Mit dem Digital Services Act (DSA) entsteht ein vollkommen neuer, europäischer Rechtsrahmen für digitale Dienste. Weitreichende Auswirkungen sowohl für die Anbieter:innen als auch für die gewerblichen Nutzer:innen digitaler Dienste sind die Folge.
Der neue Großkommentar
Der „Hofmann/Raue“ kommentiert die weitreichenden Regelungen der Verordnung, die sich vor allem auf den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten im Netz beziehen, „auf den Punkt“. Systematisch werden die Strukturen und Regelungsziele verständlich erfasst, in den Kontext eingebettet und genuin unionsrechtlich interpretiert. Zugleich werden strategische Empfehlungen für die betroffenen Online-Unternehmen entwickelt, die nun zahlreichen Verpflichtungen unterworfen sind, u.a. zu:
Haftung von Vermittlungsdiensten (Intermediärshaftung)
Neue Sorgfaltspflichten von Intermediären (ua Verbot von „dark patterns“)
Inhaltemoderation (einschließlich Beschwerde- und Missbrauchsmanagement)
Transparenzpflichten (ua für politische Werbung und Empfehlungssysteme)
Berücksichtigung von Grundrechten zB in den Nutzungsbedingungen von Online-Plattformen
Risikomanagement für sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) und Online-Plattformen (VLOPs)
Plattformverwaltungsrecht und behördliche Rechtsdurchsetzung (einschließlich der Verhängung hoher Bußgelder)
Durchsetzungsbefugnisse der Kommission und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Verhältnis des DSA zur bisherigen Plattformregulierung.
Besondere Vorzüge
Die Kommentierung berücksichtigt konsequent die englischen und französischen Sprachfassungen des DSA, die aufgrund ihrer Bedeutung als Verhandlungs- und Gerichtssprache am EuGH zum besseren Verständnis des neuen Rechtsakts mit abgedruckt werden. Zudem werden die Neuregelungen in Vorbemerkungen zu den jeweiligen Regelungsbereichen in die komplexe Rechtslage zur Plattformhaftung und -regulierung eingeordnet.
Zielgruppen
Unternehmensjurist:innen, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden, Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Versicherungen, Forschungseinrichtungen, Europäische Institutionen, Nichtregierungsorganisationen.
Aus erster Hand
Herausgegeben wird das Werk von Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge), Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, und Prof. Dr. Benjamin Raue, Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums an der Universität Trier sowie Direktor des Instituts für Recht und Digitalisierung Trier (IRDT).
Wie die Herausgeber sind auch die übrigen Autor:innen auf digitales Recht und Plattformregulierung spezialisiert:
AkadR a.Z. Dr. Max Dregelies, Universität Trier | Dr. Karina Grisse, LL.M., (Edinburgh), Universität zu Köln | Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M., (Cambridge), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg | Jun.-Prof. Dr Katharina Kaesling, LL.M., (College of Europe), Technische Universität Dresden | Prof. Dr. Christoph Krönke, Universität Bayreuth | Prof. Dr. Sarah Legner, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden | Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA), Universität des Saarlandes | Daniela Petermair, LL.M. (WU), B.Sc. (WU), Wirtschaftsuniversität Wien | Prof. Dr. Timo Rademacher, M.Jur. (Oxford), Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Benjamin Raue, Universität Trier
Aktualisiert: 2023-06-19
> findR *
Mit dem Digital Services Act (DSA) entsteht ein vollkommen neuer, europäischer Rechtsrahmen für digitale Dienste. Weitreichende Auswirkungen sowohl für die Anbieter:innen als auch für die gewerblichen Nutzer:innen digitaler Dienste sind die Folge.
