Informationsweitergabe durch die Geschäftsleiter beim Buyout unter Managementbeteiligung.

Informationsweitergabe durch die Geschäftsleiter beim Buyout unter Managementbeteiligung. von Kuntz,  Thilo
Thilo Kuntz untersucht auf rechtsvergleichender Grundlage die Informationsweitergabe durch die Geschäftsleiter bei Buyouts unter Managementbeteiligung. Der Autor arbeitet im ersten Hauptabschnitt heraus, dass den Managern die Weitergabe nicht öffentlich bekannter Informationen an Investoren verboten ist. Befugt zur Entscheidung über die Freigabe gesellschaftsrechtlich geschützter Geheimnisse und zur Abwägung nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 WpHG sind allein der Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung. Im zweiten Hauptabschnitt wird eine Aufklärungspflicht der Manager aus culpa in contrahendo gegenüber den Gesellschaftern begründet, mit denen die Manager verhandeln, und der Inhalt dieser Pflicht näher beschrieben. Gesellschafter, mit denen die Manager nicht gesondert über die Anteilsveräußerung verhandeln, können keine informationelle Gleichbehandlung verlangen, die inhaltlich über besondere Vorschriften etwa des WpÜG hinausginge. Einen allgemeinen kapitalmarktrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt es nicht. Das Insiderrecht steht der Anteilsübertragung nicht entgegen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Informationsweitergabe durch die Geschäftsleiter beim Buyout unter Managementbeteiligung.

Informationsweitergabe durch die Geschäftsleiter beim Buyout unter Managementbeteiligung. von Kuntz,  Thilo
Thilo Kuntz untersucht auf rechtsvergleichender Grundlage die Informationsweitergabe durch die Geschäftsleiter bei Buyouts unter Managementbeteiligung. Der Autor arbeitet im ersten Hauptabschnitt heraus, dass den Managern die Weitergabe nicht öffentlich bekannter Informationen an Investoren verboten ist. Befugt zur Entscheidung über die Freigabe gesellschaftsrechtlich geschützter Geheimnisse und zur Abwägung nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 WpHG sind allein der Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung. Im zweiten Hauptabschnitt wird eine Aufklärungspflicht der Manager aus culpa in contrahendo gegenüber den Gesellschaftern begründet, mit denen die Manager verhandeln, und der Inhalt dieser Pflicht näher beschrieben. Gesellschafter, mit denen die Manager nicht gesondert über die Anteilsveräußerung verhandeln, können keine informationelle Gleichbehandlung verlangen, die inhaltlich über besondere Vorschriften etwa des WpÜG hinausginge. Einen allgemeinen kapitalmarktrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt es nicht. Das Insiderrecht steht der Anteilsübertragung nicht entgegen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Informationsweitergabe durch die Geschäftsleiter beim Buyout unter Managementbeteiligung.

Informationsweitergabe durch die Geschäftsleiter beim Buyout unter Managementbeteiligung. von Kuntz,  Thilo
Thilo Kuntz untersucht auf rechtsvergleichender Grundlage die Informationsweitergabe durch die Geschäftsleiter bei Buyouts unter Managementbeteiligung. Der Autor arbeitet im ersten Hauptabschnitt heraus, dass den Managern die Weitergabe nicht öffentlich bekannter Informationen an Investoren verboten ist. Befugt zur Entscheidung über die Freigabe gesellschaftsrechtlich geschützter Geheimnisse und zur Abwägung nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 WpHG sind allein der Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung. Im zweiten Hauptabschnitt wird eine Aufklärungspflicht der Manager aus culpa in contrahendo gegenüber den Gesellschaftern begründet, mit denen die Manager verhandeln, und der Inhalt dieser Pflicht näher beschrieben. Gesellschafter, mit denen die Manager nicht gesondert über die Anteilsveräußerung verhandeln, können keine informationelle Gleichbehandlung verlangen, die inhaltlich über besondere Vorschriften etwa des WpÜG hinausginge. Einen allgemeinen kapitalmarktrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt es nicht. Das Insiderrecht steht der Anteilsübertragung nicht entgegen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Verbesserung des Informationsaustauschs durch Bewertungsmechanismen

Verbesserung des Informationsaustauschs durch Bewertungsmechanismen von Schulte,  Philipp
Für viele moderne, wissensgetriebene Unternehmen stellt die Verfügbarkeit von Informationen einen wichtigen Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit dar. In diesem Zusammenhang ist die Bereitschaft der Mitarbeiter zum Austausch von Informationen entscheidend. Der zentrale Grund für eine eingeschränkte Kooperationsbereitschaft ist das Auftreten von Zielkonflikten zwischen Mitarbeitern, die über Informationen verfügen und Mitarbeitern, die Informationen benötigen. Dieser Zielkonflikt entsteht durch eine asymmetrische Verteilung von Aufwand und Nutzen, was zu Ineffizienzen führt. Diese empirische Arbeit befasst sich mit der Fragestellung, inwiefern sich die Ineffizienzen durch Einführung von Mechanismen reduzieren lassen, welche die Reputation bewerten. Die Datenerhebung fand durch ein spieltheoretisches Experiment mit 112 Teilnehmern statt, in dem zwei verschiedene Bewertungsmechanismen mit einer Kontrollgruppe verglichen wurden. Die Ergebnisse der Auswertung zeigen eine signifikante Verbesserung der Kooperationsbereitschaft beim Einsatz von Bewertungsmechanismen, die sowohl in einer Steigerung der insgesamt ausgetauschten Informationen resultiert, als auch in einer Verringerung des vermeidbaren Aufwands. Zudem ergibt die Analyse, dass die Verbesserung des Informationsaustauschs nicht nur davon abhängt, ob ein Bewertungsmechanismus zum Einsatz kommt, sondern auch welcher Art dieser ist.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Schreib‘s auf! – Besser dokumentieren in Gesundheitsberufen

