerpunkt des Buches liegt in der Erörterung dieser Besonderheiten und gibt Ingenieuren sowie Bauherrenvertretern praxisrelevante Hinweise, wie Risiken vermieden und relevante Fragestellungen bewältigt werden können. Aus dem Inhalt: // Grundsätze des Ingenieurvertrags Technische Ausrüstung // Anlagengruppen // Allgemeine und besondere Grundlagen der Honorierung // Leistungsbild Technische Ausrüstung // Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen // Besondere Leistungen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das Leistungsbild Technische Ausrüstung weist gegenüber den weiteren Sparten des Bauwesens eine Vielzahl von Besonderheiten auf, insbesondere bei der Honorierung sowie den Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen. Der Schwerpunkt des Buches liegt in der Erörterung dieser Besonderheiten und gibt Ingenieuren sowie Bauherrenvertretern praxisrelevante Hinweise, wie Risiken vermieden und relevante Fragestellungen bewältigt werden können. Aus dem Inhalt: // Grundsätze des Ingenieurvertrags Technische Ausrüstung // Anlagengruppen // Allgemeine und besondere Grundlagen der Honorierung // Leistungsbild Technische Ausrüstung // Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen // Besondere Leistungen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Auf der Grundlage der WTA-Merkblätter 11-1 und 11-2 gibt das Merkblatt anhand der brandschutztechnischen Planungsphasen entsprechende Hinweise für eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen einer Brandschutzplanung für bestehende Gebäude bzw. Baudenkmale. Mit einer Brandschutzplanung, die eine Um- und Weiternutzung bestehender Gebäude ermöglicht, wird neben der Erhaltung von sog. grauer Energie insbesondere die Entstehung von Abfällen in der Bauwirtschaft vermieden und die aufzuwendende Menge an Primärenergie für Neubauten verringert. Der Bestandsverträglichkeit der Brandschutzplanung kommt somit eine besondere Rolle zu, weil damit eine Ressourcenschonung im Bausektor durch den substanzerhaltenden vorbeugenden Brandschutz zu erreichen ist und Bestandsbauteile umfassend erhalten werden können. Anhand der üblichen Leistungsphasen bei einer Brandschutzplanung werden dafür die bestandsspezifischen Erfordernisse beschrieben. Bei Baudenkmalen müssen während der Brandschutzplanung ausreichend die denkmalrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Dahingehend gilt es, auf der Grundlage einer denkmalpflegerischen Zielstellung die notwendigerweise authentisch zu überliefernden Bestandteile einer baulichen Anlage so weit wie möglich ohne Zutaten zu erhalten. Bei Nutzungsänderungen sind zusätzliche Aspekte der Bewertung des entweder weiterhin gegebenen oder durchbrochenen Bestandsschutzes zu beachten.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Aktualisiert: 2023-05-22
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Aktualisiert: 2023-05-12
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Geldwäscheprävention wird rund um den Globus zu einem immer wichtigeren Thema. In den letzten Jahren wurden nicht nur die gesetzlichen Vorschriften verschärft, sondern auch der Druck durch die Aufsichtsbehörden erhöht. Mit dem novellierten GwG wird die Vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Wesentliche Änderungen sind u.a.:
- Senkung der Bargeldschwellenwerte
- Identifizierungsverfahren für Vertragspartner
- Register zur Geschäftspartneranalyse
- Zentrale Meldestelle für Verdachtsmeldungen
- Höhere Sanktionen und PrangervorschriftenDer Kommentar bietet Hilfestellung bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen, verschärften Vorschriften.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Dieses Herft liegt jetzt auch als Onlineversion vor und ist direkt nach dem Erwerb online verfügbar.
Zum Inhalt: Das neue AHO-Heft stellt die GIS-Dienstleistungen in einem Leistungsbild als Leitlinie systematisiert dar. In Analogie zur HOAI werden Leistungsphasen, Grundleistungen und Besondere Leistungen definiert.
Durch GIS-gestützte Daten werden iterativ die im Projekt auflaufenden Anforderungen sowohl beim Auftraggeber als auch beim Auftragnehmer analysiert, präzisiert und kommuniziert (Bedarfsplanung). Fachlich grenzt sich der Anwendungsbereich auf Arbeiten an GIS-Systemen für Geo-Basis- und Geo-Fachdaten ein, die zumindest mittelbar im Planungs- und Bausektor anzusiedeln sind. Inhaltlich grenzen sich konzeptionelle GIS-Dienstleistungen von reinen IT-Dienstleistungen ab.
