Das Handelsrechtsreformgesetz vom 22.06.1998 hat das Verhältnis von Ausscheidens- und Auflösungsgründen bei Personenhandelsgesellschaften tief greifend umgestaltet. Durch die Änderungen der §§ 131 ff. HGB ist der hergebrachte Grundsatz „Auflösung der Gesellschaft bei Wegfall eines Gesellschafters“ durch das Prinzip „Fortsetzung der Gesellschaft und Ausscheiden des Gesellschafters“ ersetzt worden. Acht Jahre nach der Gesetzesänderung liegt nunmehr eine erste monographische Analyse der verschiedenen Rechtsfragen vor, die dieser Systemwechsel ausgelöst hat.
Dabei geht der Autor zum einen der Frage nach, ob die neue Ausscheidensregel des § 131
Abs. 3 HGB auf nicht geregelte Tatbestände erweitert werden kann: Was passiert etwa bei Beendigung einer Gesellschafter-Gesellschaft? Welche Folgen hat die Kündigung eines volljährig gewordenen Gesellschafters? Gibt es eine außerordentliche Austrittskündigung? Zum anderen untersucht er, ob die Ausscheidensregel in bestimmten Fällen einer Einschränkung bedarf, etwa in der Zeit vor Invollzugsetzung der Gesellschaft oder wenn die Gesellschaft kurz nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters aufgelöst wird.
Es folgt eine eingehende Betrachtung der Auswirkungen des Systemwechsels auf das Verhältnis von Auflösungs- und Ausschließungsklage. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass ein umfassender Vorrang der Ausschließung vor der Auflösung besteht.
Auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet Berücksichtigung: Führen personenbezogene Gründe auch hier nur zum Ausscheiden des betroffenen Gesellschafters (Problem der analogen Anwendung des § 131 Abs. 3 HGB auf die GbR)? Und wie ist das Verhältnis von außerordentlicher Kündigung und Ausschließung in der GbR? Auf diese und weitere Fragen werden im Buch ebenfalls umfassende Antworten gegeben.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das Handelsrechtsreformgesetz vom 22.06.1998 hat das Verhältnis von Ausscheidens- und Auflösungsgründen bei Personenhandelsgesellschaften tief greifend umgestaltet. Durch die Änderungen der §§ 131 ff. HGB ist der hergebrachte Grundsatz „Auflösung der Gesellschaft bei Wegfall eines Gesellschafters“ durch das Prinzip „Fortsetzung der Gesellschaft und Ausscheiden des Gesellschafters“ ersetzt worden. Acht Jahre nach der Gesetzesänderung liegt nunmehr eine erste monographische Analyse der verschiedenen Rechtsfragen vor, die dieser Systemwechsel ausgelöst hat.
Dabei geht der Autor zum einen der Frage nach, ob die neue Ausscheidensregel des § 131
Abs. 3 HGB auf nicht geregelte Tatbestände erweitert werden kann: Was passiert etwa bei Beendigung einer Gesellschafter-Gesellschaft? Welche Folgen hat die Kündigung eines volljährig gewordenen Gesellschafters? Gibt es eine außerordentliche Austrittskündigung? Zum anderen untersucht er, ob die Ausscheidensregel in bestimmten Fällen einer Einschränkung bedarf, etwa in der Zeit vor Invollzugsetzung der Gesellschaft oder wenn die Gesellschaft kurz nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters aufgelöst wird.
Es folgt eine eingehende Betrachtung der Auswirkungen des Systemwechsels auf das Verhältnis von Auflösungs- und Ausschließungsklage. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass ein umfassender Vorrang der Ausschließung vor der Auflösung besteht.
Auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet Berücksichtigung: Führen personenbezogene Gründe auch hier nur zum Ausscheiden des betroffenen Gesellschafters (Problem der analogen Anwendung des § 131 Abs. 3 HGB auf die GbR)? Und wie ist das Verhältnis von außerordentlicher Kündigung und Ausschließung in der GbR? Auf diese und weitere Fragen werden im Buch ebenfalls umfassende Antworten gegeben.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das Handelsrechtsreformgesetz vom 22.06.1998 hat das Verhältnis von Ausscheidens- und Auflösungsgründen bei Personenhandelsgesellschaften tief greifend umgestaltet. Durch die Änderungen der §§ 131 ff. HGB ist der hergebrachte Grundsatz „Auflösung der Gesellschaft bei Wegfall eines Gesellschafters“ durch das Prinzip „Fortsetzung der Gesellschaft und Ausscheiden des Gesellschafters“ ersetzt worden. Acht Jahre nach der Gesetzesänderung liegt nunmehr eine erste monographische Analyse der verschiedenen Rechtsfragen vor, die dieser Systemwechsel ausgelöst hat.
Dabei geht der Autor zum einen der Frage nach, ob die neue Ausscheidensregel des § 131
Abs. 3 HGB auf nicht geregelte Tatbestände erweitert werden kann: Was passiert etwa bei Beendigung einer Gesellschafter-Gesellschaft? Welche Folgen hat die Kündigung eines volljährig gewordenen Gesellschafters? Gibt es eine außerordentliche Austrittskündigung? Zum anderen untersucht er, ob die Ausscheidensregel in bestimmten Fällen einer Einschränkung bedarf, etwa in der Zeit vor Invollzugsetzung der Gesellschaft oder wenn die Gesellschaft kurz nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters aufgelöst wird.
Es folgt eine eingehende Betrachtung der Auswirkungen des Systemwechsels auf das Verhältnis von Auflösungs- und Ausschließungsklage. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass ein umfassender Vorrang der Ausschließung vor der Auflösung besteht.
Auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet Berücksichtigung: Führen personenbezogene Gründe auch hier nur zum Ausscheiden des betroffenen Gesellschafters (Problem der analogen Anwendung des § 131 Abs. 3 HGB auf die GbR)? Und wie ist das Verhältnis von außerordentlicher Kündigung und Ausschließung in der GbR? Auf diese und weitere Fragen werden im Buch ebenfalls umfassende Antworten gegeben.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Am 1. Januar 2024 tritt die bisher umfangreichste Reform des Personengesellschaftsrechts in Kraft. Spätestens dann wird das Austrittskündigungsrecht aus wichtigem Grund das zentrale außerordentliche Lösungsrecht im Personengesellschaftsrecht sein. Um beantworten zu können, weshalb der Gesetzgeber in dieser Hinsicht Reformbedarf gesehen und die Austrittskündigung als das neue Leitbild im System der Personengesellschaften festgeschrieben hat, setzt diese Untersuchung bei der geltenden Rechtslage an. Davon ausgehend wird – zum Teil aus abgeschlossenen Entwicklungen, zum Teil aus der Auseinandersetzung mit bestehenden Streitständen – ein grundlegendes Verständnis des Kündigungsrechts nach geltender sowie künftiger Gesetzesfassung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Am 1. Januar 2024 tritt die bisher umfangreichste Reform des Personengesellschaftsrechts in Kraft. Spätestens dann wird das Austrittskündigungsrecht aus wichtigem Grund das zentrale außerordentliche Lösungsrecht im Personengesellschaftsrecht sein. Um beantworten zu können, weshalb der Gesetzgeber in dieser Hinsicht Reformbedarf gesehen und die Austrittskündigung als das neue Leitbild im System der Personengesellschaften festgeschrieben hat, setzt diese Untersuchung bei der geltenden Rechtslage an. Davon ausgehend wird – zum Teil aus abgeschlossenen Entwicklungen, zum Teil aus der Auseinandersetzung mit bestehenden Streitständen – ein grundlegendes Verständnis des Kündigungsrechts nach geltender sowie künftiger Gesetzesfassung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Am 1. Januar 2024 tritt die bisher umfangreichste Reform des Personengesellschaftsrechts in Kraft. Spätestens dann wird das Austrittskündigungsrecht aus wichtigem Grund das zentrale außerordentliche Lösungsrecht im Personengesellschaftsrecht sein. Um beantworten zu können, weshalb der Gesetzgeber in dieser Hinsicht Reformbedarf gesehen und die Austrittskündigung als das neue Leitbild im System der Personengesellschaften festgeschrieben hat, setzt diese Untersuchung bei der geltenden Rechtslage an. Davon ausgehend wird – zum Teil aus abgeschlossenen Entwicklungen, zum Teil aus der Auseinandersetzung mit bestehenden Streitständen – ein grundlegendes Verständnis des Kündigungsrechts nach geltender sowie künftiger