Schreib‘s auf! – Besser dokumentieren in Gesundheitsberufen von Kollak,  Ingrid
Schreibkompetenz ist in den Gesundheitsfachberufen täglich gefragt: für die Dokumentation und Informationsweitergabe im interdisziplinären Team, an Patienten und an Angehörige. Zeitmangel sowie Unsicherheiten lassen die Tätigkeit oft zu einer Last werden. Das Buch vermittelt anhand von Übungen Kompetenz im Schreiben und fördert die Reflexions- und Ausdrucksfähigkeit. Es enthält Praxistipps für das Selektieren und Strukturieren von Informationen und gibt Anregungen, wie Schreiben auch privat genutzt werden kann, um Überlastung vorzubeugen.
Aktualisiert: 2022-03-06
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Schreib‘s auf! – Besser dokumentieren in Gesundheitsberufen

Schreib‘s auf! – Besser dokumentieren in Gesundheitsberufen von Kollak,  Ingrid
Schreibkompetenz ist in den Gesundheitsfachberufen täglich gefragt: für die Dokumentation und Informationsweitergabe im interdisziplinären Team, an Patienten und an Angehörige. Zeitmangel sowie Unsicherheiten lassen die Tätigkeit oft zu einer Last werden. Das Buch vermittelt anhand von Übungen Kompetenz im Schreiben und fördert die Reflexions- und Ausdrucksfähigkeit. Es enthält Praxistipps für das Selektieren und Strukturieren von Informationen und gibt Anregungen, wie Schreiben auch privat genutzt werden kann, um Überlastung vorzubeugen.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Kartellrechtliche Kronzeugenprogramme und Datenschutzrecht

Kartellrechtliche Kronzeugenprogramme und Datenschutzrecht von Nenninger,  Kristof
Die Kooperation mit staatlichen Stellen kann für Unternehmen vorteilhaft sein. Sie erfordert regelmäßig aber auch eine Informationsweitergabe des Unternehmens an staatliche Stellen. Diese Studie untersucht die freiwillige Kooperation sowohl mit nationalen als auch mit US-Behörden und fragt nach datenschutzrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Schreib‘s auf! – Besser dokumentieren in Gesundheitsberufen

Schreib‘s auf! – Besser dokumentieren in Gesundheitsberufen von Kollak,  Ingrid
Schreibkompetenz ist in den Gesundheitsfachberufen täglich gefragt: für die Dokumentation und Informationsweitergabe im interdisziplinären Team, an Patienten und an Angehörige. Zeitmangel sowie Unsicherheiten lassen die Tätigkeit oft zu einer Last werden. Das Buch vermittelt anhand von Übungen Kompetenz im Schreiben und fördert die Reflexions- und Ausdrucksfähigkeit. Es enthält Praxistipps für das Selektieren und Strukturieren von Informationen und gibt Anregungen, wie Schreiben auch privat genutzt werden kann, um Überlastung vorzubeugen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Verbesserung des Informationsaustauschs durch Bewertungsmechanismen

Verbesserung des Informationsaustauschs durch Bewertungsmechanismen von Schulte,  Philipp
Für viele moderne, wissensgetriebene Unternehmen stellt die Verfügbarkeit von Informationen einen wichtigen Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit dar. In diesem Zusammenhang ist die Bereitschaft der Mitarbeiter zum Austausch von Informationen entscheidend. Der zentrale Grund für eine eingeschränkte Kooperationsbereitschaft ist das Auftreten von Zielkonflikten zwischen Mitarbeitern, die über Informationen verfügen und Mitarbeitern, die Informationen benötigen. Dieser Zielkonflikt entsteht durch eine asymmetrische Verteilung von Aufwand und Nutzen, was zu Ineffizienzen führt. Diese empirische Arbeit befasst sich mit der Fragestellung, inwiefern sich die Ineffizienzen durch Einführung von Mechanismen reduzieren lassen, welche die Reputation bewerten. Die Datenerhebung fand durch ein spieltheoretisches Experiment mit 112 Teilnehmern statt, in dem zwei verschiedene Bewertungsmechanismen mit einer Kontrollgruppe verglichen wurden. Die Ergebnisse der Auswertung zeigen eine signifikante Verbesserung der Kooperationsbereitschaft beim Einsatz von Bewertungsmechanismen, die sowohl in einer Steigerung der insgesamt ausgetauschten Informationen resultiert, als auch in einer Verringerung des vermeidbaren Aufwands. Zudem ergibt die Analyse, dass die Verbesserung des Informationsaustauschs nicht nur davon abhängt, ob ein Bewertungsmechanismus zum Einsatz kommt, sondern auch welcher Art dieser ist.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Informationsweitergabe durch die Geschäftsleiter beim Buyout unter Managementbeteiligung.

