Die Autoren gehen davon aus, daß die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein möglichst weitgehend harmonisiertes Steuerrecht brauchen, nicht zuletzt auch ein harmonisiertes Einkommensteuerrecht, freilich nicht irgendeine Harmonisierung, sondern eine auf rechtsstaatlich-gerechten Prinzipien aufbauende. Sie beziehen sich daher auf das in der italienischen und in der spanischen Verfassung expressis verbis verankerte Prinzip der »Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit«, das zugleich das tertium comparationis für die Anwendung des Gleichheitssatzes abgibt, soweit es um Fiskalzwecksteuern geht. Eine strenge Rechtfertigungslehre muß dazu beitragen, daß Steuervergünstigungen restringiert werden.
Da das Leistungsfähigkeitsprinzip inhaltlich unbestimmt ist, muß dieses Prinzip, das der Besteuerung auch Grenzen setzt, grenzübergreifend inhaltlich möglichst in gleicher Weise ausgefüllt werden. Die Autoren mehrerer Beiträge befassen sich rechtsvergleichend mit dem objektiven und dem subjektiven Nettoprinzip als Subprinzipien des Leistungsfähigkeitsprinzips, auch mit den aus Gründen der Praktikabilität unvermeidlichen typisierenden Grenzen dieser Prinzipien, ferner mit den bisher unterschiedlich gelösten Problemen der Ehegattenbesteuerung.
Zum Unternehmensteuerrecht, und speziell zum Körperschaftsteuerrecht sind ebenfalls zwei Beiträge aufgenommen worden. Zwei weitere Beiträge zum internationalen Einkommensteuerrecht runden die Untersuchungen ab.
Allgemein wird die Einrichtung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Italien, Spanien und Deutschland für weise gehalten. Kritisiert wird jedoch, daß vor allem das italienische und das spanische Gericht dem Gesetzgeber - mit Rücksicht auf die Politik und die Staatsfinanzen - zuviel Spielraum lassen.
Die Beiträge von F. Moschetti, L. Paladin, G. Gaffuri, E. De Mita, G. Falsitta, P. Adonnino und G. Muraro wurden von Nadya Bozza übersetzt.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Deutschland und Italien haben ihre Körperschaftsteuersysteme mit Blick auf deren internationale Wettbewerbsfähigkeit jüngst reformiert. Deutschland hat das Anrechnungs- durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Italien hat das Anrechnungsverfahren zwar beibehalten, jedoch in verschiedener Hinsicht geändert. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel des Werkes, das deutsche und das italienische Körperschaftsteuersystem zu vergleichen und kritisch zu analysieren.
Neben Entwicklung, Subjekten, Bemessungsgrundlage und Anteilsveräußerung bildet der Körperschaftsteuersatz einen der Schwerpunkte des Werkes. Dabei gelangt die Verfasserin zu dem Ergebnis, daß die Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen verfassungswidrig ist, und diskutiert Lösungsalternativen.
Einen weiteren Kernpunkt bildet die Besteuerung von Gewinnen und Dividenden. Neben einer ausführlichen Darstellung der deutschen und italienischen Systeme vor und nach den Reformen untersucht die Verfasserin deren Vorzüge und Mängel, u. a. deren Vereinbarkeit mit den europäischen Diskriminierungsverboten. In diesem Zusammenhang entwickelt die Autorin ein neues Verständnis des Kohärenzprinzips, wonach das Anrechnungsverfahren auf ausländische Dividenden, nicht aber auch auf ausländische Anteilseigner auszudehnen ist. Auch hier diskutiert die Verfasserin System-Alternativen.
Diese Veröffentlichung wurde mit dem Erhardt-Imelmann-Preis ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Deutschland und Italien haben ihre Körperschaftsteuersysteme mit Blick auf deren internationale Wettbewerbsfähigkeit jüngst reformiert. Deutschland hat das Anrechnungs- durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Italien hat das Anrechnungsverfahren zwar beibehalten, jedoch in verschiedener Hinsicht geändert. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel des Werkes, das deutsche und das italienische Körperschaftsteuersystem zu vergleichen und kritisch zu analysieren.
Neben Entwicklung, Subjekten, Bemessungsgrundlage und Anteilsveräußerung bildet der Körperschaftsteuersatz einen der Schwerpunkte des Werkes. Dabei gelangt die Verfasserin zu dem Ergebnis, daß die Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen verfassungswidrig ist, und diskutiert Lösungsalternativen.
Einen weiteren Kernpunkt bildet die Besteuerung von Gewinnen und Dividenden. Neben einer ausführlichen Darstellung der deutschen und italienischen Systeme vor und nach den Reformen untersucht die Verfasserin deren Vorzüge und Mängel, u. a. deren Vereinbarkeit mit den europäischen Diskriminierungsverboten. In diesem Zusammenhang entwickelt die Autorin ein neues Verständnis des Kohärenzprinzips, wonach das Anrechnungsverfahren auf ausländische Dividenden, nicht aber auch auf ausländische Anteilseigner auszudehnen ist. Auch hier diskutiert die Verfasserin System-Alternativen.
