Inhaltskontrolle von Eheverträgen

Inhaltskontrolle von Eheverträgen von Wiemer,  Elke
Der BGH hat im Urteil vom 11.2.2004 seine Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Eheverträgen völlig neu entworfen. Zentrales Konstrukt hierbei ist die so genannte „Kernbereichslehre“, die eine abstrakte Gewichtung der Scheidungsfolgenansprüche vornimmt. Die neue Rechtsprechung stellt die ehevertragliche Beratungspraxis vor erhebliche Probleme: Rechtssicherheit konnte durch die Kernbereichslehre, die mit vagen Kriterien und inkohärenten Begründungen hantiert, bislang nicht erreicht werden – ständige Nachkorrekturen des BGH sind die Folge. Der Autor leistet eine eingehende Auseinandersetzung mit der neuen höchstrichterlichen Ehevertragsrechtsprechung, analysiert ihre dogmatischen Grundlagen, ihre Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Er weist Widersprüche nach und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Besondere Beachtung kommt dabei den Prämissen und Kriterien der Kernbereichslehre zu. Ausgehend von den dogmatischen Grundlagen ehevertraglicher Inhaltskontrolle wird als zentrales Dispositionskriterium die zumutbare Belastung mit ehebedingten Nachteilen herausgearbeitet; dieses Kriterium macht die Kernbereichslehre insgesamt überflüssig. Berücksichtigt wird auch das bislang weitgehend unbeachtete, aber praktisch sehr bedeutsame Problem des Pflichtteilsverzichts, der im Zusammenhang mit einem Ehevertrag vereinbart wird. Ein Schwerpunkt liegt in der eingehenden Analyse der Kontrollinstrumente der §§ 138 I, 242 BGB vor dem Hintergrund der BGH-Rechtsprechung. Daneben geht es um die Lösung ganz praktischer Probleme, z.B.: Welche konkreten Umstände veranlassen den BGH zur Vertragskontrolle? Wann liegt ein ehebedingter Nachteil vor und wie lässt er sich praktisch ermitteln? Nach wie vielen Jahren ehebedingter Erwerbsunterbrechung wird ein Partner durch einen ehevertraglichen Verzicht unzumutbar belastet? Kann die Nichtigkeitssanktion der Wirksamkeitskontrolle auf einen Teil des Vertrages beschränkt werden oder ist stets Gesamtnichtigkeit anzunehmen? Welche Bedeutung kommt dabei salvatorischen Klauseln und Ersetzungsklauseln zu? Welche Rechtsfolgen können im Rahmen der Ausübungskontrolle angeordnet werden? Welche Besonderheiten bestehen beim Abschluss von Scheidungsfolgenvereinbarungen? Oder auch: Sind die vom BGH zu den Eheverträgen entwickelten Kriterien auch auf Lebenspartnerschaftsverträge anzuwenden?
Aktualisiert: 2023-07-01
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Inhaltskontrolle von Eheverträgen

