Die wirtschaftlichen Leistungsstrukturen in der Zulieferindustrie befinden sich in einem tiefgreifenden Wandel. So bauen Unternehmen verstärkt grenzüberschreitende kosten- und synergieorientierte Produktions- und Liefernetzwerke, bis hin zur Bildung kooperativer Wertschöpfungspartnerschafen auf. Der Abschluß grenzüberschreitender Just-in-time Zulieferverträge eröffnet die Möglichkeit, diese Entwicklungstendenzen umfassend in die vertragliche Praxis umzusetzen.
Einleitend stellt der Verfasser die wirtschaftlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen grenzüberschreitender Just-in-time Zulieferverbindungen dar. Anschließend untersucht er die materiellrechtlichen Probleme des Just-in-time Konzepts im deutschen Recht. Dabei stehen vertrags- und produkthaftungsrechtliche Aspekte im Zentrum, wobei die bei Just-in-time Zulieferverbindungen weit verbreiteten Forschungs- und Entwicklungskooperationen jeweils besonders berücksichtigt werden. Der Schlußteil der Arbeit ist dem internationalen Einheitsrecht sowie dem Kollisionsrecht gewidmet.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Eschede, Concorde und Kaprun – dies sind Synonyme für Großschäden, deren Ausmaß durch regelmäßige Präsenz in den Medien allgemein bekannt sind. Im Mai 2001 fand zu dieser Thematik unter der wiss. Leitung der Professoren Dr. Koch (Rostock) und Dr. Willingmann (Wernigerode) ein dreitägiges interdisziplinäres Symposium an der Universität Rostock statt, auf dem Vertreter aus Wissenschaft und Praxis über die Bewältigung komplexer Schäden referiert und diskutiert haben. Die überarbeiteten Vorträge enthält der vorliegende Band.
Nach Einleitung durch die Veranstalter folgen 12 Beiträge von Experten, die sich der Großschadensproblematik aus verschiedenen Blickwinkeln nähern.
Die Beiträge stammen von:
Prof. Dr. Harald Koch, Prof. Dr. Armin Willingmann, Dr. Wolf D. Müller-Rostin, Gesprächstherapeutin Sybille Jatzko, Prof. Dr. Otto Ernst Krasney, Dr. Franz Lauer, Dr. Erik Eybl, Dipl.-Psychologe Cornelius Buerschaper, Rechtsanwalt Peter Kiesgen, Prof. Dr. Ronald Schmid, Prof. Dr. Christoph Paulus, Prof. Dr. Christian Wolf, Prof. Dr. Ulrich Magnus, Thomas Hirse.
Das Werk richtet sich an Wissenschaftler und Praktiker, die im Bereich der Schadensabwicklung tätig sind und einen interdisziplinären Zugang zur Thematik der Schadensbewältigung suchen.
Die Veranstalter und Herausgeber sind seit vielen Jahren im Bereich der internationalen Großschadensforschung tätig, die auch durch Mittel der Volkswagen-Stiftung Hannover gefördert wurde.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Sowohl im amerikanischen als auch im deutschen Recht führen Vertragsstrafen zu einer überkompensatorischen Haftung des Schuldners. Schadensersatzvereinbarungen hingegen sind an das Kompensationsprinzip gebunden. Anders als im deutschen Recht werden Vertragsstrafen im amerikanischen Recht wegen der überkompensatorischen Haftung missbilligt; dort sind lediglich Schadensersatzpauschalen wirksam. Die Abgrenzung zwischen den beiden Vereinbarungen ist in der Praxis oft schwierig.
Dr. Manuel Nodoushani M.A., LL.M. untersucht in seiner Arbeit die amerikanische Rechtslage. Davon ausgehend zeigt er, wie die Abgrenzung zwischen Vertragsstrafen und Schadensersatzvereinbarungen im deutschen Recht präzisiert werden kann. Die Arbeit ermöglicht so eine sinnvolle Vertragsgestaltung sowie eine Klärung dogmatischer Streitfragen.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Grundsatz des deutschen internationalen Erbrechts ist das Prinzip der Nachlaßeinheit. Verschiedene Sondervorschriften können aber zu einer Nachlaßspaltung führen, so daß die Nachlaßgegenstände, die jeweils einer Rechtsordnung unterstehen, grundsätzlich wie ein selbständiger Nachlaß behandelt werden. Dies führt im wesentlichen in den folgenden vier Bereichen zu Schwierigkeiten: Pflichtteils- und Noterbenrechte, Ausgleichung von Vorempfängen, Teilnichtigkeit von Testamenten sowie die Haftung der Erben für die Nachlaßverbindlichkeiten.
