Mittäterinnen

Mittäterinnen von Schmole,  Angela
Die Studie von Angela Schmole behandelt die Tätigkeit von Frauen im DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Analysiert werden ihre Mittäterschaft als hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiterinnen im Kontext der MfS-Institutionsgeschichte. Die programmatisch durch die SED vorgegebene staatliche Frauenförderung stellte das MfS vor eine letztendlich unlösbare Aufgabe. Der Staatssicherheitsdienst mobilisierte vor allem traditionelle Vorstellungen von Männlichkeit wie Ehre, Kampffähigkeit, Härte und Kompromisslosigkeit für die Mitarbeiter seines militärisch durchorganisierten Ministeriums. Keine Frau gelangte in die Führungsebene des MfS. Die Autorin untersucht sowohl die Rolle der hauptamtlichen wie auch der inoffiziellen Mittäterinnen des DDR-Staatssicherheitsdienstes. Diese Binnenperspektive wird mit den Methoden der Geheimpolizei konfrontiert, mit denen das MfS gegen Frauen vorging, die aus diversen Gründen zu „Untersuchungsobjekten“ und Opfern des DDR-Staatssicherheitsdienstes geworden sind. Hauptthemen sind: die Rolle von Frauen als hauptamtliche Mitarbeiterinnen; die Motive von Frauen, die sich als GM/IM oder Informantinnen dem MfS verpflichtet haben; der alltägliche Umgang des MfS mit DDR-Bürgerinnen bei Vernehmungen und Auskunftsersuchen; die Verfahrensweisen des MfS gegenüber Frauen, die sich unangepasst verhielten und Widerstand leisteten, oppositionellen Kreisen angehörten oder einen alternativen Lebensstil wählten; den Sprachgebrauch über Frauen im MfS-Schriftgut.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Mittäterinnen

Mittäterinnen von Schmole,  Angela
Die Studie von Angela Schmole behandelt die Tätigkeit von Frauen im DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Analysiert werden ihre Mittäterschaft als hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiterinnen im Kontext der MfS-Institutionsgeschichte. Die programmatisch durch die SED vorgegebene staatliche Frauenförderung stellte das MfS vor eine letztendlich unlösbare Aufgabe. Der Staatssicherheitsdienst mobilisierte vor allem traditionelle Vorstellungen von Männlichkeit wie Ehre, Kampffähigkeit, Härte und Kompromisslosigkeit für die Mitarbeiter seines militärisch durchorganisierten Ministeriums. Keine Frau gelangte in die Führungsebene des MfS. Die Autorin untersucht sowohl die Rolle der hauptamtlichen wie auch der inoffiziellen Mittäterinnen des DDR-Staatssicherheitsdienstes. Diese Binnenperspektive wird mit den Methoden der Geheimpolizei konfrontiert, mit denen das MfS gegen Frauen vorging, die aus diversen Gründen zu „Untersuchungsobjekten“ und Opfern des DDR-Staatssicherheitsdienstes geworden sind. Hauptthemen sind: die Rolle von Frauen als hauptamtliche Mitarbeiterinnen; die Motive von Frauen, die sich als GM/IM oder Informantinnen dem MfS verpflichtet haben; der alltägliche Umgang des MfS mit DDR-Bürgerinnen bei Vernehmungen und Auskunftsersuchen; die Verfahrensweisen des MfS gegenüber Frauen, die sich unangepasst verhielten und Widerstand leisteten, oppositionellen Kreisen angehörten oder einen alternativen Lebensstil wählten; den Sprachgebrauch über Frauen im MfS-Schriftgut.
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Mittäterinnen von Schmole,  Angela
Die Studie von Angela Schmole behandelt die Tätigkeit von Frauen im DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Analysiert werden ihre Mittäterschaft als hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiterinnen im Kontext der MfS-Institutionsgeschichte. Die programmatisch durch die SED vorgegebene staatliche Frauenförderung stellte das MfS vor eine letztendlich unlösbare Aufgabe. Der Staatssicherheitsdienst mobilisierte vor allem traditionelle Vorstellungen von Männlichkeit wie Ehre, Kampffähigkeit, Härte und Kompromisslosigkeit für die Mitarbeiter seines militärisch durchorganisierten Ministeriums. Keine Frau gelangte in die Führungsebene des MfS. Die Autorin untersucht sowohl die Rolle der hauptamtlichen wie auch der inoffiziellen Mittäterinnen des DDR-Staatssicherheitsdienstes. Diese Binnenperspektive wird mit den Methoden der Geheimpolizei konfrontiert, mit denen das MfS gegen Frauen vorging, die aus diversen Gründen zu „Untersuchungsobjekten“ und Opfern des DDR-Staatssicherheitsdienstes geworden sind. Hauptthemen sind: die Rolle von Frauen als hauptamtliche Mitarbeiterinnen; die Motive von Frauen, die sich als GM/IM oder Informantinnen dem MfS verpflichtet haben; der alltägliche Umgang des MfS mit DDR-Bürgerinnen bei Vernehmungen und Auskunftsersuchen; die Verfahrensweisen des MfS gegenüber Frauen, die sich unangepasst verhielten und Widerstand leisteten, oppositionellen Kreisen angehörten oder einen alternativen Lebensstil wählten; den Sprachgebrauch über Frauen im MfS-Schriftgut.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Datenschutz in Kirchengemeinden