Inhaltskontrolle von Eheverträgen von Wiemer,  Elke
Der BGH hat im Urteil vom 11.2.2004 seine Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Eheverträgen völlig neu entworfen. Zentrales Konstrukt hierbei ist die so genannte „Kernbereichslehre“, die eine abstrakte Gewichtung der Scheidungsfolgenansprüche vornimmt. Die neue Rechtsprechung stellt die ehevertragliche Beratungspraxis vor erhebliche Probleme: Rechtssicherheit konnte durch die Kernbereichslehre, die mit vagen Kriterien und inkohärenten Begründungen hantiert, bislang nicht erreicht werden – ständige Nachkorrekturen des BGH sind die Folge. Der Autor leistet eine eingehende Auseinandersetzung mit der neuen höchstrichterlichen Ehevertragsrechtsprechung, analysiert ihre dogmatischen Grundlagen, ihre Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Er weist Widersprüche nach und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Besondere Beachtung kommt dabei den Prämissen und Kriterien der Kernbereichslehre zu. Ausgehend von den dogmatischen Grundlagen ehevertraglicher Inhaltskontrolle wird als zentrales Dispositionskriterium die zumutbare Belastung mit ehebedingten Nachteilen herausgearbeitet; dieses Kriterium macht die Kernbereichslehre insgesamt überflüssig. Berücksichtigt wird auch das bislang weitgehend unbeachtete, aber praktisch sehr bedeutsame Problem des Pflichtteilsverzichts, der im Zusammenhang mit einem Ehevertrag vereinbart wird. Ein Schwerpunkt liegt in der eingehenden Analyse der Kontrollinstrumente der §§ 138 I, 242 BGB vor dem Hintergrund der BGH-Rechtsprechung. Daneben geht es um die Lösung ganz praktischer Probleme, z.B.: Welche konkreten Umstände veranlassen den BGH zur Vertragskontrolle? Wann liegt ein ehebedingter Nachteil vor und wie lässt er sich praktisch ermitteln? Nach wie vielen Jahren ehebedingter Erwerbsunterbrechung wird ein Partner durch einen ehevertraglichen Verzicht unzumutbar belastet? Kann die Nichtigkeitssanktion der Wirksamkeitskontrolle auf einen Teil des Vertrages beschränkt werden oder ist stets Gesamtnichtigkeit anzunehmen? Welche Bedeutung kommt dabei salvatorischen Klauseln und Ersetzungsklauseln zu? Welche Rechtsfolgen können im Rahmen der Ausübungskontrolle angeordnet werden? Welche Besonderheiten bestehen beim Abschluss von Scheidungsfolgenvereinbarungen? Oder auch: Sind die vom BGH zu den Eheverträgen entwickelten Kriterien auch auf Lebenspartnerschaftsverträge anzuwenden?
Aktualisiert: 2023-07-01
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Inhaltskontrolle von Eheverträgen

Inhaltskontrolle von Eheverträgen von Wiemer,  Elke
Der BGH hat im Urteil vom 11.2.2004 seine Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Eheverträgen völlig neu entworfen. Zentrales Konstrukt hierbei ist die so genannte „Kernbereichslehre“, die eine abstrakte Gewichtung der Scheidungsfolgenansprüche vornimmt. Die neue Rechtsprechung stellt die ehevertragliche Beratungspraxis vor erhebliche Probleme: Rechtssicherheit konnte durch die Kernbereichslehre, die mit vagen Kriterien und inkohärenten Begründungen hantiert, bislang nicht erreicht werden – ständige Nachkorrekturen des BGH sind die Folge. Der Autor leistet eine eingehende Auseinandersetzung mit der neuen höchstrichterlichen Ehevertragsrechtsprechung, analysiert ihre dogmatischen Grundlagen, ihre Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Er weist Widersprüche nach und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Besondere Beachtung kommt dabei den Prämissen und Kriterien der Kernbereichslehre zu. Ausgehend von den dogmatischen Grundlagen ehevertraglicher Inhaltskontrolle wird als zentrales Dispositionskriterium die zumutbare Belastung mit ehebedingten Nachteilen herausgearbeitet; dieses Kriterium macht die Kernbereichslehre insgesamt überflüssig. Berücksichtigt wird auch das bislang weitgehend unbeachtete, aber praktisch sehr bedeutsame Problem des Pflichtteilsverzichts, der im Zusammenhang mit einem Ehevertrag vereinbart wird. Ein Schwerpunkt liegt in der eingehenden Analyse der Kontrollinstrumente der §§ 138 I, 242 BGB vor dem Hintergrund der BGH-Rechtsprechung. Daneben geht es um die Lösung ganz praktischer Probleme, z.B.: Welche konkreten Umstände veranlassen den BGH zur Vertragskontrolle? Wann liegt ein ehebedingter Nachteil vor und wie lässt er sich praktisch ermitteln? Nach wie vielen Jahren ehebedingter Erwerbsunterbrechung wird ein Partner durch einen ehevertraglichen Verzicht unzumutbar belastet? Kann die Nichtigkeitssanktion der Wirksamkeitskontrolle auf einen Teil des Vertrages beschränkt werden oder ist stets Gesamtnichtigkeit anzunehmen? Welche Bedeutung kommt dabei salvatorischen Klauseln und Ersetzungsklauseln zu? Welche Rechtsfolgen können im Rahmen der Ausübungskontrolle angeordnet werden? Welche Besonderheiten bestehen beim Abschluss von Scheidungsfolgenvereinbarungen? Oder auch: Sind die vom BGH zu den Eheverträgen entwickelten Kriterien auch auf Lebenspartnerschaftsverträge anzuwenden?
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Anfechtung des Ehevertrages als parteiliche Inhaltskontrolle