Ziel der Arbeit ist die Entwicklung von Kriterien für die Beurteilung der Fragen, ob und wann die Nachlaßspaltung tatsächlich zu ungerechten Ergebnissen führt und ob und wie diese dann korrigiert werden können. Ansatzpunkt ist das Rechtsinstitut der Anpassung. Ausgehend von dem klassischen Beispielsfall werden zunächst – soweit möglich – allgemeine Regeln für die Anpassung herausgearbeitet. Anschließend werden darauf aufbauend detaillierte Regeln für die vier genannten Fallgruppen entwickelt, wobei Sinn und Zweck der jeweils betroffenen materiellrechtlichen Normen eine wesentliche Rolle spielen.
Aktualisiert: 2020-01-07
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Groß- und Massenschäden erschüttern immer wieder die Öffentlichkeit und werfen regelmäßig länderübergreifende Fragen und Probleme des Rechts, der Versicherung und der Risikoforschung auf. Deshalb liegt es nahe, anhand komplexer Schadensereignisse der jüngeren Zeit die bisher geübte Bewältigungspraxis im internationalen Kontext zu betrachten und nach Alternativen zu suchen, die zu einem befriedigenden Ausgleich für die Betroffenen führen.
Nach einer grundlegenden Einführung in das Forschungsprojekt (Prof. Koch; Dr. Willingmann, Rostock) stellen sowohl Versicherungs- und Verwaltungspraktiker (Dr. Hinsch, HDI; Dr. Lahnstein, Münchner Rück; Dr. Renger, BMJ) als auch Wissenschaftler verschiedenster Disziplinen (Prof. Bonß, München; Prof. Honka, Turku; Prof. Howells, Sheffield; Dr. Köhn, Rostock; Prof. Magnus, Hamburg; Prof. Prittwitz, Rostock; Prof. Romy, Fribourg; Prof. Salje, Hannover; Prof. Zekoll, New Orleans) eigene Erfahrungen, Untersuchungen und Lösungsmodelle vor.
Das Buch wendet sich an Wissenschaftler, Vertreter der Versicherungswirtschaft, Rechtspolitiker sowie an Rechtspraktiker, die um eine interdisziplinäre Behandlung von Massenphänomenen bemüht sind.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) zählt mit über 60 Vertragsstaaten zu den erfolgreichsten Konventionen des internationalen Einheitsrechts. Am Beispiel dieses Übereinkommens untersucht die Arbeit, wie die Rechtsprechung und Literatur anderer Vertragsstaaten in die Entscheidungsfindung des nationalen Rechtsanwenders einzubeziehen sind, damit die Normen in den verschiedenen Vertragsstaaten einheitlich angewendet werden. Art. 7 Abs. 1 CISG hält dafür allgemeine Grundsätze bereit, die einer näheren Konkretisierung bedürfen.
Ausgehend von der Technik im Umgang mit Präjudizien im common law werden methodische Regeln der Berücksichtigung ausländischer Vorentscheidungen entwickelt. Gleichzeitig werden aber auch die Grenzen deutlich, an welche das Einheitlichkeitsgebot in der Rechtsanwendung stößt, wenn das Interesse an einer sachrichtigen Entscheidung, an der angemessenen Weiterentwicklung des Rechts und die Praktikabilität ausreichende Beachtung finden.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Internationale Handelsschiedsgerichte werden zunehmend mit Rechtsfragen aus dem Bereich des Kartellrechts konfrontiert. Diese Rechtsmaterie war den staatlichen Gerichten vorbehalten, bis der U.S. Supreme Court 1986 anerkannte, privatrechtliche Streitigkeiten aus dem Antitrustrecht von Schiedsgerichten entscheiden zu lassen. Dieses Urteil löste einen internationalen Wettlauf beim Abbau verfahrensrechtlicher Hindernisse für schiedsrichterliche Entscheidungen in Kartellsachen aus. Der Umgang mit dem wenig vertrauten Rechtsgebiet ist für die Schiedsrichter allerdings nicht einfach, zumal die Kartellrechtsanwendung im Schiedsverfahren grundlegende, größtenteils ungeklärte Fragen aus dem Grenzbereich von Wirtschafts- und Verfahrensrecht aufwirft. Besonderes Gewicht erhält die Bestimmung des anwendbaren Kartellrechts, die dann Schwierigkeiten bereiten kann, wenn die Parteien eine ausdrückliche Rechtswahl getroffen haben. Die an der Schiedspraxis orientierte rechtsvergleichende Untersuchung wird ergänzt durch eine eingehende Analyse des verfügbaren Fallmaterials aus der europäischen und US-amerikanischen Rechtsprechung und Schiedsgerichtsbarkeit.