Unstimmigkeiten zwischen Gesellschaftern gibt es täglich im Wirtschaftsleben. Die Gründe sind dafür vielseitig: Sei es die Unzufriedenheit mit der Aufgabenverteilung, die mangelnde Unterstützung durch den Business-Partner, Misstrauen oder gar private Probleme. Neben namhaften Beispielen in allseits bekannten Großkonzernen ergeben sich aber auch weniger prominente, aber dennoch erhebliche Konflikte meist bei kleinen und mittleren Unternehmen. Insbesondere bei zweigliedrigen Gesellschaften mit paritätischer Stimmenverteilung kann es zu derartigen Konflikten kommen, dass Patt-Situationen auftreten, die die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft gefährden.
Als eine Lösungsmöglichkeit wird die Einführung von sogenannten Shoot-Out-Klauseln, insbesondere der Russian-Roulette- und der Texas-Shoot-Out-Klausel, in den Gesellschaftsvertrag befürwortet. Ziel der Implementierung solcher Regelungen ist es dann, den Gesellschaftern ein Instrument zur Lösung der Patt-Situation an die Hand zu geben, damit in solchen Fällen schlussendlich freiwillig ein Ausstiegsverfahren initiiert werden kann, das in den zwangsweisen Ausschluss eines Gesellschafters resultiert. Das Fazit dieses Ausstiegsverfahrens ist dann eine 1-Personen-Gesellschaft, die handlungsfähig ist. Bereits hier zeigt sich die Besonderheit der Shoot-Out-Klauseln: das freiwillige Element der Verfahrenseinleitung wird mit dem Element der gezwungenen Änderung in der Gesellschafterstruktur verbunden.
Neben einer Einordnung in die Systematik der anderen gängigen Ausschluss-Möglichkeiten werden die bisher in der Rechtsprechung und Literatur als zulässig erachteten Ausschlussklauseln in dieser Untersuchung kritisch gewürdigt. Dabei wird der Fokus insbesondere auf die potenziellen Missbrauchsmöglichkeiten bei Durchführung des Shoot-Out-Verfahrens gelegt. Darüber hinaus wird eine neue Formulierung dieser Klauseln vorgeschlagen und untersucht, ob nicht auch die Schaffung einer Rechtsnorm im GmbH-Gesetz zur Erhöhung der Anwendungsquote der Shoot-Out-Klauseln denkbar wäre, da de lege lata eine solche bisher noch nicht existiert.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Bei dem Managermodell handelt es sich um ein in der Praxis verbreitetes Beteiligungsmodell in der GmbH. Bei diesem werden GmbH-Geschäftsführern für die Dauer ihrer Tätigkeit Geschäftsanteile zu Vorzugskonditionen übertragen. Das Recht der Gesellschafter, den Geschäftsanteil nach Beendigung der Geschäftsführertätigkeit zu einem bestimmten Preis wieder an sich ziehen zu können, ist aus gesellschaftsrechtlicher Sicht jedoch als eine regelmäßig missbilligte Kombination von Hinauskündigungsklausel und weitgehendem Abfindungsausschluss einzustufen. Gleichwohl hat der BGH die Zulässigkeit eines solchen Managermodells bejaht. Dieses bietet daher Anlass, die Schranken von Ausschluss- und Abfindungsklauseln daraufhin zu untersuchen, inwieweit sie Raum für einen «Gesellschafter minderen Rechts» lassen, dem gegenüber Hinauskündigungsklausel und Abfindungsausschluss von vornherein unbedenklich sind.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Autor befasst sich mit der Frage, ob Hinauskündigungsklauseln im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden können und wo die Grenze der Vertragsgestaltungsfreiheit verläuft. Besonders umstritten sind Vertragsklauseln, die den Ausschluss eines Gesellschafters weder an sachliche noch an sonstige relevante Gründe knüpfen, sondern diesen in das freie Ermessen einzelner oder aller übrigen Gesellschafter stellen. Die derzeitige Rechtsprechung des BGH hält solche Hinauskündigungsklauseln nach freiem Ermessen grundsätzlich für sittenwidrig, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände dies sachlich rechtfertigen würden. Der Autor unterzieht diese Rechtsprechung einer kritischen Prüfung. Hierbei differenziert er zwischen einem gleichen und einem ungleichen Hinauskündigungsrecht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Hinauskündigungsklauseln sittengemäß und damit wirksam sind. Anschließend untersucht er vergleichbare Gestaltungen aus dem Venture-Kapitalbereich, wie -, - und -Klauseln auf ihre Vereinbarkeit mit deutschem Recht. Am Schluss der Arbeit zeigt der Autor für die Praxis Formulierungsvorschläge für die besprochenen Vertragsklauseln auf.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Leaver-, Vesting und Shoot-Out-Klauseln erfreuen sich im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Transaktionen zunehmender Beliebtheit. Die Zulässigkeit solcher Klauseln ist in Wissenschaft und Rechtsprechung allerdings nur rudimentär geklärt. Der Autor dieses Buches schließt diese Lücke und unterstellt sie einer umfassenden Zulässigkeitsprüfung.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Eine in Theorie und Praxis seit jeher kontrovers diskutierte Problematik stellen die Grenzen der Zulässigkeit des Gesellschafterausschlusses dar. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob einzelne Gesellschafter oder die Gesellschaftermehrheit auf der Basis einer Hinauskündigungsklausel einen Mitgesellschafter nach freiem Ermessen aus der Gesellschaft ausschließen dürfen. Der Bundesgerichtshof geht seit nunmehr über dreißig Jahren in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Vereinbarung solcher freien Hinauskündigungsrechte grundsätzlich sittenwidrig ist, es also keinen "Gesellschafter minderen Rechts" im Sinne Flumes geben darf. Allerdings kann die Vereinbarung freier Hinauskündigungsrechte nach der Auffassung des BGH im Einzelfall sachlich gerechtfertigt sein. In den letzten Jahren hatte der BGH eine Vielzahl von Fällen zu entscheiden, in denen es um die sachliche Rechtfertigung freier Hinauskündigungsrechte ging. Auf der Basis dieser Entscheidungen werden in dem Buch allgemeine Kriterien herausgearbeitet, die nach der Rechtsprechung erfüllt sein müssen, um eine sachliche Rechtfertigung annehmen zu können. Im Anschluss hieran wird untersucht, ob und inwieweit die grundsätzliche Beurteilung freier Hinauskündigungsklauseln durch die Rechtsprechung zutreffend ist. Geklärt werden soll insbesondere, inwiefern Hinauskündigungsrechte an den Schranken Kernbereichslehre, Sittengebot, Treuepflicht der Gesellschafter und dem gesellschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen sind. Weiterhin wird dabei auf das Verhältnis zwischen der Zulässigkeit der Hinauskündigung und der Höhe der Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters eingegangen. Vor dem Hintergrund der gewonnenen Erkenntnisse werden zum Schluss einige in der Literatur diskutierte Zweifelsfälle auf ihre Zulässigkeit unter Hinauskündigungsgesichtspunkten untersucht.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Der zwangsweise Ausschluss eines Personengesellschafters ist nach dem Gesetz nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in seiner Person möglich. Diese Regelung entspricht nicht den Bedürfnissen der gesellschaftsrechtlichen Praxis, so dass sich in Gesellschaftsverträgen vielfach sogenannte Hinauskündigungsklauseln finden lassen. Danach kann der Ausschluss nach dem freien Ermessen der Gesellschaftermehrheit erfolgen. Der BGH sieht solche Klauseln im Grundsatz als sittenwidrig an. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass dieser Rechtsprechung nicht zu folgen ist. Hinauskündigungsklauseln sind vielmehr als wirksam anzusehen. Nur der auf ihnen beruhende konkrete Ausschluss ist einer Rechtsausübungskontrolle anhand der gesellschafterlichen Treuepflicht zu unterziehen.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Der Autor befasst sich mit der Frage, ob Hinauskündigungsklauseln im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden können und wo die Grenze der Vertragsgestaltungsfreiheit verläuft. Besonders umstritten sind Vertragsklauseln, die den Ausschluss eines Gesellschafters weder an sachliche noch an sonstige relevante Gründe knüpfen, sondern diesen in das freie Ermessen einzelner oder aller übrigen Gesellschafter stellen. Die derzeitige Rechtsprechung des BGH hält solche Hinauskündigungsklauseln nach freiem Ermessen grundsätzlich für sittenwidrig, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände dies sachlich rechtfertigen würden. Der Autor unterzieht diese Rechtsprechung einer kritischen Prüfung. Hierbei differenziert er zwischen einem gleichen und einem ungleichen Hinauskündigungsrecht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Hinauskündigungsklauseln sittengemäß und damit wirksam sind. Anschließend untersucht er vergleichbare Gestaltungen aus dem Venture-Kapitalbereich, wie -, - und -Klauseln auf ihre Vereinbarkeit mit deutschem Recht. Am Schluss der Arbeit zeigt der Autor für die Praxis Formulierungsvorschläge für die besprochenen Vertragsklauseln auf.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Bei dem Managermodell handelt es sich um ein in der Praxis verbreitetes Beteiligungsmodell in der GmbH. Bei diesem werden GmbH-Geschäftsführern für die Dauer ihrer Tätigkeit Geschäftsanteile zu Vorzugskonditionen übertragen. Das Recht der Gesellschafter, den Geschäftsanteil nach Beendigung der Geschäftsführertätigkeit zu einem bestimmten Preis wieder an sich ziehen zu können, ist aus gesellschaftsrechtlicher Sicht jedoch als eine regelmäßig missbilligte Kombination von Hinauskündigungsklausel und weitgehendem Abfindungsausschluss einzustufen. Gleichwohl hat der BGH die Zulässigkeit eines solchen Managermodells bejaht. Dieses bietet daher Anlass, die Schranken von Ausschluss- und Abfindungsklauseln daraufhin zu untersuchen, inwieweit sie Raum für einen «Gesellschafter minderen Rechts» lassen, dem gegenüber Hinauskündigungsklausel und Abfindungsausschluss von vornherein unbedenklich sind.
Aktualisiert: 2023-04-07
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