Die Anfechtung des Ehevertrages als parteiliche Inhaltskontrolle von Dahm,  Katharina
Seit fast zwanzig Jahren wird der Ehevertragsinhalt richterlich kontrolliert. Die Autorin nimmt das zum Anlass, diese Einschränkung der Privatautonomie zu überprüfen. Sie kommt dabei zu umfassenden, konkreten (Gesetzes-)Reformvorschlägen: Eine Wirksamkeitskontrolle des Ehevertrages sei nur selten gerechtfertigt, oftmals könne gem. § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB angefochten werden. Statt der sog. „Kernbereichslehre“ dürfe allein der Ausgleich der entstandenen ehebedingten Nachteile Kontrollmaßstab sein. Überhaupt seien nachehelicher Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich nur – als Vertrauenshaftung – gerechtfertigt, wenn sie diese Nachteile ausglichen. Entsprechend umfasse der nacheheliche Unterhalt de lege ferenda nur noch den Betreuungsunterhalt und einen Kompensationsunterhalt. Die ehebedingten Nachteile folgten aus dem hypothetischen Erwerbseinkommen (in Anlehnung an § 37 Abs. 4 BetrVG). Die richterliche Ausübungskontrolle des Ehevertrages sei de lege ferenda durch ein Gestaltungsrecht für die Ehevertragsparteien entsprechend § 2078 Abs. 2 BGB (Erbvertrag) zu ersetzen. Die gewonnenen Ergebnisse könnten grundsätzlich auch auf gleichgeschlechtliche Paare übertragen werden. Die Arbeit schließt mit einer tabellarischen Darstellung sämtlicher BGH-Urteile zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen und der Anwendung der Reformvorschläge der Autorin auf diese Entscheidungen.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Anfechtung des Ehevertrages als parteiliche Inhaltskontrolle

Die Anfechtung des Ehevertrages als parteiliche Inhaltskontrolle von Dahm,  Katharina
Seit fast zwanzig Jahren wird der Ehevertragsinhalt richterlich kontrolliert. Die Autorin nimmt das zum Anlass, diese Einschränkung der Privatautonomie zu überprüfen. Sie kommt dabei zu umfassenden, konkreten (Gesetzes-)Reformvorschlägen: Eine Wirksamkeitskontrolle des Ehevertrages sei nur selten gerechtfertigt, oftmals könne gem. § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB angefochten werden. Statt der sog. „Kernbereichslehre“ dürfe allein der Ausgleich der entstandenen ehebedingten Nachteile Kontrollmaßstab sein. Überhaupt seien nachehelicher Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich nur – als Vertrauenshaftung – gerechtfertigt, wenn sie diese Nachteile ausglichen. Entsprechend umfasse der nacheheliche Unterhalt de lege ferenda nur noch den Betreuungsunterhalt und einen Kompensationsunterhalt. Die ehebedingten Nachteile folgten aus dem hypothetischen Erwerbseinkommen (in Anlehnung an § 37 Abs. 4 BetrVG). Die richterliche Ausübungskontrolle des Ehevertrages sei de lege ferenda durch ein Gestaltungsrecht für die Ehevertragsparteien entsprechend § 2078 Abs. 2 BGB (Erbvertrag) zu ersetzen. Die gewonnenen Ergebnisse könnten grundsätzlich auch auf gleichgeschlechtliche Paare übertragen werden. Die Arbeit schließt mit einer tabellarischen Darstellung sämtlicher BGH-Urteile zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen und der Anwendung der Reformvorschläge der Autorin auf diese Entscheidungen.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Der Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich von Braeuer,  Max
Die Neuauflage bringt diese "verlässliche, kompetente und vor allem praxiserprobte Darstellung des Zugewinnausgleichs" (Richter am KG Dr. Martin Menne in NotBZ 2012, 119 f., zur Vorauflage) auf aktuellen Stand. Besondere Schwerpunkte sind dabei - Auskunftsansprüche (auf Trennungszeitpunkt / Hinzurechnungstatbestände) - Vorzeitiger Zugewinnausgleich - Einstweiliger Rechtsschutz (Arrest / Einstweilige Anordnung) - Latente Steuern - Gleitender Vermögenserwerb - Inhaltskontrolle bei Güterrechtsverträgen - Übergangsrecht.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Der Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich von Braeuer,  Max
Die Neuauflage bringt diese "verlässliche, kompetente und vor allem praxiserprobte Darstellung des Zugewinnausgleichs" (Richter am KG Dr. Martin Menne in NotBZ 2012, 119 f., zur Vorauflage) auf aktuellen Stand. Besondere Schwerpunkte sind dabei - Auskunftsansprüche (auf Trennungszeitpunkt / Hinzurechnungstatbestände) - Vorzeitiger Zugewinnausgleich - Einstweiliger Rechtsschutz (Arrest / Einstweilige Anordnung) - Latente Steuern - Gleitender Vermögenserwerb - Inhaltskontrolle bei Güterrechtsverträgen - Übergangsrecht.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Der Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich von Braeuer,  Max
Die Neuauflage bringt diese "verlässliche, kompetente und vor allem praxiserprobte Darstellung des Zugewinnausgleichs" (Richter am KG Dr. Martin Menne in NotBZ 2012, 119 f., zur Vorauflage) auf aktuellen Stand. Besondere Schwerpunkte sind dabei - Auskunftsansprüche (auf Trennungszeitpunkt / Hinzurechnungstatbestände) - Vorzeitiger Zugewinnausgleich - Einstweiliger Rechtsschutz (Arrest / Einstweilige Anordnung) - Latente Steuern - Gleitender Vermögenserwerb - Inhaltskontrolle bei Güterrechtsverträgen - Übergangsrecht.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche bei Scheidung einer Unternehmerehe in Deutschland und Italien

Vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche bei Scheidung einer Unternehmerehe in Deutschland und Italien von Timmermann,  Anja
In der Unternehmerehe ist der Abschluss eines Ehevertrags von großer praktischer Bedeutung. Um das Unternehmen im Fall einer Scheidung zu schützen, wird der Zugewinnausgleich ausgeschlossen oder modifiziert. Dennoch ergibt sich in bestimmten Konstellationen ein Ausgleichsbedürfnis, dem interessengerecht Rechnung zu tragen ist. Der Bundesgerichtshof greift insofern auf die Rechtsfiguren des Nebengüterrechts zurück, hält aber auch eine Inhaltskontrolle des Ehevertrags nicht für ausgeschlossen. Im Rahmen einer kritischen Analyse des Nebengüterrechts thematisiert die Arbeit mit Fokus auf die Unternehmerehe vor allem den Rechtsbindungswillen zum Abschluss einer Ehegatteninnengesellschaft sowie den Ausgleichsanspruch nach § 313 BGB beim familienrechtlichen Vertrag sui generis. Zudem wird untersucht, ob der bisher über das Nebengüterrecht bewirkte Ausgleich von Leistungen eines Ehegatten stattdessen über eine Ausübungskontrolle der güterrechtlichen Vereinbarung erfolgen könnte. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Unsicherheiten richtet die Arbeit den Blick auf das italienische Recht und befasst sich eingehend mit der besonderen Regelung zum Familienunternehmen in Art. 230-bis codice civile. In Anlehnung an die italienische Vorschrift entwickelt die Autorin Vorschläge für eine gesetzliche Regelung von Ausgleichsansprüchen zugunsten des Ehegatten des Unternehmers im deutschen Recht.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche bei Scheidung einer Unternehmerehe in Deutschland und Italien

Vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche bei Scheidung einer Unternehmerehe in Deutschland und Italien von Timmermann,  Anja
In der Unternehmerehe ist der Abschluss eines Ehevertrags von großer praktischer Bedeutung. Um das Unternehmen im Fall einer Scheidung zu schützen, wird der Zugewinnausgleich ausgeschlossen oder modifiziert. Dennoch ergibt sich in bestimmten Konstellationen ein Ausgleichsbedürfnis, dem interessengerecht Rechnung zu tragen ist. Der Bundesgerichtshof greift insofern auf die Rechtsfiguren des Nebengüterrechts zurück, hält aber auch eine Inhaltskontrolle des Ehevertrags nicht für ausgeschlossen. Im Rahmen einer kritischen Analyse des Nebengüterrechts thematisiert die Arbeit mit Fokus auf die Unternehmerehe vor allem den Rechtsbindungswillen zum Abschluss einer Ehegatteninnengesellschaft sowie den Ausgleichsanspruch nach § 313 BGB beim familienrechtlichen Vertrag sui generis. Zudem wird untersucht, ob der bisher über das Nebengüterrecht bewirkte Ausgleich von Leistungen eines Ehegatten stattdessen über eine Ausübungskontrolle der güterrechtlichen Vereinbarung erfolgen könnte. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Unsicherheiten richtet die Arbeit den Blick auf das italienische Recht und befasst sich eingehend mit der besonderen Regelung zum Familienunternehmen in Art. 230-bis codice civile. In Anlehnung an die italienische Vorschrift entwickelt die Autorin Vorschläge für eine gesetzliche Regelung von Ausgleichsansprüchen zugunsten des Ehegatten des Unternehmers im deutschen Recht.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche bei Scheidung einer Unternehmerehe in Deutschland und Italien

Vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche bei Scheidung einer Unternehmerehe in Deutschland und Italien von Timmermann,  Anja
In der Unternehmerehe ist der Abschluss eines Ehevertrags von großer praktischer Bedeutung. Um das Unternehmen im Fall einer Scheidung zu schützen, wird der Zugewinnausgleich ausgeschlossen oder modifiziert. Dennoch ergibt sich in bestimmten Konstellationen ein Ausgleichsbedürfnis, dem interessengerecht Rechnung zu tragen ist. Der Bundesgerichtshof greift insofern auf die Rechtsfiguren des Nebengüterrechts zurück, hält aber auch eine Inhaltskontrolle des Ehevertrags nicht für ausgeschlossen. Im Rahmen einer kritischen Analyse des Nebengüterrechts thematisiert die Arbeit mit Fokus auf die Unternehmerehe vor allem den Rechtsbindungswillen zum Abschluss einer Ehegatteninnengesellschaft sowie den Ausgleichsanspruch nach § 313 BGB beim familienrechtlichen Vertrag sui generis. Zudem wird untersucht, ob der bisher über das Nebengüterrecht bewirkte Ausgleich von Leistungen eines Ehegatten stattdessen über eine Ausübungskontrolle der güterrechtlichen Vereinbarung erfolgen könnte. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Unsicherheiten richtet die Arbeit den Blick auf das italienische Recht und befasst sich eingehend mit der besonderen Regelung zum Familienunternehmen in Art. 230-bis codice civile. In Anlehnung an die italienische Vorschrift entwickelt die Autorin Vorschläge für eine gesetzliche Regelung von Ausgleichsansprüchen zugunsten des Ehegatten des Unternehmers im deutschen Recht.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Inhaltskontrolle von Allgemeinen Arbeitsbedingungen anhand der §§ 305 ff. BGB

Die Inhaltskontrolle von Allgemeinen Arbeitsbedingungen anhand der §§ 305 ff. BGB von Kriebitzsch,  Malte
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts wurde das AGB-Gesetz in das BGB integriert. Einhergehend damit erfolgte für den individualrechtlichen Teil des Arbeitsrechts die Streichung der in § 23 Abs.1 AGBG enthaltenen Bereichsausnahme. Die Arbeit untersucht die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung für das Arbeitsrecht, insbesondere für die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Ausgehend von der Feststellung, dass AGB und Allgemeine Arbeitsbedingungen (AAB) unterschiedliche Ursachen und Funktionen haben, werden der Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB bestimmt, die Besonderheiten des Arbeitsrechts i.S.d. § 310 Abs. 4 S. 2 1. HS BGB ermittelt und anschließend die Inhaltskontrolle von AAB anhand der §§ 307, 308 und 309 BGB untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Inhaltskontrolle von Allgemeinen Arbeitsbedingungen anhand der §§ 305 ff. BGB