Der neue Großkommentar
Der „Hofmann/Raue“ kommentiert die weitreichenden Regelungen der Verordnung, die sich vor allem auf den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten im Netz beziehen, „auf den Punkt“. Systematisch werden die Strukturen und Regelungsziele verständlich erfasst, in den Kontext eingebettet und genuin unionsrechtlich interpretiert. Zugleich werden strategische Empfehlungen für die betroffenen Online-Unternehmen entwickelt, die nun zahlreichen Verpflichtungen unterworfen sind, u.a. zu:
Haftung von Vermittlungsdiensten (Intermediärshaftung)
Neue Sorgfaltspflichten von Intermediären (ua Verbot von „dark patterns“)
Inhaltemoderation (einschließlich Beschwerde- und Missbrauchsmanagement)
Transparenzpflichten (ua für politische Werbung und Empfehlungssysteme)
Berücksichtigung von Grundrechten zB in den Nutzungsbedingungen von Online-Plattformen
Risikomanagement für sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) und Online-Plattformen (VLOPs)
Plattformverwaltungsrecht und behördliche Rechtsdurchsetzung (einschließlich der Verhängung hoher Bußgelder)
Durchsetzungsbefugnisse der Kommission und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Verhältnis des DSA zur bisherigen Plattformregulierung.
Besondere Vorzüge
Die Kommentierung berücksichtigt konsequent die englischen und französischen Sprachfassungen des DSA, die aufgrund ihrer Bedeutung als Verhandlungs- und Gerichtssprache am EuGH zum besseren Verständnis des neuen Rechtsakts mit abgedruckt werden. Zudem werden die Neuregelungen in Vorbemerkungen zu den jeweiligen Regelungsbereichen in die komplexe Rechtslage zur Plattformhaftung und -regulierung eingeordnet.
Zielgruppen
Unternehmensjurist:innen, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden, Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Versicherungen, Forschungseinrichtungen, Europäische Institutionen, Nichtregierungsorganisationen.
Aus erster Hand
Herausgegeben wird das Werk von Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge), Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, und Prof. Dr. Benjamin Raue, Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums an der Universität Trier sowie Direktor des Instituts für Recht und Digitalisierung Trier (IRDT).
Wie die Herausgeber sind auch die übrigen Autor:innen auf digitales Recht und Plattformregulierung spezialisiert:
AkadR a.Z. Dr. Max Dregelies, Universität Trier | Dr. Karina Grisse, LL.M., (Edinburgh), Universität zu Köln | Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M., (Cambridge), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg | Jun.-Prof. Dr Katharina Kaesling, LL.M., (College of Europe), Technische Universität Dresden | Prof. Dr. Christoph Krönke, Universität Bayreuth | Prof. Dr. Sarah Legner, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden | Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA), Universität des Saarlandes | Daniela Petermair, LL.M. (WU), B.Sc. (WU), Wirtschaftsuniversität Wien | Prof. Dr. Timo Rademacher, M.Jur. (Oxford), Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Benjamin Raue, Universität Trier
Aktualisiert: 2023-06-12
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Mit dem Digital Services Act (DSA) entsteht ein vollkommen neuer, europäischer Rechtsrahmen für digitale Dienste. Weitreichende Auswirkungen sowohl für die Anbieter:innen als auch für die gewerblichen Nutzer:innen digitaler Dienste sind die Folge.
Der neue Großkommentar
Der „Hofmann/Raue“ kommentiert die weitreichenden Regelungen der Verordnung, die sich vor allem auf den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten im Netz beziehen, „auf den Punkt“. Systematisch werden die Strukturen und Regelungsziele verständlich erfasst, in den Kontext eingebettet und genuin unionsrechtlich interpretiert. Zugleich werden strategische Empfehlungen für die betroffenen Online-Unternehmen entwickelt, die nun zahlreichen Verpflichtungen unterworfen sind, u.a. zu:
Haftung von Vermittlungsdiensten (Intermediärshaftung)
Neue Sorgfaltspflichten von Intermediären (ua Verbot von „dark patterns“)
Inhaltemoderation (einschließlich Beschwerde- und Missbrauchsmanagement)
Transparenzpflichten (ua für politische Werbung und Empfehlungssysteme)
Berücksichtigung von Grundrechten zB in den Nutzungsbedingungen von Online-Plattformen
Risikomanagement für sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) und Online-Plattformen (VLOPs)
Plattformverwaltungsrecht und behördliche Rechtsdurchsetzung (einschließlich der Verhängung hoher Bußgelder)
Durchsetzungsbefugnisse der Kommission und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Verhältnis des DSA zur bisherigen Plattformregulierung.