Das vorliegende Heft enthält keine Honorierungsempfehlungen. Diese werden in einem weiteren AHO-Heft entwickelt und voraussichtlich 2018 gesondert veröffentlicht.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Dieses AHO Heft liegt jetzt auch als Onlineversion vor und ist direkt nach dem Erwerb online verfügbar.
Zum Inhalt: Dargestellt werden in diesem Heft alle Besonderen Leistungen, die im Zusammenhang mit beauftragten Grundleistungen bei der Planung von Objekten der Wasser- und Abfallwirtschaft nach Teil 3 Abschnitt 3, § 41 HOAI 2013 auftreten. Die Neuauflage berücksichtigt heutige Planungsanforderungen und bildet zusätzlich Leistungen ab, die im Vorfeld oder im Nachgang der Planung erforderlich werden können.
Das vorliegende Heft geht ausführlich auf die am häufigsten nachgefragten Leistungen ein. Die einzelnen Leistungen werden praxisgerecht erläutert und enthalten Angaben zur Bewertung des Honorars. Mit diesem aktuellen Leistungsverzeichnis lässt sich der Planungsprozess für alle Beteiligten transparent darstellen.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Aktualisiert: 2023-04-12
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Aktualisiert: 2023-04-24
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Das Leistungsbild Technische Ausrüstung weist gegenüber den weiteren Sparten des Bauwesens eine Vielzahl von Besonderheiten auf, insbesondere bei der Honorierung sowie den Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen. Der Schwerpunkt des Buches liegt in der Erörterung dieser Besonderheiten und gibt Ingenieuren sowie Bauherrenvertretern praxisrelevante Hinweise, wie Risiken vermieden und relevante Fragestellungen bewältigt werden können. Aus dem Inhalt: // Grundsätze des Ingenieurvertrags Technische Ausrüstung // Anlagengruppen // Allgemeine und besondere Grundlagen der Honorierung // Leistungsbild Technische Ausrüstung // Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen // Besondere Leistungen.
Aktualisiert: 2022-01-01
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Das Praxishandbuch gibt Antworten auf alle wichtigen Rechts- und Honorarfragen, die im beruflichen Alltag von
Architekten und Ingenieuren auftreten. Die Neuauflage reagiert auf die Änderung der Gesetzesund Rechtslage.
Zum 01.01.2021 wird die HOAI geändert, um die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 04.07.2019 umzusetzen. Insbesondere sollen die Mindestund Höchstsätze dann nicht mehr verbindlich sein. Die Honorarhöhe
wird dann in allen Fällen frei vereinbar sein.
NEU in der 11. Auflage:
• Darstellung der beabsichtigten Neuregelungen der HOAI und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen für
den Vertragsabschluss
• Handhabung des geänderten Honorarrechts
• Auswirkungen der EuGH-Entscheidung vom 04.07.2019 auf bestehende Honorarvereinbarungen und Rechtsstreitigkeiten
• Die aktuelle Rechtsprechung zum Honorar- und Vertragsrecht
• Darstellung der Rechtsprechung zum fiktiven Schadensersatz Abgerundet wird das Werk weiterhin durch umfangreiche
Hilfestellungen und Empfehlungen für die Praxis der Architekten und Ingenieure.
Aktualisiert: 2021-08-31
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Aktualisiert: 2023-01-26
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Geldwäscheprävention wird rund um den Globus zu einem immer wichtigeren Thema. In den letzten Jahren wurden nicht nur die gesetzlichen Vorschriften verschärft, sondern auch der Druck durch die Aufsichtsbehörden erhöht. Mit dem novellierten GwG wird die Vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Wesentliche Änderungen sind u.a.:
- Senkung der Bargeldschwellenwerte
- Identifizierungsverfahren für Vertragspartner
- Register zur Geschäftspartneranalyse
- Zentrale Meldestelle für Verdachtsmeldungen
- Höhere Sanktionen und PrangervorschriftenDer Kommentar bietet Hilfestellung bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen, verschärften Vorschriften.
Aktualisiert: 2023-01-01
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