Die Inhaltskontrolle von Allgemeinen Arbeitsbedingungen anhand der §§ 305 ff. BGB von Kriebitzsch,  Malte
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts wurde das AGB-Gesetz in das BGB integriert. Einhergehend damit erfolgte für den individualrechtlichen Teil des Arbeitsrechts die Streichung der in § 23 Abs.1 AGBG enthaltenen Bereichsausnahme. Die Arbeit untersucht die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung für das Arbeitsrecht, insbesondere für die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Ausgehend von der Feststellung, dass AGB und Allgemeine Arbeitsbedingungen (AAB) unterschiedliche Ursachen und Funktionen haben, werden der Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB bestimmt, die Besonderheiten des Arbeitsrechts i.S.d. § 310 Abs. 4 S. 2 1. HS BGB ermittelt und anschließend die Inhaltskontrolle von AAB anhand der §§ 307, 308 und 309 BGB untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Inhaltskontrolle von Allgemeinen Arbeitsbedingungen anhand der §§ 305 ff. BGB

Die Inhaltskontrolle von Allgemeinen Arbeitsbedingungen anhand der §§ 305 ff. BGB von Kriebitzsch,  Malte
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts wurde das AGB-Gesetz in das BGB integriert. Einhergehend damit erfolgte für den individualrechtlichen Teil des Arbeitsrechts die Streichung der in § 23 Abs.1 AGBG enthaltenen Bereichsausnahme. Die Arbeit untersucht die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung für das Arbeitsrecht, insbesondere für die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Ausgehend von der Feststellung, dass AGB und Allgemeine Arbeitsbedingungen (AAB) unterschiedliche Ursachen und Funktionen haben, werden der Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB bestimmt, die Besonderheiten des Arbeitsrechts i.S.d. § 310 Abs. 4 S. 2 1. HS BGB ermittelt und anschließend die Inhaltskontrolle von AAB anhand der §§ 307, 308 und 309 BGB untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Inhaltskontrolle von Allgemeinen Arbeitsbedingungen anhand der §§ 305 ff. BGB

Die Inhaltskontrolle von Allgemeinen Arbeitsbedingungen anhand der §§ 305 ff. BGB von Kriebitzsch,  Malte
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts wurde das AGB-Gesetz in das BGB integriert. Einhergehend damit erfolgte für den individualrechtlichen Teil des Arbeitsrechts die Streichung der in § 23 Abs.1 AGBG enthaltenen Bereichsausnahme. Die Arbeit untersucht die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung für das Arbeitsrecht, insbesondere für die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Ausgehend von der Feststellung, dass AGB und Allgemeine Arbeitsbedingungen (AAB) unterschiedliche Ursachen und Funktionen haben, werden der Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB bestimmt, die Besonderheiten des Arbeitsrechts i.S.d. § 310 Abs. 4 S. 2 1. HS BGB ermittelt und anschließend die Inhaltskontrolle von AAB anhand der §§ 307, 308 und 309 BGB untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Inhaltskontrolle von Allgemeinen Arbeitsbedingungen anhand der §§ 305 ff. BGB

Die Inhaltskontrolle von Allgemeinen Arbeitsbedingungen anhand der §§ 305 ff. BGB von Kriebitzsch,  Malte
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts wurde das AGB-Gesetz in das BGB integriert. Einhergehend damit erfolgte für den individualrechtlichen Teil des Arbeitsrechts die Streichung der in § 23 Abs.1 AGBG enthaltenen Bereichsausnahme. Die Arbeit untersucht die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung für das Arbeitsrecht, insbesondere für die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Ausgehend von der Feststellung, dass AGB und Allgemeine Arbeitsbedingungen (AAB) unterschiedliche Ursachen und Funktionen haben, werden der Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB bestimmt, die Besonderheiten des Arbeitsrechts i.S.d. § 310 Abs. 4 S. 2 1. HS BGB ermittelt und anschließend die Inhaltskontrolle von AAB anhand der §§ 307, 308 und 309 BGB untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Inhaltskontrolle von Allgemeinen Arbeitsbedingungen anhand der §§ 305 ff. BGB