Gesetzesfassung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Am 1. Januar 2024 tritt die bisher umfangreichste Reform des Personengesellschaftsrechts in Kraft. Spätestens dann wird das Austrittskündigungsrecht aus wichtigem Grund das zentrale außerordentliche Lösungsrecht im Personengesellschaftsrecht sein. Um beantworten zu können, weshalb der Gesetzgeber in dieser Hinsicht Reformbedarf gesehen und die Austrittskündigung als das neue Leitbild im System der Personengesellschaften festgeschrieben hat, setzt diese Untersuchung bei der geltenden Rechtslage an. Davon ausgehend wird – zum Teil aus abgeschlossenen Entwicklungen, zum Teil aus der Auseinandersetzung mit bestehenden Streitständen – ein grundlegendes Verständnis des Kündigungsrechts nach geltender sowie künftiger Gesetzesfassung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Am 1. Januar 2024 tritt die bisher umfangreichste Reform des Personengesellschaftsrechts in Kraft. Spätestens dann wird das Austrittskündigungsrecht aus wichtigem Grund das zentrale außerordentliche Lösungsrecht im Personengesellschaftsrecht sein. Um beantworten zu können, weshalb der Gesetzgeber in dieser Hinsicht Reformbedarf gesehen und die Austrittskündigung als das neue Leitbild im System der Personengesellschaften festgeschrieben hat, setzt diese Untersuchung bei der geltenden Rechtslage an. Davon ausgehend wird – zum Teil aus abgeschlossenen Entwicklungen, zum Teil aus der Auseinandersetzung mit bestehenden Streitständen – ein grundlegendes Verständnis des Kündigungsrechts nach geltender sowie künftiger Gesetzesfassung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Am 1. Januar 2024 tritt die bisher umfangreichste Reform des Personengesellschaftsrechts in Kraft. Spätestens dann wird das Austrittskündigungsrecht aus wichtigem Grund das zentrale außerordentliche Lösungsrecht im Personengesellschaftsrecht sein. Um beantworten zu können, weshalb der Gesetzgeber in dieser Hinsicht Reformbedarf gesehen und die Austrittskündigung als das neue Leitbild im System der Personengesellschaften festgeschrieben hat, setzt diese Untersuchung bei der geltenden Rechtslage an. Davon ausgehend wird – zum Teil aus abgeschlossenen Entwicklungen, zum Teil aus der Auseinandersetzung mit bestehenden Streitständen – ein grundlegendes Verständnis des Kündigungsrechts nach geltender sowie künftiger Gesetzesfassung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Am 1. Januar 2024 tritt die bisher umfangreichste Reform des Personengesellschaftsrechts in Kraft. Spätestens dann wird das Austrittskündigungsrecht aus wichtigem Grund das zentrale außerordentliche Lösungsrecht im Personengesellschaftsrecht sein. Um beantworten zu können, weshalb der Gesetzgeber in dieser Hinsicht Reformbedarf gesehen und die Austrittskündigung als das neue Leitbild im System der Personengesellschaften festgeschrieben hat, setzt diese Untersuchung bei der geltenden Rechtslage an. Davon ausgehend wird – zum Teil aus abgeschlossenen Entwicklungen, zum Teil aus der Auseinandersetzung mit bestehenden Streitständen – ein grundlegendes Verständnis des Kündigungsrechts nach geltender sowie künftiger Gesetzesfassung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-05-26
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Am 1. Januar 2024 tritt die bisher umfangreichste Reform des Personengesellschaftsrechts in Kraft. Spätestens dann wird das Austrittskündigungsrecht aus wichtigem Grund das zentrale außerordentliche Lösungsrecht im Personengesellschaftsrecht sein. Um beantworten zu können, weshalb der Gesetzgeber in dieser Hinsicht Reformbedarf gesehen und die Austrittskündigung als das neue Leitbild im System der Personengesellschaften festgeschrieben hat, setzt diese Untersuchung bei der geltenden Rechtslage an. Davon ausgehend wird – zum Teil aus abgeschlossenen Entwicklungen, zum Teil aus der Auseinandersetzung mit bestehenden Streitständen – ein grundlegendes Verständnis des Kündigungsrechts nach geltender sowie künftiger Gesetzesfassung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Alles zum UGB – jetzt in 2. Auflage
Seit 1. 1. 2007 ist das Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG) in Kraft. Das vorliegende Buch erläutert unter Beachtung jüngster Neuregelungen (Publizitätsrichtlinie-Gesetz, Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006, Strukturanpassungsgesetz 2006, Budgetbegleitgesetz 2007, 2. Wartungserlass 2006 zu den Einkommensteuerrichtlinien 2000) u. a. den Grundtatbestand des UGB, das neue Firmenrecht, die Neuregelung des Unternehmensübergangs, die Rechnungslegung nach dem UGB und die steuerrechtliche Anpassung.
