Die Verbände der Versicherungswirtschaft zeichnen sich durch eine besondere Marktnähe aus, indem sie seit jeher auch als Basis unternehmensübergreifenden Kooperationen dienen, die den Betrieb des Versicherungsgeschäfts erst ermöglichen. Vor diesem Hintergrund wurden mit der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für die Versicherungswirtschaft vier typische Kooperationsformen zwischen 1993 und 2010 vom Kartellverbot freigestellt. Eine neue Gruppenfreistellungsverordnung, die seit dem 1. 4. 2010 in Kraft ist, stellt demgegenüber nur noch zwei Kooperationsformen, namentlich die gemeinsame Statistikarbeit und Versicherungspools, vom Kartellverbot frei. Die Erstellung und Bekanntgabe von Muster-Versicherungsbedingungen und die Kooperation bei Sicherheitsvorkehrungen unterfallen damit nicht mehr der Gruppenfreistellung.
Der Autor untersucht, ob die – in der deutschen Versicherungswirtschaft und der Literatur heftig kritisierte – Einschränkung des Anwendungsbereichs der Versicherungs-Gruppenfreistellungsverordnung aus wettbewerbspolitischer Perspektive gerechtfertigt ist. Hierzu werden vermeintliche und tatsächlich bestehende Besonderheiten der Versicherungswirtschaft näher beleuchtet. Daneben stellen sich aber auch grundsätzliche Fragen nach der Bedeutung von Rechtssicherheit und sektorspezifischen Gruppenfreistellungsverordnungen im System der Legalausnahme.
Die Arbeit richtet sich in erster Linie an politische Entscheidungsträger, insbesondere die Europäische Kommission, sowie an Versicherungsverbände und darüber hinaus an diejenigen, die sich mit wettbewerbspolitischen Fragestellungen der Versicherungswirtschaft auseinandersetzen.
Aktualisiert: 2023-02-07
> findR *
Das Versicherungskartellrecht ist insbesondere durch die Erneuerung der Gruppenfreiste-lungsverordnung für den Versicherungssektor im Jahr 2010 in den Fokus von Wissenschaft und Praxis gerückt. Dabei stellt die Versicherungswirtschaft besondere Anforderungen an die Anwendung des Kartellrechts: So sind beispielsweise gemeinsame Schadensstatistiken, Muster-AVB und Versicherungspools einerseits unverzichtbar, erfordern aber andererseits eine Kooperation zwischen Versicherungsunternehmen, die wettbewerbliche Bedenken aufwerfen kann. Neben diesen versicherungsspezifischen Kooperationsformen sind auch in der Versicherungsbranche bußgeldbewährte Kernbeschränkungen des Wettbewerbs, wie beim bekannt gewordenen „Industrieversichererkartell“, nicht ausgeschlossen. Um aus Kartellrechtsverstößen folgende Haftungsrisiken für Vorstände zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen, bietet sich der Abschluss einer D&O-Versicherung an, auch wenn der durch das VorstAG neu ins AktG eingeführte Pflichtselbstbehalt zu mehr Fragen als Antworten geführt hat.
Dem 11. Band der Schriftenreihe „Kompetenzzentrum Versicherungswissenschaften“ liegen vier Beiträge zu Grunde, die auf den Referaten einer Tagung des Kompetenzzentrums beruhen und einen weiten Bogen um das Versicherungskartellrecht spannen. Dabei werden die mit den Neuregelungen verbundenen Fragen für Wissenschaft und Praxis aufgezeigt und erste Lösungsansätze präsentiert. Der Titel ist sowohl für Praktiker aus der Versicherungswirtschaft als auch für Wissenschaftler und Rechtsanwälte interessant, die sich mit versicherungskartellrechtlichen Fragen auseinandersetzen.