Die Inhaltskontrolle von Allgemeinen Arbeitsbedingungen anhand der §§ 305 ff. BGB von Kriebitzsch,  Malte
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts wurde das AGB-Gesetz in das BGB integriert. Einhergehend damit erfolgte für den individualrechtlichen Teil des Arbeitsrechts die Streichung der in § 23 Abs.1 AGBG enthaltenen Bereichsausnahme. Die Arbeit untersucht die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung für das Arbeitsrecht, insbesondere für die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Ausgehend von der Feststellung, dass AGB und Allgemeine Arbeitsbedingungen (AAB) unterschiedliche Ursachen und Funktionen haben, werden der Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB bestimmt, die Besonderheiten des Arbeitsrechts i.S.d. § 310 Abs. 4 S. 2 1. HS BGB ermittelt und anschließend die Inhaltskontrolle von AAB anhand der §§ 307, 308 und 309 BGB untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Mankohaftung im Arbeitsverhältnis

Die Mankohaftung im Arbeitsverhältnis von Schwirtzek,  Thomas
Kassenverwaltung ist Vertrauenssache. Kommt es zu Fehlbeständen in einem dem Arbeitnehmer anvertrauten Geld- oder Warenbestand, stellt sich die Frage nach der Haftung für dieses . Traditionell beansprucht die so genannte Mankohaftung eine Sonderstellung im System der allgemeinen Haftung des Arbeitnehmers. Der Autor zeigt die historische Entwicklung der Mankohaftung auf und stellt sie in den Kontext der allgemeinen Arbeitnehmerhaftung. Vor dem Hintergrund der Ausweitung der Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen nach der so genannten Schuldrechtsreform hinterfragt er vor allem die Berechtigung der These des Bundesarbeitsgerichts von der Haftungsprivilegierung des Arbeitnehmers als . Nicht nur wegen der umfassenden Berücksichtigung auch der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ist diese Arbeit die derzeit wohl ausführlichste Darstellung zur allgemeinen und besonderen Mankohaftung des Arbeitnehmers.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Ausgewogenheit der Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)

Die Ausgewogenheit der Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) von Kuckuk,  Jörn
Der Bundesgerichtshof hält auch nach seiner neuesten Rechtsprechung daran fest, daß die Bestimmungen der VOB/B zumindest im Grundsatz keiner AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterzogen werden dürfen. Das Anliegen der Arbeit ist es, herauszustellen, daß diese der VOB/B aus den verschiedensten Gründen nicht gerechtfertigt ist. So hat das für die Baupraxis sehr wichtige Regelwerk seit seiner erstmaligen Bekanntgabe vor knapp 80 Jahren stets die Auftragnehmerseite in besonderem Maße einseitig belastet. Es wird unter anderem aufgezeigt, daß die VOB/B, die eine Vielzahl intransparenter Klauseln enthält, zu Lasten EG-ausländischer Auftragnehmer marktabschottend wirken kann, und daß die neueste höchstrichterliche Rechtsprechung letztlich nicht für mehr Rechtssicherheit sorgt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Unterschiedliche Schutzstandards im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unterschiedliche Schutzstandards im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kücükdagli,  Aysegül
Über den der AGB-Kontrolle zugrunde liegenden Schutzgrund und die Schutzbedürftigkeit der beteiligten Kundengruppen bestehen komplexe Meinungsverschiedenheiten. Im Fokus dieser Auseinandersetzungen geht es in erster Linie um die Frage, inwiefern Schutz in Verträgen nur an der Verbrauchereigenschaft festgemacht werden oder materiell bestimmt werden, d. h. auch Unternehmen erfassen soll. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang, dass der sachliche und persönliche Anwendungsbereich der Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle auf europäischer Ebene, in Deutschland und in der Türkei unterschiedlich beurteilt wird. Somit bestehen verschiedene Schutzansätze bei AGB-Regelungen in den Rechtsordnungen.°°Aysegül Küçükdagli zeigt die unterschiedlichen Schutzstandards nach europäischem, deutschem und türkischem AGB-Recht auf und analysiert, ob eine Abstufung nach Schutzintensität besteht und gerechtfertigt wird, um abschließend die Auswirkungen der unterschiedlichen Standards auf die Durchführung der Einbeziehungs- und Inhaltskontrollen hin zu untersuchen.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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