Diese Veröffentlichung wurde mit dem Erhardt-Imelmann-Preis ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Autoren gehen davon aus, daß die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein möglichst weitgehend harmonisiertes Steuerrecht brauchen, nicht zuletzt auch ein harmonisiertes Einkommensteuerrecht, freilich nicht irgendeine Harmonisierung, sondern eine auf rechtsstaatlich-gerechten Prinzipien aufbauende. Sie beziehen sich daher auf das in der italienischen und in der spanischen Verfassung expressis verbis verankerte Prinzip der »Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit«, das zugleich das tertium comparationis für die Anwendung des Gleichheitssatzes abgibt, soweit es um Fiskalzwecksteuern geht. Eine strenge Rechtfertigungslehre muß dazu beitragen, daß Steuervergünstigungen restringiert werden.
Da das Leistungsfähigkeitsprinzip inhaltlich unbestimmt ist, muß dieses Prinzip, das der Besteuerung auch Grenzen setzt, grenzübergreifend inhaltlich möglichst in gleicher Weise ausgefüllt werden. Die Autoren mehrerer Beiträge befassen sich rechtsvergleichend mit dem objektiven und dem subjektiven Nettoprinzip als Subprinzipien des Leistungsfähigkeitsprinzips, auch mit den aus Gründen der Praktikabilität unvermeidlichen typisierenden Grenzen dieser Prinzipien, ferner mit den bisher unterschiedlich gelösten Problemen der Ehegattenbesteuerung.
Zum Unternehmensteuerrecht, und speziell zum Körperschaftsteuerrecht sind ebenfalls zwei Beiträge aufgenommen worden. Zwei weitere Beiträge zum internationalen Einkommensteuerrecht runden die Untersuchungen ab.
Allgemein wird die Einrichtung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Italien, Spanien und Deutschland für weise gehalten. Kritisiert wird jedoch, daß vor allem das italienische und das spanische Gericht dem Gesetzgeber - mit Rücksicht auf die Politik und die Staatsfinanzen - zuviel Spielraum lassen.
Die Beiträge von F. Moschetti, L. Paladin, G. Gaffuri, E. De Mita, G. Falsitta, P. Adonnino und G. Muraro wurden von Nadya Bozza übersetzt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Autoren gehen davon aus, daß die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein möglichst weitgehend harmonisiertes Steuerrecht brauchen, nicht zuletzt auch ein harmonisiertes Einkommensteuerrecht, freilich nicht irgendeine Harmonisierung, sondern eine auf rechtsstaatlich-gerechten Prinzipien aufbauende. Sie beziehen sich daher auf das in der italienischen und in der spanischen Verfassung expressis verbis verankerte Prinzip der »Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit«, das zugleich das tertium comparationis für die Anwendung des Gleichheitssatzes abgibt, soweit es um Fiskalzwecksteuern geht. Eine strenge Rechtfertigungslehre muß dazu beitragen, daß Steuervergünstigungen restringiert werden.
Da das Leistungsfähigkeitsprinzip inhaltlich unbestimmt ist, muß dieses Prinzip, das der Besteuerung auch Grenzen setzt, grenzübergreifend inhaltlich möglichst in gleicher Weise ausgefüllt werden. Die Autoren mehrerer Beiträge befassen sich rechtsvergleichend mit dem objektiven und dem subjektiven Nettoprinzip als Subprinzipien des Leistungsfähigkeitsprinzips, auch mit den aus Gründen der Praktikabilität unvermeidlichen typisierenden Grenzen dieser Prinzipien, ferner mit den bisher unterschiedlich gelösten Problemen der Ehegattenbesteuerung.
Zum Unternehmensteuerrecht, und speziell zum Körperschaftsteuerrecht sind ebenfalls zwei Beiträge aufgenommen worden. Zwei weitere Beiträge zum internationalen Einkommensteuerrecht runden die Untersuchungen ab.
Allgemein wird die Einrichtung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Italien, Spanien und Deutschland für weise gehalten. Kritisiert wird jedoch, daß vor allem das italienische und das spanische Gericht dem Gesetzgeber - mit Rücksicht auf die Politik und die Staatsfinanzen - zuviel Spielraum lassen.
Die Beiträge von F. Moschetti, L. Paladin, G. Gaffuri, E. De Mita, G. Falsitta, P. Adonnino und G. Muraro wurden von Nadya Bozza übersetzt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Deutschland und Italien haben ihre Körperschaftsteuersysteme mit Blick auf deren internationale Wettbewerbsfähigkeit jüngst reformiert. Deutschland hat das Anrechnungs- durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Italien hat das Anrechnungsverfahren zwar beibehalten, jedoch in verschiedener Hinsicht geändert. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel des Werkes, das deutsche und das italienische Körperschaftsteuersystem zu vergleichen und kritisch zu analysieren.