Informationsweitergabe durch die Geschäftsleiter beim Buyout unter Managementbeteiligung. von Kuntz,  Thilo
Thilo Kuntz untersucht auf rechtsvergleichender Grundlage die Informationsweitergabe durch die Geschäftsleiter bei Buyouts unter Managementbeteiligung. Der Autor arbeitet im ersten Hauptabschnitt heraus, dass den Managern die Weitergabe nicht öffentlich bekannter Informationen an Investoren verboten ist. Befugt zur Entscheidung über die Freigabe gesellschaftsrechtlich geschützter Geheimnisse und zur Abwägung nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 WpHG sind allein der Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung. Im zweiten Hauptabschnitt wird eine Aufklärungspflicht der Manager aus culpa in contrahendo gegenüber den Gesellschaftern begründet, mit denen die Manager verhandeln, und der Inhalt dieser Pflicht näher beschrieben. Gesellschafter, mit denen die Manager nicht gesondert über die Anteilsveräußerung verhandeln, können keine informationelle Gleichbehandlung verlangen, die inhaltlich über besondere Vorschriften etwa des WpÜG hinausginge. Einen allgemeinen kapitalmarktrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt es nicht. Das Insiderrecht steht der Anteilsübertragung nicht entgegen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Informationsflüsse in der Aktiengesellschaft im Spannungsverhältnis zum kapitalmarktrechtlichen Verbot der unbefugten Weitergabe von Insidertatsachen

Informationsflüsse in der Aktiengesellschaft im Spannungsverhältnis zum kapitalmarktrechtlichen Verbot der unbefugten Weitergabe von Insidertatsachen von Federlin,  Philipp
Primärinsidern ist es gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 WpHG verboten, Dritten Insidertatsachen unbefugt mitzuteilen. Da der Austausch von Informationen – innerhalb eines Unternehmens, wie auch nach außen – die Grundlage aller wirtschaftlichen Entscheidungen und des unternehmerischen Handelns bildet, gebieten es unternehmerische wie betriebliche Erfordernisse, Informationen – auch Insidertatsachen – in bestimmten Grenzen weitergeben zu dürfen. Diese Arbeit zeigt auf, inwieweit dieses Bedürfnis durch das insiderrechtliche Weitergabeverbot eingeschränkt wird. Zugleich wird auch das Verhältnis des WpHG zu gesellschaftsrechtlichen, insbesondere aktienrechtlichen, und arbeitsrechtlichen, insbesondere betriebsverfassungsrechtlichen, Normen beleuchtet. So werden die für Inhalt und Reichweite des Weitergabeverbots schlechthin konstitutiven Begriffe des und der untersucht und erörtert, wie eine befugte von einer unbefugten Weitergabe von Insidertatsachen abgegrenzt werden kann. Daneben wird aufgezeigt, dass trotz der kapitalmarktrechtlichen Pflicht zur Ad-hoc-Publizität nach § 15 WpHG in erheblichem Maße Konfliktpotenzial zwischen dem insiderrechtlichen Weitergabeverbot und den komplexen Informationsverflechtungen einer Aktiengesellschaft bestehen. Anhand konkreter, der unternehmerischen Praxis entnommener Beispielsfälle – Unternehmensübernahmen, Veräußerungen von Betrieben oder Betriebsteilen, sowie unternehmerische Informationspolitik – werden die im Rahmen der Auslegung zu berücksichtigenden widerstreitenden Interessen untersucht. Schließlich wird eine Anleitung gegeben, wie das Spannungsverhältnis in concreto aufgelöst werden kann.
Aktualisiert: 2019-12-19
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«Wir tun kund und lassen dich wissen»

«Wir tun kund und lassen dich wissen» von Rachoinig,  Sigrid
Oswald von Wolkenstein ist einer der wenigen spätmittelalterlichen Dichter, deren Leben und Wirken durch zahlreiche schriftliche Zeugnisse nachgezeichnet werden können. Die Autorin hat es sich zum Ziel gesetzt, die bisher edierten 276 Textzeugen zu Oswalds Leben in Textsorten zu gliedern und einer Kommunikationsanalyse zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die Ergebnisse der aktuellen Textsortenforschung mit Methoden der traditionellen Sprechakttheorie verknüpft, wodurch eine Textbetrachtung auf mehreren Ebenen ermöglicht wird. Die Lebenszeugnisse Oswalds von Wolkenstein stellen in diesem Zusammenhang einen einzigartigen Fundus an Texten dar, da einzelne Schriftwechsel über Jahre verfolgt werden können, wobei mitunter auch der Erfolg bzw. Nicht-Erfolg von spätmittelalterlichen Kommunikationsabläufen nachweisbar wird.
Aktualisiert: 2019-12-19
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