Im Anhang finden sich sämtliche relevanten Gesetzestexte (konsolidierte Fassung des UGB, Auszüge aus den Nebengesetzen) zum Stand 1. 4. 2007 sowie die erläuternden Bemerkungen zur Reform, die den Zugang zu den neuen Bestimmungen erleichtern mögen.
Aktualisiert: 2020-12-22
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Das Handelsrechtsreformgesetz vom 22.06.1998 hat das Verhältnis von Ausscheidens- und Auflösungsgründen bei Personenhandelsgesellschaften tief greifend umgestaltet. Durch die Änderungen der §§ 131 ff. HGB ist der hergebrachte Grundsatz „Auflösung der Gesellschaft bei Wegfall eines Gesellschafters“ durch das Prinzip „Fortsetzung der Gesellschaft und Ausscheiden des Gesellschafters“ ersetzt worden. Acht Jahre nach der Gesetzesänderung liegt nunmehr eine erste monographische Analyse der verschiedenen Rechtsfragen vor, die dieser Systemwechsel ausgelöst hat.
Dabei geht der Autor zum einen der Frage nach, ob die neue Ausscheidensregel des § 131
Abs. 3 HGB auf nicht geregelte Tatbestände erweitert werden kann: Was passiert etwa bei Beendigung einer Gesellschafter-Gesellschaft? Welche Folgen hat die Kündigung eines volljährig gewordenen Gesellschafters? Gibt es eine außerordentliche Austrittskündigung? Zum anderen untersucht er, ob die Ausscheidensregel in bestimmten Fällen einer Einschränkung bedarf, etwa in der Zeit vor Invollzugsetzung der Gesellschaft oder wenn die Gesellschaft kurz nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters aufgelöst wird.
Es folgt eine eingehende Betrachtung der Auswirkungen des Systemwechsels auf das Verhältnis von Auflösungs- und Ausschließungsklage. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass ein umfassender Vorrang der Ausschließung vor der Auflösung besteht.
Auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet Berücksichtigung: Führen personenbezogene Gründe auch hier nur zum Ausscheiden des betroffenen Gesellschafters (Problem der analogen Anwendung des § 131 Abs. 3 HGB auf die GbR)? Und wie ist das Verhältnis von außerordentlicher Kündigung und Ausschließung in der GbR? Auf diese und weitere Fragen werden im Buch ebenfalls umfassende Antworten gegeben.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Mit Band 5/1 (§§ 705-822 BGB) wird die 12. Auflage des Soergel abgeschlossen. Die Neuauflage der Kommentierung der für die Praxis überaus wichtigen Vorschriften z.B. zum Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Gemeinschaft sowie zur Bürgschaft ist grundsätzlich überarbeitet bzw. neu bearbeitet worden. Die Auswirkungen der Schuldrechtsmodernisierung und der Handelsrechtsreform sind eingearbeitet worden. Die Bearbeiter haben in der Tradition des Soergel insbesondere die Rechtsprechung in kritischer Sichtung eingearbeitet und waren bemüht, die Kommentierung auch mit eigenständigen Stellungnahmen auf den aktuellen Stand der rechtswissenschaftlichen Diskussion zu bringen.
Aktualisiert: 2022-01-20
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