Neben Entwicklung, Subjekten, Bemessungsgrundlage und Anteilsveräußerung bildet der Körperschaftsteuersatz einen der Schwerpunkte des Werkes. Dabei gelangt die Verfasserin zu dem Ergebnis, daß die Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen verfassungswidrig ist, und diskutiert Lösungsalternativen.
Einen weiteren Kernpunkt bildet die Besteuerung von Gewinnen und Dividenden. Neben einer ausführlichen Darstellung der deutschen und italienischen Systeme vor und nach den Reformen untersucht die Verfasserin deren Vorzüge und Mängel, u. a. deren Vereinbarkeit mit den europäischen Diskriminierungsverboten. In diesem Zusammenhang entwickelt die Autorin ein neues Verständnis des Kohärenzprinzips, wonach das Anrechnungsverfahren auf ausländische Dividenden, nicht aber auch auf ausländische Anteilseigner auszudehnen ist. Auch hier diskutiert die Verfasserin System-Alternativen.
Diese Veröffentlichung wurde mit dem Erhardt-Imelmann-Preis ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Deutschland und Italien haben ihre Körperschaftsteuersysteme mit Blick auf deren internationale Wettbewerbsfähigkeit jüngst reformiert. Deutschland hat das Anrechnungs- durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Italien hat das Anrechnungsverfahren zwar beibehalten, jedoch in verschiedener Hinsicht geändert. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel des Werkes, das deutsche und das italienische Körperschaftsteuersystem zu vergleichen und kritisch zu analysieren.
Neben Entwicklung, Subjekten, Bemessungsgrundlage und Anteilsveräußerung bildet der Körperschaftsteuersatz einen der Schwerpunkte des Werkes. Dabei gelangt die Verfasserin zu dem Ergebnis, daß die Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen verfassungswidrig ist, und diskutiert Lösungsalternativen.
Einen weiteren Kernpunkt bildet die Besteuerung von Gewinnen und Dividenden. Neben einer ausführlichen Darstellung der deutschen und italienischen Systeme vor und nach den Reformen untersucht die Verfasserin deren Vorzüge und Mängel, u. a. deren Vereinbarkeit mit den europäischen Diskriminierungsverboten. In diesem Zusammenhang entwickelt die Autorin ein neues Verständnis des Kohärenzprinzips, wonach das Anrechnungsverfahren auf ausländische Dividenden, nicht aber auch auf ausländische Anteilseigner auszudehnen ist. Auch hier diskutiert die Verfasserin System-Alternativen.
Diese Veröffentlichung wurde mit dem Erhardt-Imelmann-Preis ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Autoren gehen davon aus, daß die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein möglichst weitgehend harmonisiertes Steuerrecht brauchen, nicht zuletzt auch ein harmonisiertes Einkommensteuerrecht, freilich nicht irgendeine Harmonisierung, sondern eine auf rechtsstaatlich-gerechten Prinzipien aufbauende. Sie beziehen sich daher auf das in der italienischen und in der spanischen Verfassung expressis verbis verankerte Prinzip der »Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit«, das zugleich das tertium comparationis für die Anwendung des Gleichheitssatzes abgibt, soweit es um Fiskalzwecksteuern geht. Eine strenge Rechtfertigungslehre muß dazu beitragen, daß Steuervergünstigungen restringiert werden.
Da das Leistungsfähigkeitsprinzip inhaltlich unbestimmt ist, muß dieses Prinzip, das der Besteuerung auch Grenzen setzt, grenzübergreifend inhaltlich möglichst in gleicher Weise ausgefüllt werden. Die Autoren mehrerer Beiträge befassen sich rechtsvergleichend mit dem objektiven und dem subjektiven Nettoprinzip als Subprinzipien des Leistungsfähigkeitsprinzips, auch mit den aus Gründen der Praktikabilität unvermeidlichen typisierenden Grenzen dieser Prinzipien, ferner mit den bisher unterschiedlich gelösten Problemen der Ehegattenbesteuerung.
Zum Unternehmensteuerrecht, und speziell zum Körperschaftsteuerrecht sind ebenfalls zwei Beiträge aufgenommen worden. Zwei weitere Beiträge zum internationalen Einkommensteuerrecht runden die Untersuchungen ab.
Allgemein wird die Einrichtung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Italien, Spanien und Deutschland für weise gehalten. Kritisiert wird jedoch, daß vor allem das italienische und das spanische Gericht dem Gesetzgeber - mit Rücksicht auf die Politik und die Staatsfinanzen - zuviel Spielraum lassen.
Die Beiträge von F. Moschetti, L. Paladin, G. Gaffuri, E. De Mita, G. Falsitta, P. Adonnino und G. Muraro wurden von Nadya Bozza übersetzt.
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