Die Publikation enthält Beiträge von:
• Silke Obst und Laura Stefanescu (Europäische Kommission),
• RA Karen Bartel (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft),
• Prof. Dr. Stefan Thomas (Universität Tübingen),
• RA Phillip K. Schulz, LL.M. (Protection Reinsurance Intermediaries AG)
• sowie einen umfangreichen Diskussionsbericht von Jens Ole Rauh.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Das Versicherungskartellrecht ist insbesondere durch die Erneuerung der Gruppenfreiste-lungsverordnung für den Versicherungssektor im Jahr 2010 in den Fokus von Wissenschaft und Praxis gerückt. Dabei stellt die Versicherungswirtschaft besondere Anforderungen an die Anwendung des Kartellrechts: So sind beispielsweise gemeinsame Schadensstatistiken, Muster-AVB und Versicherungspools einerseits unverzichtbar, erfordern aber andererseits eine Kooperation zwischen Versicherungsunternehmen, die wettbewerbliche Bedenken aufwerfen kann. Neben diesen versicherungsspezifischen Kooperationsformen sind auch in der Versicherungsbranche bußgeldbewährte Kernbeschränkungen des Wettbewerbs, wie beim bekannt gewordenen „Industrieversichererkartell“, nicht ausgeschlossen. Um aus Kartellrechtsverstößen folgende Haftungsrisiken für Vorstände zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen, bietet sich der Abschluss einer D&O-Versicherung an, auch wenn der durch das VorstAG neu ins AktG eingeführte Pflichtselbstbehalt zu mehr Fragen als Antworten geführt hat.
Dem 11. Band der Schriftenreihe „Kompetenzzentrum Versicherungswissenschaften“ liegen vier Beiträge zu Grunde, die auf den Referaten einer Tagung des Kompetenzzentrums beruhen und einen weiten Bogen um das Versicherungskartellrecht spannen. Dabei werden die mit den Neuregelungen verbundenen Fragen für Wissenschaft und Praxis aufgezeigt und erste Lösungsansätze präsentiert. Der Titel ist sowohl für Praktiker aus der Versicherungswirtschaft als auch für Wissenschaftler und Rechtsanwälte interessant, die sich mit versicherungskartellrechtlichen Fragen auseinandersetzen.
Die Publikation enthält Beiträge von:
• Silke Obst und Laura Stefanescu (Europäische Kommission),
• RA Karen Bartel (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft),
• Prof. Dr. Stefan Thomas (Universität Tübingen),
• RA Phillip K. Schulz, LL.M. (Protection Reinsurance Intermediaries AG)
• sowie einen umfangreichen Diskussionsbericht von Jens Ole Rauh.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Die Verbände der Versicherungswirtschaft zeichnen sich durch eine besondere Marktnähe aus, indem sie seit jeher auch als Basis unternehmensübergreifenden Kooperationen dienen, die den Betrieb des Versicherungsgeschäfts erst ermöglichen. Vor diesem Hintergrund wurden mit der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für die Versicherungswirtschaft vier typische Kooperationsformen zwischen 1993 und 2010 vom Kartellverbot freigestellt. Eine neue Gruppenfreistellungsverordnung, die seit dem 1. 4. 2010 in Kraft ist, stellt demgegenüber nur noch zwei Kooperationsformen, namentlich die gemeinsame Statistikarbeit und Versicherungspools, vom Kartellverbot frei. Die Erstellung und Bekanntgabe von Muster-Versicherungsbedingungen und die Kooperation bei Sicherheitsvorkehrungen unterfallen damit nicht mehr der Gruppenfreistellung.
Der Autor untersucht, ob die – in der deutschen Versicherungswirtschaft und der Literatur heftig kritisierte – Einschränkung des Anwendungsbereichs der Versicherungs-Gruppenfreistellungsverordnung aus wettbewerbspolitischer Perspektive gerechtfertigt ist. Hierzu werden vermeintliche und tatsächlich bestehende Besonderheiten der Versicherungswirtschaft näher beleuchtet. Daneben stellen sich aber auch grundsätzliche Fragen nach der Bedeutung von Rechtssicherheit und sektorspezifischen Gruppenfreistellungsverordnungen im System der Legalausnahme.
Die Arbeit richtet sich in erster Linie an politische Entscheidungsträger, insbesondere die Europäische Kommission, sowie an Versicherungsverbände und darüber hinaus an diejenigen, die sich mit wettbewerbspolitischen Fragestellungen der Versicherungswirtschaft auseinandersetzen.
Aktualisiert: 2023-02-07
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