Besondere Vorzüge
Die Kommentierung berücksichtigt konsequent die englischen und französischen Sprachfassungen des DSA, die aufgrund ihrer Bedeutung als Verhandlungs- und Gerichtssprache am EuGH zum besseren Verständnis des neuen Rechtsakts mit abgedruckt werden. Zudem werden die Neuregelungen in Vorbemerkungen zu den jeweiligen Regelungsbereichen in die komplexe Rechtslage zur Plattformhaftung und -regulierung eingeordnet.
Zielgruppen
Unternehmensjurist:innen, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden, Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Versicherungen, Forschungseinrichtungen, Europäische Institutionen, Nichtregierungsorganisationen.
Aus erster Hand
Herausgegeben wird das Werk von Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge), Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, und Prof. Dr. Benjamin Raue, Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums an der Universität Trier sowie Direktor des Instituts für Recht und Digitalisierung Trier (IRDT).
Wie die Herausgeber sind auch die übrigen Autor:innen auf digitales Recht und Plattformregulierung spezialisiert:
AkadR a.Z. Dr. Max Dregelies, Universität Trier | Dr. Karina Grisse, LL.M., (Edinburgh), Universität zu Köln | Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M., (Cambridge), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg | Jun.-Prof. Dr Katharina Kaesling, LL.M., (College of Europe), Technische Universität Dresden | Prof. Dr. Christoph Krönke, Universität Bayreuth | Prof. Dr. Sarah Legner, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden | Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA), Universität des Saarlandes | Daniela Petermair, LL.M. (WU), B.Sc. (WU), Wirtschaftsuniversität Wien | Prof. Dr. Timo Rademacher, M.Jur. (Oxford), Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Benjamin Raue, Universität Trier
Aktualisiert: 2023-06-12
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Mit dem Digital Services Act (DSA) entsteht ein vollkommen neuer, europäischer Rechtsrahmen für digitale Dienste. Weitreichende Auswirkungen sowohl für die Anbieter:innen als auch für die gewerblichen Nutzer:innen digitaler Dienste sind die Folge.
Der neue Großkommentar
Der „Hofmann/Raue“ kommentiert die weitreichenden Regelungen der Verordnung, die sich vor allem auf den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten im Netz beziehen, „auf den Punkt“. Systematisch werden die Strukturen und Regelungsziele verständlich erfasst, in den Kontext eingebettet und genuin unionsrechtlich interpretiert. Zugleich werden strategische Empfehlungen für die betroffenen Online-Unternehmen entwickelt, die nun zahlreichen Verpflichtungen unterworfen sind, u.a. zu:
Haftung von Vermittlungsdiensten (Intermediärshaftung)
Neue Sorgfaltspflichten von Intermediären (ua Verbot von „dark patterns“)
Inhaltemoderation (einschließlich Beschwerde- und Missbrauchsmanagement)
Transparenzpflichten (ua für politische Werbung und Empfehlungssysteme)
Berücksichtigung von Grundrechten zB in den Nutzungsbedingungen von Online-Plattformen
Risikomanagement für sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) und Online-Plattformen (VLOPs)
Plattformverwaltungsrecht und behördliche Rechtsdurchsetzung (einschließlich der Verhängung hoher Bußgelder)
Durchsetzungsbefugnisse der Kommission und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Verhältnis des DSA zur bisherigen Plattformregulierung.
Besondere Vorzüge
Die Kommentierung berücksichtigt konsequent die englischen und französischen Sprachfassungen des DSA, die aufgrund ihrer Bedeutung als Verhandlungs- und Gerichtssprache am EuGH zum besseren Verständnis des neuen Rechtsakts mit abgedruckt werden. Zudem werden die Neuregelungen in Vorbemerkungen zu den jeweiligen Regelungsbereichen in die komplexe Rechtslage zur Plattformhaftung und -regulierung eingeordnet.
Zielgruppen
Unternehmensjurist:innen, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden, Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Versicherungen, Forschungseinrichtungen, Europäische Institutionen, Nichtregierungsorganisationen.
Aus erster Hand
Herausgegeben wird das Werk von Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge), Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, und Prof. Dr. Benjamin Raue, Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums an der Universität Trier sowie Direktor des Instituts für Recht und Digitalisierung Trier (IRDT).