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Der Gerichtsplatz London verfügt traditionell über eine ausgeprägte internationale Orientierung, die ihn zum weltweit führenden Forum für wirtschaftsrechtliche Prozesse macht. Gerade in den letzten zwei Jahrzehnten haben englische Gerichte das Prozeßrecht stärker an die sich permanent verändernden wirtschaftlichen Gegebenheiten und die entsprechend gewandelten Bedürfnisse der Parteien angepaßt und neue Gestaltungsformen entwickelt, die der Globalisierung der Weltwirtschaft pragmatisch Rechnung tragen. Besonders hervorzuheben sind hierbei die Mareva injunction sowie die anti-suit injunction. Diese Instrumente und die sich aus ihnen ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten werden nicht isoliert, sondern unter Darstellung der zum Gesamtverständnis erforderlichen Rechtsinstitute untersucht. Zu nennen sind etwa das englische internationale Zuständigkeitssystem mit besonderem Schwerpunkt auf der Zuständigkeitsbegründung über außereuropäische Gesellschaften, die forum non conveniens-Doktrin, die Gerichtsstandsvereinbarung im englischen Recht, die Behandlung ausländischen materiellen Rechts im englischen Zivilprozeß sowie ein Überblick über Kosten und Verfahrensdauer in London.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Aktualisiert: 2020-11-16
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Kollisionsregeln, die grenzüberschreitende Sachverhalte erfassen, müssen den Vorgaben des Wirtschaftsvölkerrechts Rechnung tragen. Besondere Bedeutung kommt hierbei der im Verhältnis zum GATT 1947 erweiterten materiell-rechtlichen Struktur der WTO zu, die Kollisionsregeln beeinflusst, umformt und modifiziert.
Das Werk analysiert das moderne Kollisionsrecht sowie dessen Einbindung in das System des Völkerrechts. Ausgehend vom Modellcharakter des Binnenmarktkollisionsrechts entwickelt es welthandelsrechtliche Anforderungen an privat- und öffentlich-rechtliche Kollisionsnormen. Anhand dieser Kriterien werden die Auswirkungen des WTO-Rechts auf das Internationale Gesellschafts- sowie das Bankaufsichtsrecht verdeutlicht.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Ist eine zwingende Anknüpfung des Personalstatuts an die Staatsangehörigkeit noch mit dem Diskriminierungsverbot des Artikel 12 EG vereinbar? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Werk von Claudia Stern.
Zunächst wird der Begriff des kollisionsrechtlichen Personalstatuts, ferner die Geschichte und die Begründung des Staatsangehörigkeitsprinzips behandelt. Der zweite Teil ist eine klassische Analyse von Artikel 12 EG. Schwerpunkt ist der sachliche Anwendungsbereich und die Rechtfertigungsfähigkeit einer tatbestandlichen Diskriminierung. Anschließend untersucht die Autorin anhand einer abstrakt formulierten Sachverhaltskonstellation, ob die zwingende Beurteilung eines Unionsbürgers nach seinem Heimatrecht einen Verstoß gegen Artikel 12 EG darstellen kann.
Das Werk richtet sich an Kollisionsrechtler in Wissenschaft und Gesetzgebungspraxis. Versucht wird die Logik des Gemeinschaftsrechts darzulegen und hierdurch dessen Einfluss auf nationales IPR vorhersehbar zu machen. Ein Grundverständnis hierfür ist aufgrund jüngerer Entscheidungen des EuGH sowie bevorstehender Initiativen des europäischen Gesetzgebers zur Harmonisierung von Teilen des Personalstatuts unerlässlich geworden.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Der Erlass des Contracts (Right of Third Parties) Act 1999 hat den bisher im englischen Recht herrschenden Grundsatz, dass durch einen Vertrag keine Ansprüche eines Dritten begründet werden können, beseitigt.