Datenschutz in Kirchengemeinden von Fischer,  Claudia, Jochim,  Selzer, Wienold,  Isabel
Die beiden großen Amtskirchen haben sich der Europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO folgend ein eigenes Datenschutzrecht gegeben: Das evangelische DSG-EKD und das katholische KDG, das von den deutschen Bistümern anerkannt worden ist. Das kirchliche Datenschutzrecht ähnelt dem staatlichen zwar sehr, weicht aber in Details ab, z. B. bei Antwortfristen. Es gilt nicht nur für die Gemeinden selbst, sondern auch für kirchliche Einrichtungen wie Schulen, Sozialkaufhäuser oder Chöre. Datenschutz ist eine Grundhaltung. Fassen Sie Datenschutz nicht nur als eine rechtliche Verpflichtung auf. Vielmehr geht es hier um eine Grundhaltung Ihren Mitmenschen gegenüber. Wenn Sie Ihren Gemeindemitgliedern das Recht zugestehen, selbst zu entscheiden, was sie anderen von sich erzählen, ergibt sich vieles von selbst. Denken Sie Datenschutz in der korrekten Richtung. Es geht nicht darum, sich eine Datenschutzerklärung unterschreiben zu lassen. Ihre Aufgabe ist, sich um Ihren Datenschutz Gedanken zu machen, datensparsam zu arbeiten und sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Unterschriften kommen danach.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die beiden großen Amtskirchen haben sich der Europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO folgend ein eigenes Datenschutzrecht gegeben: Das evangelische DSG-EKD und das katholische KDG, das von den deutschen Bistümern anerkannt worden ist. Das kirchliche Datenschutzrecht ähnelt dem staatlichen zwar sehr, weicht aber in Details ab, z. B. bei Antwortfristen. Es gilt nicht nur für die Gemeinden selbst, sondern auch für kirchliche Einrichtungen wie Schulen, Sozialkaufhäuser oder Chöre. Datenschutz ist eine Grundhaltung. Fassen Sie Datenschutz nicht nur als eine rechtliche Verpflichtung auf. Vielmehr geht es hier um eine Grundhaltung Ihren Mitmenschen gegenüber. Wenn Sie Ihren Gemeindemitgliedern das Recht zugestehen, selbst zu entscheiden, was sie anderen von sich erzählen, ergibt sich vieles von selbst. Denken Sie Datenschutz in der korrekten Richtung. Es geht nicht darum, sich eine Datenschutzerklärung unterschreiben zu lassen. Ihre Aufgabe ist, sich um Ihren Datenschutz Gedanken zu machen, datensparsam zu arbeiten und sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Unterschriften kommen danach.
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Die beiden großen Amtskirchen haben sich der Europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO folgend ein eigenes Datenschutzrecht gegeben: Das evangelische DSG-EKD und das katholische KDG, das von den deutschen Bistümern anerkannt worden ist. Das kirchliche Datenschutzrecht ähnelt dem staatlichen zwar sehr, weicht aber in Details ab, z. B. bei Antwortfristen. Es gilt nicht nur für die Gemeinden selbst, sondern auch für kirchliche Einrichtungen wie Schulen, Sozialkaufhäuser oder Chöre. Datenschutz ist eine Grundhaltung. Fassen Sie Datenschutz nicht nur als eine rechtliche Verpflichtung auf. Vielmehr geht es hier um eine Grundhaltung Ihren Mitmenschen gegenüber. Wenn Sie Ihren Gemeindemitgliedern das Recht zugestehen, selbst zu entscheiden, was sie anderen von sich erzählen, ergibt sich vieles von selbst. Denken Sie Datenschutz in der korrekten Richtung. Es geht nicht darum, sich eine Datenschutzerklärung unterschreiben zu lassen. Ihre Aufgabe ist, sich um Ihren Datenschutz Gedanken zu machen, datensparsam zu arbeiten und sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Unterschriften kommen danach.
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Die beiden großen Amtskirchen haben sich der Europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO folgend ein eigenes Datenschutzrecht gegeben: Das evangelische DSG-EKD und das katholische KDG, das von den deutschen Bistümern anerkannt worden ist. Das kirchliche Datenschutzrecht ähnelt dem staatlichen zwar sehr, weicht aber in Details ab, z. B. bei Antwortfristen. Es gilt nicht nur für die Gemeinden selbst, sondern auch für kirchliche Einrichtungen wie Schulen, Sozialkaufhäuser oder Chöre. Datenschutz ist eine Grundhaltung. Fassen Sie Datenschutz nicht nur als eine rechtliche Verpflichtung auf. Vielmehr geht es hier um eine Grundhaltung Ihren Mitmenschen gegenüber. Wenn Sie Ihren Gemeindemitgliedern das Recht zugestehen, selbst zu entscheiden, was sie anderen von sich erzählen, ergibt sich vieles von selbst. Denken Sie Datenschutz in der korrekten Richtung. Es geht nicht darum, sich eine Datenschutzerklärung unterschreiben zu lassen. Ihre Aufgabe ist, sich um Ihren Datenschutz Gedanken zu machen, datensparsam zu arbeiten und sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Unterschriften kommen danach.
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-16
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