Wie die Herausgeber sind auch die übrigen Autor:innen auf digitales Recht und Plattformregulierung spezialisiert:
AkadR a.Z. Dr. Max Dregelies, Universität Trier | Dr. Karina Grisse, LL.M., (Edinburgh), Universität zu Köln | Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M., (Cambridge), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg | Jun.-Prof. Dr Katharina Kaesling, LL.M., (College of Europe), Technische Universität Dresden | Prof. Dr. Christoph Krönke, Universität Bayreuth | Prof. Dr. Sarah Legner, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden | Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA), Universität des Saarlandes | Daniela Petermair, LL.M. (WU), B.Sc. (WU), Wirtschaftsuniversität Wien | Prof. Dr. Timo Rademacher, M.Jur. (Oxford), Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Benjamin Raue, Universität Trier
Aktualisiert: 2023-05-17
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Mit dem europäischen Regulierungspaket in Sachen Online-Plattformen ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend. Das Ineinandergreifen der neuen Verordnungen wie dem Digital Services Act und dem Digital Markets Act ist hochkompliziert, zumal die Vorgaben der P2B-VO und künftig weiterer EU-Sekundärrechtsakte wie dem Data Governance Act, Data Act oder Artificial Intelligence Act auch für Plattformen Beachtung verdienen.
Das neue Plattformrecht
Das Handbuch erläutert verständlich das Zusammenspiel der unionalen Rechtsakte und erklärt Punkt für Punkt die praktischen Auswirkungen für Anbieter digitaler Dienste, die betroffenen Unternehmen sowie die gewerblichen und privaten Nutzer:innen.
Die Vorteile des Handbuchs
lotst auch nichtjuristische Leser:innen durch die komplizierten Regelungen
erscheint zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt, um sich rechtzeitig vorzubereiten
gibt konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis.
Schwerpunkte
Verantwortlichkeit und Haftung von Intermediären
Transparenzpflichten
Inhaltekontrolle
Spezifika für „systemrelevante“ Plattformen
European Board for Digital Services
Verhaltenspflichten für Gatekeeper
Datenintermediäre.
Zielgruppen
Unternehmensjurist:innen, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Wettbewerbsbehörden, Aufsichtsbehörden, Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, Europäische Institutionen.
Herausgeber und Autor:innen
Herausgegeben wird das Werk von Prof. Dr. Björn Steinrötter, Juniorprofessor für IT-Recht und Medienrecht an der Universität Potsdam.
Die Autor:innen sind erfahrene Expert:innen aus der Wissenschaft und anwaltlicher Praxis:
MMag. Dr. Ranjana Andrea Achleitner, Linz | RA Dominik Arncken, LL.M. (Amsterdam), Berlin | RA Dr. Malek Barudi, M.Jur. (Oxford), Hamburg | Hannes Bastians, Potsdam | RA Dr. Matthias Berberich, LL.M. (Cambridge), Berlin| RA Dr. Albrecht Conrad, Berlin | PD Dr. Michael Denga, LL.M., Berlin | Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge), Heidelberg | Prof. Dr. Veronica Hoch, Hamburg | Dr. Stephan Keiler, LL.M., Wien | Tom Kettler, Heidelberg | PD Dr. Carsten König, M.A., LL.M. (Harvard), Köln | Prof. Dr. Sarah Legner, Wiesbaden | RA Dr. Sebastian Louven, Detmold | Jun.-Prof. Dr. Juliane Mendelsohn, Ilmenau | RAin Dr. Sarah Milde, München | Philipp Richter, LL.M. (UCL), Bonn | RAin Dr. Fiona Savary, München | Lina Marie Schauer, LL.B., Potsdam | Prof. Dr. Sebastian Schwamberger, LL.M., Rostock | Prof. Dr. Björn Steinrötter, Potsdam | RA Alexander Tribess, Hamburg
Aktualisiert: 2023-05-09
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Mit dem europäischen Regulierungspaket in Sachen Online-Plattformen ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend. Das Ineinandergreifen der neuen Verordnungen wie dem Digital Services Act und dem Digital Markets Act ist hochkompliziert, zumal die Vorgaben der P2B-VO und künftig weiterer EU-Sekundärrechtsakte wie dem Data Governance Act, Data Act oder Artificial Intelligence Act auch für Plattformen Beachtung verdienen.