Das Werk stellt die Gründe für den Erlass des neuen Gesetzes dar, erläutert dessen Regelungsbereich und ordnet es in das englische Recht ein. Behandelt werden neben dem eigentlichen Vertrag zugunsten Dritter auch die verwandten Fälle der Haftungsfreizeichnungen zugunsten Dritter und der vertraglichen Schutzwirkungen zugunsten Dritter. Die bestehenden Unterschiede zum deutschen Recht sowie deren Hintergründe werden im Anschluss an die Darstellung der einzelnen Tatbestände des neuen Gesetzes aufgezeigt und erörtert.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Treuhandverhältnisse sind im Wirtschaftsrecht und hier zunehmend auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr von großer praktischer Bedeutung. Dennoch fehlt es auf Ebene des materiellen Rechts wie des Kollisionsrechts an einer speziellen gesetzlichen Regelung.
Anhand eines Rechtsvergleichs zwischen dem deutschen, italienischen und schweizerischen Recht werden vorliegend die zahlreichen kollisionsrechtlichen Fragen untersucht, die insbesondere Treuhandverhältnisse an GmbH-Anteilen im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr aufwerfen können. Diese betreffen nicht allein das internationale Gesellschaftsrecht, sondern auch das internationale Insolvenz- und Vollstreckungsrecht oder das Internationale Schuldvertragsrecht. In diesem Zusammenhang berücksichtigt das Werk auch das Haager Trust-Übereinkommen, das nicht in Deutschland, jedoch in Italien und in der Schweiz in Kraft getreten ist und dessen Anwendungsbereich nach der hier vertretenen Auffassung nicht nur den Common Law-Trust, sondern auch Treuhandverhältnisse des kontinentalen Rechts erfasst.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Nach heutigem Verständnis ist im Internationalen Privatrecht zwischen der subjektiven (Rechtswahl, Gerichtsstandsvereinbarung) und der objektiven Anknüpfung (Anknüpfung an rechtlich-tatsächliche Inlandsbezüge wie Wohnsitz, Aufenthalt, Niederlassung, Staatsangehörigkeit, Erfüllungsort etc.) zu unterscheiden. Dieses System der Anknüpfung ist abschließend – eine gleichsam dritte Ebene der Anknüpfung im Sinne einer Anknüpfung an das Vertrauen in den Anschein eines Rechts bzw. einer Zuständigkeit existiert nicht. Dem – in den übrigen Rechtsgebieten sehr einflussreichen – Vertrauensprinzip kommt insoweit im Internationalen Privatrecht keine spezifische Bedeutung zu. Dies vermag namentlich aus systematischen Gründen (Einheit der Rechtsordnung) doch zu erstaunen.
Davon ausgehend befasst sich die Untersuchung insbesondere mit folgenden Fragestellungen: Welches sind die Rechtsfolgen, wenn im Einzelfall der Anschein besteht, ein bestimmtes Recht gelange zur Anwendung, ein bestimmtes Gericht sei zuständig und/oder ein bestimmter Inlandsbezug liege vor, obwohl dies tatsächlich gerade nicht der Fall ist? Können im Internationalen Privatrecht das anwendbare Recht und die Zuständigkeit der Gerichte gestützt auch nur auf einen entsprechenden Anschein festgelegt werden? Existiert mitunter eine diesbezügliche Vertrauensanknüpfung?
Der Autor prüft anhand des geltenden Rechts, welches mögliche Grundlagen, Auswirkungen und Schranken einer Vertrauensanknüpfung im Internationalen Privatrecht sind. Dabei kommt er zum Schluss, dass in gewissen Sachverhalten selbst de lege lata eine Anknüpfung an Vertrauen durchaus denkbar und statthaft wäre.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Das Werk untersucht die Frage, ob und wie internationale Vertragsrechtsprinzipien auch unmittelbar auf die Ebene der Rechtsanwendung durchschlagen können.
Aktualisiert: 2020-11-16
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In dieser rechtsvergleichenden Monografie bewertet die Autorin schwerpunktmäßig die Wege kollektiver Rechtsdurchsetzung in den europäischen Rechtsordnungen. Dabei stehen Verbandsklagen, Gruppenklagen und Musterklagen im Zentrum der Betrachtung. Des Weiteren befasst sich das Werk mit den primär- und sekundärrechtlichen gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen des Kollektivrechtsschutzes. Abschließend werden die Entwicklungstendenzen und Perspektiven der kollektiven Rechtsverfolgung auf Gemeinschaftsebene dargestellt. Die Arbeit ist dabei für Juristen aller EU-Staaten gleichermaßen relevant, da die erörterten Probleme und Lösungen im europäischen Kollektivrechtsschutz einheitsrechtlicher Natur sind.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Auch bei ausländischem Leistungsort können Handlungs- und Unterlassungsentscheidungen im Inland vollstreckt werden. Diese Möglichkeit eröffnet dem Gläubiger interessante Vollstreckungsoptionen und beschäftigt auch die Gerichte, da sich durch die Auslandsberührungen der Vollstreckung eine Reihe von Besonderheiten für das Verfahren ergeben.
