Zum Werk
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 10. April 2018 die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern (jedenfalls seit Beginn des Jahres 2002) für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes und damit für verfassungswidrig erklärt.
Mit dem fristgerechten Abschluss der Gesetzgebungsverfahren zum Reformpaket (Grundsteuer-Reformgesetz, Änderung des Grundgesetzes zur Verankerung einer Länderöffnungsklausel, Änderung des Grundsteuergesetzes zur Einräumung einer optionalen Grundsteuer C zwecks Baulandmobilisierung) wurden die Fristvorgaben des Bundesverfassungsgerichts gewahrt.
Erneut geändert und ergänzt wurden die Bestimmungen im Grundsteuergesetz und im Bewertungsgesetz durch das Jahressteuergesetz 2020 und das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz.
Zum 1. Januar 2022 steht die neue Hauptfeststellung für ca. 36 Mio. Immobilien bundesweit an, für die alle Eigentümer Feststellungserklärungen abgeben müssen.
Die vorliegende Broschüre stellt detailliert unter Rückgriff auf anschauliche Berechnungsbeispiele das ab 2022 (Hauptfeststellung) einschlägige Bewertungsrecht für Zwecke der Grundsteuer einschließlich der Länderöffnungsklausel dar. Die vom Bundesmodell abweichenden Ländergesetze mit ihren jeweiligen Besonderheiten werden kurz erläutert.
Trotz der von der Politik angekündigten Aufkommensneutralität müssen die Grundstückseigentümer mit erheblichen Steuererhöhungen rechnen.
Die Broschüre bietet auch Laien Hinweise für eine belastbare Argumentation im neuen Hauptfeststellungsverfahren.
Vorteile auf einen Blickrasche Information über das neue Rechtverständlich und übersichtlichBasics des gegenwärtigen Grundsteuerrechts
Zielgruppe
Für Haus- und Grundeigentümerinnen und Haus- und Grundeigentümer, Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter sowie Grundstücksmaklerinnen und Grundstücksmakler.
Lektor/Hersteller/Werbung
Theismann/Antoniuk/Weigand
Systematiknr./Altauflage/Sonstiges:
RG 31 UG 10
A-Titel: 1 Seite
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 10. April 2018 die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern (jedenfalls seit Beginn des Jahres 2002) für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes und damit für verfassungswidrig erklärt.
Nach Darlegung des Bundesverfassungsgerichts führt das jahrzehntelange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt.
Mit dem fristgerechten Abschluss der Gesetzgebungsverfahren zum Reformpaket (Grundsteuer-Reformgesetz, Änderung des Grundgesetzes zur Verankerung einer Länderöffnungsklausel, Änderung des Grundsteuergesetzes zur Einräumung einer optionalen Grundsteuer C zwecks Baulandmobilisierung) wurden die Fristvorgaben des Bundesverfassungsgerichts gewahrt.
Bereits zum 1. Januar 2022 steht eine neue Hauptfeststellung für ca. 36 Mio. Immobilien bundesweit an.
Die vorliegende Broschüre stellt detailliert unter Rückgriff auf anschauliche Berechnungsbeispiele das ab 2022 (Hauptfeststellung) einschlägige Bewertungsrecht für Zwecke der Grundsteuer einschließlich der Länderöffnungsklausel dar. Ein Exkurs zur Baulandmobilisierung mittels einer optionalen Grundsteuer C rundet die Darstellung der Reform ab.
Trotz der von der Politik angekündigten Aufkommensneutralität müssen die Grundstückseigentümer mit erheblichen Steuererhöhungen rechnen.
Die Broschüre bietet auch Laien Hinweise für eine belastbare Argumentation im neuen Hauptfeststellungsverfahren.
Vorteile auf einen Blickrasche Information über das neue Rechtverständlich und übersichtlichBasics des gegenwärtigen Grundsteuerrechts
Zielgruppe
Für Haus- und Grundeigentümer, Vermieter und Mieter, Grundstücksmakler
Aktualisiert: 2022-07-28
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