Das neue Plattformrecht
Das Handbuch erläutert verständlich das Zusammenspiel der unionalen Rechtsakte und erklärt Punkt für Punkt die praktischen Auswirkungen für Anbieter digitaler Dienste, die betroffenen Unternehmen sowie die gewerblichen und privaten Nutzer:innen.
Die Vorteile des Handbuchs
lotst auch nichtjuristische Leser:innen durch die komplizierten Regelungen
erscheint zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt, um sich rechtzeitig vorzubereiten
gibt konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis.
Schwerpunkte
Verantwortlichkeit und Haftung von Intermediären
Transparenzpflichten
Inhaltekontrolle
Spezifika für „systemrelevante“ Plattformen
European Board for Digital Services
Verhaltenspflichten für Gatekeeper
Datenintermediäre.
Zielgruppen
Unternehmensjurist:innen, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Wettbewerbsbehörden, Aufsichtsbehörden, Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, Europäische Institutionen.
Herausgeber und Autor:innen
Herausgegeben wird das Werk von Prof. Dr. Björn Steinrötter, Juniorprofessor für IT-Recht und Medienrecht an der Universität Potsdam.
Die Autor:innen sind erfahrene Expert:innen aus der Wissenschaft und anwaltlicher Praxis:
MMag. Dr. Ranjana Andrea Achleitner, Linz | RA Dominik Arncken, LL.M. (Amsterdam), Berlin | RA Dr. Malek Barudi, M.Jur. (Oxford), Hamburg | Hannes Bastians, Potsdam | RA Dr. Matthias Berberich, LL.M. (Cambridge), Berlin| RA Dr. Albrecht Conrad, Berlin | PD Dr. Michael Denga, LL.M., Berlin | Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge), Heidelberg | Prof. Dr. Veronica Hoch, Hamburg | Dr. Stephan Keiler, LL.M., Wien | Tom Kettler, Heidelberg | PD Dr. Carsten König, M.A., LL.M. (Harvard), Köln | Prof. Dr. Sarah Legner, Wiesbaden | RA Dr. Sebastian Louven, Detmold | Jun.-Prof. Dr. Juliane Mendelsohn, Ilmenau | RAin Dr. Sarah Milde, München | Philipp Richter, LL.M. (UCL), Bonn | RAin Dr. Fiona Savary, München | Lina Marie Schauer, LL.B., Potsdam | Prof. Dr. Sebastian Schwamberger, LL.M., Rostock | Prof. Dr. Björn Steinrötter, Potsdam | RA Alexander Tribess, Hamburg
Aktualisiert: 2023-04-25
> findR *
Das Werk befasst sich mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Access Providern zur Sperrung von rechtsverletzenden Internetangeboten, die in der EU durch Richtlinien vorgegeben ist. Mit dem 3. TMGÄndG hat der deutsche Gesetzgeber aber die einzige nationale Rechtsgrundlage zur Inanspruchnahme von Access Provider, die Störerhaftung, abgeschafft und nur für W-Lan Anbieter eine neue Anspruchsgrundlage geschaffen. Es werden Ansätze zur Abwendung der Unionsrechtswidrigkeit des deutschen Rechts untersucht. Der vorzugswürdige Ansatz wird mit dem englischen und australischen Recht verglichen, die beide jahrelange Erfahrung mit der praktischen Anwendung haben. Durch den Vergleich werden Probleme in der aufkommenden Anwendung im deutschen Recht erkennbar.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Das Werk befasst sich mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Access Providern zur Sperrung von rechtsverletzenden Internetangeboten, die in der EU durch Richtlinien vorgegeben ist. Mit dem 3. TMGÄndG hat der deutsche Gesetzgeber aber die einzige nationale Rechtsgrundlage zur Inanspruchnahme von Access Provider, die Störerhaftung, abgeschafft und nur für W-Lan Anbieter eine neue Anspruchsgrundlage geschaffen. Es werden Ansätze zur Abwendung der Unionsrechtswidrigkeit des deutschen Rechts untersucht. Der vorzugswürdige Ansatz wird mit dem englischen und australischen Recht verglichen, die beide jahrelange Erfahrung mit der praktischen Anwendung haben. Durch den Vergleich werden Probleme in der aufkommenden Anwendung im deutschen Recht erkennbar.
Aktualisiert: 2023-04-04
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