Das Werk bietet eine systematische Erfassung und Aufarbeitung der mit der Inlandsvollstreckung einhergehenden Probleme – von der kontrovers diskutierten Frage der völkerrechtlichen Zulässigkeit über die Zuständigkeit und das Rechtsschutzbedürfnis bis zum anwendbaren Vollstreckungsmittel, das insbesondere bei der Vollstreckung vertretbarer Handlungen Schwierigkeiten bereitet. Weitere Besonderheiten ergeben sich auf Grund der denkbaren Kumulation von verschiedenstaatlichen Vollstreckungsmitteln und der unionsrechtlichen und völkervertraglichen Möglichkeit der grenzüberschreitenden Vollstreckung von „Zwangsgeldentscheidungen“.
Die Autorin ist diesen und weiteren Fragen nachgegangen und hat das nationale und unionsrechtliche Prozessrecht analysiert sowie eine Neufassung von Art. 49 EuGVVO angeregt.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die immer größer werdende Beliebtheit des Online-Handels in den letzten Jahren führt dazu, dass auch Verbraucher weit häufiger an grenzüberschreitenden Geschäften beteiligt sind. Im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen treten schwierige Fragestellungen aus dem Bereich des internationalen Zivilprozessrechts und Kollisionsrechts auf, deren Lösung gerade für den Verbraucher von großer Bedeutung sein kann. Darf der Verbraucher vor einem ausländischen Gericht verklagt werden? Ist das dem Verbraucher vertraute Heimatrecht anzuwenden? Der Autor setzt sich umfassend mit den auftretenden Fragestellungen im deutschen, europäischen und australischen Recht auseinander und vergleicht die verschiedenen Lösungsansätze.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Nicht erst seit der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise ist die Behandlung von Sicherungsrechten in der Insolvenz eines international tätigen Unternehmens von rechtlich wie wirtschaftlich höchster Bedeutung.
Das Werk zeigt auf, dass die Verschiedenheit der nationalen Sachenrechtsordnungen oftmals dazu führt, dass ein Sicherungsrecht nach einem Ortswechsel des Sicherungsguts im neuen Belegenheitsstaat nicht anerkannt wird. Der Autor untersucht die unterschiedlichen Ansätze, diese Problematik zu überwinden und verdeutlicht, dass nur eine materiellrechtliche Harmonisierung zielführend sein kann.
Ausgangspunkt der Analyse des internationalen Insolvenzrechts ist die Auslegung der für dingliche Sicherungsrechte maßgeblichen Vorschriften der Artt. 5, 7 EuInsVO sowie des § 351 InsO. Hierauf aufbauend werden eingehend die unterschiedlichen Fallkonstellationen untersucht, der sich Sicherungsnehmer und Insolvenzverwalter ausgesetzt sehen können. Abschließend werden von der geltenden Rechtslage abweichende Vorschläge zur Behandlung dinglicher Sicherheiten im internationalen Insolvenzrecht bewertet und nochmals die Notwendigkeit einer materiellrechtlichen Harmonisierung herausgestellt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Internationales Privatrecht gilt als unpolitisch. Die Realität hat indes längst das Gegenteil erwiesen. In immer stärkerem Maße kämpfen Interessengruppen auch im IPR für ihre Partikularinteressen. Dies hat sich insbesondere auf der europäischen Ebene erwiesen. Dort kämpfen nicht selten bestimmte Staaten für die Interessen einzelner Branchen, die ihn ihnen jeweils besonders stark sind. Die Rom I- und die Rom II-Verordnung – das europäische IPR der vertraglichen und der außervertraglichen Schuldverhältnisse – sind voller Regeln, aus denen man solche Einflussnahme ablesen kann. Oft sind sie versteckt, und oft findet man sie in Ausnahmeregeln, die auf die Interessen bestimmter Branchen zugeschnitten sind. Insbesondere der Finanzsektor hat seine Interessen wohl zu wahren gewusst. Noch dem Kampf um die Rechtswahl wohnt ein Kräftemessen inne. Eine systematische und nicht nur punktuell ansetzende Analyse der rechtspolitischen Fragen rund um die Rom I- und die Rom II-VO fehlt bisher. Diese Lücke wird jetzt geschlossen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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